Geschäftsordnung Stadtverordnetenversammlung - Steinau an der ...
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XIV. Schlussbestimmungen<br />
§ 41<br />
Auslegung, Abweichen von <strong>der</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong><br />
1) Die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzende entscheidet im Einzelfall, wie diese <strong>Geschäftsordnung</strong><br />
auszulegen ist.<br />
Über die grundsätzliche Auslegung beschließt die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong>.<br />
2) Die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> k<strong>an</strong>n beschließen, im Einzelfall von den<br />
Bestimmungen dieser <strong>Geschäftsordnung</strong> abzuweichen, wenn gesetzliche Vorschriften<br />
nicht entgegenstehen.<br />
§ 42 2)<br />
Zuwi<strong>der</strong>h<strong>an</strong>dlungen gegen die <strong>Geschäftsordnung</strong><br />
Die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong> k<strong>an</strong>n für Zuwi<strong>der</strong>h<strong>an</strong>dlungen gegen Bestimmungen<br />
<strong>der</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> Geldbußen bis zum Betrage von 50,00 € beschließen.<br />
Bei mehrmals wie<strong>der</strong>holten Zuwi<strong>der</strong>h<strong>an</strong>dlungen k<strong>an</strong>n die <strong>Stadtverordnetenversammlung</strong><br />
<strong>an</strong>stelle von Geldbußen auch den Ausschluß auf Zeit, längstens für 3<br />
Monate, beschließen.<br />
Die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzende hat die Zuwi<strong>der</strong>h<strong>an</strong>delnde o<strong>der</strong> den Zuwi<strong>der</strong>h<strong>an</strong>delnden<br />
schriftlich zur Zahlung <strong>der</strong> Geldbuße aufzufor<strong>der</strong>n und darauf zu achten, daß <strong>der</strong><br />
Sitzungsausschluss eingehalten wird.<br />
§ 43<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Geschäftsordnung</strong> tritt mit dem Tag <strong>der</strong> Beschlußfassung in Kraft. Zugleich tritt<br />
die <strong>Geschäftsordnung</strong> vom 27. September 1989 außer Kraft.<br />
<strong>Steinau</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Straße, den 20.07.1999<br />
gez.<br />
Stadtverordnetenvorsteher<br />
2) § 42 in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Artikelsatzung zur Einführung des Euro vom 24. Oktober 2001,<br />
in Kraft seit 01. J<strong>an</strong>uar 2002.