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Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: 2001-302/2 - Luftfahrt-Bundesamt

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<strong>Luftfahrt</strong>-<strong>Bundesamt</strong><br />

Muster: Boeing<br />

BOEING 747<br />

Geräte-<strong>Nr</strong>.:<br />

2832<br />

<strong>Lufttüchtigkeitsanweisung</strong><br />

<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>2001</strong>-<strong>302</strong>/2<br />

ersetzt: <strong>2001</strong>-<strong>302</strong><br />

Datum der Bekanntgabe: 17.04.2003<br />

AD der ausländischen Behörde:<br />

FAA AD <strong>2001</strong>-26-12 Amdt. 39-12578<br />

Technische Mitteilungen des Herstellers:<br />

Boeing Alert Service Bulletin 747-54A2208 vom 29.03.<strong>2001</strong><br />

Betroffenes <strong>Luftfahrt</strong>gerät:<br />

Boeing<br />

BOEING 747<br />

- Baureihen: 747-100, -200B, -200C, -200F, -300 und 747SR<br />

- Werk-<strong>Nr</strong>n.: Alle<br />

-- ausgerüstet mit General Electric CF6-45 / CF6-50 Triebwerken oder<br />

-- ausgerüstet mit Pratt & Whitney JT9D-70 Triebwerken<br />

Betrifft:<br />

GONDELN/TRIEBWERKTRÄGER (ATA: 54): Diagonalstrebe und hintere Brandschottdichtung der äußeren<br />

Triebwerkträger (Outbord Strut - Diagonal Brace And Aft Bulkhead Seal). Hitzeschäden im vorderen<br />

Diagonalstrebenbereich durch eine unzureichende Abdichtung des hinteren Brandschotts kann zur<br />

Rissbildung oder Bruch der Diagonalstrebe führen und eine Separation der äußeren Triebwerke vom<br />

Flugzeug verursachen.<br />

Maßnahmen:<br />

TEIL I<br />

ZULÄSSIGE PRÜFUNG DER INSTANDHALTUNGSAUFZEICHNUNGEN (<strong>LTA</strong> <strong>2001</strong>-<strong>302</strong>)<br />

Der verantwortliche Flugzeughalter kann die Instandhaltungsunterlagen der Flugzeuge überprüfen, um<br />

festzustellen ob bei der Durchführung der <strong>LTA</strong> 96-171 (AD 95-13-07 mit Strut/Wing-Modifikation) an den<br />

äußeren Triebwerkträgern die zutreffenden Dichtungsbleche (Seal Backup Plate) installiert worden sind und<br />

das hitzebeständige Dichtungsmittel BMS 5-63 (High-Temperature Sealant) verwendet wurde und:<br />

-- Wenn anhand der Instandhaltungsunterlagen nachgewiesen werden kann, dass die Dichtungsbleche<br />

installiert sind und das hitzebeständige Dichtungsmittel BMS 5-63 verwendet wurde, sind keine<br />

weiteren Maßnahmen dieser <strong>LTA</strong> erforderlich.<br />

-- Wenn anhand der Instandhaltungsunterlagen NICHT nachgewiesen werden kann, dass die<br />

Dichtungsbleche installiert sind und das hitzebeständige Dichtungsmittel BMS 5-63 verwendet<br />

wurde, sind die Maßnahmen gemäß TEIL II und TEIL III dieser <strong>LTA</strong> durchzuführen.<br />

TEIL II<br />

WIEDERHOLUNGSINSPEKTIONEN / INSTANDSETZUNG (<strong>LTA</strong> <strong>2001</strong>-<strong>302</strong>)<br />

Durchführung der Wiederholungsinspektionen und erforderlichen Instandsetzungen an beiden äußeren<br />

Triebwerkträgern gemäß Boeing Alert Service Bulletin 747-54A2208 wie folgt:<br />

