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Darüber hinaus wurde in der Gemeindevorstandssitzung am 22.06.2010 über die ev.<br />

Errichtung einer vierten Hortgruppe diskutiert. Eine endgültige Entscheidung darüber kann<br />

derzeit noch nicht getroffen werden, da noch nicht feststeht, wie viele Klassen aufgrund der<br />

Teilungszahl im kommenden Schuljahr geführt werden bzw. da sich laufend Änderungen <strong>bei</strong><br />

den Hortvormerkungen ergeben. Der Gemeindevorstand hat daher empfohlen, dass im Falle<br />

der Notwendigkeit einer vierten Hortgruppe die Adaptierungsmaßnahmen (ev. frei werdender<br />

Klassen- oder Bewegungsraum) in den Sommerferien entsprechend durchgeführt werden. Die<br />

da<strong>bei</strong> anfallenden Kosten werden im Rahmen des Schulsanierungsprojektes abgewickelt.<br />

Zusammenfassend wird daher vorgeschlagen:<br />

Beschlussantrag:<br />

„Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

a) Die Prioritätenreihung der Zusatzleistungen wird wie folgt festgelegt:<br />

Photovoltaikanlage<br />

Außenanlage (Humusierung, Zaun, Spielgeräte)<br />

Geländer (als Sicherheitsmaßnahme)<br />

b) Die Höhe der Eigenmittel für die Zusatzleistungen wird mit € 100.000,-- festgesetzt.<br />

c) Die Kosten für eine ev. Einrichtung einer vierten Hortgruppe werden im Rahmen des<br />

Schulsanierungskonzeptes abgerechnet.“<br />

GR Dr. Mayer erkundigt sich wie die Zusatzleistungen abgerechnet werden.<br />

Dazu erläutert AR Griesbaum, dass diese über die <strong>Thalheim</strong>er Kommunal GmbH. im Zuge des<br />

Schulbauvorhabens verrechnet werden. Die Mittel<strong>bei</strong>stellung erfolgt wie auch die restliche<br />

Finanzierung der Eigenmittel über die Miete, welche die Gemeinde an die Kommunal<br />

GesmbH. zu entrichten hat.<br />

GR DI Brinek stellt fest, dass seiner Ansicht nach ein lockerer Umgang mit den<br />

Gemeindefinanzen herrscht. Dass es durch den Baukostenindex zu einer Kostenerhöhung<br />

kommen wird, ist klar. Er stellt sich die Frage, warum nicht gleich <strong>bei</strong> der Beschlussfassung des<br />

Finanzierungsplanes entsprechende Mehrkosten budgetiert werden.<br />

Bgm. Stockinger erklärt, dass der Finanzierungsplan auf Basis der Kostenschätzung von Arch.<br />

DI Harmach aus dem Jahr 2006 durch das Land Oberösterreich erstellt wurde. Da die<br />

Erhöhung durch den Baukostenindex im vorhinein nicht bekannt ist, erfolgt die Berechnung im<br />

Zuge der Endabrechnung des jeweiligen Vorhabens. Die Mehrkosten werden vom Land<br />

anteilsmäßig gefördert. Im gegenständlichen Fall ist der Mehraufwand relativ hoch, da<br />

zwischen dem Zeitpunkt der Kostenschätzung im Jahr 2006 und dem Zeitpunkt der Bauphase<br />

2010 bereits 4 Jahre liegen.<br />

GR DI Brinek erkundigt sich, ob auch <strong>bei</strong>m künftigen Bauvorhaben Feuerwehrzeughaus für die<br />

FF Am Thalbach mit ähnlichen Erhöhungen zu rechnen ist.<br />

GRE Schuster erwidert, dass aufgrund der Tatsache, dass <strong>bei</strong> diesem Vorhaben aufgrund des<br />

kurzen Umsetzungszeitraumes (Baubeginn Herbst 2010 und Fertigstellung Frühjahr/Sommer<br />

2011) nicht mit Mehrkosten zu rechnen sein wird.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />

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