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LSV kompakt Dezember 2012 - Sozialversicherung für ...

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Aktuell ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />

verwaltung beauftragten Gutachter<br />

noch aus.<br />

Die Beiträge <strong>für</strong> Unternehmen<br />

n des Erwerbsgartenbaus, der Parkund<br />

Gartenpflege (insbesondere<br />

des Garten- und Landschaftsbaus),<br />

<strong>für</strong> Friedhöfe,<br />

n <strong>für</strong> Lohnunternehmen,<br />

n <strong>für</strong> Unternehmen zum Schutz und<br />

zur Förderung der Landwirtschaft<br />

sowie<br />

n <strong>für</strong> Landwirtschaftskammern und<br />

Berufsverbände<br />

sollen künftig nach dem Arbeitswert<br />

berechnet werden. Hierbei werden <strong>für</strong><br />

Arbeitnehmer die Lohnsummen und<br />

<strong>für</strong> Familienarbeitskräfte (Unternehmer,<br />

Ehegatten sowie mitarbeitende<br />

Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag)<br />

pauschale Jahresarbeitsverdienste<br />

angesetzt. Für die Unternehmen des<br />

Erwerbsgartenbaus, der Park- und<br />

Gartenpflege einschließlich der Friedhofsunternehmen<br />

ist dies ein bekannter<br />

und bewährter Beitragsmaßstab.<br />

Für Biogasanlagen wird sich der Beitrag<br />

nach der erzeugten Leistung bemessen.<br />

Für Jagdunternehmen ist eine<br />

Beitragberechnung ausschließlich<br />

nach der bejagbaren Fläche vorgesehen.<br />

Der Beitrag <strong>für</strong> Nebenunternehmen<br />

soll, soweit möglich, nach pauschalen<br />

Arbeitsbedarfsansätzen und<br />

im Übrigen nach dem tatsächlichen<br />

Arbeitsbedarf berechnet werden.<br />

Für alle Unternehmen – ausgenommen<br />

die Nebenunternehmen – ist ein<br />

Grundbeitrag vorgesehen, der die Verwaltungs-<br />

und Präventionskosten decken<br />

wird. Hierzu werden ein Mindestgrundbeitrag,<br />

darüber hinaus ein ansteigender<br />

Grundbeitrag sowie ein<br />

Höchstgrundbeitrag festzulegen sein.<br />

Für alle Unternehmensarten gilt, dass<br />

die Beiträge die Aufwendungen aus<br />

dem tatsächlichen Unfallgeschehen<br />

grundsätzlich decken sollen. Die Beiträge<br />

werden damit stark am Unfallgeschehen<br />

ausgerichtet. Bemühungen<br />

zur Vermeidung von Unfällen sollen<br />

sich „lohnen“.<br />

Bei allen Differenzierungen und allem<br />

Bemühen zur Gestaltung gerechter<br />

Beitragsmaßstäbe muss es bei einer<br />

gewissen Pauschalierung und Typisierung<br />

bleiben. Bisher unbekannte Differenzierungen,<br />

z. B. bei Forstunternehmen,<br />

führen zu einem zusätzlichen<br />

Erhebungsaufwand bei den Mitgliedsunternehmen<br />

und einem<br />

zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei<br />

der SVLFG. Dieser entsteht nicht nur<br />

einmalig. Vielmehr sind die entsprechenden<br />

Daten wiederkehrend zu aktualisieren.<br />

Dies ist nur dann zu vermeiden,<br />

soweit andere Datenbestände<br />

dauerhaft vorhanden und verwertbar<br />

sind. Der praktizierte Abgleich mit<br />

den Förder-/InVeKoS-Daten hilft insoweit<br />

bundesweit nur im Bereich der<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen.<br />

