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LSV kompakt Dezember 2012 - Sozialversicherung für ...

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Aktuell ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />

Trauer um Wilfried Hülsberg<br />

Nach kurzer, schwerer Krankheit<br />

ist am 4. November der frühere<br />

alternierende Vorsitzende der<br />

Vertreterversammlung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft<br />

Wilfried Hülsberg im Alter von 66<br />

Jahren verstorben.<br />

Hülsberg war vom Oktober 1999<br />

bis zum Ablauf der Wahlperiode<br />

2011 Mitglied der Vertreterversammlung<br />

der Gartenbau-Berufsgenossenschaft<br />

und wurde gleich<br />

von Beginn seiner Amtszeit an als<br />

Arbeitnehmer-Vertreter zum<br />

alternierenden Vorsitzenden<br />

dieses Gremiums gewählt. Diese<br />

Funktion übte er bis zu seinem<br />

Ausscheiden aus der Selbstverwaltung<br />

am 11. Oktober 2011 aus.<br />

Sein Engagement galt dabei<br />

immer den versicherten Arbeitnehmern<br />

in den gärtnerischen<br />

Betrieben. Als Verfechter des<br />

berufsgenossenschaftlichen<br />

Gedankens setzte er sich mit aller<br />

Kraft, umfassendem Wissen,<br />

scharfem Verstand und nicht<br />

zuletzt mit rheinischem Humor<br />

<strong>für</strong> den Erhalt der paritätischen<br />

Mitbestimmung in der gärtnerischen<br />

Selbstverwaltung ein.<br />

Diese war <strong>für</strong> ihn Garant effektiver<br />

Präventionsarbeit.<br />

Sein unermüdlicher Einsatz <strong>für</strong><br />

den Fortbestand der gärtnerischen<br />

Unfallversicherung und die<br />

lebensbejahende, fröhliche Art<br />

werden Freunden und Wegbegleitern<br />

unvergessen bleiben.<br />

Selbstverwaltung und Beschäftigte<br />

der <strong>Sozialversicherung</strong> <strong>für</strong> den<br />

Gartenbau trauern um eine große<br />

Persönlichkeit und einen großherzigen<br />

Menschen.<br />

❘❘❘■ Internationale Grüne Woche 2013<br />

Den Rücken stärken<br />

Vom 18. bis 27. Januar<br />

2013 präsentiert sich die<br />

<strong>Sozialversicherung</strong> <strong>für</strong><br />

Landwirtschaft, Forsten<br />

und Gartenbau in Berlin<br />

(Messegelände, Halle 3.2<br />

– Erlebnisbauernhof).<br />

Der Stand steht unter<br />

dem Motto der neuen<br />

Präventionskampagne<br />

„Denk an mich. Dein<br />

Rücken“. Viele Tipps zur<br />

Erhaltung der Rückengesundheit<br />

und Mitmach-<br />

Aktionen erwarten die<br />

Besucher.<br />

Für die Ausstellung liegen<br />

Eintrittsgutscheine bereit.<br />

Interessierte Leser rufen bitte<br />

nur am 7. Januar 2013<br />

zwischen 9 und 10 Uhr<br />

unter ( 0561 9359-241 an.<br />

Die ersten zwanzig Anrufer erhalten<br />

einen Gutschein per Post zugeschickt.<br />

❘❘❘■ Neue Satzungsregelung der SVLFG<br />

Achtung: Mahngebühren<br />

Die Satzung der <strong>Sozialversicherung</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten<br />

und Gartenbau (SVLFG) schreibt die Erhebung einer Mahngebühr<br />

vor. Die Satzungsregelung tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

Die Mahngebühr wird erstmals mit der Mahnung der am 15. Januar<br />

2013 fälligen Alterskassen- und Berufsgenossenschaftsbeiträge<br />

erhoben.<br />

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung entsteht der Verwaltung ein zusätzlicher<br />

Aufwand. Mit der Erhebung von Mahngebühren wird<br />

dieser Aufwand dem betreffenden Schuldner in Rechnung gestellt.<br />

Ohne eine Mahngebühr wären die Kosten von der Solidargemeinschaft<br />

zu tragen, also auch von den pünktlichen Beitragszahlern.<br />

Deshalb hat sich die berufsständische Selbstverwaltung<br />

bei Errichtung des neuen Bundesträgers <strong>für</strong> die Erhebung von<br />

Mahngebühren ausgesprochen.<br />

Bei der Überweisung der Beiträge ist die Banklaufzeit zu beachten.<br />

Die Beiträge müssen am Fälligkeitstag auf dem Konto des<br />

<strong>Sozialversicherung</strong>strägers gutgeschrieben sein, anderenfalls<br />

fallen Säumniszuschläge und Mahngebühren an. Da Mahnungen<br />

sehr zeitnah, nämlich einen Tag nach Fälligkeit erstellt werden,<br />

ist eine pünktliche Überweisung besonders wichtig.<br />

Um die Erhebung von Mahngebühren zu verhindern, empfiehlt<br />

sich die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Diese kann formlos<br />

schriftlich oder mit<br />

Hilfe eines Formulars,<br />

das unter www.<br />

svlfg.de heruntergeladen<br />

werden kann,<br />

erklärt werden.<br />

Mahnbetrag bis zu (Euro) Mahngebühr (Euro)<br />

200,00 0,80<br />

500,00 1,25<br />

1.000,00 2,75<br />

ab 1.000,01 5,00<br />

<strong>Dezember</strong> I 12 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 3

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