PDF, 176 KB - ERGO Direkt Versicherungen
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<strong>ERGO</strong> <strong>Direkt</strong> <strong>Versicherungen</strong> – Familien-Privathaftpflicht-Versicherung<br />
10.2 Versichert ist aber die Haftpflicht wegen Schäden, die<br />
verursacht werden durch den Gebrauch von<br />
10.2.1 Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen,<br />
• die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben<br />
werden,<br />
• deren Fluggewicht zehn kg nicht übersteigt und<br />
• für die keine Versicherungs-Pflicht besteht.<br />
10.2.2 Wassersportfahrzeugen inklusive Windsurfbretter, ausgenommen<br />
eigener Segelboote und eigener oder fremder<br />
Wassersportfahrzeuge mit Motoren - auch Hilfsoder<br />
Außenbordmotoren - oder Treibsätzen.<br />
10.2.3 Schlauch-, Ruder- und Paddelboote, Surfboards sowie<br />
sonstige Wassersportfahrzeuge ohne Segel und ohne<br />
Treibsätze oder Motoren (auch Hilfs- oder Außenbordmotoren).<br />
10.2.4 Kitesurf-Boards und -Drachen.<br />
10.2.5 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Kraft-, Luft- und<br />
Wasserfahrzeuge<br />
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden,<br />
die verursacht werden durch den Gebrauch von<br />
Wassersportfahrzeugen mit Motoren bis zu vier Kilowatt<br />
(kW), soweit für das Führen keine behördliche<br />
Erlaubnis erforderlich ist,<br />
Windsurfbrettern und Segelbooten bis 20 qm Segelfläche,<br />
fremden Segelbooten über 20 qm Segelfläche, sofern<br />
Sie diese nur gelegentlich gebrauchen,<br />
nicht selbst fahrenden Landfahrzeugen (z. B. Fahrräder,<br />
Skateboards, Inlineskates oder Rollschuhe),<br />
Elektrofahrrädern,<br />
Kraftfahrzeugen, die ausschließlich auf nicht öffentlichen<br />
Wegen und Plätzen verkehren ohne Rücksicht<br />
auf eine Höchstgeschwindigkeit,<br />
motorgetriebenen Kranken-Fahrstühlen,<br />
motorgetriebenen Kinderfahrzeugen, Golfwagen,<br />
Aufsitzrasenmähern, Schneeräumgeräten und sonstige<br />
Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h<br />
Höchstgeschwindigkeit,<br />
sonstige Kraftfahrtzeuge mit nicht mehr als sechs<br />
km/h Höchstgeschwindigkeit,<br />
nicht versicherungspflichtigen Anhängern.<br />
10.2.6 Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Wassersportrisiken<br />
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden<br />
die verursacht werden durch den Gebrauch von<br />
gemieteten oder geliehenen fremden Wasserfahrzeugen<br />
(z. B. fremde Jetski, Motorboot), soweit Sie über eine<br />
Erlaubnis zum Führen des entsprechen Wasserfahrzeugs<br />
verfügen und dieses über eine Leistung von nicht<br />
mehr als 75 kW verfügt. Ein Anspruch ist ausgeschlossen,<br />
soweit für den eingetretenen Schaden anderweitig<br />
Versicherungs-Schutz besteht. Schäden an den gemieteten<br />
oder geliehenen fremden Wasserfahrzeugen selbst<br />
sind nicht versichert.<br />
11 Für Auslandsaufenthalte gilt:<br />
Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 1.14.12<br />
AHB 2010 - die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland<br />
vorkommenden Schadens-Ereignissen bei vorübergehenden<br />
Auslandsaufenthalten innerhalb der Europäi-<br />
schen Union für drei Jahre und im außereuropäischen<br />
Ausland für ein Jahr.<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Auslandsaufenthalt in<br />
der Europäischen Union<br />
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 1.14.12<br />
AHB 2012 – die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland<br />
vorkommenden Schadens-Ereignissen innerhalb der<br />
Europäischen Union für eine unbegrenzte Aufenthaltsdauer<br />
anstatt für drei Jahre Auslandsaufenthalt.<br />
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden<br />
Benutzung oder Anmietung (nicht dem<br />
Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen oder<br />
Häusern gem. Ziffer 1.3.<br />
Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort<br />
außerhalb der Staaten, die der Europäischen<br />
Währungsunion angehören, liegt, gelten unsere Verpflichtungen<br />
mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der<br />
Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion<br />
gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Auslandspraktika<br />
Eingeschlossen ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht<br />
für Auslandspraktika, innerhalb der Europäischen<br />
Union (unbegrenzt) und im außereuropäischen Ausland<br />
für ein Jahr.<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Kaution im Ausland<br />
Muss eine versicherte Person im Ausland durch behördliche<br />
Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung<br />
von Leistungen aufgrund ihrer gesetzlichen Haftpflicht<br />
hinterlegen, so stellen wir den erforderlichen Betrag<br />
bis zu 50.000,00 Euro je Versicherungs-Fall zur Verfügung.<br />
Wir rechnen die Kaution auf eine von uns zu leistende<br />
Schadensersatz-Zahlung an. Ist die Kaution höher<br />
als der zu leistende Schadens-Ersatz, so sind Sie<br />
zur Rückzahlung des Differenzbetrages verpflichtet.<br />
Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße<br />
oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadensersatz-Forderungen<br />
einbehalten wird oder die<br />
Kaution verfallen ist.<br />
Haben Sie sich für Haftpflicht-Premium entschieden,<br />
gilt darüber hinaus Folgendes: Vorübergehender gewerbsmäßiger<br />
Auslandsaufenthalt eigener Kinder<br />
Mitversichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht<br />
Ihrer eigenen Kinder für einen zeitlich befristeten gewerbsmäßigen<br />
Auslandsaufenthalt (z. B. Au-Pair) von<br />
längstens einem Jahr, sofern die Voraussetzungen gemäß<br />
Ziffer 3.2 erfüllt sind.<br />
12 Pflegebedürftige Angehörige in Ihrem Haushalt<br />
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in häuslicher<br />
Gemeinschaft mit Ihnen lebenden Angehörigen,<br />
bei denen mindestens Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe<br />
1 im Sinne des Sozialgesetzbuches XI vorliegt.<br />
Stand 03/2012<br />
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