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Mauthausen 2010 - pitlikdokumente.at

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<strong>Mauthausen</strong> Leugner und Luegner<br />

Vorgeschichte<br />

(Wesentliche Passagen sind d.d.V. hervorgehoben)<br />

Es ist eine T<strong>at</strong>sache, daß in der heutigen Zeit „umfangreiche“ Dokument<strong>at</strong>ionen<br />

kaum – oder wenn, dann nur oberflächlich gelesen werden. Aufgrund der sich<br />

laufend aufgrund neuer Erkenntnisse aus Forschungen und Ereignissen<br />

ergebenden Veränderungen des Gesamtbildes erscheint es für einen Autor<br />

sinnvoller, zur Vermeidung unproduktiver Wiederholungen möglichst<br />

chronologisch auf seine bereits veröffentlichten Dokument<strong>at</strong>ionen zu verweisen.<br />

In einer 76 Seiten starken technischen Studie mit dem Titel „Baustelle<br />

Cheopspyramide aus der Sicht eines Bauleiters“ habe ich durch Pläne,<br />

Grafiken, Fotos, Berechnungen und Erklärungen praktische Lösungen<br />

dargestellt und zur Überprüfung angeboten.<br />

*<br />

Das Ergebnis dieser Studie habe ich wie auch andere Studien wie z.B.:<br />

„Teilungssysteme des Sonnensteins der Azteken“, „Arabische Astrolabien“,<br />

„Runenzeichen am nördlichen Sternenhimmel“, „Ansichten eines Oldtimers“<br />

sowie später auch meine Dokument<strong>at</strong>ionen zu anderen Themen in Form von<br />

selbstgefertigten Broschüren, sowie auch auf elektronischen D<strong>at</strong>enträgern<br />

(CD’s) veröffentlicht und diversen Bibliotheken kostenlos für Interessierte zur<br />

Verfügung gestellt. Sie sind auch über das Internet abrufbar.<br />

Bei meinen Forschungen in Ägypten, ich war öfter zu Vermessungen und<br />

sonstigen Recherchen vor Ort, tauchte immer wieder der Begriff „Hyksos-Zeit“<br />

auf. In Lexika ist nachzulesen, daß die „Hyksos“ ein „nomadisierendes<br />

Hirtenvolk“ das aus dem Osten kam, waren, großen Einfluß über die Sta<strong>at</strong>-<br />

Städte Nordägyptens gewann, rund 200 Jahre dort herrschte, bis sie durch einen<br />

aus dem Süden kommenden anderen Herrscher wieder vertrieben wurden.<br />

Nun konnte ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen, wie ein „Hirtenvolk“<br />

mit seinen Schafen oder sonstigem Getier über die Sta<strong>at</strong>-Städte einer<br />

Jahrtausende alten Hochkultur herrschen könnte. Deshalb befragte ich einige<br />

sachkundige Ägypter, die ich bei meinen Aufenthalten kennen gelernt h<strong>at</strong>te.<br />

Diese behaupteten, nicht ein Hirtenvolk, sondern es wären Juden gewesen, die<br />

aus Kanaan, dem heutigen Palästina kamen, sich im nördlichen Ägypten in<br />

Auaris niederließen, und die durch Korrumpierung der uneinigen Herrscher<br />

der Sta<strong>at</strong>-Städte das nördliche Ägypten rd. 200 Jahre lang beherrschten, bis sie<br />

durch einen aus dem Süden kommenden Herrscher wieder vertrieben wurden.


2<br />

Nun ist bei solchen Behauptungen Vorsicht geboten, da die Ägypter nicht<br />

gerade als Freunde der Juden bekannt sind. Interessant erschien mir aber, daß<br />

die Zeit der Herrschaft der „Hyksos“ etwa der Zeit des Einzugs der Juden in<br />

Ägypten, bzw. des Exodus entsprach.<br />

*<br />

Um zu ergründen was „zahlenmäßig“ unter dem Begriff „Volk der Juden“ zur<br />

Hyksoszeit zu verstehen war, suchte ich in Lexika die unbestreitbarste<br />

Definition für Volk der Juden zu finden : „Gemeinschaft zahlreicher durch<br />

Sprache, Sitte und Abstammung verbundener Menschen“.<br />

Seit der Einführung von umfassenden Volkszählungen vor rund 200 Jahren gibt<br />

es aufgrund der ethnischen und religiösen Erfassung rel<strong>at</strong>iv genaue Zahlen zum<br />

jüdischen Volk und auch seinem Anteil an der Weltbevölkerung.<br />

Im Zuge dieser Studie hörte ich, daß es angeblich den Plan einer kleinen<br />

Gruppe von Juden, der Weisen von Zion, zur Erringung der Weltherrschaft<br />

gäbe, der 1897 entstanden sein sollte.<br />

Da mir dies bei dem geringen Anteil des jüdischen Volkes an der gesamten<br />

Weltbevölkerung mit weit weniger als 0,5 % völlig unrealistisch schien, wie<br />

diese die anderen mehr als 99,5 % beherrschen könnten, versuchte ich mehr<br />

über diesen angeblichen Plan zu erfahren.<br />

*<br />

In der ÖNB waren damals 17 Schriften verfügbar. 3 davon behaupteten diese<br />

„Protokolle“ wären echt, die 14 anderen versuchten (meist unter Hinweis auf<br />

diese drei) nachzuweisen, daß sie eine Fälschung bzw. eine Hetzschrift wären.<br />

Unter den 3 Schriften in der ONB war eine von Alfred Rosenberg. Dieser war<br />

aber meines Wissens so etwas wie der Chefideologe der NSDAP, - solche<br />

Interpret<strong>at</strong>ionen daher als Beweis unbrauchbar. Ebenso aber auch jene 14<br />

Interpret<strong>at</strong>ionen die sich auf nicht überprüfbare Behauptungen beziehen.<br />

1924 erschien zu diesem Thema eine Ausgabe eines Theodor Fritsch, die eine<br />

„unkommentierte Übersetzung“ eines im Britischen Museums vorhandenen,<br />

(also nachprüfbaren), Schriftstückes sein sollte. Da sich innerhalb von rd. 80<br />

Jahren kein Gegenargument aufgrund eines „Übersetzungsfehlers“ fand, ist<br />

anzunehmen, daß diese Übersetzung korrekt ist. (Antiquari<strong>at</strong> Ausgabe 1931).<br />

Aufgrund der darin enthaltenen Aussagen versuchte ich festzustellen, ob, bzw.<br />

wie weit diese nach einem Zeitraum von rund 100 Jahren zutrafen.<br />

Der beste Beweis für eine Fälschung wäre n<strong>at</strong>ürlich, wenn fast keine der<br />

Aussagen der zwischenzeitlich eingetretenen Realität entsprechen würde.


3<br />

Um sich selbst eine eigene Meinung bilden zu können, ist es unbedingt<br />

erforderlich, st<strong>at</strong>t „veröffentlichter Meinungen“ ausschließlich nur solche<br />

„Dokument<strong>at</strong>ionen“ zu verwenden, die jederzeit nachprüfbar und nicht<br />

bestreitbar sind. (z.B.Chronik des 20. Jahrhunderts, Fischer Almanach, u. dgl.)<br />

Es ist auch eine Frage der Gener<strong>at</strong>ionen. Wem über Jahrzehnte nur<br />

einseitige Inform<strong>at</strong>ionen zugänglich gemacht werden, der glaubt, daß diese<br />

auch „erwiesene T<strong>at</strong>sachen“ wären.<br />

*<br />

Unter diesem Gesichtspunkt habe ich versucht interessierten Lesern durch das<br />

Aufzeigen nachweisbarer Fakten und Gegenüberstellungen die legitime<br />

Möglichkeit zu geben, sich zum Zeitgeschehen und nicht zuletzt auch über die<br />

Verantwortlichkeit heutiger Führungspersönlichkeiten im In- und Ausland<br />

selbst eine eigene Meinung bilden zu können.<br />

Das Ergebnis dieser Dokument<strong>at</strong>ion habe ich im November 1999 ohne eigene<br />

„Bewertung“ durch den Verlag des Dr. Steinhauser veröffentlicht, da die eigene<br />

(händische) Herstellung als Druckwerk für bibliothekarische Zwecke (bei 244<br />

Seiten) sicherlich ungeeignet ist.<br />

*<br />

Alle mir zustehenden Einnahmen aus diesem Buch habe ich der „Knochenmarkspendezentrale“<br />

in Wien zur Errichtung einer D<strong>at</strong>enbank zur Verfügung gestellt.<br />

Wenn einem einzigen leukemiekranken Kind durch Finden eines passenden<br />

Spenders (was gar nicht so leicht ist, ein Fall ist mir bekannt) das Leben gerettet<br />

werden kann, bedeutet dies - zumindest für mich - mehr als einen Geldbetrag,<br />

mit dem ich mir Dinge kaufen könnte, die ich eigentlich gar nicht brauche.<br />

*<br />

Damit war eigentlich zu diesem Zeitpunkt mein Interesse an diesem Thema<br />

erschöpft, -<br />

bis ich auf einen Artikel aufmerksam gemacht wurde.<br />

*<br />

In den Mitteilungen des „Dokument<strong>at</strong>ionsarchiv des Österreichischen<br />

Widerstandes“ (Nr. 142) vom Juli 1999 befand sich unter dem Mon<strong>at</strong> Juni<br />

1999, (S.9) die folgende Veröffentlichung: (Hervorhebungen sind zugefügt)<br />

„Der wüste Verschwörungstheoretiker Steinhauser (Anm.: der Verleger)<br />

machte erst vor kurzem von sich reden, als er in seinen Secret News das Buch<br />

„Die Protokolle der Weisen von Zion aus der Sicht nach 100 Jahren" bewarb<br />

und zum Verkauf anbot.<br />

Zu diesem antisemitischen Machwerk heißt es dort: „Vor 100 Jahren bereits<br />

programmiert: Die jüdische Weltherrschaft ! [...] Noch nie h<strong>at</strong> jemand die<br />

wahren Hintergründe des Weltjudentums dermaßen schonungslos aufgedeckt<br />

wie der Autor dieses sens<strong>at</strong>ionellen T<strong>at</strong>sachenberichtes !" Angesichts der


4<br />

drohenden strafrechtlichen Folgen dieser vermeintlichen Enthüllungen<br />

garantiert Secret News den Interessenten den Erhalt der Hetzschrift "auch im<br />

Falle einer möglichen Beschlagnahme". Simon Wiesenthal h<strong>at</strong> in diesem<br />

Zusammenhang bei der Sta<strong>at</strong>sanwaltschaft Wien Anzeige erst<strong>at</strong>tet.<br />

Soweit der Artikel.<br />

*<br />

T<strong>at</strong>sache ist : Das Buch wurde Anfang Nov. 1999, also erst 5 Mon<strong>at</strong>e nach<br />

der Anzeige bei der Sta<strong>at</strong>sanwaltschaft gedruckt. Trotzdem wurde es vom<br />

DÖW in dem Artikel sowohl als „antisemitisches Machwerk“, wie auch als<br />

„Hetzschrift“ bezeichnet und sein Inhalt als „vermeintliche“ Enthüllungen<br />

qualifiziert.<br />

*<br />

Frage : Was ist von Menschen zu halten, die gegen ein Buch, das sie gar nicht<br />

gelesen haben können, Anzeige bei der Sta<strong>at</strong>sanwaltschaft erst<strong>at</strong>ten ?<br />

Darüber möge sich jeder sein eigenes Urteil bilden<br />

*<br />

Am 2. Feber 2000 fand eine Hausdurchsuchung bei Dr. Karl Steinhauser st<strong>at</strong>t.<br />

Zweck : Auffindung und Sicherstellung aller Exemplare des Druckwerkes,<br />

sowie allfälligem Werbem<strong>at</strong>erial. Gefunden wurden nur etwa 800 Werbezettel.<br />

Als Begründung, soweit es den Inhalt des Buches - also mich - betrifft, ist<br />

angeführt :<br />

(...) „Aus den Anmerkungen und Fragen des Autors ist zu entnehmen, dass er<br />

die seinerzeitigen Zielsetzungen des NS-Regimes nicht nur befürwortet<br />

sondern auch deren Wiedereinführung gutheißt und den Holocaust leugnet.<br />

*<br />

Ich selbst war im Krieg bei der deutschen Kriegsmarine und anschließend 7<br />

Mon<strong>at</strong>e in Kriegsgefangenschaft. Die Unterstellung, daß ein ehemaliger Sold<strong>at</strong><br />

solche Zeiten wieder erleben möchte, entspringt wohl kaum der Erfahrung<br />

eines Menschen, der solche Zeit selbst erlebt h<strong>at</strong>.<br />

*<br />

Am 17.02.2000 wurde ich bei der Sta<strong>at</strong>spolizei zur Einvernahme als „Zeuge“<br />

geladen, um festzustellen, ob Dr. Steinhauser oder ich der Autor des Buches sei.<br />

