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Die „Goldene Kamera“: Qualität – made in Bremen

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Service & Betrieb<br />

Bürokratie<br />

REGELUNG BEI ÜBERGABE<br />

NOCHMALS VERBESSERT<br />

Das Jahressteuergesetz 2008 regelt im<br />

Detail rund 180 E<strong>in</strong>zelmaßnahmen von der<br />

E<strong>in</strong>führung der Elektronischen Lohnsteuerkarte<br />

bis h<strong>in</strong> zur Neufassung der missbräuchlichen<br />

Steuergestaltung. In diesem<br />

Rahmen hat die Bundesregierung die Regelung<br />

bei Betriebsübergaben von GmbHs<br />

gegen Rentenzahlungen noch e<strong>in</strong>mal verbessert.<br />

Dazu sagte Otto Kentzler, Präsident<br />

des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks<br />

(ZDH): „<strong>Die</strong> befürchtete Benachteiligung<br />

bei der Übergabe von Familienunternehmen,<br />

die als Kapitalgesellschaft geführt<br />

werden, ist jetzt abgewendet. Dafür sorgt<br />

der Beschluss des F<strong>in</strong>anzausschusses des<br />

Deutschen Bundestags, den Sonderausgabenabzug<br />

bei Vermögensübertragungen<br />

gegen Versorgungsleistungen zukünftig<br />

auch bei beherrschenden Gesellschaftern<br />

e<strong>in</strong>er GmbH zu erhalten. Das Handwerk<br />

begrüßt ausdrücklich, dass <strong>–</strong> unabhängig<br />

von der Rechtsform <strong>–</strong> Betriebe auch weiterh<strong>in</strong><br />

gegen Erbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>er Versorgungsleistung<br />

<strong>in</strong> der Regel an Familienangehörige<br />

unter steuerlicher Anerkennung der geleisteten<br />

Zahlungen übergeben werden können.<br />

E<strong>in</strong>e <strong>in</strong> der Praxis bewährte Form der<br />

Betriebsübergabe an die nächste Generation<br />

bleibt damit allen Betrieben daher<br />

erhalten.“<br />

DEM ALTEN JAHR ZURECHNEN<br />

BÜROKRATIE KOSTET ZEIT UND GELD<br />

<strong>Die</strong> mit 27 Milliarden ermittelten Bürokratiekosten stellen nur<br />

e<strong>in</strong>en Teil der Gesamtbelastung der Wirtschaft dar. EU-Recht<br />

und andere Pflichten führen zu noch höheren Kosten.<br />

Verschiedene frühere Anläufe zum Bürokratieabbau<br />

haben vor allem mangels e<strong>in</strong>es systematischen<br />

Vorgehens nicht die gewünschte<br />

und erhoffte Durchschlagskraft entfalten können.<br />

Mit dem Normenkontrollrat <strong>–</strong> flankiert<br />

durch e<strong>in</strong> Standard-Kosten-Modell <strong>–</strong> hat die<br />

Bundesregierung e<strong>in</strong>e systematische Herangehensweise<br />

gewählt, die Transparenz und<br />

Nachhaltigkeit beim Bürokratieabbau sicherstellt.<br />

<strong>Die</strong> jetzt vom Kab<strong>in</strong>ett vorgelegten<br />

Zwischenergebnisse zur Bestandsmessung der<br />

Bürokratiekosten durch Informationspflichten<br />

machen e<strong>in</strong>mal mehr deutlich: <strong>Die</strong> Bürokratiekosten<br />

<strong>in</strong> Deutschland erweisen sich als<br />

e<strong>in</strong>e erhebliche Wachstumsbremse. Dabei stellen<br />

die bisher ermittelten 27 Milliarden Euro<br />

lediglich e<strong>in</strong>en Teil der Gesamtbelastung der<br />

Wirtschaft durch Informationspflichten dar.<br />

<strong>Die</strong>se liegt noch höher, wenn die Lasten durch<br />

geltendes EU-Recht, die bisher noch nicht<br />

gemessenen aber identifizierten 5.500 Informationspflichten<br />

und die ausstehenden Teile<br />

des Bundesrechts, wie etwa der Sozialversicherungsträger,<br />

e<strong>in</strong>gerechnet werden.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus ist zu beachten, dass nur<br />

re<strong>in</strong>e Informationspflichten des Bundes <strong>in</strong> die<br />

Messung e<strong>in</strong>geflossen s<strong>in</strong>d. Materielles Recht<br />

bleibt bislang ausgeklammert, so die Kündigungsschutzregeln<br />

und die fehlende Vere<strong>in</strong>heitlichung<br />

von Schwellenwerten.<br />

Für das weitere Verfahren muss die Bundesregierung<br />

sicherstellen, dass ihr angestrebtes<br />

Ziel, bis 2011 die Bürokratiekosten um 25 Prozent<br />

zu senken, e<strong>in</strong> ‘Netto-Ziel’ ist, das künftige<br />

Gesetzesvorhaben e<strong>in</strong>bezieht. <strong>Die</strong> Bemühungen,<br />

