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Jahresbericht 2012 - Tierschutzverein des Kantons Luzern

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äumen, einzelne Krähen abzuschiessen, sofern diese eine Gefahr für ihr Kulturland<br />

darstellen (so etwa die Kantone Bern, Zürich, Nidwalden, <strong>Luzern</strong>, Glarus<br />

und Thurgau). Dieses Abschussrecht gilt im Moment nur gegenüber der Rabenkrähe,<br />

weil die Saatkrähe von Bun<strong>des</strong>rechts wegen geschützt war. Dieser<br />

Schutzstatus hat der Bun<strong>des</strong>rat jedoch in der kürzlich erfolgten Revision der<br />

eidgenössischen Jagdverordnung aufgehoben, weshalb es in Zukunft nicht<br />

ausgeschlossen ist, dass einzelne Kantone auch die Saatkrähe zum Abschuss<br />

freigeben könnten. Die Revision der Jagdverordnung führt zwar neu für beide<br />

Krähenarten eine Schonzeit ein, die vom 16. Februar bis zum 31. Juli dauert.<br />

Treten die Rabenkrähen jedoch in Schwärmen auf, so gilt diese Schonzeit für sie<br />

nicht.<br />

38<br />

Fazit: Zum Schutze von landwirtschaftlichem Kulturland erlauben die meisten<br />

Kantone ihren Bauern den Abschuss von einzelnen Krähen. Im Moment beschränkt<br />

sich dieses Recht aber noch auf die Rabenkrähe. Zwar geniessen sowohl<br />

die Rabenkrähe als auch die Saatkrähe eine Schonzeit, jedoch gilt diese<br />

Schonzeit für Rabenkrähen dann nicht, wenn sie in Schwärmen auftreten.<br />

Darf eine tote Krähe als Vogelscheuche aufgehängt werden?<br />

Das Aufhängen von Tierkadavern auf freiem Feld ist in der ganzen Schweiz aus<br />

tierseuchenrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Die entsprechenden Bestimmungen<br />

finden sich in der eidgenössischen Verordnung über die Entsorgung<br />

von tierischen Nebenprodukten. Wer sich nicht an dieses Verbot hält, macht<br />

sich also strafbar. Eine entsprechende Strafanzeige kann entweder beim Veterinäramt<br />

oder bei einer Polizeistelle eingereicht werden.<br />

Zum Schluss möchte ich Sie auf unser Merkblatt «Krähen - geniale Gehilfen oder<br />

Schädlinge?» hinweisen. Dieses Merkblatt enthält auch Tipps, wie landwirtschaftliche<br />

Kulturen mit tierfreundlichen Methoden vor Krähen geschützt werden<br />

können. Sie können das Merkblatt auf unserer Geschäftsstelle bestellen<br />

oder über den folgenden Link herunterladen.»<br />

www.tierschutz.com/publikationen/wildtiere/infothek/texte/mb_raben_d.pdf

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