Buchführung in der Ukraine
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Barzahlungen<br />
Wenn e<strong>in</strong> Unternehmen Geschäfte mit Bargeld abwickelt (Gehaltauszahlungen,<br />
Auslagenerstattungen an Mitarbeiter etc.), muss es vorgeschriebene<br />
Kassendokumente für diese Geschäfte (Kassene<strong>in</strong>nahmebeleg, Kassenausgabebeleg)<br />
anfertigen und e<strong>in</strong> sehr formalistisches Kassenbuch führen. Für die<br />
Ausgabenerstattung an Mitarbeiter muss e<strong>in</strong> so genannter „Avansovij Otschjot“<br />
erstellt werden. Die Kalkulation von erwarteten Ausgaben ist <strong>in</strong> Bezug auf<br />
Dienstreisevorschüsse ebenfalls notwendig.<br />
Damit e<strong>in</strong> Unternehmen Bargeld <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kasse halten darf, muss erst e<strong>in</strong> so<br />
genanntes Kassenlimit genehmigt werden. Laut dem Art. 5.2 <strong>der</strong> Verordnung über<br />
Kassenverkehr <strong>der</strong> Nationalbank <strong>der</strong> Ukra<strong>in</strong>e No.637 vom 15.12.2004 darf das<br />
Unternehmen das Kassenlimit selbständig festsetzen. Dazu ist e<strong>in</strong> spezielles<br />
Formular laut oben genannter Verordnung vorgesehen, das vom<br />
Unternehmensleiter und Hauptbuchhalter unterzeichnet werden. Das Kassenlimit<br />
wird durch <strong>in</strong>nerbetriebliche Or<strong>der</strong> (so genannte Prikase) vom Generaldirektor<br />
genehmigt. Bei <strong>der</strong> Festsetzung des Limits werden von dem Unternehmen die<br />
Höhe <strong>der</strong> üblichen Bartransaktionen berücksichtigt. Neugegründete Unternehmen<br />
errechnen das Kassenlimit laut Vorausschätzungen, nach drei Monaten ist das<br />
Limit laut Ist-Größen anzupassen. Ohne Berechnungen kann e<strong>in</strong> Unternehmen<br />
das Bargeldlimit <strong>in</strong> Höhe von bis zu UAH 170 festsetzen.<br />
Wenn e<strong>in</strong> Unternehmen Bargeldsummen abhebt, die über dem Limit liegen und<br />
nicht <strong>in</strong>nerhalb von 3 Tagen auszahlt, muss <strong>der</strong> das Limit übersteigende Betrag<br />
bei <strong>der</strong> Bank e<strong>in</strong>bezahlt werden.<br />
Wenn e<strong>in</strong> Unternehmen Bargeld aus Verkaufserlösen erzielt, muss es e<strong>in</strong>e<br />
Registrierkasse besitzen (mit Ausnahme e<strong>in</strong>iger Waren). Dies gilt auch bei<br />
E<strong>in</strong>nahmen durch Kreditkarten. E<strong>in</strong>nahmen und Ausgaben dürfen bei <strong>der</strong><br />
Limitberücksichtigung verrechnet werden. Der Höchstumfang an Barzahlungen<br />
zwischen zwei Unternehmen darf im Laufe e<strong>in</strong>es Tages 10.000 Griwna nicht<br />
übersteigen.<br />
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