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Mauthausen 2010 - pitlikdokumente.at

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11<br />

Um es gleich vorweg zu nehmen : Abgesehen von den Abweichungen zu den<br />

Darstellungen anderer Holocaust-Experten und Augenzeugen fielen mir die<br />

technischen Unmöglichkeiten der Behauptungen über die „Gaskammer“ auf.<br />

Nur ein Beispiel : Frage : Wo müßte ein „Heizungskörper“ (dieser sollte der<br />

Erwärmung des Zyklon B auf mind. 27° dienen) angebracht sein ? - Sollten Sie<br />

die Frage mit : „n<strong>at</strong>ürlich unten, jeder weiß doch daß warme Luft nach oben<br />

steigt“ beantworten, - so leugnen Sie bereits den Holocaust, denn in dieser<br />

„Gaskammer“ befindet sich der „Heizkörper“ oben, an der Decke und ist von<br />

„innen“ ein- und abschaltbar. Kurz gesagt, aufgrund weiterer Recherchen aus<br />

den Arbeiten von sogenannten „Revisionisten“ und Prüfung der von diesen<br />

vorgebrachten Beweise, habe ich alle mir aufgefallenen technischen<br />

Unmöglichkeiten samt Fotos zu Papier gebracht.<br />

Anläßlich des 58. Jahrestages der Befreiung des KL <strong>Mauthausen</strong> und eines in<br />

der Zeitschrift „Profil“ Nr. 19 vom 5. Mai 2003 veröffentlichten Hinweises, daß<br />

erstmals „Originalteile“ der Gaskammer von <strong>Mauthausen</strong> ausgestellt würden,<br />

veranlaßte mich, (schon um meine bisherigen Erkenntnisse auf ihre Sachlichkeit<br />

zu überprüfen), <strong>Mauthausen</strong> noch einmal zu besuchen. Eine Dokument<strong>at</strong>ion mit<br />

Fotos und planlichen Darstellungen sowie (sachlich wissenschaftlich) zu<br />

klärenden Fragen wurde im gleichen Mon<strong>at</strong> mit dem Titel : „<strong>Mauthausen</strong> -<br />

Behauptungen und Sachbeweise ?“ von mir unbewertet veröffentlicht.<br />

*<br />

Über meine bis dahin erworbenen Kenntnisse über die problem<strong>at</strong>ische<br />

Rechtsprechung bezüglich des „Beweisthemenverbots“ am Beispiel des KL<br />

<strong>Mauthausen</strong> versuchte ich in einem Brief vom 10.10.2003 (Eing. 10.10.2003) an<br />

den damaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Prof. Dr. Korinek<br />

aufmerksam zu machen.<br />

*<br />

An den Präsidenten des<br />

Verfassungsgerichtshofes<br />

Herrn Prof. Dr. Korinek<br />

Judenpl<strong>at</strong>z 11<br />

1010 Wien<br />

Wien, am 10.10.2003<br />

Sehr geehrter Herr Präsident !<br />

Unter Bezugnahme auf nachstehende Teletextmeldung ersuche ich Sie, die<br />

beiliegenden, von mir recherchierten und veröffentlichten Dokument<strong>at</strong>ionen auf<br />

ihre sachliche Richtigkeit prüfen zu lassen und bei den von Ihnen angekündigten<br />

Gesetzesprüfungsverfahren zu berücksichtigen.

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