LSV kompakt Dezember 2012 - Sozialversicherung für ...
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verwaltung beauftragten Gutachter<br />
noch aus.<br />
Die Beiträge <strong>für</strong> Unternehmen<br />
n des Erwerbsgartenbaus, der Parkund<br />
Gartenpflege (insbesondere<br />
des Garten- und Landschaftsbaus),<br />
<strong>für</strong> Friedhöfe,<br />
n <strong>für</strong> Lohnunternehmen,<br />
n <strong>für</strong> Unternehmen zum Schutz und<br />
zur Förderung der Landwirtschaft<br />
sowie<br />
n <strong>für</strong> Landwirtschaftskammern und<br />
Berufsverbände<br />
sollen künftig nach dem Arbeitswert<br />
berechnet werden. Hierbei werden <strong>für</strong><br />
Arbeitnehmer die Lohnsummen und<br />
<strong>für</strong> Familienarbeitskräfte (Unternehmer,<br />
Ehegatten sowie mitarbeitende<br />
Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag)<br />
pauschale Jahresarbeitsverdienste<br />
angesetzt. Für die Unternehmen des<br />
Erwerbsgartenbaus, der Park- und<br />
Gartenpflege einschließlich der Friedhofsunternehmen<br />
ist dies ein bekannter<br />
und bewährter Beitragsmaßstab.<br />
Für Biogasanlagen wird sich der Beitrag<br />
nach der erzeugten Leistung bemessen.<br />
Für Jagdunternehmen ist eine<br />
Beitragberechnung ausschließlich<br />
nach der bejagbaren Fläche vorgesehen.<br />
Der Beitrag <strong>für</strong> Nebenunternehmen<br />
soll, soweit möglich, nach pauschalen<br />
Arbeitsbedarfsansätzen und<br />
im Übrigen nach dem tatsächlichen<br />
Arbeitsbedarf berechnet werden.<br />
Für alle Unternehmen – ausgenommen<br />
die Nebenunternehmen – ist ein<br />
Grundbeitrag vorgesehen, der die Verwaltungs-<br />
und Präventionskosten decken<br />
wird. Hierzu werden ein Mindestgrundbeitrag,<br />
darüber hinaus ein ansteigender<br />
Grundbeitrag sowie ein<br />
Höchstgrundbeitrag festzulegen sein.<br />
Für alle Unternehmensarten gilt, dass<br />
die Beiträge die Aufwendungen aus<br />
dem tatsächlichen Unfallgeschehen<br />
grundsätzlich decken sollen. Die Beiträge<br />
werden damit stark am Unfallgeschehen<br />
ausgerichtet. Bemühungen<br />
zur Vermeidung von Unfällen sollen<br />
sich „lohnen“.<br />
Bei allen Differenzierungen und allem<br />
Bemühen zur Gestaltung gerechter<br />
Beitragsmaßstäbe muss es bei einer<br />
gewissen Pauschalierung und Typisierung<br />
bleiben. Bisher unbekannte Differenzierungen,<br />
z. B. bei Forstunternehmen,<br />
führen zu einem zusätzlichen<br />
Erhebungsaufwand bei den Mitgliedsunternehmen<br />
und einem<br />
zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei<br />
der SVLFG. Dieser entsteht nicht nur<br />
einmalig. Vielmehr sind die entsprechenden<br />
Daten wiederkehrend zu aktualisieren.<br />
Dies ist nur dann zu vermeiden,<br />
soweit andere Datenbestände<br />
dauerhaft vorhanden und verwertbar<br />
sind. Der praktizierte Abgleich mit<br />
den Förder-/InVeKoS-Daten hilft insoweit<br />
bundesweit nur im Bereich der<br />
landwirtschaftlichen Nutzflächen.<br />
Landwirtschaftliche Krankenkasse<br />
Die Beiträge zur Krankenkasse sollen<br />
ab 2014 nach dem „korrigierten Flächenwert“<br />
berechnet werden. Hierbei<br />
wird zunächst durch Vervielfältigung<br />
der Hektarzahl mit dem Hektarwert<br />
der Betriebssitzgemeinde der Flächenwert<br />
gebildet. Durch Multiplikation<br />
des Flächenwertes mit dem Beziehungswert<br />
nach der Verordnung<br />
zur Ermittlung des Arbeitseinkommens<br />
aus der Land- und Forstwirtschaft<br />
wird schließlich der „korrigierte<br />
Flächenwert“ berechnet. Auch dieser<br />
Beitragsmaßstab hat sich bei mehreren<br />
