Mauthausen 2010 - pitlikdokumente.at
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2) N<strong>at</strong>ur-Wissenschaften (Medizin, Physik, Chemie, Geologie, Botanik, usw.)<br />
wobei die Geisteswissenschaften als bewertende - von den wertfreien<br />
N<strong>at</strong>urwissenschaften unterschieden werden.<br />
*<br />
Sachverständige, sind auf bestimmten Gebieten besonders bewanderte<br />
Personen, diese erst<strong>at</strong>ten Gutachten; öffentliche Bestellung und Beeidigung<br />
erfolgt durch Landesregierung oder Gericht.<br />
Glaube, ist das Vertrauen und Fürwahrhalten aufgrund innerer Erfahrung<br />
oder fremder Bezeugung (Autoritäts-Glaube);steht im Gegengs<strong>at</strong>z zu : Wissen<br />
*<br />
Die Auswahl der zu bestellenden Gutachter zur Klärung von Sachfragen bei<br />
Gericht obliegt dem Untersuchungs-, bzw. den nachfolgenden Richtern.<br />
*<br />
Übrigens: Den neuzeitlichen Begriff „Zeit-Geschichte“ gibt es erst seit 1917 !<br />
(MPI Gött.). Seitdem wird dieser von jedem Regime, gleich welcher Art, dazu<br />
benutzt, durch „Zeithistoriker“ die „Geschichte“ im Sinne der Herrschenden<br />
zu „interpretieren“, so z.B. was jeweils als „historische Wahrheit“ zu gelten<br />
h<strong>at</strong>. Dies gilt gleichermaßen für die Sowjetunion, die DDR, das Dritte Reich, die<br />
USA, Israel, Islamsta<strong>at</strong>en und auch jedes beliebige andere Regime.<br />
Geschichte beginnt sich erst nach 100 Jahren der Wahrheit zu nähern und h<strong>at</strong><br />
mit Zeitgeschichte etwa soviel zu tun wie überprüfbare Berechnungen der<br />
Astronomie mit dem Beweiswert eines Tageshoroskops der Astrologie .<br />
*<br />
Lediglich durch Zeugen aufgestellte Behauptungen - auch wenn solche durch<br />
„zeitgeschichtliche“ Gutachten erhärtet erscheinen - hätten erst dann einen<br />
historisch erwiesenen Wahrheitsgehalt, wenn sie keiner technischen oder<br />
n<strong>at</strong>urwissenschaftlich erwiesenen Erkenntnis widersprechen.<br />
Noch unverständlicher war für mich daher die Entscheidung vom 16.2.1994, 13<br />
Os 135/92 der verantwortlichen Richter des OGH, der Herren Sen<strong>at</strong>spräsident<br />
Prof. Dr. Brustbauer als Vorsitzenden, den Herren Hofräten Dr. Massauer,<br />
Dr. Markel, Dr. Mayrhofer, Dr. Ebner als weitere Richter. In deren<br />
Urteilsbegründung wird u.a. angeführt :<br />
... Gegen die Richtigkeit der im Wahrspruch der Geschworenen inhaltlich<br />
bejahten Existenz von zur planmäßigen Massenvernichtung bestimmten<br />
„Massenmord-Gaskammern“ ... bestehen keine erheblichen Bedenken.<br />
Diese, der herrschenden Geschichtsauffassung entsprechende historische<br />
Wahrheit im Range zeitgeschichtlicher Notorietät (....) enthob das Gericht,<br />
wie der Verfassungsgesetzgeber in Übereinstimmung mit der oberstgerichtlichen<br />
Judik<strong>at</strong>ur, (also der eigenen), in der Verbotsgesetz-Novelle 1992