Mauthausen 2010 - pitlikdokumente.at
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Um es gleich vorweg zu nehmen : Abgesehen von den Abweichungen zu den<br />
Darstellungen anderer Holocaust-Experten und Augenzeugen fielen mir die<br />
technischen Unmöglichkeiten der Behauptungen über die „Gaskammer“ auf.<br />
Nur ein Beispiel : Frage : Wo müßte ein „Heizungskörper“ (dieser sollte der<br />
Erwärmung des Zyklon B auf mind. 27° dienen) angebracht sein ? - Sollten Sie<br />
die Frage mit : „n<strong>at</strong>ürlich unten, jeder weiß doch daß warme Luft nach oben<br />
steigt“ beantworten, - so leugnen Sie bereits den Holocaust, denn in dieser<br />
„Gaskammer“ befindet sich der „Heizkörper“ oben, an der Decke und ist von<br />
„innen“ ein- und abschaltbar. Kurz gesagt, aufgrund weiterer Recherchen aus<br />
den Arbeiten von sogenannten „Revisionisten“ und Prüfung der von diesen<br />
vorgebrachten Beweise, habe ich alle mir aufgefallenen technischen<br />
Unmöglichkeiten samt Fotos zu Papier gebracht.<br />
Anläßlich des 58. Jahrestages der Befreiung des KL <strong>Mauthausen</strong> und eines in<br />
der Zeitschrift „Profil“ Nr. 19 vom 5. Mai 2003 veröffentlichten Hinweises, daß<br />
erstmals „Originalteile“ der Gaskammer von <strong>Mauthausen</strong> ausgestellt würden,<br />
veranlaßte mich, (schon um meine bisherigen Erkenntnisse auf ihre Sachlichkeit<br />
zu überprüfen), <strong>Mauthausen</strong> noch einmal zu besuchen. Eine Dokument<strong>at</strong>ion mit<br />
Fotos und planlichen Darstellungen sowie (sachlich wissenschaftlich) zu<br />
klärenden Fragen wurde im gleichen Mon<strong>at</strong> mit dem Titel : „<strong>Mauthausen</strong> -<br />
Behauptungen und Sachbeweise ?“ von mir unbewertet veröffentlicht.<br />
*<br />
Über meine bis dahin erworbenen Kenntnisse über die problem<strong>at</strong>ische<br />
Rechtsprechung bezüglich des „Beweisthemenverbots“ am Beispiel des KL<br />
<strong>Mauthausen</strong> versuchte ich in einem Brief vom 10.10.2003 (Eing. 10.10.2003) an<br />
den damaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Prof. Dr. Korinek<br />
aufmerksam zu machen.<br />
*<br />
An den Präsidenten des<br />
Verfassungsgerichtshofes<br />
Herrn Prof. Dr. Korinek<br />
Judenpl<strong>at</strong>z 11<br />
1010 Wien<br />
Wien, am 10.10.2003<br />
Sehr geehrter Herr Präsident !<br />
Unter Bezugnahme auf nachstehende Teletextmeldung ersuche ich Sie, die<br />
beiliegenden, von mir recherchierten und veröffentlichten Dokument<strong>at</strong>ionen auf<br />
ihre sachliche Richtigkeit prüfen zu lassen und bei den von Ihnen angekündigten<br />
Gesetzesprüfungsverfahren zu berücksichtigen.