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Gebührenkalkulationen Hinweise aus der ... - ipse-service.de

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Kostenbegriff nach Art. 8 Abs. 2 KAG<br />

Betriebskosten im weiteren Sinne<br />

Der BayVGH zählt hierzu:<br />

Steuern: Körperschaft- und Gewerbesteuer;<br />

> Nachrichtlich: auch klassische betriebliche Steuern,<br />

wie Grundsteuern, Kfz-Steuern, Verbrauchssteuern<br />

gehören zu <strong>de</strong>n bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Kalkulation ansatzfähigen<br />

Steuern<br />

Abwasserabgaben (aber nicht für Kleineinleiter; vgl.<br />

BayVGH vom 17.6.1998 23 B 95.4088)<br />

Allgemeine Verwaltungskosten (Personal- und<br />

Nebenkosten für zentrale Dienststellen, Sachkosten <strong>de</strong>s<br />

Arbeitsplatzes, allgemeiner Bürobedarf, Datenverarbeitung,<br />

Kosten für Ausschüsse, Organe, RPA,<br />

Kämmerei, Kasse, Steueramt und Bauamt), Kosten für<br />

einrichtungsbezogene Informationsmaßnahmen (neu:<br />

seit 2010 Art. 8 Abs. 3 Satz 6 KAG); Konzessionsabgaben<br />

Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 7

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