Buchführung in der Ukraine
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E<strong>in</strong> Land – Drei Währungen<br />
Offizielles Zahlungsmittel <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ukra<strong>in</strong>e ist die Griwna (UAH). Alle Zahlungen, bar<br />
o<strong>der</strong> bargeldlos, dürfen <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Ukra<strong>in</strong>e nur <strong>in</strong> Griwna abgewickelt werden.<br />
Verträge <strong>in</strong>nerhalb Ukra<strong>in</strong>e dürfen jedoch trotzdem <strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Währung, die als<br />
Äquivalent dient (meistens US-Dollar o<strong>der</strong> Euro) abgeschlossen werden. Es ist<br />
lediglich vorgeschrieben, dass die Rechnungsstellung und Zahlung letztendlich <strong>in</strong><br />
Griwna erfolgt. Die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten bzw. For<strong>der</strong>ungen s<strong>in</strong>d buchhalterisch<br />
dementsprechend auch nur <strong>in</strong> Griwna zu verbuchen. Da somit die Abwicklung <strong>der</strong><br />
Verträge ausschließlich <strong>in</strong> Griwna erfolgt, entstehen buchhalterisch ke<strong>in</strong>e<br />
Wechselkursdifferenzen, so dass solche Transaktionen letztendlich ke<strong>in</strong>e<br />
Devisengeschäfte s<strong>in</strong>d.<br />
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