Nachdem ich klar gestellt h<strong>at</strong>te, daß für den Inhalt allein ich - und Herr Dr.<br />

Steinhauser für alle Verlagsarbeiten wie Herstellung, Vertrieb, Bewerbung und<br />

dgl. verantwortlich sei, wurde ein Protokoll erstellt. Eine Dokument<strong>at</strong>ion des<br />

bisherigen Geschehens war Teil meiner Aussage.<br />

*


5<br />

Doch dadurch, daß man mich beschuldigte „den Holocaust geleugnet“ zu haben<br />

- einem Thema mit dem ich mich bisher weder näher beschäftigt h<strong>at</strong>te und<br />

auch keine Veranlassung dazu verspürte, - war ich geradezu „gezwungen“<br />

mich darüber zu informieren, was ich eigentlich „geleugnet“ haben könnte.<br />

*<br />

Da es keine geeignetere und unwiderlegbarere Dokument<strong>at</strong>ion als die<br />

Aussagen der Zeugen im „Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß“ zu diesem<br />

Thema gibt, machte ich mir die Mühe, die 23 Bände daraufhin durchzuarbeiten<br />

und die Aussagen im vollen Wortlaut (soweit diese die Themen KZ,<br />

Massenvernichtung in Gaskammern und dgl. betreffen), zusammenzustellen.<br />

Ebenso habe ich aber auch durch Anmerkungen und Fragen auf<br />

widersprüchliche, oder sich als Unwahrheit erwiesenen Behauptungen in<br />

Zeugenaussagen und Dokumenten, innerhalb der inzwischen vergangenen 50<br />

Jahre hingewiesen. Darunter auch auf die bis heute der Öffentlichkeit<br />

verschwiegene Aussage des nicht angeklagten SS-Untersuchungsrichters Dr.<br />

Konrad Morgen vor dem IMT, die Wilkomirski-Affäre, u. dgl.<br />

*<br />

Erstaunt war ich auch über die Voraussetzungen der Prozeßführung des IMT,<br />

das „Zeugenaussagen“ und Dokumente nicht zu prüfen sondern ungeprüft<br />

„amtlich zur Kenntnis zu nehmen“ h<strong>at</strong>te, - auch, daß dieses Gericht an kein<br />

Beweisverfahren gebunden war. Bis dahin war ich der Annahme, daß diese<br />

Aussagen auch auf ihre sachliche Glaubwürdigkeit überprüft wurden.<br />

An dem konkreten Beispiel des obgenannten Prozesses sei aufgezeigt, daß ein<br />

Gericht, das „st<strong>at</strong>utengemäß“ die Beweise nicht zu prüfen, sondern nur zur<br />

Kenntnis zu nehmen h<strong>at</strong> - als kein Grundstein historischer Wahrheit angesehen<br />

werden kann. Ebenso, daß sich nachfolgende Gerichte nicht auf die bei diesem<br />

Prozeß „ungeprüften“ Beweise als „erwiesene T<strong>at</strong>sachen“ beziehen können.<br />

Im Gerichts-St<strong>at</strong>ut des IMT sind, eindeutig und unmißverständlich (daher<br />

auch nicht „interpretierbar“), unter anderen die Artikel 19 bis 25 angeführt :<br />

Artikel 19:<br />

Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden, er soll im weiten Ausmaß<br />

ein schnelles und nicht formelles Verfahren anwenden, und jedes<br />

Beweism<strong>at</strong>erial, das ihm Beweiswert zu haben scheint, zulassen.<br />

Artikel 20:<br />

Der Gerichtshof kann vor der Beweisantretung Auskunft über die N<strong>at</strong>ur des<br />

Beweismittels verlangen, um über seine Erheblichkeit entscheiden zu können.


6<br />

Artikel 21:<br />

Der Gerichtshof soll nicht Beweis für allgemein bekannte T<strong>at</strong>sachen fordern,<br />

sondern soll sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen; dies erstreckt sich auf<br />

öffentliche Urkunden der Regierung und Berichte der Vereinten N<strong>at</strong>ionen,<br />

einschließlich der Handlungen und Urkunden der in den verschiedenen<br />

alliierten Ländern für die Untersuchung von Kriegsverbrechen eingesetzten<br />

Komitees, sowie die Protokolle und Entscheidungen von Militär- oder anderen<br />

Gerichten irgendeiner der Vereinten N<strong>at</strong>ionen.<br />

Artikel 25:<br />

.... Das Verhandlungsprotokoll soll soweit in die Sprache des Landes, in dem<br />

der Gerichtshof tagt, übersetzt werden, als es der Gerichtshof im Interesse der<br />

Gerechtigkeit und der öffentlichen Meinung für wünschenswert hält.<br />

Ein weiteres Beispiel : Artikel 15 : ... Kein Zeuge oder Angeklagter, der sich in<br />

der Hand eines Sign<strong>at</strong>ars befindet, soll ohne die Zustimmung dieses Sign<strong>at</strong>ars<br />

dessen Verfügungsgewalt entzogen werden.<br />

*<br />

Dadurch ergibt sich, daß keine Verteidigung das Recht h<strong>at</strong>te, einen in der<br />

Verfügungsgewalt eines Sign<strong>at</strong>ars lebenden „Zeugen“ (ohne Zustimmung der<br />

Kläger) vor Gericht zum „Kreuzverhör“ vorzuladen.<br />

Weiters resultiert daraus, daß sich die bei heutigen Prozessen immer wieder<br />

zitierte und behauptete „gerichtlich notorische Offenkundigkeit“ (fast) nur auf<br />

„nicht überprüfte“ („beeidete“) Zeugenaussagen und heute vielfach widerlegte<br />

oder als Fälschung erkannte Beweise (z.B. K<strong>at</strong>ynmord durch Deutsche,<br />

Jedwabne, Seife aus Judenfett mit Angabe des „Rezeptes“ zur Herstellung,<br />

Lampenschirme aus Menschenhaut, „bei lebendigem Leib entzweigerissene“<br />

und ins Feuer geworfene Kinder, u.dgl.) stützt, wobei bereits vom IMT<br />

unliebsame Zeugenaussagen aufgrund des St<strong>at</strong>uts (siehe vor) unterdrückt<br />

wurden. - Und auf diese Art Judik<strong>at</strong>ur soll sich ein österreichisches Gesetz<br />

bzw. Urteil stützen ?<br />

Ungeprüfte Zeugenaussagen, (auch wenn diese weltweit publiziert werden),<br />

Filme die auf Basis ungeprüfter Zeugenaussagen Behauptungen bildlich als<br />

T<strong>at</strong>sache darzustellen versuchen, sind weder ein Beweis für eine „historische<br />

Wahrheit“, noch für eine erwiesene „T<strong>at</strong>sache“.<br />

*<br />

Das Ergebnis meiner Dokument<strong>at</strong>ion wurde im April 2000 ebenfalls im Verlag<br />

des Herrn Dr. Steinhauser unter dem Titel : „Der Nürnberger Prozeß – Eine<br />

Spur zur Wahrheit ?“ veröffentlicht. Das Motiv meiner Veröffentlichungen ist<br />

jeweils eindeutig und unmißverständlich im Nachwort nachzulesen.<br />

*<br />

Soweit die Vorgeschichte


7<br />

Bis dahin h<strong>at</strong>te ich noch nie ein Konzentr<strong>at</strong>ionslager besucht<br />

Ich habe dies jedoch noch im Mai 2000 umgehend nachgeholt.<br />

*<br />

So begann mein „aufgezwungenes Interesse“ an dem KL <strong>Mauthausen</strong>.<br />

Nun als vom "Strafrecht Bedrohter" mußte ich mich notgedrungen auch mit<br />

den entsprechenden Gesetzen und bereits ergangenen Urteilen näher befassen.<br />

Ich beschaffte mir zwei grundlegende Oberstgerichtliche Entscheidungen auf die<br />

sich die Urteile in Prozessen nach dem Verbotsgesetz immer wieder bezogen<br />

Unverständlich erschien mir eine Entscheidung des OGH vom 18.10.90, 12 Os<br />

57/90, woraus hervorgeht, daß nach Ansicht der verantwortlichen Richter des<br />

OGH, den Herren Hofräten Dr. Horak, als Vorsitzenden, den Herrn Hofräten<br />

Dr. Hörburger, Dr. Felzmann, Dr. Massauer und Dr. Rzeszut als weitere<br />

Richter, die Vorlage von Bildm<strong>at</strong>erial über Gaskammern und Krem<strong>at</strong>orien<br />

einen unzulässigen Versuch der Verteidigung darstellt, - hingegen eine im<br />

Brockhaus stehende Eintragung (zu Gaskammer und Konzentr<strong>at</strong>ionslager) als<br />

„historische, wissenschaftlich belegte herrschende Geschichtsauffassung im<br />

Range zeitgeschichtlicher Notorietät (als bewiesene T<strong>at</strong>sache“) zu werten sei,<br />

und „daß die Ablehnung eines auf die Widerlegung dieser historischen<br />

T<strong>at</strong>sache abzielenden Beweisantrags durch das Gericht, keine Verletzung von<br />

berechtigten Verteidigerinteressen darstellt.“<br />

*<br />

Der oberste Grunds<strong>at</strong>z jeder Forschung ist, daß eine These oder Behauptung<br />

erst dann als erwiesen gilt, wenn sie in der Praxis durch das Experiment<br />

jederzeit nachvollzogen werden kann und keiner erwiesenen Erkenntnis<br />

eines anderen Wissensgebietes oder einem N<strong>at</strong>urgesetz widerspricht.<br />

Da sich die OGH-Richter auf eine „historische, wissenschaftlich belegte“, also<br />

unbestreitbare Erkenntnis bezieht, wäre vorerst festzustellen, auf welche<br />

wissenschaftliche Disziplinen hiebei Bezug genommen wurde.<br />

Dazu bedarf es vorerst einer klaren Definition dieser beiden Begriffe.<br />

Daß ein Mensch nicht alles wissen kann ist klar. Sein Wissen ist durch seinen<br />

Wissensstand begrenzt. Dies gilt ganz besonders für Wissenschaftler, auf<br />

deren spezielles Wissen und Erkenntnis sich die Allgemeinheit verläßt.<br />

Zum Begriff „Wissenschaft“ ist z.B. in Knaur’s Lexikon A-Z, 1987 nachzulesen:<br />

Wissenschaft, Gesamtheit des Wissens; eingeteilt in:<br />

1) Geistes-Wissenschaften (dazu gehört Philosophie, Theologie, Kunst,<br />

Sprache, Geschichte, Recht usw.); - und


8<br />

2) N<strong>at</strong>ur-Wissenschaften (Medizin, Physik, Chemie, Geologie, Botanik, usw.)<br />

wobei die Geisteswissenschaften als bewertende - von den wertfreien<br />

N<strong>at</strong>urwissenschaften unterschieden werden.<br />

*<br />

Sachverständige, sind auf bestimmten Gebieten besonders bewanderte<br />

Personen, diese erst<strong>at</strong>ten Gutachten; öffentliche Bestellung und Beeidigung<br />

erfolgt durch Landesregierung oder Gericht.<br />

Glaube, ist das Vertrauen und Fürwahrhalten aufgrund innerer Erfahrung<br />

oder fremder Bezeugung (Autoritäts-Glaube);steht im Gegengs<strong>at</strong>z zu : Wissen<br />

*<br />

Die Auswahl der zu bestellenden Gutachter zur Klärung von Sachfragen bei<br />

Gericht obliegt dem Untersuchungs-, bzw. den nachfolgenden Richtern.<br />

*<br />

Übrigens: Den neuzeitlichen Begriff „Zeit-Geschichte“ gibt es erst seit 1917 !<br />

(MPI Gött.). Seitdem wird dieser von jedem Regime, gleich welcher Art, dazu<br />

benutzt, durch „Zeithistoriker“ die „Geschichte“ im Sinne der Herrschenden<br />

zu „interpretieren“, so z.B. was jeweils als „historische Wahrheit“ zu gelten<br />

h<strong>at</strong>. Dies gilt gleichermaßen für die Sowjetunion, die DDR, das Dritte Reich, die<br />

USA, Israel, Islamsta<strong>at</strong>en und auch jedes beliebige andere Regime.<br />