landwirtschaftlichen<br />
Krankenkassen in der Vergangenheit<br />
bewährt und wurde von den Sozialgerichten<br />
als zulässig bewertet.<br />
Der „korrigierte Flächenwert“ erweitert<br />
die Bewertung der Bodenverhältnisse<br />
(Ertragschancen) um eine fundierte<br />
Modifikation des reinen Flächenwertes.<br />
Die Praxis zeigt, dass der<br />
Anstieg des Flächenwertes nicht automatisch<br />
mit einer proportionalen<br />
Steigerung des Ertrages gleichzusetzen<br />
ist. Belegt wird diese Erfahrung<br />
durch die zuvor genannte, jährlich<br />
von der Bundesregierung herausgegebene,<br />
Verordnung. In dieser werden<br />
Beziehungswerte zwischen dem<br />
Wirtschaftswert (vergleichbar mit<br />
dem Flächenwert) und dem fünfjährigen<br />
Durchschnitt der tatsächlichen<br />
Gewinne der <strong>für</strong> den Agrarbericht<br />
der Bundesregierung ausgewerteten<br />
Testbetriebe festgelegt.<br />
Das Wichtigste in Kürze<br />
n Zum 1. Januar 2013 nimmt der <strong>LSV</strong>-<br />
Bundesträger, die SVLFG, die Arbeit auf.<br />
n Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft<br />
und Krankenkasse werden 2013 unverändert<br />
nach den bisherigen regionalen<br />
Beitragsmaßstäben berechnet.<br />
n Bundeseinheitliche Beitragsmaßstäbe<br />
werden ab 2014 in Stufen eingeführt.<br />
n Auch bei den neuen Beitragsmaßstäben<br />
bleiben Pauschalierung und Typisierung<br />
unvermeidbar.<br />
Zusätzlicher Erhebungsaufwand<br />
Bei jeder Neugestaltung von Beitragsmaßstäben<br />
wird die Forderung nach<br />
mehr Beitragsgerechtigkeit erhoben.<br />
Beinahe jede weitere Detaillierung hat<br />
aber einen zusätzlichen Erhebungsaufwand<br />
zur Folge. An einer Pauschalierung<br />
und Typisierung führt daher<br />
auch in der landwirtschaftlichen <strong>Sozialversicherung</strong><br />
kein Weg vorbei. Es<br />
bleibt ein Suchen nach der besten Lösung.<br />
Eine Einzelfallgerechtigkeit ist<br />
aber mit keiner Lösung zu erreichen.<br />
Und die oft zitierte Solidarität ist dabei<br />
noch nicht einmal berücksichtigt.<br />
Der Gesetzgeber und die Mitglieder<br />
der SVLFG fordern eine Reduzierung<br />
der Verwaltungskosten auf das notwendige<br />
Maß. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand<br />
ist schon deshalb zu<br />
vermeiden. Besondere Bedeutung hat<br />
darüber hinaus, dass der SVLFG<br />
durch das <strong>LSV</strong>-NOG eine Budgetierung<br />
der Verwaltungskosten auferlegt<br />
ist. Die Verwaltungskosten müssen<br />
bis 2016 deutlich reduziert werden.<br />
Dies ist nur bei konsequenter<br />
Überprüfung der bestehenden Abläufe,<br />
der strikten Vermeidung zusätzlicher<br />
Aufwände und dem dann<br />
möglichen und unvermeidbaren Personalabbau<br />
zu erreichen.<br />
Das Ehrenamt hat sich <strong>für</strong> den neuen<br />
Beitragsmaßstab der Berufgenossenschaft<br />
nach intensiver Diskussion im<br />
Wesentlichen <strong>für</strong> ein Produktionsverfahren<br />
„Grünland“ ausgesprochen.<br />
Ab grenzungsprobleme bei mehreren<br />
Grünlandarten auch in der Unfallzuordnung,<br />
insbesondere aber ein geringer<br />
Erhebungs- und Verwaltungsaufwand<br />
waren hier<strong>für</strong> die Gründe. Wie<br />
dieses Beispiel zeigt, sucht das Ehrenamt<br />
im Spannungsfeld zwischen Beitragsgerechtigkeit<br />
und notwendiger<br />
Pauschalierung nach ausgewogenen<br />
Lösungen. Dies gilt <strong>für</strong> alle anderen<br />
Produktionsverfahren und beitragsrechtliche<br />
Ansätze gleichermaßen. n<br />
Hartmut Fanck<br />
<strong>Dezember</strong> I 12 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 9