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Gebührenkalkulationen Hinweise aus der ... - ipse-service.de

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Kostenbegriff nach Art. 8 Abs. 2 KAG<br />

Betriebskosten im engeren Sinne<br />

Der BayVGH (Urteil vom 15.03.2005, 23 B 04.2683)<br />

unterschei<strong>de</strong>t Betriebskosten im engeren Sinne und<br />

solche im weiteren Sinne. Zu <strong>de</strong>n Betriebskosten i.e.S.<br />

gehören:<br />

> Personalkosten: Löhne, Gehälter, Vergütungen für<br />

die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Einrichtung Beschäftigten<br />

> Sachkosten: Betriebsmittel, Energie, Fahrzeuge,<br />

Verbrauchsmaterial<br />

Achtung:<br />

Zu <strong>de</strong>n Personalkosten gehören auch Kosten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Altersversorgung , aber bei Pensionsansprüchen<br />

kalkulatorisch entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> Rückstellungszuführungen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong>, soweit Mitglied im Versorgungsverband, die<br />

Versorgungsumlagen;<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 5

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