Gebührenkalkulationen Hinweise aus der ... - ipse-service.de
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Kostenbegriff nach Art. 8 Abs. 2 KAG<br />
Betriebskosten im weiteren Sinne<br />
Der BayVGH zählt hierzu:<br />
Steuern: Körperschaft- und Gewerbesteuer;<br />
> Nachrichtlich: auch klassische betriebliche Steuern,<br />
wie Grundsteuern, Kfz-Steuern, Verbrauchssteuern<br />
gehören zu <strong>de</strong>n bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Kalkulation ansatzfähigen<br />
Steuern<br />
Abwasserabgaben (aber nicht für Kleineinleiter; vgl.<br />
BayVGH vom 17.6.1998 23 B 95.4088)<br />
Allgemeine Verwaltungskosten (Personal- und<br />
Nebenkosten für zentrale Dienststellen, Sachkosten <strong>de</strong>s<br />
Arbeitsplatzes, allgemeiner Bürobedarf, Datenverarbeitung,<br />
Kosten für Ausschüsse, Organe, RPA,<br />
Kämmerei, Kasse, Steueramt und Bauamt), Kosten für<br />
einrichtungsbezogene Informationsmaßnahmen (neu:<br />
seit 2010 Art. 8 Abs. 3 Satz 6 KAG); Konzessionsabgaben<br />
Dr. Pentenrie<strong><strong>de</strong>r</strong> 7