Geschichte beginnt sich erst nach 100 Jahren der Wahrheit zu nähern und h<strong>at</strong><br />

mit Zeitgeschichte etwa soviel zu tun wie überprüfbare Berechnungen der<br />

Astronomie mit dem Beweiswert eines Tageshoroskops der Astrologie .<br />

*<br />

Lediglich durch Zeugen aufgestellte Behauptungen - auch wenn solche durch<br />

„zeitgeschichtliche“ Gutachten erhärtet erscheinen - hätten erst dann einen<br />

historisch erwiesenen Wahrheitsgehalt, wenn sie keiner technischen oder<br />

n<strong>at</strong>urwissenschaftlich erwiesenen Erkenntnis widersprechen.<br />

Noch unverständlicher war für mich daher die Entscheidung vom 16.2.1994, 13<br />

Os 135/92 der verantwortlichen Richter des OGH, der Herren Sen<strong>at</strong>spräsident<br />

Prof. Dr. Brustbauer als Vorsitzenden, den Herren Hofräten Dr. Massauer,<br />

Dr. Markel, Dr. Mayrhofer, Dr. Ebner als weitere Richter. In deren<br />

Urteilsbegründung wird u.a. angeführt :<br />

... Gegen die Richtigkeit der im Wahrspruch der Geschworenen inhaltlich<br />

bejahten Existenz von zur planmäßigen Massenvernichtung bestimmten<br />

„Massenmord-Gaskammern“ ... bestehen keine erheblichen Bedenken.<br />

Diese, der herrschenden Geschichtsauffassung entsprechende historische<br />

Wahrheit im Range zeitgeschichtlicher Notorietät (....) enthob das Gericht,<br />

wie der Verfassungsgesetzgeber in Übereinstimmung mit der oberstgerichtlichen<br />

Judik<strong>at</strong>ur, (also der eigenen), in der Verbotsgesetz-Novelle 1992


9<br />

klargestellt h<strong>at</strong>, einer weiteren Beweisführungspflicht. Mehr noch: aus § 3 h<br />

VG nF folgt verfahrensrechtlich der Sache nach nunmehr ein<br />

Beweisthemenverbot<br />

Eine Beweisaufnahme über diese T<strong>at</strong>sachen kommt in Strafverfahren<br />

mithin nicht in Betracht. An diese (sogar verfassungsgesetzlich vorgegebene)<br />

Rechtslage, die im Zeitpunkt der Fällung des angefochtenen Urteils bereits<br />

in Kraft stand, sind die Strafgerichte gebunden (15 Os 1/93).<br />

Daher gehen auch alle jene weitwendigen Beschwerdeausführungen ... in<br />

denen sowohl die weltweit bekannte historische T<strong>at</strong>sache der<br />

Massenvernichtung in Gaskammern der n<strong>at</strong>ionalsozialistischen<br />

Konzentr<strong>at</strong>ionslager, als auch die Stichhältigkeit des diese T<strong>at</strong>sache<br />

bestätigenden zeitgeschichtlichen Gutachtens bestritten werden, ins Leere.<br />

*<br />

Diese Formulierungen bedürfen wohl einer näheren Untersuchung.<br />

Durch die „Berufung“ auf den „Wahrspruch der Geschworenen“, die ihr<br />

„Wissen“ lediglich aus den jahrzehntelang „weltweit durch die intern<strong>at</strong>ionale<br />

Presse sowie aus den in Medien auf Zeugenaussagen basierenden Filmen“<br />

beziehen konnten, entziehen sich die OGH-Richter ihrer persönlichen<br />

Verantwortung und übertragen diese an die Geschworenen.<br />

„Weltweit durch Medien bekanntgewordene“ Behauptungen sind kein<br />

„wissenschaftlicher Beweis“ und daher auch keine „historische T<strong>at</strong>sache“.<br />

*<br />

Durch Augenzeugen aufgestellte Behauptungen - auch wenn solche durch<br />

einseitig erstellte Gutachten erhärtet erscheinen - haben erst dann einen<br />

historischen Wahrheitsgehalt, wenn keinerlei Einwände sowohl über die<br />

Glaubwürdigkeit der Zeugen als auch die technische Durchführbarkeit des<br />

behaupteten T<strong>at</strong>bestandes existieren.<br />

Für die „Zeitgeschichte“ (wie z. B. im Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß)<br />

mögen ergangene Urteile eine Zeit lang aufrecht erhalten werden können, doch<br />

für die Findung einer „Historisch erwiesenen T<strong>at</strong>sache“ reicht dies nicht aus !<br />

Nachdem in dem vorstehenden Urteil auch auf die Verbotsgesetz-Novelle 1992<br />

hingwiesen wurde, war auch diese näher zu beleuchten.<br />

Um zu ergründen wie ein solches, jedem Rechtsempfinden widersprechende<br />

Gesetz zustande kommen konnte, habe ich die „Entstehungsgeschichte“ des VG


10<br />

§ 3h untersucht und das Ergebnis dieser Recherche in einem Buch im August<br />

2001 unter dem Titel : „Gesetzlich verbotene Beweise ?“ veröffentlicht.<br />

*<br />

Bei meiner Suche nach authentischen Quellen fand ich ein Buch mit dem Titel:<br />

Markus Tiedemann<br />

„In Auschwitz wurde niemand vergast!<br />

60 rechtsradikale Lügen und wie man sie widerlegt<br />

Das Politische Buch - Preisträger 1998<br />

Arbeitsgemeinschaft der Verleger Buchhändler und Bibliothekare<br />

GOLDMANN Verlag<br />

Auf den Seite 88 - 89 dieses Buches befinden sich folgende Argument<strong>at</strong>ionen:<br />

„Selbst wenn es stimmen würde, daß es in den Vernichtungslagern überhaupt<br />

keine Gaskammern gegeben hätte, spricht das die Nazis noch nicht vom<br />

Massenmord frei. In Chelmno (Kulmhof) beispielsweise wurden<br />

Hunderttausende in Gaswagen ermordet.“<br />

*<br />

Wenn die Tötung in „Gaskammern“ durch Zyklon B aus technischen Gründen<br />

nicht möglich, sondern nur eine „Propagandalüge“ der Russen war, wie der<br />

Holocaustexperte Prof. van Pelt angeblich festgestellt h<strong>at</strong>, auch die „Bunker“<br />

eine Menge „technischer Unmöglichkeiten aufweisen, (siehe „Beweis oder<br />

Betrug ?“ ), wie verhält es sich bei den behaupteten Tötungen in „Gaswagen“ ?<br />

Bei den Zeugenaussagen vor dem IMT in Nürnberg und anderen Gerichten<br />

wurde die Tötung in Gaswagen immer durch eingeleitete Dieselabgase oder<br />

CO2 im Detail beschrieben - und von Gerichten als „T<strong>at</strong>sache“ gewertet.<br />

Mit einer Ausnahme : In <strong>Mauthausen</strong> wurde angeblich in „Gaswagen“ auch<br />

„Zyklon B“ zur Tötung (ebenfalls von Zeugen beschworen) verwendet.- Das<br />

Ergebnis dieser Untersuchung habe ich in der Broschüre „Glaube ohne<br />

Beweis?“ im April 2003 dokumentiert.<br />

*<br />

Eine der umfassendsten Veröffentlichung aus jüngster Zeit (2000), die<br />

zumindest die bisher bekannten „wissenschaftlich erwiesenen T<strong>at</strong>sachen“ über<br />

<strong>Mauthausen</strong> enthalten müßte, und daher hauptsächlich für diese Untersuchung<br />

verwendet wurde, ist das Buch :<br />

„N<strong>at</strong>ionalsozialistische Massentötungen durch Giftgas auf österreichischem<br />

Gebiet 1940-1945“, Bd. 1a, Pierre Serge Choumoff, Hrsg. : BM f. Inneres, 2000


11<br />

Um es gleich vorweg zu nehmen : Abgesehen von den Abweichungen zu den<br />

Darstellungen anderer Holocaust-Experten und Augenzeugen fielen mir die<br />

technischen Unmöglichkeiten der Behauptungen über die „Gaskammer“ auf.<br />

Nur ein Beispiel : Frage : Wo müßte ein „Heizungskörper“ (dieser sollte der<br />

Erwärmung des Zyklon B auf mind. 27° dienen) angebracht sein ? - Sollten Sie<br />

die Frage mit : „n<strong>at</strong>ürlich unten, jeder weiß doch daß warme Luft nach oben<br />

steigt“ beantworten, - so leugnen Sie bereits den Holocaust, denn in dieser<br />

„Gaskammer“ befindet sich der „Heizkörper“ oben, an der Decke und ist von<br />

„innen“ ein- und abschaltbar. Kurz gesagt, aufgrund weiterer Recherchen aus<br />

den Arbeiten von sogenannten „Revisionisten“ und Prüfung der von diesen<br />

vorgebrachten Beweise, habe ich alle mir aufgefallenen technischen<br />

Unmöglichkeiten samt Fotos zu Papier gebracht.<br />

Anläßlich des 58. Jahrestages der Befreiung des KL <strong>Mauthausen</strong> und eines in<br />

der Zeitschrift „Profil“ Nr. 19 vom 5. Mai 2003 veröffentlichten Hinweises, daß<br />

erstmals „Originalteile“ der Gaskammer von <strong>Mauthausen</strong> ausgestellt würden,<br />

veranlaßte mich, (schon um meine bisherigen Erkenntnisse auf ihre Sachlichkeit<br />

zu überprüfen), <strong>Mauthausen</strong> noch einmal zu besuchen. Eine Dokument<strong>at</strong>ion mit<br />

Fotos und planlichen Darstellungen sowie (sachlich wissenschaftlich) zu<br />

klärenden Fragen wurde im gleichen Mon<strong>at</strong> mit dem Titel : „<strong>Mauthausen</strong> -<br />

Behauptungen und Sachbeweise ?“ von mir unbewertet veröffentlicht.<br />

*<br />

Über meine bis dahin erworbenen Kenntnisse über die problem<strong>at</strong>ische<br />

Rechtsprechung bezüglich des „Beweisthemenverbots“ am Beispiel des KL<br />

<strong>Mauthausen</strong> versuchte ich in einem Brief vom 10.10.2003 (Eing. 10.10.2003) an<br />

den damaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Prof. Dr. Korinek<br />

aufmerksam zu machen.<br />

*<br />

An den Präsidenten des<br />

Verfassungsgerichtshofes<br />

Herrn Prof. Dr. Korinek<br />

Judenpl<strong>at</strong>z 11<br />

1010 Wien<br />

Wien, am 10.10.2003<br />

Sehr geehrter Herr Präsident !<br />

Unter Bezugnahme auf nachstehende Teletextmeldung ersuche ich Sie, die<br />

beiliegenden, von mir recherchierten und veröffentlichten Dokument<strong>at</strong>ionen auf<br />

ihre sachliche Richtigkeit prüfen zu lassen und bei den von Ihnen angekündigten<br />

Gesetzesprüfungsverfahren zu berücksichtigen.


