LSV kompakt Dezember 2012 - Sozialversicherung für ...
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Aktuell ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />
Trauer um Wilfried Hülsberg<br />
Nach kurzer, schwerer Krankheit<br />
ist am 4. November der frühere<br />
alternierende Vorsitzende der<br />
Vertreterversammlung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft<br />
Wilfried Hülsberg im Alter von 66<br />
Jahren verstorben.<br />
Hülsberg war vom Oktober 1999<br />
bis zum Ablauf der Wahlperiode<br />
2011 Mitglied der Vertreterversammlung<br />
der Gartenbau-Berufsgenossenschaft<br />
und wurde gleich<br />
von Beginn seiner Amtszeit an als<br />
Arbeitnehmer-Vertreter zum<br />
alternierenden Vorsitzenden<br />
dieses Gremiums gewählt. Diese<br />
Funktion übte er bis zu seinem<br />
Ausscheiden aus der Selbstverwaltung<br />
am 11. Oktober 2011 aus.<br />
Sein Engagement galt dabei<br />
immer den versicherten Arbeitnehmern<br />
in den gärtnerischen<br />
Betrieben. Als Verfechter des<br />
berufsgenossenschaftlichen<br />
Gedankens setzte er sich mit aller<br />
Kraft, umfassendem Wissen,<br />
scharfem Verstand und nicht<br />
zuletzt mit rheinischem Humor<br />
<strong>für</strong> den Erhalt der paritätischen<br />
Mitbestimmung in der gärtnerischen<br />
Selbstverwaltung ein.<br />
Diese war <strong>für</strong> ihn Garant effektiver<br />
Präventionsarbeit.<br />
Sein unermüdlicher Einsatz <strong>für</strong><br />
den Fortbestand der gärtnerischen<br />
Unfallversicherung und die<br />
lebensbejahende, fröhliche Art<br />
werden Freunden und Wegbegleitern<br />
unvergessen bleiben.<br />
Selbstverwaltung und Beschäftigte<br />
der <strong>Sozialversicherung</strong> <strong>für</strong> den<br />
Gartenbau trauern um eine große<br />
Persönlichkeit und einen großherzigen<br />
Menschen.<br />
❘❘❘■ Internationale Grüne Woche 2013<br />
Den Rücken stärken<br />
Vom 18. bis 27. Januar<br />
2013 präsentiert sich die<br />
<strong>Sozialversicherung</strong> <strong>für</strong><br />
Landwirtschaft, Forsten<br />
und Gartenbau in Berlin<br />
(Messegelände, Halle 3.2<br />
– Erlebnisbauernhof).<br />
Der Stand steht unter<br />
dem Motto der neuen<br />
Präventionskampagne<br />
„Denk an mich. Dein<br />
Rücken“. Viele Tipps zur<br />
Erhaltung der Rückengesundheit<br />
und Mitmach-<br />
Aktionen erwarten die<br />
Besucher.<br />
Für die Ausstellung liegen<br />
Eintrittsgutscheine bereit.<br />
Interessierte Leser rufen bitte<br />
nur am 7. Januar 2013<br />
zwischen 9 und 10 Uhr<br />
unter ( 0561 9359-241 an.<br />
Die ersten zwanzig Anrufer erhalten<br />
einen Gutschein per Post zugeschickt.<br />
❘❘❘■ Neue Satzungsregelung der SVLFG<br />
Achtung: Mahngebühren<br />
Die Satzung der <strong>Sozialversicherung</strong> <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten<br />
und Gartenbau (SVLFG) schreibt die Erhebung einer Mahngebühr<br />
vor. Die Satzungsregelung tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
Die Mahngebühr wird erstmals mit der Mahnung der am 15. Januar<br />
2013 fälligen Alterskassen- und Berufsgenossenschaftsbeiträge<br />
erhoben.<br />
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung entsteht der Verwaltung ein zusätzlicher<br />
Aufwand. Mit der Erhebung von Mahngebühren wird<br />
dieser Aufwand dem betreffenden Schuldner in Rechnung gestellt.<br />
Ohne eine Mahngebühr wären die Kosten von der Solidargemeinschaft<br />
zu tragen, also auch von den pünktlichen Beitragszahlern.<br />
Deshalb hat sich die berufsständische Selbstverwaltung<br />
bei Errichtung des neuen Bundesträgers <strong>für</strong> die Erhebung von<br />
Mahngebühren ausgesprochen.<br />
Bei der Überweisung der Beiträge ist die Banklaufzeit zu beachten.<br />
Die Beiträge müssen am Fälligkeitstag auf dem Konto des<br />
<strong>Sozialversicherung</strong>strägers gutgeschrieben sein, anderenfalls<br />
fallen Säumniszuschläge und Mahngebühren an. Da Mahnungen<br />
sehr zeitnah, nämlich einen Tag nach Fälligkeit erstellt werden,<br />
ist eine pünktliche Überweisung besonders wichtig.<br />
Um die Erhebung von Mahngebühren zu verhindern, empfiehlt<br />
sich die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Diese kann formlos<br />
schriftlich oder mit<br />
Hilfe eines Formulars,<br />
das unter www.<br />
svlfg.de heruntergeladen<br />
werden kann,<br />
erklärt werden.<br />
Mahnbetrag bis zu (Euro) Mahngebühr (Euro)<br />
200,00 0,80<br />
500,00 1,25<br />
1.000,00 2,75<br />
ab 1.000,01 5,00<br />
<strong>Dezember</strong> I 12 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 3