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6.) Beratung und Beschlussfassung über die Förderung des Systems „Immergrün“ und von<br />
Streuobstwiesen:<br />
GR DI Brinek berichtet:<br />
a) System „Immergrün“<br />
Als Maßnahme zum Erosions- und Trinkwasserschutz wurde im Jahre 1998 erstmals die<br />
Förderung des Systems „Immergrün“ beschlossen. Im Jahre 2009 haben 34 Landwirte mit<br />
einer Fläche von insgesamt 269,22 ha an der Aktion teilgenommen.<br />
b) Streuobstwiesen<br />
Großkronige Obstbäume, Obstwiesen und Alleen prägen unser Landschaftsbild.<br />
Streuobstwiesen bieten darüber hinaus natürliche Lebensräume für viele vom Aussterben<br />
bedrohte Vogel-, Käfer- und Schmetterlingsarten. Die Bewirtschaftung solcher Flächen ist mit<br />
hohem Ar<strong>bei</strong>tsaufwand und Kosten verbunden. Im Jahre 2009 nahmen 20 Landwirte mit einer<br />
Gesamtfläche von 16,51 ha diese Förderung in Anspruch.<br />
Der Ausschuss für Umwelt und Mobilität hat in seiner Sitzung am 15.06.2010 darüber beraten<br />
und die Fortführung dieser Förderungen nach den bisherigen Gepflogenheiten und Richtlinien<br />
festgelegt.<br />
Zusammenfassend stellt GR DI Brinek nachstehenden<br />
„Der Gemeinderat möge beschließen, dass<br />
Beschlussantrag:<br />
a) die Förderung des Systems „Immergrün“ anhand der Richtlinien gewährt wird. Im Budget<br />
2011 sind hiefür entsprechende Mittel vorzusehen. Die Höhe wird im Rahmen der<br />
Budgetbesprechungen festgelegt. Im Jahr 2010 waren dafür Euro 7.000,-- veranschlagt.<br />
Das Ausmaß der Förderung beträgt max. Euro 36,50 pro Hektar für gut entwickelte<br />
Winterzwischenfrüchte. Sollte die Fördersumme die im Budget veranschlagte Summe<br />
übersteigen, wird der Hektarsatz aliquot gekürzt.<br />
b) die Förderung von Streuobstwiesen anhand der Richtlinien gewährt wird. Im Budget 2011<br />
sind hiefür entsprechende Mittel vorzusehen. Die Höhe wird im Rahmen der<br />
Budgetbesprechungen festgelegt. Im Jahr 2010 waren dafür Euro 1000,-- veranschlagt.<br />
Das Ausmaß der Förderung beträgt max. Euro 50,-- pro Hektar. Sollte die Fördersumme<br />
die im Budget veranschlagte Summe übersteigen, wird der Hektarsatz aliquot gekürzt.“<br />
Keine Wortmeldung!<br />
Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />
Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />
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