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„Gezielte Tötungen“ - Lizenz zum Mord?

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und Teilnehmer_innen dieser Veranstaltungen<br />

getötet wurden.<br />

In der Debatte über den Einsatz<br />

von Kampfdrohnen wird von Teilen<br />

der Wissenschaft, der Medien und<br />

der politischen Akteur_innen diese<br />

einer Zielperson werden automatisch<br />

als Verdächtige eingestuft und damit<br />

<strong>zum</strong> „legitimen“ Ziel für Angriffe.<br />

Auch deutsche Stellen sind in die<br />

US-Praxis „gezielter <strong>Tötungen“</strong> involviert.<br />

Bundesbehörden liefern Informationen<br />

über mögliche „Zielobjekte“<br />

Form der Hinrichtung von Menschen<br />

als Teil der „modernen Kriegsführung<br />

unter asymmetrischen Bedingungen“<br />

gerechtfertigt. Die NATO-Staaten tragen<br />

diese US-Strategie mit.<br />

Für die Auswahl der „Zielobjekte“<br />

gibt es keinerlei gerichtliche Überprüfung.<br />

Diese Tatsache macht die<br />

Durchführung von „gezielten <strong>Tötungen“</strong><br />

zu Hinrichtungen per Präsidentendekret.<br />

Alle über 18-jährigen männlichen<br />

Personen in der Umgebung<br />

auch an US-Stellen und verfügen über<br />

keinerlei Kontrollmöglichkeiten, zu<br />

welchem Zweck diese Daten verwendet<br />

werden. Zudem verlangt die Bundeswehr<br />

die Beschaffung bewaffneter<br />

bzw. waffenfähiger Drohnen und das<br />

Verteidigungsministerium hat sich<br />

mehrfach explizit für eine solche Anschaffung<br />

ausgesprochen. Weder die<br />

SPD noch Bündnis 90/Die Grünen<br />

setzen sich gegen eine Ausrüstung<br />

der Bundeswehr mit Kampfdrohnen<br />

ein. Im September 2009 erbrachte<br />

Protest vor<br />

dem Deutschen<br />

Bundestag<br />

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