1. Sicht-Inspektion an der Diagonalsterbe auf Hitzeschäden oder Rissbildung gemäß Service Bulletin.<br />

Diese Inspektion der Diagonalstrebe ist bis zur Durchführung der Abschlussmaßnahme gemäß<br />

TEIL III dieser <strong>LTA</strong> zu wiederholen und:<br />

-- Wenn irgendeine Beschädigung durch Hitzeeinwirkung festgestellt wird, ist zusätzlich die NDT-<br />

Inspektion gemäß Service Bulletin durchzuführen.<br />

-- Wenn kein Hitzeschaden bei der NDT-Inspektion festgestellt wird und keine Rissbildung bei der<br />

Sicht-Inspektion festgestellt wurde, kann die Diagonalstrebe weiter verwendet werden.<br />

-- Wenn irgendein Hitzeschaden bei der NDT-Inspektion oder Rissbildung bei der Sicht-Inspektion<br />

festgestellt wird, ist die Diagonalstrebe gemäß Service Bulletin auszuwechseln oder alternativ<br />

die genehmigungspflichtige Reparatur dieser <strong>LTA</strong> durchzuführen.<br />

(<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>2001</strong>-<strong>302</strong> vom 01.11.<strong>2001</strong>) Aktenzeichen: (01)M124-502.1/<strong>2001</strong>-<strong>302</strong>/2 Seite 1 von 2


2. Sicht-Inspektion an der Abdichtung der Öffnungen am hinteren Brandschott gemäß Service Bulletin und:<br />

-- Wenn keine Beanstandung festgestellt wird (keine beschädigten oder fehlenden Dichtungsbleche<br />

und kein beschädigtes oder fehlendes Dichtungsmittel), ist diese Inspektion gemäß Service Bulletin<br />

bis zur Durchführung der Abschlussmaßnahme gemäß TEIL III dieser <strong>LTA</strong> zu wiederholen.<br />

-- Wenn die Dichtungsbleche NICHT installiert sind, sind die Dichtungsbleche gemäß Service Bulletin<br />

zu installieren und die Öffnungen am hinteren Brandschott mit hitzebeständigem Dichtungsmittel<br />

BMS 5-63 neu abzudichten. Dieses Abdichten am hinteren Brandschott entspricht der Abschlussmaßnahme<br />

gemäß TEIL III dieser <strong>LTA</strong>, wenn die vorgeschriebenen Maßnahmen an der Diagonalstrebe<br />

durchgeführt worden sind.<br />

-- Wenn die hinteren Dichtungsbleche installiert sind, aber das Dichtungsmittel schadhaft ist oder fehlt,<br />

ist gemäß Service Bulletin das vorhandene Dichtungsmittel vorher zu entfernen und die Öffnugen am<br />

hinteren Brandschott mit dem hitzebeständigen Dichtungsmittel BMS 5-63 neu abzudichten. Dieses<br />

Abdichten am hinteren Brandschott entspricht der Abschlussmaßnahme gemäß TEIL III dieser <strong>LTA</strong>,<br />

wenn die vorgeschriebenen Maßnahmen an der Diagonalstrebe durchgeführt worden sind.<br />

ALTERNATIVE GENEHMIGUNGSPFLICHTIGE REPARATUR (<strong>LTA</strong> <strong>2001</strong>-<strong>302</strong>)<br />

Die im Boeing Alert Service Bulletin 747-54A2208 beschriebene alternative Nacharbeitung der<br />

Diagonalstrebe (Kontaktaufnahme mit dem Flugzeughersteller Boeing) ist als genehmigungspflichtige<br />

