Auslegeordnung zu Emerging Risks - Stephan Fuhrer
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14 | <strong>Auslegeordnung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Emerging</strong> <strong>Risks</strong><br />
betreffende <strong>Emerging</strong> Risk als dieselbe Ursache für alle daraus entstehenden Schadensereignisse angesehen<br />
wird<br />
- Im Hinblick auf die in einzelnen Ländern unsichere Rechtsanwendung (z.B. USA-Kanada) kann sich eine<br />
Beschränkung des örtlichen Geltungsbereichs aufdrängen<br />
- Da wir es bei <strong>Emerging</strong> <strong>Risks</strong> vielfach mit Langzeitrisiken <strong>zu</strong> tun haben, ist es erforderlich, eine unzweideutige<br />
zeitliche Zuordnung der <strong>zu</strong> übernehmenden Versicherungsfälle <strong>zu</strong> einer bestimmten Versicherungsperiode<br />
und damit <strong>zu</strong> einem bestimmten Versicherungsvertrag vor<strong>zu</strong>sehen. In der Regel dürfte sich<br />
die Umstellung des zeitlichen Geltungsbereichs auf das Anspruchserhebungsprinzip (Claims made-<br />
Prinzip) aufdrängen Vereinbarung einer Einmalgarantie pro Versicherungsjahr (Annual Aggregate Limit/AAL)<br />
- Vereinbarung höherer oder speziell ausgestalteter Selbstbehalte<br />
- Klare Kommunikation der Zeichnungspolitik und Herausgabe spezieller Underwriting-Guidelines für den<br />
versicherungstechnischen Umgang mit <strong>Emerging</strong> <strong>Risks</strong><br />
- Möglichst frühzeitige Aufnahme des Risikodialogs, d.h. das Bewusstsein schaffen bei betroffenen Unternehmen,<br />
Behörden und anderen involvierten Institutionen<br />
- Deckungsausschluss des betreffenden <strong>Emerging</strong> <strong>Risks</strong> - oder Teilen davon (als "ultima ratio")<br />
- Aus einem professionellen Umgang mit <strong>Emerging</strong> <strong>Risks</strong>, welcher auf einem funktionsfähigen Frühwarnsystem<br />
aufbaut, können sich für die Versicherungswirtschaft durchaus auch Chancen ergeben, die <strong>zu</strong><br />
nutzen sind. Zu denken ist etwa an die Entwicklung neuer Versicherungsprodukte und Dienstleistungen,<br />
wodurch neue Geschäftsfelder generiert werden können.<br />
5 Fazit<br />
Der Umgang mit <strong>Emerging</strong> <strong>Risks</strong> stellt für die betroffenen Unternehmungen, aber auch für den Staat und den<br />
Haftpflichtversicherer eine besondere Herausforderung dar. Angesprochen sind hier neuartige, <strong>zu</strong>kunftsbezogene<br />
Risiken, die sich dynamisch entwickeln und – wenn überhaupt – nur bedingt erkennbar und kaum<br />
monetär bewertbar sind. Aus der Sicht des Haftpflichtversicherers handelt es sich dabei in erster Linie um<br />
technische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen, welche eine Veränderung der<br />
Risikolandschaft bewirken. Eine frühzeitige Auseinanderset<strong>zu</strong>ng mit den sich aus veränderten Rahmenbedingungen<br />
ergebenden <strong>Emerging</strong> <strong>Risks</strong> hilft Gefahrenpotenziale <strong>zu</strong> bewältigen, aber auch Chancenpotenziale<br />
<strong>zu</strong> erkennen.<br />
René Oefeli, Präsident der FKH-Arbeitsgruppe <strong>Emerging</strong> <strong>Risks</strong>, SVV<br />
ASA | SVV <strong>Emerging</strong> <strong>Risks</strong> – eine Wertung der Fachkommission Haftpflicht des SVV | Nr. 1 | 27. Juni 2011