- Seite 1 und 2: Riskante Forschung Zum Umgang mit U
- Seite 4 und 5: Inhalt Vorwort 13 Kapitel 1: Einlei
- Seite 6 und 7: 5.1.2. Präventives Verbot mit Erla
- Seite 8 und 9: 6.5.1. Funktion und Grenzen strafre
- Seite 10 und 11: 9.4.3. Implizite Orientierung an ei
- Seite 12: Literatur 402 Verzeichnis der verwe
- Seite 16 und 17: und rechtswissenschaftlichen Zitier
- Seite 18 und 19: eeinflußt. Insofern könnte man er
- Seite 20 und 21: falten würden, oder wenn untersuch
- Seite 22: gungen zum Ungewißheits- und Über
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- Seite 28 und 29: Komplexität des Regulierungsfeldes
- Seite 30 und 31: Zugleich besteht Ungewißheit über
- Seite 32 und 33: in Rede stehenden Projekte erforder
- Seite 34 und 35: 1.3. Fragestellung der vorliegenden
- Seite 36 und 37: schutz verbessern läßt, ohne dabe
- Seite 38 und 39: wünschten Nebenfolgen ergeben kön
- Seite 40 und 41: - Schadensausmaß mal Eintrittswahr
- Seite 44 und 45: wie im nächsten Kapitel noch nähe
- Seite 46 und 47: Wie sich an diesen Beispielen für
- Seite 48 und 49: der Erfahrungen in diesen Handlungs
- Seite 50 und 51: Doch neben der schnellen Etablierun
- Seite 52 und 53: not (at this stage of development o
- Seite 54 und 55: Das Risiko wurde also nicht durch d
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- Seite 58 und 59: Übertragungsmethode als solche bes
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- Seite 62 und 63: Tabelle 1: Bereich Naturwissenschaf
- Seite 64 und 65: sches Selbst- und Fremdbild gewesen
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- Seite 68 und 69: zurück, daß mit der Gentechnik gr
- Seite 70 und 71: Es kann nicht verwundern, daß mit
- Seite 72 und 73: gulierung ist ausgesprochen bürokr
- Seite 76 und 77: Kapitel 4: Risikosteuerung der gent
- Seite 78 und 79: wiederum als Ausgangspunkt diverser
- Seite 80 und 81: der nunmehr erfolgten Änderung des
- Seite 82 und 83: Aufklärung und Minimierung von Ris
- Seite 84 und 85: Naturwissenschaftler und Techniker"
- Seite 86 und 87: sensstand bestimmte Ursachenzusamme
- Seite 88 und 89: Risikos. Beide Aspekte lassen sich
- Seite 90 und 91: Die deterministische Betrachtungswe
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wenngleich der wissenschaftliche Sa
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4.3.2.4. Vergleichende Risikobewert
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Fachtagungen, Publikationen, Kommis
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4.3.7. Risikoverantwortung Der Umga
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4.4.1.1. Anwendungs- und Entwicklun
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steckt werden muß, innerhalb desse
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dem Ausmaß möglicher Gefahren, de
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100
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durch weitere Verfahrensvorgaben de
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Prüfung ab. Da bei behördlicher U
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schreiten. Die Wirksamkeit dieser I
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Entsprechendes gilt für das Anzeig
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nach § 8 Abs. 1 GenTSV 31 , der ne
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Genehmigungsverfahren derzeit berei
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5.4.2. Inhalt der Aufzeichnungen Na
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Die Aufzeichnungspflichten sind sch
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tragsunterlagen enthalten waren. 69
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Die Genehmigungsbehörde müsse die
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Risikobewertungspflicht, wie sie in
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stimmt ist, § 7 Abs. 1 Satz 2 GenT
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formation und des Minderheitenschut
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Immerhin hat die ZKBS die Möglichk
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Die besondere Stellung des Projektl
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leiben. Gleichzeitig wirkt die Fest
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5.10.1. Funktionen der Öffentlichk
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verfahren sichergestellt. Die Ziele
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5.10.3. Erfahrungen aus der Praxis
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140
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nal 3 auf der politischen Ebene als
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densfall für einen Ausgleich aufwe
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Betrachtet man zunächst die veröf
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nämlich tatsächliche und rechtlic
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Vorhabens ausübt und nach außen a
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nach § 34 Abs. 1 dargelegte Ursach
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verwirkliche. Allein die Tatsache e
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6.3.2. Besonderheiten für den Bere
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der Lage seien, auch Risiken mit be
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scheinlichkeit gesenkt werden. 70 E
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schungsprozesse weitgehend einer ko
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6.4.6. Fazit Bei der gentechnischen
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Angesichts der gegenwärtigen Unmö
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6.5.3. Weitergehende Steuerung der
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170
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Die Behörden sind zwar grundsätzl
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Belang sein, wenn artikulationsfäh
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werden nur solche Organismen zu Sta
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7.2. Bundesebene: Sicherheitseinstu
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den Risikoeinschätzung übergehen
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Rahmen des Länderausschusses für
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de Personengruppen eine besonders '
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Eine ähnliche Tendenz ist bei der
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Tabelle 2: Bestand gentechnischer A
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den Behörden im Schnitt 58 Wochen
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Mängeln, die allerdings in den mei
- Seite 201 und 202:
"Was hat denn dieser Filter nach de
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7.4. Organisierung der Betreiberpfl
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fessoren in der Organisationsstrukt
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tion, daß sie durch dieses neue Ge
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Gruppen. 91 In der eher egalitär o
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Wenn man die überaus komplizierten
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"Während Sie in einem undefinierba
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7.6. Das Gentechnikgesetz: Akzeptan
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"Das erste Problem trat auf, als wi
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gungsmöglichkeit für die Arbeiten
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längst gelockert worden. Wenn der
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Bei der Ablehnung der ungewißheits
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zusammen, daß neue Produktionsverf
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Regelung zur Freisetzung zu vereinb
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"Die Klassifikation in § 7 Abs. 1
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Gentechnikgesetz soweit gelockert,
