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Journal - Heinrich - Humboldt-Universität zu Berlin

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Lettland – Deutschland<br />

Verfassungvergleich Grundrechte<br />

11<br />

Grundrechte sind die Grundlage für einen demokratischen<br />

Rechtsstaat und elementar für eine<br />

moderne, funktionierende Gesellschaft. Jedoch<br />

haben sie in verschiedenen Staaten andere Bedeutung,<br />

Umset<strong>zu</strong>ng oder Formulierungen.<br />

In einer jungen Republik, wie Lettland, sind sie<br />

daher anders ausgestaltet, als in Deutschland, wo<br />

sie sich seit mehr als 60 Jahren entwickeln konnten.<br />

In der Seminararbeit „Grundrechtevergleich<br />

Grundrechte im Verfassungsvergleich Lettland<br />

– Deutschland“ wurden diese Gemeinsamkeiten<br />

und Unterschiede erarbeitet. Dies erwies sich<br />

teils als problematsich aufgrund des mangelndem<br />

lettischen Materials. Die Verfasserin konnte<br />

aber mithilfe von Professoren und lettischen Ansprechpartnern<br />

unklare Punkte beleuchten und<br />

mit abwägen.<br />

Die Rolle der verschiedenen geschichtlichen und<br />

politischen Hintergründe stellt einen wichtigen<br />

und immer <strong>zu</strong> beachtenden Einfluss dar. Denn<br />

Unterschiede entstanden teilweise aus der Unerfahrenheit<br />

des jungen lettischen Rechtsstaates,<br />

wobei Gleichheiten sich damit begründen ließen,<br />

dass die deutsche Rechtswissenschaft für die lettische<br />

eine Vorbildfunktion einnahm.<br />

Zudem zeigte die Stellung der Europäischen<br />

Menschenrechtskonvention einen interessanten<br />

Anknüpfungspunkt, um das lettische mit<br />

dem deutschen Recht <strong>zu</strong> vergleichen. In Lettland<br />

konnte man feststellen, dass man sich mangels<br />

eigener Grundrechte vor den Neunzigern<br />

an der EMRK orientierte, was in Deutschland<br />

nicht nötig war. Daher nimmt die Europäische<br />

Menschenrechtskonvention in Lettland eine viel<br />

bedeutendere Position ein und prägt die Verfassungsbildung<br />

sehr.<br />

Schließlich ließ sich durch den Vergleich feststellen,<br />

dass man in beiden Nationen durch die<br />

Verfassungsgerichtsbarkeit mit der Verfassungsbeschwerde<br />

einen weitrechenden Grundrechtsschutz<br />

gewährleisten kann und will. Nur arbeitet<br />

Lettland noch an einer eigenen Rechtsidentität,<br />

die in Deutschland schon <strong>zu</strong> erkennen ist.<br />

Schließlich lässt sich <strong>zu</strong>sammenfassen, dass die<br />

Idee von Grundrechten und Menschenrechten in<br />

Deutschland und Lettland auf demselben Grundgedanken<br />

basiert, sich aber in manchen Punkten<br />

durch historische und politisch-gesellschaftliche<br />

Gründe unterscheidet. Der Kerngedanke, dass<br />

man als Bürger eines Staates Freiheiten hat und<br />

diese gewährleistet werden müssen, ist beiderseits<br />

erkennbar. Es sind zwar zwei verschiedene<br />

Staaten, eine junge und eine alte Republik,<br />

dennoch durch die Idee eines demokratischen<br />

Rechtsstaates mit Grundrechten vereint.<br />

Vortrag von Tanja Kernchen & Reinis Odiņš

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