12<br />

16.01.2003 ORF1-Text S. 114 8h 39<br />

Verfassungsgerichtshof wehrt sich<br />

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) will die Praxis des Gesetzgebers, ihm nicht<br />

genehme Entscheidungen dieses Höchstgerichts mit 2/3 Mehrheit im N<strong>at</strong>ionalr<strong>at</strong><br />

als Verfassungsbestimmung unangreifbar zu machen, nicht mehr länger hinnehmen.<br />

Er h<strong>at</strong> nun beschlossen, ein Gesetzesprüfungsverfahren einzuleiten. VfGH-<br />

Präsident Korinek im Ö1-Morgenjournal : diese Praxis sei vom<br />

rechtssta<strong>at</strong>lichen Prinzip und von der Gewaltenteilung her nicht<br />

unproblem<strong>at</strong>isch. Verfassungsexperte Mayer spricht von einem<br />

„abenteuerlichen Verfassungsverständnis“, der nunmehrige Prüfungsbeschluß<br />

sei höchst bedeutsam.<br />

*<br />

Im Besonderen betrifft dies die Entscheidung des OGH vom 18.10.90, 12 Os<br />

57/90, im politischen Strafverfahren gegen Herbert Schweiger, woraus Seite 4/5<br />

resultiert: „Die auf die Brockhaus Enzyklopädie aufbauende<br />

oberstgerichtliche Judik<strong>at</strong>ur wertet als historische T<strong>at</strong>sache, daß im Rahmen<br />

des n<strong>at</strong>ional-sozialistischen Regimes, die planmäßige, Millionen Opfer<br />

fordernde Massenvernichtung von Juden (auch in Gaskammern) im Sinn<br />

eines organisierten Völkermordes vollzogen wurde und dies einer<br />

wissenschaftlich belegten herrschenden Geschichtsauffassung im Range<br />

zeitgeschichtlicher Notorität entspricht. Die Ablehnung eines auf die<br />

Widerlegung dieser historischen T<strong>at</strong>sache abzielenden Beweisantrags durch<br />

das Gericht, stellt somit keine Verletzung von berechtigten<br />

Verteidigerinteressen dar.“<br />

*<br />

Für jedes gesunde Rechtsempfinden (bei Annahme, daß honorige Präsentanten<br />

der Richterschaft ihrer Verpflichtung zu objektiver Prüfung aller vorgebrachten<br />

sachlichen Beweise von Sachverständigen auch nachkommen), erscheint die<br />

Entscheidung der verantwortlichen Richter des OGH vom 16.2.1994, 13 Os<br />

135/92 gegen Gerd Honsik noch unverständlicher, woraus aus Seite 5 resultiert :<br />

„Aufgrund der historischen Wahrheit im Range zeitgeschichtlicher Notorität<br />

des n<strong>at</strong>ionalsozialistischen Völkermordes, insbesondere auch durch Eins<strong>at</strong>z<br />

von Giftgas, besteht zufolge des durch die Verbotsgesetz-Novelle 1992, BGBL<br />

148, neu geschaffenen T<strong>at</strong>bestandes des § 3h VerbotsG der Sache nach ein<br />

sogar verfassungsgesetzlich vorgegebenes B e w e i s t h e m e n v e r b o t.“<br />

*<br />

Auch in dem kürzlich am 3. Oktober 2003 st<strong>at</strong>tgefundenen Prozeß gegen den<br />

Verfahrenstechniker Dipl. Ing. Wolfgang Fröhlich wurden unter Hinweis auf<br />

diese Entscheidungen die Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt.<br />

In einigen europäischen Sta<strong>at</strong>en wurden über politische Interventionen<br />

Strafgesetze geschaffen, die jeden von nicht-konformen Forschern und<br />

Sachverständigen beigebrachten Gegenbeweis zur etablierten Darstellung des


13<br />

Holocaust wegen „offenkundig erwiesener historischer T<strong>at</strong>sache“ bei Gericht<br />

ausschließen.<br />

Aus Interesse wollte ich mich selbst von den „Beweisen dieser T<strong>at</strong>sachen“ am<br />

Ort der vielzitierten KL Auschwitz und <strong>Mauthausen</strong> überzeugen. Das Result<strong>at</strong><br />

ist in den beiliegenden Schriften festgehalten. Möge der Verfassungsgerichtshof<br />

selbst entscheiden, ob aufgrund eines politischen Gesetzes sich fernerhin<br />

Gerichte auf die „offenkundig erwiesenen historischen T<strong>at</strong>sachen“ und auf<br />

ein verfassungsgesetzlich „vorgegebenes“ B e w e i s t h e m e n v e r b o t.<br />

berufen können - oder nicht.<br />

Ich habe in meinem Leben noch nie einer politischen Partei angehört und war in<br />

meiner aktiven Berufstätigkeit Bauingenieur. Der Grund, mich mit dem Thema<br />

zu befassen, mag mein Rechtsempfinden sein, das an eine ehrenhafte, objektive<br />

Gerichtsbarkeit glauben möchte.<br />

Mit vorzüglicher Hochachtung<br />

Ing. Herbert Pitlik<br />

Leystraße 54 / 22<br />

A - 1200 Wien<br />

4 Beilagen in Druckform (A5): (0043) 1 33 44 814<br />

“Gesetzlich verbotene Beweise ?”<br />

„Beweis oder Betrug ?“<br />

„Glaube ohne Beweis ?“<br />

„<strong>Mauthausen</strong> - Behauptungen und Sachbeweise“<br />

+ 1 CDR als elektr. Ausgabe mit gleichem Inhalt<br />

*<br />

Es erschien mir notwendig, zu der hauptsächlich auf die Gaskammer bezogenen<br />

kurzen Dokument<strong>at</strong>ion noch weitere <strong>Mauthausen</strong> betreffende Behauptungen zu<br />

untersuchen und unter dem Titel „<strong>Mauthausen</strong> (HI)Story“ 2004 in einer<br />

erweiterten Studie zu veröffentlichen.<br />

*<br />

Im Mai 2000 habe ich außer dem KL <strong>Mauthausen</strong> auch Auschwitz besucht


14<br />

Da „Auschwitz“ in der Holocaustliter<strong>at</strong>ur als Hauptort und als Begriff der<br />

„Massenvernichtung von Millionen Juden in Gaskammern" durch Zyklon B gilt,<br />

versuchte ich (wie schon bei <strong>Mauthausen</strong>) anhand von Plänen und Fotos, den<br />

zwischenzeitlich neuen Erkenntnissen aus Archiven durch nicht-revisionistische<br />

Forscher, sowie meiner eigenen Untersuchungen vor Ort im Jahr 2000, die<br />

Stichhaltigkeit der Aussagen von Augenzeugen, den Wahrheitsgehalt von<br />

öffentlich verbreiteten Filmen und Feststellungen etablierter Holocaustforscher<br />

und Historiker zu überprüfen. In einer, meine bisherigen Untersuchungen<br />

zusammenfassenden Dokument<strong>at</strong>ion unter dem Titel : "Auschwitz -<br />

Behauptungen und Sachbeweise" habe ich im Oktober 2003 das Ergebnis (wie<br />

bisher ohne Bewertung) Interessierten zur Verfügung gestellt.<br />

*<br />

Im Juli 2006 kam es zur Anklage gegen mich als Autor und den Verleger Dr.<br />

Steinhauser vor dem Geschworenengericht in Wien wegen Veröffentlichung der<br />

„Protokolle …“ und „Eine Spur zur Wahrheit – der Nürnberger Prozeß“. Um<br />

es vorwegzunehmen : Der Prozeß endete nach rd. 10 Stunden mit einem (laut<br />

Presse „völlig unerwarteten“ einstimmigen Freispruch aller 8 Geschworenen.<br />

Den Verlauf der für lediglich rd. 5 Stunden angesetzten Hauptverhandlung und<br />

die Probleme der Prozeßführung in solchen Polit-Prozessen für die einzelnen<br />

daran Beteiligten habe ich in „Probleme eines unerwarteten Urteils“ 2006<br />

dokumentiert.<br />

*<br />

Daß der von Simon Wiesenthal und dem DÖW inizierte Prozeß durch das<br />

Gutachten des Historikers der Zeitgeschichte, Univ. Prof. Gerhard Jagschitz<br />

nach dessen neuesten Erkenntnissen zu einer nunmehr ebenfalls<br />

„wissenschaftlichen, gerichtsnotorischen, historischen T<strong>at</strong>sache“ wurde, war<br />

sicher von den Anzeigern nicht geplant bzw. vorhergesehen !<br />

*<br />

Das „Beweisthemenverbot“ des OGH und das KL <strong>Mauthausen</strong>.<br />

(Anm.: Das folgende Beispiel wurde auch in der Hauptverhandlung meines<br />

Prozesses den Geschworenen vorgetragen. Die entsprechenden Fotos und<br />

Grafiken dazu finden Sie in der Dokument<strong>at</strong>ion „<strong>Mauthausen</strong> History“).<br />

Ein ganz konkretes, einfaches, allgemein verständliches und jederzeit<br />

nachprüfbares Beispiel aus dem KL <strong>Mauthausen</strong>.<br />

Wo sind die Heizkörper einer Warmwasserheizung angebracht ? – Unten über<br />

dem Boden - oder oben, unter der Decke ? – Sicher werden Sie fragen ob ich<br />

nicht weiß, daß erwärmte Luft nach oben steigt und nicht zu Boden sinkt und


15<br />

deshalb sind die Heizkörper immer unten angebracht. Sonst würde der<br />

Heißluftballon ja Kaltluftballon heißen.<br />

Nun behaupten aber die Richter des OGH es wäre nach dem Kenntnisstand der<br />

Wissenschaft eine weltweit bekannte, „historische, wissenschaftlich belegte<br />

T<strong>at</strong>sache und herrschende Geschichtsauffassung im Range zeitgeschichtlicher<br />

Notorietät und somit bewiesene T<strong>at</strong>sache“, daß in einer Massenmord-<br />

Gaskammer erhitzte Luft zu Boden sinkt - und daher kalte Luft aufsteigt.<br />

Ist dies jetzt eine ungeheure Unterstellung ? Wer h<strong>at</strong> das je behauptet ?<br />

*<br />

Viele von Ihnen waren schon einmal in <strong>Mauthausen</strong> und haben dort die<br />

„Gaskammer“ selbst gesehen oder haben die detaillierten Beschreibungen der<br />

„Augenzeugen“ über den dortigen Vergasungsvorgang gelesen oder gehört.<br />

Kaum jemand h<strong>at</strong> aber bemerkt, daß der behauptete „Heizkörper“ (Zyklon-B<br />

erfordert eine hochsommerliche Temper<strong>at</strong>ur von über 27°C zur Vergasung)<br />

unter der Decke – also oben montiert ist. Auch nicht, daß dieser „Heizkörper“<br />

von „innerhalb“ der Gaskammer ein-, bzw. auszuschalten ist.<br />

Wahrscheinlich auch nicht, daß die noch vorhandene Klappe, die nach der<br />

Vergasung der Opfer die Öffnung zum Absauggerät (wie in Aussagen<br />

beschrieben) freigibt, ebenfalls nur „von innen“ der Gaskammer zu öffnen ist.<br />

Wer h<strong>at</strong>te aber diese Klappe nach der Vergasung von innen geöffnet ?<br />

*<br />

Dieses Absauggerät, das seit 2003 im neu erbauten Teil der Gedächtnisstätte<br />

als „Original“ ausgestellt ist, wird von einem Elektromotor mit einer Leistung<br />

von 1.500 W<strong>at</strong>t (was etwa einem Haushalts-Staubsauger entspricht) betrieben.<br />

Doch wie kann man aus einem „hermetisch abgeschlossenen Raum“ das Gas<br />

absaugen – ohne Frischluft zuzuführen, die den Raum begehbar macht ?<br />

*<br />

Der allererste Bericht stammt vom Mai 1945 (der sogenannte Taylor-Report).<br />

Dieser Taylor, ein gefangener US-Agent, war seit 1.April 1945 in <strong>Mauthausen</strong>.<br />

Sofort nach der Befreiung durch US-Truppen (also noch im Mon<strong>at</strong> Mai 1945)<br />

erstellte er einen ausführlichen, detaillierten Bericht über den Vorgang der<br />

Massenvernichtung in der Gaskammer, der auch die Fotos der damals<br />

vorhandenen hölzernen Gaskammertüre und eines „Vergasungsappar<strong>at</strong>es“<br />

enthielt. - (Beide Fotos sind unter dem Absauggerät ausgestellt).<br />

Nach seiner Beschreibung wurde das Gas aus diesem Vergasungs-Appar<strong>at</strong><br />

mittels eines kleinen (also noch schwächeren) Gebläses zwei Stunden lang<br />

direkt in die Duschleitungen eingeblasen.<br />

(Die Einleitung des Gases in Duschleitungen wurde später auch von Zeugen<br />

anderer KL, allerdings mit anderen Zeitangaben, behauptet.)


