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PDF, 176 KB - ERGO Direkt Versicherungen

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<strong>ERGO</strong> <strong>Direkt</strong> <strong>Versicherungen</strong> – Familien-Privathaftpflicht-Versicherung<br />

10.2 Versichert ist aber die Haftpflicht wegen Schäden, die<br />

verursacht werden durch den Gebrauch von<br />

10.2.1 Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen,<br />

• die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben<br />

werden,<br />

• deren Fluggewicht zehn kg nicht übersteigt und<br />

• für die keine Versicherungs-Pflicht besteht.<br />

10.2.2 Wassersportfahrzeugen inklusive Windsurfbretter, ausgenommen<br />

eigener Segelboote und eigener oder fremder<br />

Wassersportfahrzeuge mit Motoren - auch Hilfsoder<br />

Außenbordmotoren - oder Treibsätzen.<br />

10.2.3 Schlauch-, Ruder- und Paddelboote, Surfboards sowie<br />

sonstige Wassersportfahrzeuge ohne Segel und ohne<br />

Treibsätze oder Motoren (auch Hilfs- oder Außenbordmotoren).<br />

10.2.4 Kitesurf-Boards und -Drachen.<br />

10.2.5 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />

gilt darüber hinaus Folgendes: Kraft-, Luft- und<br />

Wasserfahrzeuge<br />

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden,<br />

die verursacht werden durch den Gebrauch von<br />

Wassersportfahrzeugen mit Motoren bis zu vier Kilowatt<br />

(kW), soweit für das Führen keine behördliche<br />

Erlaubnis erforderlich ist,<br />

Windsurfbrettern und Segelbooten bis 20 qm Segelfläche,<br />

fremden Segelbooten über 20 qm Segelfläche, sofern<br />

Sie diese nur gelegentlich gebrauchen,<br />

nicht selbst fahrenden Landfahrzeugen (z. B. Fahrräder,<br />

Skateboards, Inlineskates oder Rollschuhe),<br />

Elektrofahrrädern,<br />

Kraftfahrzeugen, die ausschließlich auf nicht öffentlichen<br />

Wegen und Plätzen verkehren ohne Rücksicht<br />

auf eine Höchstgeschwindigkeit,<br />

motorgetriebenen Kranken-Fahrstühlen,<br />

motorgetriebenen Kinderfahrzeugen, Golfwagen,<br />

Aufsitzrasenmähern, Schneeräumgeräten und sonstige<br />

Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h<br />

Höchstgeschwindigkeit,<br />

sonstige Kraftfahrtzeuge mit nicht mehr als sechs<br />

km/h Höchstgeschwindigkeit,<br />

nicht versicherungspflichtigen Anhängern.<br />

10.2.6 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />

gilt darüber hinaus Folgendes: Wassersportrisiken<br />

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden<br />

die verursacht werden durch den Gebrauch von<br />

gemieteten oder geliehenen fremden Wasserfahrzeugen<br />

(z. B. fremde Jetski, Motorboot), soweit Sie über eine<br />

Erlaubnis zum Führen des entsprechen Wasserfahrzeugs<br />

verfügen und dieses über eine Leistung von nicht<br />

mehr als 75 kW verfügt. Ein Anspruch ist ausgeschlossen,<br />

soweit für den eingetretenen Schaden anderweitig<br />

Versicherungs-Schutz besteht. Schäden an den gemieteten<br />

oder geliehenen fremden Wasserfahrzeugen selbst<br />

sind nicht versichert.<br />

11 Für Auslandsaufenthalte gilt:<br />

Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 1.14.12<br />

AHB 2010 - die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland<br />

vorkommenden Schadens-Ereignissen bei vorübergehenden<br />

Auslandsaufenthalten innerhalb der Europäi-<br />

schen Union für drei Jahre und im außereuropäischen<br />

Ausland für ein Jahr.<br />

Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />

gilt darüber hinaus Folgendes: Auslandsaufenthalt in<br />

der Europäischen Union<br />

Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 1.14.12<br />

AHB 2012 – die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland<br />

vorkommenden Schadens-Ereignissen innerhalb der<br />

Europäischen Union für eine unbegrenzte Aufenthaltsdauer<br />

anstatt für drei Jahre Auslandsaufenthalt.<br />

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden<br />

Benutzung oder Anmietung (nicht dem<br />

Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen oder<br />

Häusern gem. Ziffer 1.3.<br />

Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort<br />

außerhalb der Staaten, die der Europäischen<br />

Währungsunion angehören, liegt, gelten unsere Verpflichtungen<br />

mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der<br />

Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion<br />

gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.<br />

Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />

gilt darüber hinaus Folgendes: Auslandspraktika<br />

Eingeschlossen ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht<br />

für Auslandspraktika, innerhalb der Europäischen<br />

Union (unbegrenzt) und im außereuropäischen Ausland<br />

für ein Jahr.<br />

Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />

gilt darüber hinaus Folgendes: Kaution im Ausland<br />

Muss eine versicherte Person im Ausland durch behördliche<br />

Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung<br />

von Leistungen aufgrund ihrer gesetzlichen Haftpflicht<br />

hinterlegen, so stellen wir den erforderlichen Betrag<br />

bis zu 50.000,00 Euro je Versicherungs-Fall zur Verfügung.<br />

Wir rechnen die Kaution auf eine von uns zu leistende<br />

Schadensersatz-Zahlung an. Ist die Kaution höher<br />

als der zu leistende Schadens-Ersatz, so sind Sie<br />

zur Rückzahlung des Differenzbetrages verpflichtet.<br />

Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße<br />

oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadensersatz-Forderungen<br />

einbehalten wird oder die<br />

Kaution verfallen ist.<br />

Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />

gilt darüber hinaus Folgendes: Vorübergehender gewerbsmäßiger<br />

Auslandsaufenthalt eigener Kinder<br />

Mitversichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht<br />

Ihrer eigenen Kinder für einen zeitlich befristeten gewerbsmäßigen<br />

Auslandsaufenthalt (z. B. Au-Pair) von<br />

längstens einem Jahr, sofern die Voraussetzungen gemäß<br />

Ziffer 3.2 erfüllt sind.<br />

12 Pflegebedürftige Angehörige in Ihrem Haushalt<br />

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in häuslicher<br />

Gemeinschaft mit Ihnen lebenden Angehörigen,<br />

bei denen mindestens Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe<br />

1 im Sinne des Sozialgesetzbuches XI vorliegt.<br />

Stand 03/2012<br />

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