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der Gesetzgebungsdebatte hatte man
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227
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neuen Organismus konstruiert hat, k
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Damit wird allerdings auch die Auss
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(nach Art. 100a Abs. 4), weitergehe
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lich vergleichbar mit der Arzneimit
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lich der Anmeldung von experimentel
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8.2.2. Administrative Umsetzung in
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Großbritannien 46, in den Niederla
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In der EG und in den USA sind zwar
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8.4. Zum Stand des Step-by-step-Ver
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ging es darum, ob die eingebrachten
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Effekte - in Betracht gezogen werde
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den Umweltschutzes geleitete" Posit
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Diese Bewertung scheint sich zum Te
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Die gegenwärtige Sicherheitsforsch
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chen des RKI nur schleppend nachkam
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zuführen, sondern - von eher endog
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mit 1100 Plätzen angemietet; 120 b
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en, was solche transgenen Pflanzen
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summenspiel der Sicherheitsforschun
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Schaubild 1: Die Dynamik des Step-b
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Erbmaterials verhalten haben. Auf d
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stimmungsschwierigkeiten in der EG
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ien nach beiden Seiten als wissensc
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9.1. Regulierungssituation 9.1.1. U
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'Verbesserung' der menschlichen Erb
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Ansonsten besteht einige Unsicherhe
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Sowohl bei den Therapieversuchen zu
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9.3. Fallbeispiel: Gentherapie 'von
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munsystem in der Regel auch bereits
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"Es ist gut, daß wir ein programmi
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den, stellt sich die Frage, ob die
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schneidung des viralen Genoms verhi
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So ist es manchmal auch die medizin
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Der zentrale Ausschuß bei der Bund
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jeweils anderen Disziplin die allge
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keit nicht nur des transgenen Organ
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die Prüfung der Sicherheit und Eff
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Kapitel 10: Politische und rechtspo
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senschaftlern feststellen. 2 Diese
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empirische Fundierung säkularer We
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tung haben sich im Zuge der Untersu
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Experimenten immer wieder auftreten
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echt sind nicht nachvollziehbar. Di
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ehalte innerhalb oder außerhalb de
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Dabei ist allerdings auch festzuste
- Seite 328 und 329:
für den Erhalt und die Schaffung v
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eben nicht gegenüber herkömmliche
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10.2. Konsequenzen für eine verbes
- Seite 334 und 335:
10.2.3. Interne Risikokommunikation
- Seite 336 und 337:
10.2.3.3. Verbesserung der Informat
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zeitigen Bewertung von Sicherheitsf
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lungen neuen Erkenntnissen anzupass
- Seite 342 und 343:
weiterhin die normativen Entscheidu
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10.2.6.3. Entscheidungsentlastete D
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lichen Zahl von experimentellen Fre
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Daran fehlt es gegenwärtig allerdi
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ten wären und dementsprechend auf
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Dieser Mangel wäre mit der oben er
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346
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schen Interpretation unserer Ergebn
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Anlagen im Nachhinein auch für sog
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Notwendigkeit, die entsprechenden E
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schrieb der Soziologe Hugo Münster
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en, daß sich verschiedene Risikodi
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onskonzepte eingesetzt werden, bei
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Schaubild 1: Stufen reflexiver Mode
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- 'Prohibitive Ungewißheitssemanti
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im Unterschied zu den selbstregulat
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11.4.3. Das Gentechnikrecht Im Hinb
- Seite 377 und 378:
sehr allgemein und auslegungsbedür
- Seite 379 und 380:
Diskussion in der Fachöffentlichke
- Seite 381 und 382:
hinaus Mittel bereit, um eine breit
- Seite 383 und 384:
"Kritiker der Gentechnik halten all
- Seite 385 und 386:
die Umsetzung ungewißheitsbasierte
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auch kaum geregelt ist, wurde uns a
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Sicherheitsforschung betreiben, und
- Seite 391 und 392:
ermöglichendes' bzw. 'Lernen nahel
- Seite 393 und 394:
11.5.2. Probleme organisationaler u
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'lernendes' Recht, gerade diese Ler
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den USA und in der Bundesrepublik m
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schaftswachstum. 138 Soweit es geli
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konzipiert hat. 141 Die reflexive M
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393
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Interviewmethode immer dann erforde
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die Zugangsschwierigkeiten etwas da
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sich der Interviewer verhält, werd
- Seite 412 und 413:
achtung bzw. beobachtende Teilnahme
- Seite 414 und 415:
Literatur Die Unterstreichungen mar
- Seite 416 und 417:
Bora, A. (1994): Schwierigkeiten mi
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DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaf
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Geser, H. (1974): Paradigmatischer
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Heins, V. (1992): Gentechnik aus de
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Klodt, H. (1995): Technologiepoliti
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Levidow, L./Carr, S. (1996b): UK -
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Neidhardt, F./Rucht, D. (1993): Auf
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GVO HdBStR HHG HRG HR-TA HUG IP IUR
- Seite 440:
Schaubild 1: Heuristische Typologie