16<br />

Taylor gibt in seinem Bericht an, täglich seien zweimal je 120 Personen, einmal<br />

sogar 220 Personen gleichzeitig in der Gaskammer vergast worden.<br />

Nachprüfen könnte man, wenn es nicht „durch den OGH-Entscheid verboten“<br />

wäre, ob 220 Personen auf 13,8 m2 = 16 Personen/m2 Pl<strong>at</strong>z finden könnten.<br />

*<br />

Andere Zeugen beschreiben die Anwendung des Vergasungsappar<strong>at</strong>s wie folgt:<br />

Ein SS-Hauptscharführer hätte im Krem<strong>at</strong>oriumsofen (im Plan eingezeichnet)<br />

einen „Ziegelstein“ erhitzt, den er selbst mit einer Schaufel zum<br />

„Gaseinblasegerät“ getragen hätte, um mit diesem Ziegelstein die zur<br />

Vergasung des Zyklon B benötigte Temper<strong>at</strong>ur (rd. 27°) zu erreichen.<br />

Prüft man jedoch die „möglichen“ Wege, die er mit dem heißen Ziegelstein<br />

gegangen sein könnte, ergibt sich, daß er entweder „durch die Gaskammer“ –<br />

(was bei 16 Personen/m2 wohl nicht möglich erscheint) - oder über die Stiege<br />

auf den Hauptpl<strong>at</strong>z, rund um den ganzen Arrestblock, über den Bunkerhof<br />

zur Stiege zum Entkleidungsraum, gegangen oder gelaufen sein müßte.<br />

Warum man nicht einfach einen Elektroherd zur Erhitzung des Ziegelsteins oder<br />

des Gerätes selbst verwendete - das bleibt ein ungelöstes Rätsel.<br />

Auch wird das Gas nicht mehr durch die „Duschleitung“ in die Gaskammer<br />

geleitet, sondern durch ein weisses Emaillerohr mit versteckten Schlitzen.<br />

*<br />

Ein weiterer Augenzeuge berichtet : (...) Um die Täuschung noch zu verstärken,<br />

wurden ihnen, bevor sie die Gaskammer betr<strong>at</strong>en, gelegentlich auch Seife und<br />

ein Handtuch ausgehändigt. (...)<br />

*<br />

Die diversen Darstellungen können Sie in den Publik<strong>at</strong>ionen (z.B. Choumoff,<br />

Marsalek, u.A.) nachlesen. Doch ist der noch vorhandene „oben“ angebrachte<br />

„Heizkörper“ nicht vielleicht doch ein „Kühlkörper“ in einem Raum, der<br />

(nach der Übergabe) von den russischen Bes<strong>at</strong>zern als Kühlraum benutzt<br />

wurde - wie Revisionisten zu wissen vermeinen ?<br />

*<br />

Die heute gezeigten Stahltüren sind normale Luftschutztüren. Ob man durch die<br />

„runden Glasluken“ die sich in 1,20m Höhe befinden, laut Zeugenaussagen den<br />

Todeskampf der (bis zu 16 pro m2 stehenden) Opfer beobachten konnte, das<br />

könnte, - wenn es nicht vom OGH „verboten“ wäre, - leicht überprüft werden.<br />

Ein Krem<strong>at</strong>oriumssachverständiger könnte weiters Auskunft geben, ob man<br />

in einem Ofen (Muffel) 7 – 8 Leichen gleichzeitig kremieren kann, wie der<br />

Augenzeuge Marsalek, in "Giftgas im KL <strong>Mauthausen</strong>", 1988, S.36, behauptet.<br />

Der noch lebende Herr Hofr<strong>at</strong> Hans Marsalek, langjähriger Gefangener im KL<br />

<strong>Mauthausen</strong>, Vorstandsmitglied im „DÖW“ und in der „Lagergemeinschaft<br />

<strong>Mauthausen</strong>“, Verfasser von Dokument<strong>at</strong>ionen wie "Giftgas im KL


17<br />

<strong>Mauthausen</strong>", „Kurzgeschichte der Konzentr<strong>at</strong>ionslager <strong>Mauthausen</strong>“ und<br />

anderer, könnte als Augenzeuge (hier vor Gericht, beeidet) die Widersprüche<br />

in den Behauptungen und Aussagen anderer, z.B. Choumoff, dem Taylor-<br />

Report, jenen des Mult.-Dr. hc. Simon Wiesenthal, des Augenzeugen Kanduth -<br />

und auch in seinen eigenen, - klären und so zur sachlich objektiven<br />

„Wahrheitsfindung“ wesentlich beitragen.<br />

*<br />

Warum bisher von dieser Möglichkeit von Gerichten aller Instanzen nicht<br />

Gebrauch gemacht wurde, könnten nur von diesen selbst beantwortet werden.<br />

*<br />

Zwei Reportagen aus der unmittelbaren Nachkriegszeit 1949 zur Errichtung der<br />

Gedenkstätte „<strong>Mauthausen</strong>“ seien an dieser Stelle besonders im Zusammenhang<br />

mit den zwischenzeitlichen (kostspieligen) Um-, Neu- und Ausbauten, die<br />

Ausweitung zur „Umerziehung der Jugend“ durch verpflichtende Schulbesuche<br />

usw. nicht vorenthalten :<br />

(Artikel in ECHO der HEIMAT vom 31. März 1949, S. 9)<br />

790.000 Schilling für eine Pietätlosigkeit<br />

<strong>Mauthausen</strong> will ein schlichtes Mahnmal<br />

<strong>Mauthausen</strong>. Kürzlich beschloß der Ministerr<strong>at</strong>, in <strong>Mauthausen</strong>, auf dem Boden<br />

des ehemaligen KZ, eine Gedenkstätte zu errichten und dafür einen Betrag von<br />

790.000 Schilling auszuwerfen. Zu diesem Regierungsbeschluß schreibt ein<br />

Leser dem „Grazer Montag“ :<br />

„Wie aus den Mitteilungen, die den Ministerr<strong>at</strong>sbeschluß näher erläuterten,<br />

hervorgeht, soll das Geld vorwiegend dazu dienen, das ehemalige Arrestgebäude<br />

mit seinen Zellen, das Krem<strong>at</strong>orium, die Genickschußzelle, die Gaskammern,<br />

und ein Fünftel der Baracken, darunter die berüchtigte Aushungerungsbaracke,<br />

wieder herzustellen.<br />

Was soll der Beschluß des Ministerr<strong>at</strong>es ? Um teure Steuergelder wird ein<br />

Schauobjekt geschaffen, das dazu dienen soll, die Gefühle des Hasses, der<br />

Rache und der Vergeltung immer von neuem aufzustacheln. Wir haben genug<br />

davon ! Außerdem ist der Beschluß ebenso geschmack- wie pietätlos ! Ein<br />

Schauobjekt an der Stätte, wo Tausende unsagbar gelitten haben !<br />

Wie wird sich die Praxis gestalten ? „Hereinspaziert, meine Herrschaften,<br />

hochinteressant, in einer halben Stunde sehen Sie soviel, daß Ihre Nerven ganz<br />

anders gekitzelt sind als im Film „Die perfekten Mörder“, wenn Sie aber<br />

unzeitgemäß zart besaitet sind, daß Sie dann wochenlang darüber nachgrübeln,<br />

wie verantwortungsvolle ernste Männer auf solche Ideen kommen können, dann<br />

ist Ihnen nicht zu helfen!“


18<br />

Sicherlich wäre es an der Zeit, in <strong>Mauthausen</strong> ein schlichtes Mahnmal zu<br />

errichten. Immerwährende liebevolle Pflege dieser Stätte, die zu jeder Jahreszeit<br />

durch die Jugend des Ortes <strong>Mauthausen</strong> mit Blumen geschmückt sein müßte,<br />

würde der Welt beweisen, wie sich der Österreicher die „Übernahme !“ eines<br />

KZ. vorstellt.<br />

*<br />

(Artikel aus „ECHO der HEIMAT“ vom 7. April 1949, S. 9)<br />

Fieberhafte Arbeit im KZ. <strong>Mauthausen</strong><br />

Panoptikum oder Vorsorge für die Zukunft –<br />

Sechs Baufirmen arbeiten an diesem Denkmal – Riesige Erdbewegungen<br />

<strong>Mauthausen</strong> ist in den letzten Tagen wieder in den Mittelpunkt des<br />

Volksinteresses gerückt. Der Ministerr<strong>at</strong> beschloß, für den Wiederaufbau des<br />

ehemaligen KZ. den Betrag von 790.000 S auszuwerfen.<br />

Ein emsiges Hämmern empfängt uns, als wir in die Nähe des ehemaligen<br />

Konzentr<strong>at</strong>ionslagers kommen. Der von der Bundesregierung eingesetzte<br />

Verwalter ist gerne bereit, uns durch das Lager zu führen. Dreihundert Arbeiter<br />

arbeiten fieberhaft, diesen Bau bis 30. April fertigzustellen, denn dieser Termin<br />

wurde unter Androhung von Strafen bei Nichteinhaltung von der<br />

Bundesregierung festgesetzt.<br />

Die Arbeiter haben kaum Zeit, mit uns einige Worte zu sprechen, denn Tempo,<br />

Tempo und wieder Tempo heißt die Parole. Wir sehen die ehemalige<br />

Häftlingswaschküche, die in Zukunft als Kirche dienen soll. Hier, in diesem<br />

verhältnismäßig kleinen Raum, arbeiten 45 Maurer. Insgesamt wurden allein<br />

sechs Baufirmen zu diesem „Denkmalbau“ eingesetzt. Für den Neubau der<br />

Todesstiege werden 25 Kubikmeter Steine und drei Tonnen Zement benötigt. Um<br />

das ehemalige Russenlager wieder herzurichten, ist eine Erd- und<br />

Schuttbewegung von 400 Kubikmerter notwendig.<br />

Der Maler Holzhaider aus <strong>Mauthausen</strong> benötigt für die Erfüllung seines<br />

Arbeitsauftrages 2.500 Kilo Farben und 2.000 Kilo Kalk. Das für diesen Neubau<br />

benötigte M<strong>at</strong>erial würde leicht zum Bau eines ganzen Wohnblockes reichen.<br />

Die Gaskammer, die Verbrennungsöfen, die Häftlingsbaracken 1, 5, 6, 11 und<br />

die Liquid<strong>at</strong>ionsbaracke XX werden neu erstehen und jederzeit aufnahmebereit<br />

sein. Das Lager soll aber heute nur als Denkmal Verwendung finden, und man<br />

erhofft sich zahlreiche Gäste aus dem Ausland.<br />

Der Verwalter dieser traurigen Gedenkstätte wollte die Nerven der Besucher<br />

noch mehr kitzeln und stellte bei der Bundesregierung den Antrag, Leichen<br />

aus Gips anzufertigen, die man dann dorthin legen würde, wo einst Menschen


19<br />

ihren grauenhaften Tod fanden. Der Antrag wurde jedoch von der<br />

Bundesregierung abgelehnt. Der Verwalter, der sich selbst sieben Jahre in den<br />

verschiedenen Konzentr<strong>at</strong>ionslagern befand, fühlt sich in der Rolle des<br />

Fremdenführers sehr wohl.<br />

Die Führung beginnt bei der Kanzlei des ehemaligen Kommandanten Ziereis.<br />

Gähnende Leere starrt uns entgegen, als wir den kühlen Raum betreten. Das<br />

Inventar wurde teilweise von Andenkensammlern der Alliierten und den in der<br />

Umgebung liegenden Bauern entfernt. Weiter geht es in die ehemalige<br />

Häftlingsküche. Wir kriechen unter Gerüsten entlang und sehen die neuen<br />

Anzeichen einer Kirche. Sie soll bei Deleg<strong>at</strong>ionsbesuchen dazu dienen, der in<br />

diesem Lager umgekommenen Menschen zu gedenken.<br />

Wir kommen in den nächsten Block. Vergitterte Fenster, teilweise noch<br />

verrostet, meist aber schon neu gestrichen, zeigen uns, daß wir uns in dem<br />

Arrestgebäude befinden. Gitter, Gitter, nichts als Gitter sehen uns entgegen. Wir<br />

halten uns ganz nahe bei dem Führer auf, da sich zwei große Wolfshunde uns<br />

zugesellten. Einer davon soll ein Nachkomme eines Bluthundes der SS sein.<br />

Keine Minute lassen uns die Tiere aus ihren Augen. Wir sehen die<br />

Aufnahmskanzlei, die Zellen, werden in die Zelle 7 geführt, in der Bundeskanzler<br />

Figl eingesperrt war. Die Gitter sind vorläufig mit Draht zugehalten, bekommen<br />

jedoch wieder ihre schweren Originalschlösser. Wir sehen die Zelle in der der<br />

russische General Karbischew gekettet lag. Die Ketten, heute frisch gestrichen,<br />

stehen unter besonderem Denkmalschutz.<br />

Große Öfen nehmen im Vernichtungsblock einen gewaltigen Raum ein, und wir<br />

erfahren, daß dies die Verbrennungsöfen sind. Schmutzige, teilweise verbrannte<br />

Ziegel liegen herum. Wir sehen einen verrosteten Gegenstand der einer Bahre<br />

gleicht. Wir hören, daß damit die Leichen in den Ofen geschoben wurden.<br />

„Leider haben wir die Originale nicht mehr“, erzählt der Führer resigniert.<br />

„Diese sind etwas länger, und wir müssen sie erst für den Ofen herrichten<br />

lassen, damit sie hineinpassen(!) In den nächsten Tagen werden wir sie neu<br />

streichen und die Griffe erneuern, damit sie der Besucher selbst in den Ofen<br />

heben kann.“<br />

Wir treffen einen Maler bei der Arbeit, sprechen einige Worte mit ihm und sind<br />

überrascht über seine Meinung : Wortwörtlich erklärt er uns : „Ach, Sie sind<br />

von der Zeitung , die gegen den Wiederaufbau dieses Konzentr<strong>at</strong>ionslagers ist.<br />

Ich sage Ihnen nur, ich habe gute Verbindungen zu den Russen, die sehr an<br />

diesem Bau interessiert sind, und werde Sie von diesen Leuten zur<br />

Verantwortung ziehen lassen, wenn Sie weiterhin dagegen Stellung nehmen.“<br />

Wir waren überrascht, nahmen wir doch bisher an, daß die österreichische<br />

Bundesregierung allein der Auftraggeber war.