Landwirtschaftliche Krankenkasse<br />

Die Beiträge zur Krankenkasse sollen<br />

ab 2014 nach dem „korrigierten Flächenwert“<br />

berechnet werden. Hierbei<br />

wird zunächst durch Vervielfältigung<br />

der Hektarzahl mit dem Hektarwert<br />

der Betriebssitzgemeinde der Flächenwert<br />

gebildet. Durch Multiplikation<br />

des Flächenwertes mit dem Beziehungswert<br />

nach der Verordnung<br />

zur Ermittlung des Arbeitseinkommens<br />

aus der Land- und Forstwirtschaft<br />

wird schließlich der „korrigierte<br />

Flächenwert“ berechnet. Auch dieser<br />

Beitragsmaßstab hat sich bei mehreren<br />

landwirtschaftlichen<br />

Krankenkassen in der Vergangenheit<br />

bewährt und wurde von den Sozialgerichten<br />

als zulässig bewertet.<br />

Der „korrigierte Flächenwert“ erweitert<br />

die Bewertung der Bodenverhältnisse<br />

(Ertragschancen) um eine fundierte<br />

Modifikation des reinen Flächenwertes.<br />

Die Praxis zeigt, dass der<br />

Anstieg des Flächenwertes nicht automatisch<br />

mit einer proportionalen<br />

Steigerung des Ertrages gleichzusetzen<br />

ist. Belegt wird diese Erfahrung<br />

durch die zuvor genannte, jährlich<br />

von der Bundesregierung herausgegebene,<br />

Verordnung. In dieser werden<br />

Beziehungswerte zwischen dem<br />

Wirtschaftswert (vergleichbar mit<br />

dem Flächenwert) und dem fünfjährigen<br />

Durchschnitt der tatsächlichen<br />

Gewinne der <strong>für</strong> den Agrarbericht<br />

der Bundesregierung ausgewerteten<br />

Testbetriebe festgelegt.<br />

Das Wichtigste in Kürze<br />

n Zum 1. Januar 2013 nimmt der <strong>LSV</strong>-<br />

Bundesträger, die SVLFG, die Arbeit auf.<br />

n Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft<br />

und Krankenkasse werden 2013 unverändert<br />

nach den bisherigen regionalen<br />

Beitragsmaßstäben berechnet.<br />

n Bundeseinheitliche Beitragsmaßstäbe<br />

werden ab 2014 in Stufen eingeführt.<br />

n Auch bei den neuen Beitragsmaßstäben<br />

bleiben Pauschalierung und Typisierung<br />

unvermeidbar.<br />

Zusätzlicher Erhebungsaufwand<br />

Bei jeder Neugestaltung von Beitragsmaßstäben<br />

wird die Forderung nach<br />

mehr Beitragsgerechtigkeit erhoben.<br />

Beinahe jede weitere Detaillierung hat<br />

aber einen zusätzlichen Erhebungsaufwand<br />

zur Folge. An einer Pauschalierung<br />

und Typisierung führt daher<br />

auch in der landwirtschaftlichen <strong>Sozialversicherung</strong><br />

kein Weg vorbei. Es<br />

bleibt ein Suchen nach der besten Lösung.<br />

Eine Einzelfallgerechtigkeit ist<br />

aber mit keiner Lösung zu erreichen.<br />

Und die oft zitierte Solidarität ist dabei<br />

noch nicht einmal berücksichtigt.<br />

Der Gesetzgeber und die Mitglieder<br />

der SVLFG fordern eine Reduzierung<br />

der Verwaltungskosten auf das notwendige<br />

Maß. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand<br />

ist schon deshalb zu<br />

vermeiden. Besondere Bedeutung hat<br />

darüber hinaus, dass der SVLFG<br />

durch das <strong>LSV</strong>-NOG eine Budgetierung<br />

der Verwaltungskosten auferlegt<br />

ist. Die Verwaltungskosten müssen<br />

bis 2016 deutlich reduziert werden.<br />

Dies ist nur bei konsequenter<br />

Überprüfung der bestehenden Abläufe,<br />

der strikten Vermeidung zusätzlicher<br />

Aufwände und dem dann<br />

möglichen und unvermeidbaren Personalabbau<br />

zu erreichen.<br />

Das Ehrenamt hat sich <strong>für</strong> den neuen<br />

Beitragsmaßstab der Berufgenossenschaft<br />

nach intensiver Diskussion im<br />

Wesentlichen <strong>für</strong> ein Produktionsverfahren<br />

„Grünland“ ausgesprochen.<br />

Ab grenzungsprobleme bei mehreren<br />

Grünlandarten auch in der Unfallzuordnung,<br />

insbesondere aber ein geringer<br />

Erhebungs- und Verwaltungsaufwand<br />

waren hier<strong>für</strong> die Gründe. Wie<br />

dieses Beispiel zeigt, sucht das Ehrenamt<br />

im Spannungsfeld zwischen Beitragsgerechtigkeit<br />

und notwendiger<br />

Pauschalierung nach ausgewogenen<br />

Lösungen. Dies gilt <strong>für</strong> alle anderen<br />

Produktionsverfahren und beitragsrechtliche<br />

Ansätze gleichermaßen. n<br />

Hartmut Fanck<br />

<strong>Dezember</strong> I 12 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 9

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