Bürokratielasten zu senken, dürfen<br />

nicht durch neue Bürokratie konterkariert werden.<br />

Unabd<strong>in</strong>gbar für den weiteren Prozess<br />

s<strong>in</strong>d Zwischenziele. Richtig ist der Ansatz, bis<br />

zum Ende der Legislaturperiode die Hälfte des<br />

angestrebten Ziels erreichen zu wollen.<br />

BESSERE ARBEITSMARKTCHANCEN<br />

Neue Förderungen zur Qualifikation jüngerer Arbeitsloser.<br />

Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Dezember<br />

oder das vierte Quartal s<strong>in</strong>d bis zum 10.<br />

Januar des Folgejahres an das F<strong>in</strong>anzamt<br />

zu übermitteln und zur Zahlung fällig. In der<br />

Jahres-Umsatzsteuererklärung ist diese Zahlung<br />

zur Berechnung der Umsatzsteuerschuld<br />

dem alten Jahr zuzurechnen. Bei der<br />

E<strong>in</strong>kommensteuer kommt es jedoch auf das<br />

Zu- und Abflusspr<strong>in</strong>zip an, weshalb im Januar<br />

geleistete Zahlungen eigentlich dem<br />

neuen Jahr als Betriebsausgabe zuzurechnen<br />

wären. Der Bundesf<strong>in</strong>anzhof schaffte<br />

hier jetzt Klarheit: Bei Umsatzsteuer-Vorauszahlungen<br />

handelt es sich um regelmäßig<br />

wiederkehrende Ausgaben. Da die Voranmeldungen<br />

nur kurze Zeit (10 Tage) nach<br />

Ende des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich<br />

gehören, anfallen, gelten sie<br />

gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG als <strong>in</strong> diesem<br />

Jahr abgeflossen. <strong>Die</strong> Zahlung im Januar<br />

ist daher im alten Jahr als Betriebsausgabe<br />

absetzbar.<br />

(BFH-Urteil vom 1.8.2007, XI R 48/05)<br />

Seit Anfang Oktober gibt es zwei neue Fördermöglichkeiten<br />

für junge Arbeitslose.<br />

Jugendliche und junge Erwachsene, die das<br />

25. Lebensjahr noch nicht vollendet und ke<strong>in</strong>en<br />

Berufsabschluss haben, oder mit Berufsabschluss<br />

m<strong>in</strong>destens sechs Monate arbeitslos<br />

s<strong>in</strong>d, sollen damit zusätzliche Chancen<br />

erhalten, ihre Qualifikation zu verbessern und<br />

sich am Arbeitsplatz zu bewähren.<br />

Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen<br />

e<strong>in</strong>en Zuschuss zum Arbeitsentgelt<br />

erhalten, wenn sie jüngere Arbeitslose e<strong>in</strong>stellen.<br />

Der neue „Qualifizierungszuschuss für<br />

die E<strong>in</strong>stellung von jüngeren Arbeitnehmern“<br />

kann <strong>in</strong> Frage kommen, wenn e<strong>in</strong> jüngerer<br />

Arbeitsloser ohne Berufsabschluss e<strong>in</strong>gestellt<br />

und während der geförderten Beschäftigung<br />

betrieblich qualifiziert wird. Voraussetzung ist<br />

allerd<strong>in</strong>gs, dass die jungen Menschen vorher<br />

m<strong>in</strong>destens sechs Monate arbeitslos waren.<br />

Unternehmen, die e<strong>in</strong>e betriebliche E<strong>in</strong>stiegsqualifizierung<br />

für junge Menschen<br />

durchführen, können ebenfalls gefördert werden.<br />

Neu ist, dass zur Zielgruppe für die<br />

betriebliche E<strong>in</strong>stiegsqualifizierung nun auch<br />

lernbee<strong>in</strong>trächtigte und sozial benachteiligte<br />

Jugendliche gehören. Neben e<strong>in</strong>em Zuschuss<br />

<strong>in</strong> Höhe von 192 Euro wird e<strong>in</strong> pauschalierter<br />

Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag<br />

gezahlt. <strong>Die</strong>se E<strong>in</strong>stiegsqualifizierung wird für<br />

die Dauer von sechs bis zwölf Monaten gefördert.<br />

Mehr Informationen für Arbeitgeber beim<br />

Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.<br />

ZU WENIG STEUERFAHNDER<br />

Durch lasche Verfolgung von Steuerh<strong>in</strong>terziehung<br />

und Personalnot <strong>in</strong> den F<strong>in</strong>anzmärkten<br />

gehen dem Staat jährlich mehr als<br />

zwölf Milliarden Euro durch die Lappen. Nur<br />

alle 50 Jahre müssen Unternehmen rechnerisch<br />

e<strong>in</strong>e Umsatzsteuer-Sonderprüfung<br />

fürchten. In den F<strong>in</strong>anzämtern fehlen<br />

bundesweit 2.700 Beschäftigte im Innendienst,<br />

über 3.000 Betriebsprüfer und etwa<br />

330 Steuerfahnder.<br />

24 Handwerk <strong>in</strong> <strong>Bremen</strong> 12/2007

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