20<br />

Die Führung erreichte ihren Höhepunkt, als wir in die Gaskammer gelangen.<br />

Wir sehen einen Tisch, an dem ein Häftling und ein SS-Mann gesessen und die<br />

Seife und das Handtuch ausgegeben h<strong>at</strong>ten. Der Vorraum liegt vor uns. Wir<br />

sehen ein rostiges Rohr, teilweise neu gestrichen, sehen den Hahn, der st<strong>at</strong>t<br />

Wasser Gas in den nebenanliegenden Raum einließ. Wir sehen eine abgerissene<br />

Gasleitung, die in einem kleinen Raum liegt und erfahren, daß die Gasflaschen<br />

schon wieder bestellt sind, damit man sich auf alle Fälle in die Wirklichkeit<br />

zurückversetzt fühlt. Die Gaskammer, als Waschraum getarnt scheint bei<br />

dieser „Führung“ den endgültigen Höhepunkt darzustellen.<br />

„Hier haben wir noch die Genickschußzelle“ erklärt uns der gut orientierte<br />

Verwalter. An der Decke sehen wir zwei große Mauerlöcher, in die der Galgen<br />

– genau wie früher – eingesetzt werden soll. Am Boden dieses Raumes ist eine<br />

kleine Vertiefung, in die der Schemel eingelassen wird, auf dem die<br />

Todeskandid<strong>at</strong>en standen. Ein schmaler Streifen der ersten Aprilsonne wirft<br />

gespenstische Sch<strong>at</strong>ten, und trotz des Frühlings frieren wir bei dieser Führung.<br />

In uns ist ein Gefühl der Empörung über so viel Geschmacklosigkeit wach<br />

geworden, und wir können heute nur sagen, daß es wahrhaft wichtigere<br />

Aufgaben in unserem Lande gäbe, als solche Denkmale zu bauen. Wir hören von<br />

einem Baumeister, daß man mit dem hier verwendeten M<strong>at</strong>erial ganz leicht eine<br />

Wohnhausanlage erbauen hätte können.<br />

Alle Fenster sind mit Nägeln zugehalten, um zu verhindern, daß sie abermals<br />

entwendet werden. „Die Bauern haben hier schon so viel weggetragen, daß ich<br />

mir nur mehr so helfen konnte“, erklärte der Verwalter. Wir sehen daraus, daß<br />

die Not wirklich groß war in diesem Gebiete. Sollten die Bauern, die soviel für<br />

unser Leben beitrugen und im Jahre 1945 alles verloren h<strong>at</strong>ten, frieren, wenn in<br />

diesem Lager soviel brauchbares M<strong>at</strong>erial herrenlos herumlag ?<br />

Wir sehen noch die Todesstiege, die heute mehr einer alten Ruine gleicht. 25<br />

Kubikmeter Steine und drei Tonnen Zement werden für diesen Wiederaufbau<br />

benötigt. 185 Stufen werden renoviert. Vier Wachtürme harrten ihres<br />

Wiederaufbaues. Das Gerippe ist fertig, sie ragen heute wie gespenstische<br />

Finger gegen den Himmel. Werden auf ihnen wieder einmal Wachposten mit<br />

Maschinengewehren stehen ?<br />

Das arbeitsame Völkchen von <strong>Mauthausen</strong> steht jedem Fremden ablehnend<br />

gegenüber. Es wünscht gar nicht, zum Mittelpunkt des Weltinteresses zu werden<br />

und lehnt es entschieden ab, daß man bei ihnen das Gruseln lerne. Wir<br />

brauchen dringend Wohnungen um der drückenden Wohnungsnot Herr zu<br />

werden. Man scheint in Wien darauf vergessen zu haben.


21<br />

Das „Denkmal <strong>Mauthausen</strong>“ wird am 8. Mai eröffnet. Es h<strong>at</strong> uns bisher<br />

2,000.000 S gekostet. Wollen wir hoffen, daß es nur ein gruseliges Denkmal<br />

bleibt und in späterer Zeit aus „Ersparungsgründen“ nicht seinen alten Zweck<br />

abermals zu erfüllen h<strong>at</strong>. Wir wollen niemals schuldig daran sein, denn wir<br />

haben zu diesem Bauprojekt unser lautes „Nein“ gesagt.<br />

Peter Eder.<br />

*<br />

Seit meinem Prozeß im Juli 2006 gibt es eine neue, dem derzeitigen<br />

Forschungsstand entsprechende<br />

„historische, gerichtsnotorische wissenschaftlich erwiesene“ T<strong>at</strong>sache !<br />

In dem bei der Hauptverhandlung am 7. Juli 2006 beim Landesgericht Wien<br />

(AZ: 410 HV 3/05 f) als Grundlage der Anklage vorliegenden Gutachten des<br />

Univ. Prof. für Zeitgeschichte, Dr. Gerhard Jagschitz im Prozeß gegen den<br />

nach dem „NS-Verbotsgesetz“ angeklagten Wiener Ing. Herbert Pitlik, der mit<br />

dessen sens<strong>at</strong>ionellen, laut Medienberichten „völlig unerwarteten Freispruch“<br />

durch alle 8 Geschworene endete, wird der als einer der Hauptzeugen des<br />

Holocaust, Nazijäger, Anzeiger und Verfolger von „Revisionisten“ bekannte,<br />

mit unzähligen Ehren wie durch die nach ihm benannten „Dokument<strong>at</strong>ions-<br />

Zentren“ überhäufte, 2004 sogar von der britischen Königin Elizabeth II zum<br />

Ritter geschlagene Dr. multi- hc., Dipl. Ing. Simon Wiesenthal als „Erfinder<br />

unwahrer Behauptungen“ - also der Lüge und Volksverhetzung überführt.<br />

(Siehe 87 der Fußnoten auf der Gutachtenseite 50).<br />

(Bezüglicher Auszug aus S. 50 des Gutachtens von Prof. Jagschitz)<br />

... WIESENTHAL spricht in einem Buch über Tötungen der<br />

„Fallschirmspringer" im Steinbruch Wiener Graben im Konzentr<strong>at</strong>ionslager<br />

<strong>Mauthausen</strong> von 1000 holländischen Juden, die an einem Tag vor HIMMLER<br />

ermordet wurden 87 . ...<br />

*<br />

87<br />

Wiesenthals Angaben des Geschehens und der Umstände sind reine<br />

Erfindungen. Simon Wiesenthal, Denn sie wussten, was sie tun. Wien 1995. S 64,<br />

Zeichnung S 65.<br />

*<br />

Ein weitere neue, im Bezug auf die nach bisherige Rechtsprechung<br />

ergangenen und auch auf künftige Urteile in Prozessen nach dem Verbotsgsetz<br />

sens<strong>at</strong>ionelle Erkenntnis zur bisherigen Holocaustdarstellung ergibt die Fußnote<br />

84 aus dem nunmehr gerichtsnotorischen, wissenschaftlichen Gutachten.<br />

(Bezüglicher Auszug aus S. 46/47 des Gutachtens von Prof. Jagschitz)


22<br />

... Der Zeuge DUPONT sagte aus, dass im Lauf des Jahres 1944 ein Transport von<br />

Zigeunerkindern in Buchenwald ankam (S 208). Im Laufe des Winters 1944 wurden<br />

diese Kinder zusammengetrieben, um zur Vergasung nach Auschwitz geschickt zu<br />

werden. Dieser letzte S<strong>at</strong>zteil ist wieder fett gedruckt. Damit soll erstens auf die<br />

Unmöglichkeit verwiesen werden, dass der Zeuge wissen konnte, was mit den<br />

Kindern geschah. 84 Zweitens sollte besonders auf die Falschaussage verwiesen<br />

werden, dass die Kinder im Winter 1944 „zur Vergasung" geschickt wurden, denn im<br />

November 1944 wurden die Vernichtungsanlagen in Auschwitz bereits abmontiert. ..<br />

*<br />

(Dazu die Fußnote auf S. 47 des Gutachtens von Prof. Jagschitz)<br />

84 Im Häftlingsjargon war Auschwitz das Synonym für Vergasung, auch wenn in<br />

der Realität Häftlinge nicht vernichtet, sondern etwa ins Stammlager<br />

aufgenommen wurden.<br />

*<br />

Demnach beruhen „im Häftlingsjargon“ vorgebrachte Zeugenbehauptungen<br />

wie : ... wurden direkt in die Gaskammer geschickt ...“ oder „wurden vergast<br />

...“, nicht auf eine t<strong>at</strong>sächliche Ermordung von Personen durch Vergasung,<br />

sondern auf Personen, die im Stammlager aufgenommen (also registriert und<br />

dort evt. entlaust) wurden.<br />

*<br />

Nachstehendes bezieht sich auf folgende in „Eine Spur zur Wahrheit …“<br />

aufgezeigte Aussage:<br />

Gaskammern in Dachau ?<br />

Dem Buche von Alfons MATT „Einer aus dem Dunkel“,1988, SV-Intern<strong>at</strong>ional<br />

Zürich, das die Mitwirkung des IRK-Beauftragten Louis HAEFLIGER bei der<br />

Befreiung des KZ <strong>Mauthausen</strong> im Mai 1945 darstellt, ist auf Seite 42 folgendes<br />

zu entnehmen: Der Wiener Textilindustrielle (und spätere Präsident der<br />

österreichischen Industriellenvereinigung) Franz MAYER-GUNTHOF erinnert<br />

sich an den Beginn seiner KZ-Haft in Dachau:<br />

... „habe ich mich aber doch einmal zu dem Fenster hinaufgeturnt, und dann sah<br />

ich unten Leichen über Leichen. Und ich habe mit Schrecken erkannt, daß wir<br />

direkt über den Gaskammern waren, und ich habe gesehen wie Menschen<br />

vergast und ihre Leichen verbrannt wurden. Die Schneeflocken, das waren die<br />

Aschenteilchen vom Krem<strong>at</strong>orium ..."<br />

*<br />

Dazu ist im Gutachten auf S. 50 eine weitere Feststellung nachzulesen.<br />

Der Zeuge MAYER-GUNTHOF berichtet von Schrecknissen der Gaskammer<br />

Dachau, über der sie inhaftiert waren (S 309f). T<strong>at</strong>sächlich gab es in Dachau<br />

keine Massentötungen durch Gas, wohl aber zahlreiche Exekutionen und Tötungen<br />

auf andere Art.


