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Die freiwilligen Feuerwehren in der Rheinprovinz bis 1918

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<strong>in</strong> Wirklichkeit e<strong>in</strong> Verband <strong>der</strong> <strong>freiwilligen</strong> <strong>Feuerwehren</strong> <strong>in</strong>s Leben gerufen worden. Jede<br />

Mitgliedswehr hatte pro Wehrmitglied e<strong>in</strong>en jährlichen Beitrag von 15 Pfg. zu entrichten.<br />

<strong>Feuerwehren</strong>, die die Verbandssatzungen vorsätzlich o<strong>der</strong> wi<strong>der</strong> besseres Wissen<br />

verletzten o<strong>der</strong> ihren Mitgliedsbeitrag nicht bezahlten, konnten ausgeschlossen werden.<br />

Der Verband wurde von e<strong>in</strong>em Ausschuß aus zehn Personen geführt, die vom<br />

Feuerwehrtag aus den Reihen <strong>der</strong> Wehrführer <strong>der</strong> Mitgliedswehren für drei Jahre gewählt<br />

wurden. Der Ausschuß führte Buch über E<strong>in</strong>nahmen und Ausgaben, führte das Archiv, ließ<br />

die Verhandlungsberichte <strong>der</strong> Feuerwehrtage vervielfältigen und den Mitgliedswehren<br />

zukommen, führte Statistik über die Wehren und berief die Feuerwehrtage e<strong>in</strong>.<br />

Auf den e<strong>in</strong>berufenen ordentlichen Feuerwehrtagen, die jeweils im Mai o<strong>der</strong> Juni<br />

abgehalten werden sollten, hatte jede Mitgliedswehr je angefangene 50 Mitglie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Stimme, bei mehr als 200 Mitglie<strong>der</strong>n für jede weiteren angefangenen 100 Mitglie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e<br />

weitere. Bei allen Wahlen und Abstimmungen sollte die e<strong>in</strong>fache Mehrheit entscheiden,<br />

nur für Satzungsän<strong>der</strong>ungen wurde e<strong>in</strong>e Mehrheit von zwei Dritteln benötigt. 239 Während<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> Wehren das demokratische Element mit <strong>der</strong> Zeit stark e<strong>in</strong>gegrenzt<br />

werden sollte, 240 war die Organisation des Prov<strong>in</strong>zialfeuerwehrverbandes doch durch und<br />

durch demokratisch. Alle wichtigen Entscheidungen, ebenso wie die Wahlen zum<br />

Verbandsausschuß, wurden auf den Feuerwehrtagen getroffen, wo die Wehren<br />

entsprechend ihrer Mitglie<strong>der</strong>stärke Stimmen abgeben konnten.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Neuordnung des Feuerlöschwesens 1906/07 und <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>führung von Kreisfeuerwehrverbänden als Unterverbände des Prov<strong>in</strong>zialfeuerwehrverbandes<br />

mußte für letzteren e<strong>in</strong>e neue Satzung verabschiedet werden. 241 Nach<br />

dieser neuen Satzung war <strong>der</strong> Prov<strong>in</strong>zialfeuerwehrverband „die Vere<strong>in</strong>igung <strong>der</strong><br />

organisierten und uniformierten <strong>Feuerwehren</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>prov<strong>in</strong>z“. Mitglie<strong>der</strong> werden<br />

konnten die nach Erlaß des Oberpräsidenten vom 30. November 1906 anerkannten<br />

<strong>freiwilligen</strong> <strong>Feuerwehren</strong>, die anerkannten Berufsfeuerwehren, die anerkannten Fabrikbzw.<br />

Betriebsfeuerwehren und die nach dem genannten Erlaß organisierten, ausgerüsteten<br />

und uniformierten Pflichtfeuerwehren.<br />

Den Satzungen nach war <strong>der</strong> Verband nun also nicht mehr <strong>der</strong> Verband <strong>der</strong> <strong>freiwilligen</strong><br />

<strong>Feuerwehren</strong>, wie man dies 1891 festgelegt hatte, son<strong>der</strong>n man hatte ihn auch für alle<br />

an<strong>der</strong>en <strong>Feuerwehren</strong> geöffnet. Nach dem Erlaß vom 30. November 1906 wurde es<br />

239 Ebd.<br />

240 Vgl. Kapitel: IV. a) Organisation <strong>der</strong> <strong>freiwilligen</strong> <strong>Feuerwehren</strong>, S. 127 f.<br />

241 Feuerwehr-Verband <strong>der</strong> Rhe<strong>in</strong>prov<strong>in</strong>z. Grundgesetz für den Prov<strong>in</strong>zial-Feuerwehr-Verband 1909.<br />

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