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9.) Beratung und Beschlussfassung über die Abänderung der Verordnung für die Gewährung<br />
von Gewerbeförderungen:<br />
GVM Hörtenhuemer berichtet:<br />
„Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Thalheim</strong> hat in seiner Sitzung am 13.12.2001<br />
Richtlinien für die Gewährung von Gewerbeförderungen beschlossen. Nachdem schon längere<br />
Zeit über diese Richtlinien diskutiert wird, hat sich der Ausschuss für Bau-, Straßenbau-,<br />
Energie- und Wirtschaftsangelegenheiten in seiner Sitzung am 27.05.2010 mit der<br />
Abänderung der Verordnung für die Gewährung von Gewerbeförderungen befasst und einen<br />
Vorschlagsentwurf , in Anlehnung an die Bestimmungen des Landes OÖ, ausgear<strong>bei</strong>tet.<br />
Diesem Entwurf wurde in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 22.06.2010 die<br />
Zustimmung erteilt.<br />
Entgegen der bisher gültigen Verordnung wird auch der § 4 („Die Übertragung des<br />
Beschlussrechtes gilt nur so weit, als finanzielle Mittel dafür im Voranschlag des laufenden<br />
Haushaltsjahres vorgesehen sind“) ersatzlos gestrichen, da anlässlich der letzten<br />
Verordnungsprüfung mit Erlass vom 01.12.2009, IKD(Gem)-55044/6-2009-Gb/Wö,<br />
folgendes festgestellt wurde: „Außerdem ist § 4, wenn schon nicht gesetzwidrig, so jedenfalls<br />
rechtlich unerheblich, da die Übertragung der Zuständigkeit nicht vom Vorliegen allfälliger<br />
finanzieller Mittel abh ängig gemacht werden kann. Dies sollte <strong>bei</strong> einer zukünftigen<br />
Normierung entsprechend beachtet werden.“<br />
Kreditüberschreitungen bedürfen gem. § 79, Abs. 2, OÖ. GemO der vorherigen<br />
Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Sollte daher hinkünftig durch die Gewährung einer<br />
Gewerbeförderung der im jeweiligen Finanzjahr veranschlagte Budgetansatz überschritten<br />
werden, wird der Beschluss solange nicht vollzogen, bis der Gemeinderat diese<br />
Kreditüberschreitung genehmigt hat.“<br />
Er bringt sodann die Verordnung zur Verlesung.<br />
Zusammenfassend stellt GVM Hörtenhuemer folgenden<br />
Beschlussantrag:<br />
„Der Gemeinderat möge <strong>bei</strong>liegende Verordnung (Anlage 7) beschließen.“<br />
Keine Wortmeldung!<br />
Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />
Einstimmig zum Beschluss erhoben.<br />
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