23<br />

3.4.2 Holocaust, Opferzahlen (Aus S. 29 des Gutachtens von Prof.Jagschitz)<br />

(...) An einen offenkundlichen Übersetzungsfehler, in Treblinka „sei durch<br />

Dampf“ (S 75) vernichtet worden, knüpft der Autor eine Polemik, dass diese<br />

Angabe "obwohl bewiesen" (S 76) im Urteil nicht mehr erwähnt wurde. (...)<br />

*<br />

Dazu : Daß eine eindeutige Zeugenaussage in dem „größten Prozeß aller<br />

Zeiten“ (wie er bezeichnet wird) von dem „Zeitgeschichtshistoriker“ Univ.<br />

Prof. Dr. Jagschitz als „Übersetzungsfehler“ interpretiert wird, stellt<br />

ebenfalls ein Nuovum dar. Dennoch wurde seine Interpret<strong>at</strong>ion in die<br />

Anklageschrift übernommen, wobei kaum anzunehmen ist, daß sie vom<br />

Sta<strong>at</strong>sanwalt, einem Volljuristen, stammen könnte.<br />

*<br />

Wenn selbst anerkannte „Zeitgeschichts-Historiker“ (wie Univ. Prof. Jagschitz)<br />

auf deren Erkenntnisse sich die derzeitige Judik<strong>at</strong>ur stützt, in einem<br />

(nunmehr bei Gericht vorliegendem) „wissenschaftlichen Gutachten“ einen<br />

Hauptzeugen des Holocaust, wie Simon Wiesenthal, als „Erfinder unwahrer<br />

Behauptungen“ (also als Lügner) bezeichnen und somit „den Holocaust<br />

leugnen“, wie können dann (berechtigte) „Zweifel“ eines die Wahrheit<br />

suchenden Bürgers an den Aussagen von Zeugen des Holocaust noch als<br />

„Leugnung“ bezeichnet werden ?<br />

*<br />

In Wikipedia ist die Definition für „Leugnen“ eindeutig und unmißverständlich<br />

klargestellt.<br />

Das Verb leugnen bezeichnet das aktive "In-Abrede- Stellen" eines<br />

Sachverhaltes wider besseres eigenes Wissen. Wer etwas behauptet und weiß,<br />

dass das nicht die Wahrheit ist, der "lügt".<br />

*<br />

Immerhin wurden 1947 aufgrund solcher Zeugenaussagen und ungeprüfter<br />

Behauptungen beschuldigte Menschen ermordet.<br />

KZ <strong>Mauthausen</strong> Hauptartikel: <strong>Mauthausen</strong>-Hauptprozess (Wikipedia)<br />

Vom 29. März bis zum 13. Mai 1946 wurde mit dem zweiten Dachauer Prozess,<br />

dem <strong>Mauthausen</strong>-Hauptprozess (United St<strong>at</strong>es of America v. Hans Altfuldisch et<br />

al.), das umfangreichste Konzentr<strong>at</strong>ionslagerverfahren durchgeführt, das sich<br />

gegen das Lagerpersonal des KZ <strong>Mauthausen</strong> richtete. Alle 61 Angeklagten<br />

wurden für schuldig befunden, 58 von ihnen zum Tode verurteilt. Neun<br />

Todesstrafen wurden später in lebenslängliche Haftstrafen umgewandelt. Die<br />

Hinrichtungen wurden im Mai und Juni 1947 durch Erhängen vollzogen. (…)<br />

*<br />

Es erhebt sich die Frage, ob ein nunmehr seit 4 Jahren bei Gericht aufliegendes,<br />

dem neuesten Stand entsprechendes wissenschaftliches Gutachten des vom<br />

Gericht bestellten, Sachverständigen Zeithistorikers, Univ.Prof. Dr. Jagschitz,


24<br />

auf dessen Erkenntnisse sich die bisherige OGH-Judik<strong>at</strong>ur stützt, weiterhin<br />

in Prozessen ignoriert werden kann ?<br />

Ist das Oberstgerichtliche „Beweisthemenverbot“ noch aufrecht zu halten ?<br />

*<br />

Wie sich österreichische Politiker und Zeitungsmedien für die einseitige (Des-)<br />

Inform<strong>at</strong>ion unserer Jugend engagieren, ist nachstehend dokumentiert.<br />

(Aus einem Artikel im Inet Kurier.<strong>at</strong> vom 03.12.2004)<br />

Verpflichtender <strong>Mauthausen</strong>-Besuch<br />

Jeder Pflichtschüler sollte die Gedenkstätte <strong>Mauthausen</strong> zumindest einmal<br />

besucht haben, fordert Innenminister Strasser.<br />

Innenminister Ernst Strasser (VP) kündigt ein neues pädagogisches Konzept für<br />

das einstige Konzentr<strong>at</strong>ionslager <strong>Mauthausen</strong> an. Das Ziel ist, dass jeder<br />

Pflichtschüler mindestens einmal in seiner Schulzeit <strong>Mauthausen</strong> besucht<br />

und mindestens einmal im Jahr die neue Website der Gedenkstätte anklickt.<br />

Im oberösterreichischen Konzentr<strong>at</strong>ionslager waren zwischen 1938 und 1945<br />

mehr als 200.000 Menschen aus ganz Europa inhaftiert gewesen, die Hälfte<br />

davon wurde ermordet.<br />

Mit einem neuen pädagogischen Konzept will der Innenminister die<br />

Gedenkstättenarbeit auf eine ganz neue Basis stellen. Es wurde in<br />

Zusammenarbeit mit dem Holocaust Memorial in Washington und der<br />

Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Israel erstellt. Die wissenschaftliche<br />

Basis liefert die Universität Wien.<br />

<strong>Mauthausen</strong> soll für die österreichische und die europäische Jugend eine<br />

Begegnungsstätte gegen Fremdenhass, Antisemitismus, totalitäre Regime und<br />

Demokr<strong>at</strong>iefeindlichkeit werden", so Strasser.<br />

Redewettbewerb<br />

Das Programm der Befreiungsfeiern im Mai 2005 - vor sechzig Jahren befreiten<br />

die Alliierten die Inhaftierten des KZ <strong>Mauthausen</strong> - sieht laut Strasser vor, dass<br />

erstmals nicht Politiker oder Künstler Reden halten, sondern die Gewinner eines<br />

Redewettbewerbs. An dem Redewettbewerb sollen sich Jugendliche aus ganz<br />

Österreich beteiligen.<br />

Strasser vertr<strong>at</strong> Österreich in Berlin, wo Donnerstagabend in der Deutschen<br />

Oper ein Konzert zum 50-jährigen Bestehen von Yad Vashem mit politischer<br />

Prominenz aus Deutschland und anderen europäischen Ländern gegeben<br />

wurde.<br />

*


25<br />

KZ-Gedenkstätte <strong>Mauthausen</strong> h<strong>at</strong> Reformbedarf<br />

(Kerstin Scheller, DER STANDARD, Printausgabe, vom 20./21.6.2009)<br />

Von Innenministerin eingesetzte Arbeitsgruppe vermisst pädagogisches<br />

Begleitangebot. <strong>Mauthausen</strong> - Als Ort des Gedenkens, das wesentlich von den<br />

Überlebenden des Konzentr<strong>at</strong>ionslagers ausgeht, dafür steht das KZ<br />

<strong>Mauthausen</strong>. Die bloße Konfront<strong>at</strong>ion mit dem Nazi-Gräuel sensibilisiere "nicht<br />

notwendigerweise für die Idee der Menschenrechte" . Darauf verweist eine vom<br />

Innenministerium eingesetzte Arbeitsgruppe, die jetzt ein Reformkonzept für<br />

die Gedenkstätte erstellt h<strong>at</strong>. Das Papier mit Vorschlägen zur Neugestaltung<br />

wurde Ende der Woche mit Wissenschaftern in <strong>Mauthausen</strong> diskutiert.<br />

"Die derzeitige historische Überblicksausstellung ist 40 Jahre alt und verfolgt<br />

keine pädagogischen Gesichtspunkte" , erklärt Innenministerin Maria Fekter,<br />

warum der bildungspolitische Ans<strong>at</strong>z weiterentwickelt gehöre. Dazu zählt die<br />

Arbeitsgruppe vor allem eine "Professionalisierung der Gedenkstättenpädagogik.<br />

Das pädagogische Angebot der Gedenkstätte stützte sich in den<br />

letzten Jahrzehnten im Wesentlichen auf Zivildienstleistende" . Und<br />

Schulklassen - rund ein Drittel der jährlich 200.000 Besucher sind Schüler -<br />

"wurden oft ohne ausreichende Vorbereitung mit der KZ-Gedenkstätte<br />

konfrontiert" , heißt es in dem Reformpapier.<br />

"In der ersten Phase der Neugestaltung werden bis 2012 neue Rundgänge mit<br />

Leitsystemen und einer wissenschaftlichen Kommentierung entwickelt" ,<br />

erläutert Fekter. Veranschlagte Kosten: zehn Millionen Euro.<br />

*<br />

Ist die kostspielige (lt. Standard vom 21.06.09 mit rd. 10 Mio € veranschlagte)<br />

Neugestaltung und Ausbau der Gedenkstätte <strong>Mauthausen</strong> (auf Kosten der<br />

Steuerzahler) nach Vorstehendem noch gerechtfertigt ?<br />

*<br />

Nach den neuen „wissenschaftlichen“ Erkenntnissen des Historikers Univ.<br />

Prof. Dr. Gerhard Jagschitz in seinem o.a. Gutachten h<strong>at</strong> sich der<br />

Namensgebers des in Wien neu geschaffenen „Simon Wiesenthal-Institutes“<br />

nunmehr als ein „gerichtsnotorisch, offenkundiger Lügner und Erfinder von<br />

Unwahrheiten“ erwiesen.<br />

Frage : Ist die Beibehaltung des Namens der weltweiten „Simon Wiesenthal<br />

Zentren“ und Institutionen als Quelle „historischer wissenschaftlicher<br />

Forschung“ noch vertretbar ? – oder werden weltweit die Simon-Wiesenthal-<br />

Zentren umbenannt ?<br />

*


26<br />

Einem ORF-Bericht vom 06.11.09 ist zu entnehmen :VWI: Pelinka geht,<br />

Muzicant kommt<br />

Der Machtkampf um das Wiener Wiesenthal Institut (VWI) ist entschieden. Am<br />

Donnerstag wurde ein neuer Vorstand gewählt. Ex-Vorsitzender Anton Pelinka<br />

scheidet aus, dafür zieht Ariel Muzicant in den Vorstand ein.<br />

*<br />

Demnach ist der Chef der Isrelischen Kultusgemeinde in Österreich, Muzicant,<br />

als Vorstand des Wiener Wiesenthal Instituts für alle Veröffentlichungen des<br />

Institutes verantwortlich.<br />

*<br />

Ungeachtet des Vorstehenden veröffentlichte die IKG (Israelische<br />

Kultusgemeinde) in ihrer Juni-Ausgabe 2009 im Zusammenhang mit der<br />

Neugestaltung der Gedenkstätte <strong>Mauthausen</strong> die Ankündigung einer politischen<br />

Bildungs-Offensive an den Schulen und betont, daß man die Schülerbesuche<br />

der KZ-Gedenkstätte <strong>Mauthausen</strong> von derzeit 60.000 im Jahr deutlich auf<br />

100.000 steigern wolle. Neben detallierten Plänen und Vorschlägen zur<br />

Ausbildung spezieller „<strong>Mauthausen</strong>-Guides“ zur besseren Vermittlung<br />

„historischer Fakten“ sind auch noch 2009 folgende Fotos als „wahre<br />

T<strong>at</strong>sache“ enthalten.<br />

*


27<br />

„Leugnet“ die Israelische Kultusgemeinde (IKG) hartnäckig mit der bewußt<br />

weiteren Aufrechterhaltung der nunmehr „historisch, wissenschaftlich<br />

notorischen Lüge“ (des als einer der Hauptzeugen des Holocaust, Nazijäger,<br />

Anzeiger und Verfolger von „Revisionisten“ bekannte, mit unzähligen Ehren<br />

wie durch die nach ihm in aller Welt benannten „Simon-Wiesenthal-<br />

Dokument<strong>at</strong>ions-Zentren“ überhäufte, 2004 sogar von der britischen Königin<br />

Elizabeth II zum Ritter geschlagene Dr. multi- hc., Dipl. Ing. Simon<br />

Wiesenthal) die „objektive Wahrheit“ ?<br />

*<br />

Ein weiteres Kuriosum : Neben der bisher bekannten „Gaskammer“ wird in der<br />

Ausgabe eine „zweite (nicht idente) Gaskammer“ die den Schülergruppen<br />

gezeigt wurde, veröffentlicht.<br />

Wie das nachstehende Foto der „Gaskammer" mit dem ebenso als „Gaskammer"<br />

bezeichneten nachfolgenden 2. Foto zusammenpaßt - bleibt allerdings rätselhaft<br />

und aufklärungsbedürftig.<br />

Diese den Schülern hier gezeigte und als solche bezeichnete „Gaskammer" ist<br />

nicht ident mit der bisherigen in <strong>Mauthausen</strong> den Besuchern und Schülern<br />

gezeigten „Gaskammer".


28<br />

*<br />

Daß sich auch die Zeitschrift Profil in der Ausgabe Nr. 20 vom 13. Juli 2009 auf<br />

S. 28/29 mit einem Bild und dem begleitenden Text : 3 SS-Foto im Lager<br />

Häftlinge auf dem Appellpl<strong>at</strong>z zum Hitlergruß gezwungen an der „Wahrheit<br />

über <strong>Mauthausen</strong>“ beteiligt, bedarf wohl einer näheren Betrachtung.<br />

Beachten Sie die zum „Hitlergruß“ erhobene „linke“ Hand des Häftlings vorne<br />

im Bild. Ist dies eine gestellte (dazu noch plumpe) Fälschung – oder<br />

wahrheitsgemäße Berichterst<strong>at</strong>tung ?<br />

*<br />

Wer sich noch für andere Fälschungen im Bezug auf <strong>Mauthausen</strong> interessieren<br />

sollte, möge die in Bibliotheken und im Inet aufliegenden Dokument<strong>at</strong>ionen<br />

„<strong>Mauthausen</strong> (HI)Story“ oder „<strong>Mauthausen</strong>–Behauptungen und Sachbeweise“<br />

nachlesen.


