Gebührenkalkulationen Hinweise aus der ... - ipse-service.de
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Kostenbegriff nach Art. 8 Abs. 2 KAG<br />
Betriebskosten im engeren Sinne<br />
Der BayVGH (Urteil vom 15.03.2005, 23 B 04.2683)<br />
unterschei<strong>de</strong>t Betriebskosten im engeren Sinne und<br />
solche im weiteren Sinne. Zu <strong>de</strong>n Betriebskosten i.e.S.<br />
gehören:<br />
> Personalkosten: Löhne, Gehälter, Vergütungen für<br />
die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Einrichtung Beschäftigten<br />
> Sachkosten: Betriebsmittel, Energie, Fahrzeuge,<br />
Verbrauchsmaterial<br />
Achtung:<br />
Zu <strong>de</strong>n Personalkosten gehören auch Kosten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Altersversorgung , aber bei Pensionsansprüchen<br />
kalkulatorisch entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> Rückstellungszuführungen<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong>, soweit Mitglied im Versorgungsverband, die<br />
Versorgungsumlagen;<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 5