Systemorientierte Sozialpädagogik - Inspira GmbH
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Seite 27<br />
Verantwortungen, Funktionen und Entscheidungsmacht übernommen haben und wieder<br />
selbständig handeln können. Dies kann eine nachhaltige Stärkung des Selbstvertrauens in<br />
das eigenverantwortliche Handeln bewirken.<br />
3.3 Professionelle Netze und Zusammenarbeit<br />
„Aus der Tatsache, dass Freizeitpädagogen andere Aufgaben haben als Polizisten [.], Jugendgerichtshelfer<br />
andere als Staatsanwälte [.], Soziale Dienste andere als Schulen [.], folgt nicht, dass das Handeln und Entscheiden<br />
dieser anderen Instanzen für einen konkreten sozialpädagogischen Fall weniger wichtig wäre, als<br />
das, was die fallbearbeitenden SozialpädagogInnen selbst tun. Im Gegenteil zeigen alle drei Beispiele, dass<br />
das, was diese anderen tun oder lassen, sehr viel gravierender für die Betroffenen sein kann als alles, was Sozialarbeit<br />
tun kann. Gerade deshalb aber ist es wichtig, dass sich Sozialarbeit im je konkreten Fall auf diese<br />
anderen Instanzen bezieht, sie auch im Sinne der eigenen Aufgabe zu beeinflussen sucht, aber ohne diese eigene<br />
mit deren anderer Aufgabe zu verwechseln.“ (Müller, 1997, S. 103)<br />
Es ist eine Binsenwahrheit, dass erfolgreiches interdisziplinäres Handeln hohe Kenntnisse<br />
über die spezifischen Aufgabenbereiche der einzelnen Disziplinen voraussetzt. Systemtheoretisch<br />
wird von einer funktionalen Differenzierung der modernen Gesellschaft in etwa<br />
ein Dutzend Teilsysteme gesprochen: Wirtschaft, Politik, Recht, Religion, Wissenschaft,<br />
Bildung, Gesundheit, Intimbeziehungen usw.. Wird diese Strukturform der Gesellschaft<br />
mit Blick auf die einzelnen Gesellschaftsmitglieder betrachtet, so ist festzustellen,<br />
dass Individuen vielfältige teilsystemische Leistungen empfangen. Dabei bestimmen die<br />
Leistungen der verschiedenen gesellschaftlichen Teilsysteme an ein Individuum dessen<br />
Möglichkeiten in der Lebensführung (vgl. Burzan u. Schimank in Schwinn, 2004, S. 214).<br />
Welcher Ausschnitt der Lebensführung für ein Teilsystem von Bedeutung ist, steht zwingend<br />
im Zusammenhang mit der Funktion des Teilsystems. So unterscheidet beispielsweise<br />
das Rechtssystem in recht / unrecht und bestimmt, ob die Taten einer Person als Gesellschaft<br />
gefährdend gelten oder nicht. Im Bildungssystem entscheidet bestanden / nicht bestanden<br />
über den weiteren Verlauf der schulischen Karriere (vgl. Uecker, 2004, S. 6). Funktionssysteme<br />
sind selbst-substitutive Ordnungen. Kein Funktionssystem kann die Funktion<br />
eines anderen übernehmen. Jedes setzt voraus, dass andere Funktionen anderswo erfüllt<br />
werden (vgl. Luhmann, 1997, S. 753).