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Die freiwilligen Feuerwehren in der Rheinprovinz bis 1918

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waren außerdem Ausführungsbestimmungen und e<strong>in</strong>e <strong>Die</strong>nstanweisung für Brandmeister,<br />

Führer und Mannschaften <strong>der</strong> Brandwehren sowie e<strong>in</strong>e Instruktion für Spritzenmeister und<br />

e<strong>in</strong>e Übungsordnung zur Ausbildung <strong>der</strong> Führer und Mannschaften erlassen worden. 174 <strong>Die</strong><br />

Zahl <strong>der</strong> im Regierungsbezirk Aachen vorhandenen <strong>freiwilligen</strong> <strong>Feuerwehren</strong> stieg seit<br />

1895 von 29 auf 49 an.<br />

Im Regierungsbezirk Koblenz war von dem Landrat <strong>in</strong> Wetzlar e<strong>in</strong>e Polizeiverordnung<br />

nach dem Muster <strong>der</strong> Polizeiverordnung, betreffend das Feuerlöschwesen auf dem Lande<br />

für Schleswig-Holste<strong>in</strong> vom 15. April 1889, zunächst versuchsweise für die<br />

Bürgermeisterei Braunfels, e<strong>in</strong>geführt worden. <strong>Die</strong>se Verordnung sollte, falls sie sich<br />

bewährte, für den Kreis Wetzlar, eventuell sogar für den gesamten Regierungsbezirk<br />

erlassen werden. <strong>Die</strong> Zahl <strong>der</strong> <strong>freiwilligen</strong> Wehren war <strong>in</strong> den Landkreisen des<br />

Regierungsbezirkes seit 1895 von 43 auf 78 gestiegen. 175 Neben den <strong>freiwilligen</strong><br />

<strong>Feuerwehren</strong> bestanden außerdem <strong>in</strong> großer Zahl Pflichtfeuerwehren o<strong>der</strong> Brandkorps<br />

nach den Vorschriften <strong>der</strong> Feuerverordnung für den Regierungsbezirk Koblenz vom 28.<br />

Februar 1842, wobei aber „die Durchführung <strong>der</strong> vorgeschriebenen Organisation unter<br />

dem E<strong>in</strong>flusse <strong>der</strong> vorerwähnten Schwierigkeiten vielfach e<strong>in</strong>e mangelhafte“ sei. Für<br />

regelmäßig wie<strong>der</strong>holte Übungen <strong>der</strong> Pflichtfeuerwehren unter Leitung <strong>der</strong> Bürgermeister,<br />

Berichterstattung über dieselben sowie für jährliche Revision <strong>der</strong> Löschgeräte sei durch<br />

beson<strong>der</strong>e Anweisungen Sorge getragen. E<strong>in</strong>ige Kreise hatten beson<strong>der</strong>e<br />

Kreisbrandmeister angestellt, 176 welche regelmäßige Revisionen des Feuerlöschwesens<br />

vornahmen und über festgestellte Mängel zu berichten hatten.<br />

Im l<strong>in</strong>ksrhe<strong>in</strong>ischen Teil des Regierungsbezirks Köln hatten immer noch die meist 1835 für<br />

die e<strong>in</strong>zelnen Kreise sowie für die Städte Köln und Bonn e<strong>in</strong>zeln erlassenen<br />

Feuerlöschordnungen mit im allgeme<strong>in</strong>en übere<strong>in</strong>stimmenden Inhalten Geltung. Auch im<br />

rechtsrhe<strong>in</strong>ischen Teil des Regierungsbezirks waren noch die auf Grund <strong>der</strong> Feuerordnung<br />

für das Großherzogtum Berg vom 5. September 1807, welche ebenfalls den Erlaß von<br />

Lokalverordnungen zu ihrer Ausführung vorschrieb, für die meisten Bürgermeistereien<br />

bzw. für e<strong>in</strong>zelne Kreise erlassenen Feuerordnungen <strong>in</strong> Kraft.<br />

174 „Polizei-Verordnung über das Feuerlöschwesen <strong>in</strong> den Landgeme<strong>in</strong>den und <strong>in</strong> den Städten unter 1000<br />

E<strong>in</strong>wohnern“ vom 26.03.1900. LHAK. Bestand 403, Akte 6911.<br />

175 <strong>Die</strong> mit Abstand meisten <strong>freiwilligen</strong> Wehren besaß mit 32 <strong>der</strong> Kreis Neuwied. Sechs <strong>bis</strong> acht freiwillige<br />

Wehren waren <strong>in</strong> den Kreisen Ahrweiler, Mayen, Kreuznach und Koblenz Land zu f<strong>in</strong>den, während <strong>in</strong> den<br />

übrigen Kreisen im Durchschnitt zwei <strong>bis</strong> drei freiwillige Wehren vorhanden waren.<br />

176 Neuwied, Koblenz Land, Kreuznach und Ahrweiler.<br />

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