„Gezielte Tötungen“ - Lizenz zum Mord?
„Gezielte Tötungen“ - Lizenz zum Mord?
„Gezielte Tötungen“ - Lizenz zum Mord?
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und Teilnehmer_innen dieser Veranstaltungen<br />
getötet wurden.<br />
In der Debatte über den Einsatz<br />
von Kampfdrohnen wird von Teilen<br />
der Wissenschaft, der Medien und<br />
der politischen Akteur_innen diese<br />
einer Zielperson werden automatisch<br />
als Verdächtige eingestuft und damit<br />
<strong>zum</strong> „legitimen“ Ziel für Angriffe.<br />
Auch deutsche Stellen sind in die<br />
US-Praxis „gezielter <strong>Tötungen“</strong> involviert.<br />
Bundesbehörden liefern Informationen<br />
über mögliche „Zielobjekte“<br />
Form der Hinrichtung von Menschen<br />
als Teil der „modernen Kriegsführung<br />
unter asymmetrischen Bedingungen“<br />
gerechtfertigt. Die NATO-Staaten tragen<br />
diese US-Strategie mit.<br />
Für die Auswahl der „Zielobjekte“<br />
gibt es keinerlei gerichtliche Überprüfung.<br />
Diese Tatsache macht die<br />
Durchführung von „gezielten <strong>Tötungen“</strong><br />
zu Hinrichtungen per Präsidentendekret.<br />
Alle über 18-jährigen männlichen<br />
Personen in der Umgebung<br />
auch an US-Stellen und verfügen über<br />
keinerlei Kontrollmöglichkeiten, zu<br />
welchem Zweck diese Daten verwendet<br />
werden. Zudem verlangt die Bundeswehr<br />
die Beschaffung bewaffneter<br />
bzw. waffenfähiger Drohnen und das<br />
Verteidigungsministerium hat sich<br />
mehrfach explizit für eine solche Anschaffung<br />
ausgesprochen. Weder die<br />
SPD noch Bündnis 90/Die Grünen<br />
setzen sich gegen eine Ausrüstung<br />
der Bundeswehr mit Kampfdrohnen<br />
ein. Im September 2009 erbrachte<br />
Protest vor<br />
dem Deutschen<br />
Bundestag<br />
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