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Mauthausen 2010 - pitlikdokumente.at

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Ungeachtet aller seit Jahrzehnten von „Revisionisten“ vorgebrachten<br />

„Sachbeweise“, der zahlreichen bisher nachgewiesenen falschen Zeugenaussagen<br />

und des nunmehr gerichtsbekannten Gutachtens, werden weiterhin in<br />

Prozessen nach dem „Verbotsgesetz“ unter Berufung auf die zitierte OGH-<br />

Judik<strong>at</strong>ur sachbezogene „Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt“.<br />

Es obliegt somit den für das „Beweisthemenverbot“ verantwortlichen Richtern<br />

des OGH dieses nach dem neuen Kenntnisstand der Wissenschaft zu<br />

revidieren und künftig alle sachlichen „Beweisanträge der Verteidigung“<br />

(wie sie in der Strafprozeßordnung verpflichtend sind) zuzulassen.<br />

Dies gilt auch für die Gesetze die mit Hilfe opportuner Politiker (u.a. auch durch<br />

Resolutionen in der UNO und der EU) installiert wurden, die aufgrund<br />

(angeblich) „historisch wissenschaftlich erwiesener notorisch offenkundiger<br />

T<strong>at</strong>sache“ jede Sachbeweisvorlage der Verteidigung bei Gerichtsverfahren nach<br />

dem „Verbotsgesetz“ verbieten. (Vergl. ergangene Urteilsbegründungen).<br />

Wäre es nicht im Sinne einer objektiven Gerichtsbarkeit erforderlich, aufgrund<br />

der neuen Erkenntnisse bereits ergangene Urteile einer neuerlichen Überprüfung<br />

zu unterziehen ?<br />

Wären nicht alle die durch unwahre Behauptungen zur „Täuschung der Justiz“<br />

und dem daraus resultierenden „Beweisthemenverbot“ der OGH-Entscheide<br />

beitragen oder beigetragen haben als „Volksverhetzer“ und „Verleumder“<br />

nach den entsprechenden Gesetzen zur Rechenschaft zu ziehen ?<br />

Möge sich jeder nach Prüfung des Vorstehenden seine eigene Meinung bilden.<br />

*<br />

Der Verfasser<br />

Copyright © by Ing. Herbert Pitlik, Wien<br />

Ausgabe Mai <strong>2010</strong><br />

Alle Rechte vorbehalten

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