Reparatur gemäß Paragraph (c)(2)(ii) der AD <strong>2001</strong>-26-12 durchzuführen. Diese Reparatur muss vom LBA<br />

zu dieser <strong>LTA</strong> anerkannt worden sein. Die Auswechselung gemäß Service Bulletin ist nicht<br />

genehmigungspflichtig.<br />

HINWEIS: Da es sehr schwierig ist, zwischen dem Dichtungsmittel BMS 5-95 und dem BMS 5-63 zu<br />

unterscheiden, ist grundsätzlich das Entfernen des vorhandenen Dichtungsmittels und das Auftragen des<br />

hitzebeständige Dichtungsmittels BMS 5-63 angeordnet (AD <strong>2001</strong>-26-12 NOTE 2).<br />

TEIL III<br />

ABSCHLUSSMAßNAHME (<strong>LTA</strong> <strong>2001</strong>-<strong>302</strong> Option)<br />

Durchführung der Abschlussmaßnahme dieser <strong>LTA</strong> an beiden äußeren Triebwerkträgern wie folgt: An der<br />

Diagonalstrebe und dem hinteren Brandschott sind die Maßnahmen (Inspektionen/Instandsetzung) gemäß<br />

TEIL II dieser <strong>LTA</strong> entsprechend durchzuführen UND das hintere Brandschott ist mit dem hitzebeständigen<br />

Dichtungsmittel BMS 5-63 gemäß Boeing Alert Service Bulletin 747-54A2208 neu abzudichten.<br />

Vorhandenes Dichtungsmittel ist vorher zu entfernen. Die Erneuerung des Dichtungsmittels ist auch<br />

durchzuführen, wenn bei den vorher durchgeführten Inspektionen keine Beschädigung festgestellt worden<br />

ist. Wenn das hitzebeständige Dichtungsmittel BMS 5-63 bei einer Durchführung der TEIL II Maßnahmen<br />

gemäß <strong>Nr</strong>. 2 erneuert worden ist, ist die Abschlussmaßnahme bereits durchgeführt. An dem zutreffenden<br />

äußeren Triebwerkträger sind dann keine weiteren Maßnahmen dieser <strong>LTA</strong> mehr erforderlich.<br />

Fristen:<br />

Die Maßnahmen gemäß TEIL I (Zulässige Prüfung der Wartungsaufzeichnungen) waren innerhalb von 90<br />

Tagen nach der Bekanntgabe der <strong>LTA</strong> <strong>2001</strong>-<strong>302</strong> am 01.11.<strong>2001</strong> durchzuführen.<br />

Die Maßnahmen gemäß TEIL II (Wiederholungsinspektionen und Instandsetzungen) waren innerhalb von<br />

90 Tagen nach der Bekanntgabe der <strong>LTA</strong> <strong>2001</strong>-<strong>302</strong> am 01.11.<strong>2001</strong> erstmalig durchzuführen. Danach sind<br />

diese Maßnahmen in einem Intervall von 6 Monaten zu wiederholen, bis die Abschlussmaßnahme gemäß<br />

TEIL III dieser <strong>LTA</strong> durchgeführt wird.<br />

Die Maßnahmen gemäß TEIL III (Abschlussmaßnahme) sind bis zum 11.08.2003 durchzuführen.<br />

Diese <strong>Lufttüchtigkeitsanweisung</strong> entspricht hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen und Fristen der<br />

FAA AD <strong>2001</strong>-26-12 Amdt. 39-12578<br />

Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des <strong>Luftfahrt</strong>gerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen<br />

nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der<br />

Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es<br />

erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser <strong>LTA</strong> anzuordnen.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder<br />

zur Niederschrift beim <strong>Luftfahrt</strong>-<strong>Bundesamt</strong>, Hermann-Blenk-Str. 26, 38108 Braunschweig einzulegen.<br />

<strong>LTA</strong>s werden auch im Internet unter http://www.lba.de publiziert<br />

* * *<br />

(<strong>LTA</strong>-<strong>Nr</strong>.: <strong>2001</strong>-<strong>302</strong> vom 01.11.<strong>2001</strong>) Aktenzeichen: (01)M124-502.1/<strong>2001</strong>-<strong>302</strong>/2 Seite 2 von 2

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