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d) Verordnung einer 70 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bruckhofstraße.<br />
GRE Schuster erachtet die Verordnung einer 70 km/h-Beschränkung als sinnlos. Für ihn wäre<br />
eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km vertretbar.<br />
GR Straßmair stellt fest, dass es sich in diesem Bereich um eine unübersichtliche Strecke<br />
handelt und daher lt. StVO auf Sicht bzw. sogar auf halbe Sicht gefahren werden muss. Es gibt<br />
somit eine eindeutige gesetzliche Regelung. Die Verordnung einer 70 km/h-Beschränkung ist<br />
daher nicht notwendig.<br />
In einer allgemeinen Diskussion wird nochmals die rechtliche Situation erörtert.<br />
Anschließend stellt GRE Schuster den Gegenantrag, die Verordnung einer 70-km/h-<br />
Beschränkung in der Bruckhofstraße nochmals an den Ausschuss zurückzuverweisen.<br />
Abstimmung über den Antrag von GRE Schuster:<br />
Mit 30 : 1 Stimmen (Gegenstimme: GRE Mag. Niemetz) zum Beschluss erhoben.<br />
e) Verordnung eines Halte- und Parkverbotes im Kohlbachweg:<br />
GVM Dr. Mayer teilt mit, dass die Verordnung eines Halte- und Parkverbotes im Kohlbachweg<br />
formalrechtlich nicht möglich ist, da lt. StVO zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei<br />
bleiben müssen. Da dies im gegenständlichen Fall nicht möglich ist, darf man lt. StVO auch<br />
nicht parken. Ein zusätzliches Halte- und Parkverbot ist daher nicht notwendig. Es ist auch jetzt<br />
möglich, etwaige Falschparker durch die Polizei strafen zu lassen.<br />
GR Diplinger weist auf die Folgewirkung einer derartigen Verordnung hin.<br />
Bgm. Stockinger stellt den Gegenantrag, die Verordnung eines Halte- und Parkverbotes im<br />
Kohlbachweg ebenfalls zur neuerlichen Beratung an den Ausschuss zurückzuverweisen.<br />
Vizebgm. Ing. Mitterhauser befürwortet diese Vorgangsweise.<br />
Abstimmung über den Gegenantrag von Bgm. Stockinger durch Erheben der Hand:<br />
Mit 26 : 5 Stimmen (Gegenstimmen: GVM Hörtenhuemer, GRE Niemetz, GR Ratzenböck, GR<br />
DI Brinek, GR Mag. Weitzenböck) zum Beschluss erhoben.<br />
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