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Buchführung in der Ukraine

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E<strong>in</strong> Land – Drei Währungen<br />

Offizielles Zahlungsmittel <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ukra<strong>in</strong>e ist die Griwna (UAH). Alle Zahlungen, bar<br />

o<strong>der</strong> bargeldlos, dürfen <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Ukra<strong>in</strong>e nur <strong>in</strong> Griwna abgewickelt werden.<br />

Verträge <strong>in</strong>nerhalb Ukra<strong>in</strong>e dürfen jedoch trotzdem <strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Währung, die als<br />

Äquivalent dient (meistens US-Dollar o<strong>der</strong> Euro) abgeschlossen werden. Es ist<br />

lediglich vorgeschrieben, dass die Rechnungsstellung und Zahlung letztendlich <strong>in</strong><br />

Griwna erfolgt. Die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten bzw. For<strong>der</strong>ungen s<strong>in</strong>d buchhalterisch<br />

dementsprechend auch nur <strong>in</strong> Griwna zu verbuchen. Da somit die Abwicklung <strong>der</strong><br />

Verträge ausschließlich <strong>in</strong> Griwna erfolgt, entstehen buchhalterisch ke<strong>in</strong>e<br />

Wechselkursdifferenzen, so dass solche Transaktionen letztendlich ke<strong>in</strong>e<br />

Devisengeschäfte s<strong>in</strong>d.<br />

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