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„Rechtliche Aspekte und Gestaltungsmöglichkeiten beim Übertritt in ...

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Rechtliche <strong>Aspekte</strong> <strong>und</strong> <strong>Gestaltungsmöglichkeiten</strong> <strong>beim</strong> <strong>Übertritt</strong> <strong>in</strong> die Nacherwerbsphase<br />

Die oben stehende Abbildung fasst die unter Punkt 3 <strong>und</strong> 4<br />

dargestellten <strong>Aspekte</strong> noch e<strong>in</strong>mal zusammen: E<strong>in</strong> monatlicher<br />

Nebenverdienst von bis zu 400 EUR hat für den Rentenbezug<br />

ke<strong>in</strong>erlei Auswirkungen. Ab e<strong>in</strong>em Zuverdienst von 400 EUR<br />

hat der Gesetzgeber nach Alter unterschiedene Regelungen<br />

getroffen:<br />

Vor dem gesetzlichen Rentene<strong>in</strong>trittsalter (aktuell 65 Jahre)<br />

wird dem Rentner entsprechend se<strong>in</strong>es monatlichen Zuverdienstes<br />

e<strong>in</strong>e Teilrente ausbezahlt (vgl. Punkt 3). Zudem ist<br />

se<strong>in</strong>e Tätigkeit <strong>in</strong> vollem Maße sozialversicherungspflichtig –<br />

sowohl für den Rentner als auch den Arbeitgeber. Hat der<br />

Rentner das gesetzliche Rentenalter vollendet, fällt für ihn e<strong>in</strong><br />

ermäßigter Beitragssatz an – der Arbeitgeber zahlt nach wie<br />

vor den allgeme<strong>in</strong>gültigen Satz.<br />

Ab e<strong>in</strong>em Nebenverdienst von 7.665 EUR im Jahr fallen Steuern<br />

für den Rentner an. Diese Steuergrenze ist unabhängig<br />

vom Alter bemessen.<br />

5. F<strong>in</strong>anzielle Konsequenzen für den Arbeitnehmer<br />

bei vorzeitigem Rentene<strong>in</strong>tritt (vor 65 Jahren)<br />

Das gesetzliche Rentenalter liegt <strong>in</strong> Deutschland bei 65 Jahren.<br />

Nur wenige Arbeitnehmer s<strong>in</strong>d jedoch bis zu diesem Alter<br />

beruflich aktiv. Das tatsächliche Rentene<strong>in</strong>trittsalter lag 2006<br />

für Männer bei 63,3 Jahren, für Frauen lag es e<strong>in</strong> Monat darunter,<br />

bei 63,2 Jahren 2 . Die meisten Menschen treten also vor<br />

dem gesetzlichen Rentenalter aus dem Erwerbsleben aus <strong>und</strong><br />

beziehen Rente. Der vorzeitige Rentenbezug wird vom Gesetzgeber<br />

gegenwärtig mit Abschlägen auf die Rentenhöhe<br />

belegt, das heißt – wer früher <strong>in</strong> Rente geht hat den Rest se<strong>in</strong>es<br />

Lebens weniger Rente. Im S<strong>in</strong>ne der Flexibilisierung des<br />

Ausstiegs ist dies kontraproduktiv.<br />

5.1 Rentenabschläge<br />

Konkret beziehen sich die Rentenabschläge auf alle Formen<br />

des vorgezogenen Rentenbezugs aus der Rentenversicherung.<br />

Das gilt also für Empfänger e<strong>in</strong>er Erwerbsm<strong>in</strong>derungsrente<br />

(z.B. im Falle von Krankheit), Empfänger von Arbeitslosengeld,<br />

die im Anschluss e<strong>in</strong>e vorgezogene Altersrente beziehen,<br />

ebenso wie für Personen ab 63 Jahren, die nach 35<br />

Erwerbsjahren die Möglichkeit haben, vorzeitig <strong>in</strong> Rente zu<br />

gehen. Alle Fälle führen zu e<strong>in</strong>er Verr<strong>in</strong>gerung der Rentenhöhe,<br />

wodurch der Gesetzgeber versucht, die verkürzte Beitragszeit<br />

<strong>und</strong> die möglicherweise längere Bezugsdauer von Leistungen<br />

aus dem Rentensystem abzufedern. Es gilt dabei zu be-<br />

2 www.sozialpolitik-aktuell.de/bilder/VIII/abb/abbVIII11.gif<br />

Seite 10 von 15<br />

Voraussetzung für<br />

Rentenbezug<br />

SGB IV § 34

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