29<br />

Frage : Machen sich nicht alle, die dazu beitragen oder beigetragen haben<br />

Aussagen von Zeugen zum Thema Holocaust (auch wenn sich solche wie im<br />

Falle Simon Wiesenthal, Wilkomirski und all der anderen die von<br />

„Revisionisten“ aufgezeigt wurden, längst als Lügen erwiesen haben) weiterhin<br />

„ungeprüft“ als „offenkundige, historische Wahrheit“ anzuerkennen der<br />

„vorsätzlichen Geschichtsfälschung“ und „Volksverhetzung“ schuldig?<br />

Frage : Sind Aussagen und Behauptungen von Institutionen wie z.B. der<br />

„IKG“ und ihres Chefs Ariel Muzicant, des „Dokument<strong>at</strong>ionsarchiv des<br />

Österreichischen Widerstandes“ (DÖW), des „<strong>Mauthausen</strong>kommittee“<br />

(MKOE), von Politikern (aller in Parlamenten – einschließlich der in EU- und<br />

UNO-Gremien vertretenen Parteien), die als Gesetzgeber Gesetze schaffen die<br />

„jede Findung einer objektiven Wahrheit bezüglich Holocaust<br />

unterdrücken“, dafür aber alle jene die sich der Findung einer „historisch<br />

haltbaren Wahrheit“ verpflichtet fühlen, zu langjährigen Kerkerstrafen<br />

verurteilen, sowie alle jene Medien die (aus Opportunismus?) an der<br />

Aufrechterhaltung von „erwiesenen Lügen“ mitwirken - noch glaubhaft ?<br />

*<br />

(Artikel im Inet der Israelischen Kultusgemeinde Wien (IKG) vom 29.05.2009)<br />

(Hervorhebungen sind zugefügt)<br />

US-Politologe Finkelstein beschimpft Simon Wiesenthal als 'Gauner'<br />

Wegen Holocaust-Thesen umstrittener Autor hielt ungestörten Vortrag in Wien<br />

Wien (APA) - Der wegen seiner Thesen zum Holocaust umstrittene jüdische US-<br />

Politologe Norman Finkelstein h<strong>at</strong> anlässlich eines Österreich-Aufenthalts<br />

den verstorbenen „Nazi-Jäger“ Simon Wiesenthal als „Gauner“ beschimpft.<br />

In einem Interview mit der Wiener Stadtzeitung „Falter“ stellte er sich zu den<br />

Vorfällen in Ebensee auf den Standpunkt, angesichts „der vielen Probleme in<br />

der Welt“ wolle er sich nicht „den Kopf darüber zerbrechen, ob der Holocaust<br />

jugendliche Österreicher kümmert oder nicht.“<br />

Mit seinem Buch „Die Holocaust-Industrie“ sorgte Finkelstein für<br />

intern<strong>at</strong>ionalen Aufruhr. Seine öffentlichen Auftritte sind seither von Protesten<br />

begleitet. Vergangenen Mittwoch hätte er an der Wiener Universität einen<br />

Vortrag über den Gaza-Konflikt halten sollen. Das Rektor<strong>at</strong> sagte den Auftritt<br />

nach Kritik der Israelitischen Kultusgemeinde an der Veranstaltung ab.<br />

St<strong>at</strong>tdessen sprach Finkelstein Mittwochabend in einem Döblinger Hotel.<br />

Anders als bei seinem ersten Vortrag in Wien 2001 gab es diesmal nach einem


30<br />

Bericht der Tageszeitung "Die Presse" (Freitagsausgabe) keine Proteste. „We<br />

love you, Professor Finkelstein", akklamierte demnach ein Mann in weißem<br />

Hemd am Ende des Vortrags. Finkelstein sagte, seine Gegner würden ihn als<br />

„jüdischen David Irving“ (nach dem in Österreich zu einer Haftstrafe<br />

verurteilten britischen Holocaust-Leugner) bezeichnen. Er sprach laut „Presse“<br />

ungestört vor 200 Zuhörern unter anderem über die israelische Invasion in<br />

Gaza. Eingeladen h<strong>at</strong>te Finkelstein offiziell der Peruaner Manuel Arispe,<br />

unterstützt von den "Frauen in Schwarz" und zahlreichen Nahost-Vereinen wie<br />

der Österreichisch-Arabischen Gesellschaft.<br />

Im "Falter"-Interview fasste er seine Thesen so zusammen: „Die Menschen sind<br />

es leid, dass Israel den Holocaust für seine mörderische Politik ausnutzt.<br />

Außerdem bestreitet niemand mehr, dass Israel und jüdische Organis<strong>at</strong>ionen<br />

den Holocaust instrumentalisiert haben, um Geld für die Überlebenden zu<br />

erpressen. Viele haben aber nie etwas von diesem Geld bekommen.“<br />

Die Holocaust-Überlebenden seien von Anfang an von der Politik<br />

instrumentalisiert worden, sagte Finkelstein. „Meine Mutter sagte, wenn jeder<br />

ein Überlebender ist, der das behauptet, wen h<strong>at</strong> Hitler dann eigentlich<br />

ermordet? Das ist alles Unsinn, das sind Märchen. Jeder, der für sich<br />

beansprucht, für Holocaust-Überlebende zu sprechen, ist ein Gauner, inklusive<br />

Simon Wiesenthal.“ Und schließlich: „Das Simon Wiesenthal Center ist<br />

wahrscheinlich die größte Gaunerei auf Gottes Erden“.<br />

*<br />

Sind nun die Aussagen des Norman Finkelstein zum Thema „Holocaust“ und<br />

besonders zur Person „Simon Wiesenthal“ nur (wie behauptet wird) „Thesen“,<br />

oder begründete „T<strong>at</strong>sache“ ?<br />

Schon 1998 wurde einem „Holocaust-Opfer“, dem Juden Binjamin<br />

Wilkomirsky, dem Autor mehrerer Bücher - Vortragendem bei öffentlichen<br />

Veranstaltungen, darunter auch solchen vor jungen Studenten in Schulen im Inund<br />

Ausland als (angeblicher) Zeitzeuge - Schilderer der ihm selbst<br />

widerfahrenen Greuel der Nazis im KZ auch in FS-Interviews und Filmen<br />

nachgewiesen, daß er niemals in einem Konzentr<strong>at</strong>ionslager war ! - sondern<br />

als Flüchtlingskind von einer Schweizer Familie adoptiert wurde und dort den<br />

Krieg überlebte.<br />

Nachstehend die wesentlichste Aussage des jüdischen Autors Daniel Ganzfried<br />

aus der TV-Sendung „Wilkomirsky...“ im Sender 3S<strong>at</strong> am 17.10.1998 :<br />

... Ich sehe eigentlich die Hauptverantwortung gar nicht bei dem Menschen<br />

Bruno Dössecker, (Anm.: nennt sich Wilkomirsky) sondern bei der<br />

Öffentlichkeit die offenbar weitgehend bereit ist, ihr Denken auszuschalten,<br />

ihren gesunden Menschenverstand, ihr eigenes Nachforschen und sich auf<br />

die Opfergeschichte beruft und sich auf die Seite der Opfer schlägt, ohne auch


31<br />

nur ein Jota nachgedacht zu haben und sich darin freut auf der richtigen<br />

Seite der Geschichte zu stehen ohne auch nur einen Gedanken sich zu<br />

machen und es ist für mich ein Umgang mit Geschichte vor dem Hintergrund<br />

von Auschwitz, der jeder Verantwortung spottet.<br />

... Vor dem Hintergrund von Auschwitz ist es mir - sind die Fakten eigentlich<br />

wichtiger als Mythologien und zwar deswegen, weil Auschwitz ein dermaßen<br />

unverständliches und sich unserem Menschenverstand entziehendes Faktum<br />

unserer neuesten Geschichte ist, daß es auch heute noch eine streitbare<br />

Angelegenheit ist, wie versteht man eigentlich Auschwitz und was ist es, von was<br />

reden wir da. Und wenn jetzt einer kommt und aus diesem Auschwitz eine<br />

Mythenmaschine macht - einen Rohstoff für Basteleien an der eigenen<br />

Identität, dann habe ich die Befürchtung, oder auch die Angst, daß in 10 oder<br />

15 Jahren sich zur Disposition stellt, daß man es genau so gut bestreiten und<br />

belügen kann, wie man es auch befinden kann.<br />

... Die Leute müssen sich ja verr<strong>at</strong>en und verarscht vorkommen - sie tun’s<br />

aber nicht, weil sie dermaßen fest glauben - wenn sie aber ein bißchen<br />

Seriösität hätten, würden sie der Geschichte jetzt nachgehen und diese<br />

schweizerische Verschwörung, die die Voraussetzung dafür ist, damit die<br />

Geschichte Wilkomirskys stimmen kann, aufdecken.<br />

*<br />

Fazit : Somit sind alle „Revisionisten“, die als einzige den „Holocaust“<br />

hinterfragen - dafür aber heute noch verurteilt werden, weil sie die<br />

„Wahrheit suchen, - unschuldig - die Politiker, die Sta<strong>at</strong>sanwälte, die<br />

Richter usw. aber sind eigentlich die „Schuldigen“, (da<br />

Hauptverantwortliche), weil sie offenbar weitgehend bereit sind, ihr Denken<br />

auszuschalten, ihren gesunden Menschenverstand, ihr eigenes Nachforschen<br />

und sich auf die Opfergeschichte berufen und sich auf die Seite der Opfer<br />

schlagen, ohne auch nur ein Jota nachgedacht zu haben und sich darin<br />

freuen, auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen ohne auch nur einen<br />

Gedanken sich zu machen.<br />

*<br />

Mit dem schriftlichen Ersuchen vom 10.10.2003, (eing. gleichen Tags) um<br />

Prüfung der darin beigelegten Dokument<strong>at</strong>ionen an den Vorsitzenden des<br />

Verfassungsgerichtshofes, Herrn Prof. Dr. Karl Korinek, war diesem die<br />

Problem<strong>at</strong>ik des in OGH-Urteilen aufscheinenden „Beweisthemenverbots“<br />

bekannt. (Siehe vorstehend wiedergegebenen Brief)<br />

Gerichtsnotorisch wurde 2006 das „auf den neuen Kenntnisstand der<br />

Wissenschaft beruhende Sachverständigengutachten“ des Univ. Prof. Dr.<br />

Gerhard Jagschitz, sowie dessen Aussagen in meinem Prozeß vom 07.07.2006.


32<br />

Ungeachtet aller seit Jahrzehnten von „Revisionisten“ vorgebrachten<br />

„Sachbeweise“, der zahlreichen bisher nachgewiesenen falschen Zeugenaussagen<br />

und des nunmehr gerichtsbekannten Gutachtens, werden weiterhin in<br />

Prozessen nach dem „Verbotsgesetz“ unter Berufung auf die zitierte OGH-<br />

Judik<strong>at</strong>ur sachbezogene „Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt“.<br />

Es obliegt somit den für das „Beweisthemenverbot“ verantwortlichen Richtern<br />

des OGH dieses nach dem neuen Kenntnisstand der Wissenschaft zu<br />

revidieren und künftig alle sachlichen „Beweisanträge der Verteidigung“<br />

(wie sie in der Strafprozeßordnung verpflichtend sind) zuzulassen.<br />

Dies gilt auch für die Gesetze die mit Hilfe opportuner Politiker (u.a. auch durch<br />

Resolutionen in der UNO und der EU) installiert wurden, die aufgrund<br />

(angeblich) „historisch wissenschaftlich erwiesener notorisch offenkundiger<br />

T<strong>at</strong>sache“ jede Sachbeweisvorlage der Verteidigung bei Gerichtsverfahren nach<br />

dem „Verbotsgesetz“ verbieten. (Vergl. ergangene Urteilsbegründungen).<br />

Wäre es nicht im Sinne einer objektiven Gerichtsbarkeit erforderlich, aufgrund<br />

der neuen Erkenntnisse bereits ergangene Urteile einer neuerlichen Überprüfung<br />

zu unterziehen ?<br />

Wären nicht alle die durch unwahre Behauptungen zur „Täuschung der Justiz“<br />

und dem daraus resultierenden „Beweisthemenverbot“ der OGH-Entscheide<br />

beitragen oder beigetragen haben als „Volksverhetzer“ und „Verleumder“<br />

nach den entsprechenden Gesetzen zur Rechenschaft zu ziehen ?<br />

Möge sich jeder nach Prüfung des Vorstehenden seine eigene Meinung bilden.<br />

*<br />

Der Verfasser<br />

Copyright © by Ing. Herbert Pitlik, Wien<br />

Ausgabe Mai <strong>2010</strong><br />

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