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6.) Beratung und Beschlussfassung über die Förderung des Systems „Immergrün“ und von<br />

Streuobstwiesen:<br />

GR DI Brinek berichtet:<br />

a) System „Immergrün“<br />

Als Maßnahme zum Erosions- und Trinkwasserschutz wurde im Jahre 1998 erstmals die<br />

Förderung des Systems „Immergrün“ beschlossen. Im Jahre 2009 haben 34 Landwirte mit<br />

einer Fläche von insgesamt 269,22 ha an der Aktion teilgenommen.<br />

b) Streuobstwiesen<br />

Großkronige Obstbäume, Obstwiesen und Alleen prägen unser Landschaftsbild.<br />

Streuobstwiesen bieten darüber hinaus natürliche Lebensräume für viele vom Aussterben<br />

bedrohte Vogel-, Käfer- und Schmetterlingsarten. Die Bewirtschaftung solcher Flächen ist mit<br />

hohem Ar<strong>bei</strong>tsaufwand und Kosten verbunden. Im Jahre 2009 nahmen 20 Landwirte mit einer<br />

Gesamtfläche von 16,51 ha diese Förderung in Anspruch.<br />

Der Ausschuss für Umwelt und Mobilität hat in seiner Sitzung am 15.06.2010 darüber beraten<br />

und die Fortführung dieser Förderungen nach den bisherigen Gepflogenheiten und Richtlinien<br />

festgelegt.<br />

Zusammenfassend stellt GR DI Brinek nachstehenden<br />

„Der Gemeinderat möge beschließen, dass<br />

Beschlussantrag:<br />

a) die Förderung des Systems „Immergrün“ anhand der Richtlinien gewährt wird. Im Budget<br />

2011 sind hiefür entsprechende Mittel vorzusehen. Die Höhe wird im Rahmen der<br />

Budgetbesprechungen festgelegt. Im Jahr 2010 waren dafür Euro 7.000,-- veranschlagt.<br />

Das Ausmaß der Förderung beträgt max. Euro 36,50 pro Hektar für gut entwickelte<br />

Winterzwischenfrüchte. Sollte die Fördersumme die im Budget veranschlagte Summe<br />

übersteigen, wird der Hektarsatz aliquot gekürzt.<br />

b) die Förderung von Streuobstwiesen anhand der Richtlinien gewährt wird. Im Budget 2011<br />

sind hiefür entsprechende Mittel vorzusehen. Die Höhe wird im Rahmen der<br />

Budgetbesprechungen festgelegt. Im Jahr 2010 waren dafür Euro 1000,-- veranschlagt.<br />

Das Ausmaß der Förderung beträgt max. Euro 50,-- pro Hektar. Sollte die Fördersumme<br />

die im Budget veranschlagte Summe übersteigen, wird der Hektarsatz aliquot gekürzt.“<br />

Keine Wortmeldung!<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />

Seite 11

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