Mauthausen 2010 - pitlikdokumente.at
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Da „Auschwitz“ in der Holocaustliter<strong>at</strong>ur als Hauptort und als Begriff der<br />
„Massenvernichtung von Millionen Juden in Gaskammern" durch Zyklon B gilt,<br />
versuchte ich (wie schon bei <strong>Mauthausen</strong>) anhand von Plänen und Fotos, den<br />
zwischenzeitlich neuen Erkenntnissen aus Archiven durch nicht-revisionistische<br />
Forscher, sowie meiner eigenen Untersuchungen vor Ort im Jahr 2000, die<br />
Stichhaltigkeit der Aussagen von Augenzeugen, den Wahrheitsgehalt von<br />
öffentlich verbreiteten Filmen und Feststellungen etablierter Holocaustforscher<br />
und Historiker zu überprüfen. In einer, meine bisherigen Untersuchungen<br />
zusammenfassenden Dokument<strong>at</strong>ion unter dem Titel : "Auschwitz -<br />
Behauptungen und Sachbeweise" habe ich im Oktober 2003 das Ergebnis (wie<br />
bisher ohne Bewertung) Interessierten zur Verfügung gestellt.<br />
*<br />
Im Juli 2006 kam es zur Anklage gegen mich als Autor und den Verleger Dr.<br />
Steinhauser vor dem Geschworenengericht in Wien wegen Veröffentlichung der<br />
„Protokolle …“ und „Eine Spur zur Wahrheit – der Nürnberger Prozeß“. Um<br />
es vorwegzunehmen : Der Prozeß endete nach rd. 10 Stunden mit einem (laut<br />
Presse „völlig unerwarteten“ einstimmigen Freispruch aller 8 Geschworenen.<br />
Den Verlauf der für lediglich rd. 5 Stunden angesetzten Hauptverhandlung und<br />
die Probleme der Prozeßführung in solchen Polit-Prozessen für die einzelnen<br />
daran Beteiligten habe ich in „Probleme eines unerwarteten Urteils“ 2006<br />
dokumentiert.<br />
*<br />
Daß der von Simon Wiesenthal und dem DÖW inizierte Prozeß durch das<br />
Gutachten des Historikers der Zeitgeschichte, Univ. Prof. Gerhard Jagschitz<br />
nach dessen neuesten Erkenntnissen zu einer nunmehr ebenfalls<br />
„wissenschaftlichen, gerichtsnotorischen, historischen T<strong>at</strong>sache“ wurde, war<br />
sicher von den Anzeigern nicht geplant bzw. vorhergesehen !<br />
*<br />
Das „Beweisthemenverbot“ des OGH und das KL <strong>Mauthausen</strong>.<br />
(Anm.: Das folgende Beispiel wurde auch in der Hauptverhandlung meines<br />
Prozesses den Geschworenen vorgetragen. Die entsprechenden Fotos und<br />
Grafiken dazu finden Sie in der Dokument<strong>at</strong>ion „<strong>Mauthausen</strong> History“).<br />
Ein ganz konkretes, einfaches, allgemein verständliches und jederzeit<br />
nachprüfbares Beispiel aus dem KL <strong>Mauthausen</strong>.<br />
Wo sind die Heizkörper einer Warmwasserheizung angebracht ? – Unten über<br />
dem Boden - oder oben, unter der Decke ? – Sicher werden Sie fragen ob ich<br />
nicht weiß, daß erwärmte Luft nach oben steigt und nicht zu Boden sinkt und