Mauthausen 2010 - pitlikdokumente.at
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Ungeachtet aller seit Jahrzehnten von „Revisionisten“ vorgebrachten<br />
„Sachbeweise“, der zahlreichen bisher nachgewiesenen falschen Zeugenaussagen<br />
und des nunmehr gerichtsbekannten Gutachtens, werden weiterhin in<br />
Prozessen nach dem „Verbotsgesetz“ unter Berufung auf die zitierte OGH-<br />
Judik<strong>at</strong>ur sachbezogene „Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt“.<br />
Es obliegt somit den für das „Beweisthemenverbot“ verantwortlichen Richtern<br />
des OGH dieses nach dem neuen Kenntnisstand der Wissenschaft zu<br />
revidieren und künftig alle sachlichen „Beweisanträge der Verteidigung“<br />
(wie sie in der Strafprozeßordnung verpflichtend sind) zuzulassen.<br />
Dies gilt auch für die Gesetze die mit Hilfe opportuner Politiker (u.a. auch durch<br />
Resolutionen in der UNO und der EU) installiert wurden, die aufgrund<br />
(angeblich) „historisch wissenschaftlich erwiesener notorisch offenkundiger<br />
T<strong>at</strong>sache“ jede Sachbeweisvorlage der Verteidigung bei Gerichtsverfahren nach<br />
dem „Verbotsgesetz“ verbieten. (Vergl. ergangene Urteilsbegründungen).<br />
Wäre es nicht im Sinne einer objektiven Gerichtsbarkeit erforderlich, aufgrund<br />
der neuen Erkenntnisse bereits ergangene Urteile einer neuerlichen Überprüfung<br />
zu unterziehen ?<br />
Wären nicht alle die durch unwahre Behauptungen zur „Täuschung der Justiz“<br />
und dem daraus resultierenden „Beweisthemenverbot“ der OGH-Entscheide<br />
beitragen oder beigetragen haben als „Volksverhetzer“ und „Verleumder“<br />
nach den entsprechenden Gesetzen zur Rechenschaft zu ziehen ?<br />
Möge sich jeder nach Prüfung des Vorstehenden seine eigene Meinung bilden.<br />
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Der Verfasser<br />
Copyright © by Ing. Herbert Pitlik, Wien<br />
Ausgabe Mai <strong>2010</strong><br />
Alle Rechte vorbehalten