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2.1.5. Gesellschaftliche Bewertung des Handlungsziels<br />

Verständlicherweise gründet sich die gesellschaftliche Akzeptanz von nichtintendierten<br />

Gefährdungen auch auf die moralische Bewertung des Handlungsziels.<br />

Die Bewertung wird sich aber nicht nur danach richten, ob das Ziel als 'gut'<br />

oder 'schlecht' angesehen wird, sondern auch danach, ob alternative Mittel zur<br />

Verfügung stehen, die mit weniger gefährlichen oder ungewissen Nebenfolgen<br />

behaftet sind. Eine Begründungspflicht für die Wahl der Methoden wird also<br />

bereits in der Grundlagenforschung nicht immer von der Hand zu weisen sein. Im<br />

Bereich der anwendungsorientierten Forschung wird man sich gegen eine öffentliche<br />

Begründungspflicht auch für die Forschungsziele selbst kaum längerfristig<br />

sperren können. Empirisch ist in jedem Fall zu beobachten, daß Gefährdungen im<br />

Zusammhang mit allgemein akzeptierten Forschungszielen eher hingenommen<br />

werden als bei Forschungszielen, deren Bezug zum Allgemeininteresse schwer<br />

nachvollziehbar ist. 10<br />

2.1.6. Vermehrungs- und Ausbreitungsfähigkeit als spezifische Dimension biologischer<br />

Risiken<br />

Während im vorstehenden erkenntnistheoretische und soziale Kriterien der Verantwortlichkeit<br />

angesprochen wurden, soll hier das einzige auch bei neuartigen<br />

Risiken eventuell a priori gültige 'objektive' Abschätzungskriterium erläutert werden.<br />

Ein Spezifikum des Umgangs mit lebenden Organismen besteht darin, daß<br />

diese sich selbsttätig vermehren und ausbreiten können. Das bedeutet zweierlei:<br />

- Biologische Risiken sind häufig 'nicht rückholbar'. Anders als chemische Stoffe<br />

werden sie in der Umwelt auch nicht 'abgebaut', nachdem ihre Emission gestoppt<br />

wurde. Im Gegenteil: Sie können - zumindest theoretisch - immer mehr<br />

zunehmen.<br />

- Es gibt kaum ein im voraus abschätzbares Verhältnis der Menge der emittierten<br />

Organismen und den möglichen Schäden. In seltenen, aber kaum vorhersehbaren<br />

Situationen können wenige Exemplare maximalen Schaden anrichten.<br />

Entsprechend sind die Risiken der experimentellen biologischen Forschung nicht<br />

zwangsläufig geringer als die Risiken der Herstellung im großen Maßstab (vgl.<br />

oben, Kap. 2.1.1.). Aus diesen Gründen wurden in der biologischen Forschung,<br />

10 Daß Laien ihre Abschätzung kaum von reinen Risikokalkulationen, sondern von der komplexeren<br />

Abwägung der Ziel-Mittel-Relation unter Einbeziehung von Alternativen abhängig<br />

machen, zeigt u.a. ein Bürgergutachten, das von der Akademie für Technikfolgenabschätzung<br />

Baden-Württemberg initiiert wurde (Rauland, GAIA 1996).<br />

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