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Auslegeordnung zu Emerging Risks - Stephan Fuhrer

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14 | <strong>Auslegeordnung</strong> <strong>zu</strong> <strong>Emerging</strong> <strong>Risks</strong><br />

betreffende <strong>Emerging</strong> Risk als dieselbe Ursache für alle daraus entstehenden Schadensereignisse angesehen<br />

wird<br />

- Im Hinblick auf die in einzelnen Ländern unsichere Rechtsanwendung (z.B. USA-Kanada) kann sich eine<br />

Beschränkung des örtlichen Geltungsbereichs aufdrängen<br />

- Da wir es bei <strong>Emerging</strong> <strong>Risks</strong> vielfach mit Langzeitrisiken <strong>zu</strong> tun haben, ist es erforderlich, eine unzweideutige<br />

zeitliche Zuordnung der <strong>zu</strong> übernehmenden Versicherungsfälle <strong>zu</strong> einer bestimmten Versicherungsperiode<br />

und damit <strong>zu</strong> einem bestimmten Versicherungsvertrag vor<strong>zu</strong>sehen. In der Regel dürfte sich<br />

die Umstellung des zeitlichen Geltungsbereichs auf das Anspruchserhebungsprinzip (Claims made-<br />

Prinzip) aufdrängen Vereinbarung einer Einmalgarantie pro Versicherungsjahr (Annual Aggregate Limit/AAL)<br />

- Vereinbarung höherer oder speziell ausgestalteter Selbstbehalte<br />

- Klare Kommunikation der Zeichnungspolitik und Herausgabe spezieller Underwriting-Guidelines für den<br />

versicherungstechnischen Umgang mit <strong>Emerging</strong> <strong>Risks</strong><br />

- Möglichst frühzeitige Aufnahme des Risikodialogs, d.h. das Bewusstsein schaffen bei betroffenen Unternehmen,<br />

Behörden und anderen involvierten Institutionen<br />

- Deckungsausschluss des betreffenden <strong>Emerging</strong> <strong>Risks</strong> - oder Teilen davon (als "ultima ratio")<br />

- Aus einem professionellen Umgang mit <strong>Emerging</strong> <strong>Risks</strong>, welcher auf einem funktionsfähigen Frühwarnsystem<br />

aufbaut, können sich für die Versicherungswirtschaft durchaus auch Chancen ergeben, die <strong>zu</strong><br />

nutzen sind. Zu denken ist etwa an die Entwicklung neuer Versicherungsprodukte und Dienstleistungen,<br />

wodurch neue Geschäftsfelder generiert werden können.<br />

5 Fazit<br />

Der Umgang mit <strong>Emerging</strong> <strong>Risks</strong> stellt für die betroffenen Unternehmungen, aber auch für den Staat und den<br />

Haftpflichtversicherer eine besondere Herausforderung dar. Angesprochen sind hier neuartige, <strong>zu</strong>kunftsbezogene<br />

Risiken, die sich dynamisch entwickeln und – wenn überhaupt – nur bedingt erkennbar und kaum<br />

monetär bewertbar sind. Aus der Sicht des Haftpflichtversicherers handelt es sich dabei in erster Linie um<br />

technische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen, welche eine Veränderung der<br />

Risikolandschaft bewirken. Eine frühzeitige Auseinanderset<strong>zu</strong>ng mit den sich aus veränderten Rahmenbedingungen<br />

ergebenden <strong>Emerging</strong> <strong>Risks</strong> hilft Gefahrenpotenziale <strong>zu</strong> bewältigen, aber auch Chancenpotenziale<br />

<strong>zu</strong> erkennen.<br />

René Oefeli, Präsident der FKH-Arbeitsgruppe <strong>Emerging</strong> <strong>Risks</strong>, SVV<br />

ASA | SVV <strong>Emerging</strong> <strong>Risks</strong> – eine Wertung der Fachkommission Haftpflicht des SVV | Nr. 1 | 27. Juni 2011

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