Journal - Heinrich - Humboldt-Universität zu Berlin
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Lettland – Deutschland<br />
Verfassungvergleich Grundrechte<br />
11<br />
Grundrechte sind die Grundlage für einen demokratischen<br />
Rechtsstaat und elementar für eine<br />
moderne, funktionierende Gesellschaft. Jedoch<br />
haben sie in verschiedenen Staaten andere Bedeutung,<br />
Umset<strong>zu</strong>ng oder Formulierungen.<br />
In einer jungen Republik, wie Lettland, sind sie<br />
daher anders ausgestaltet, als in Deutschland, wo<br />
sie sich seit mehr als 60 Jahren entwickeln konnten.<br />
In der Seminararbeit „Grundrechtevergleich<br />
Grundrechte im Verfassungsvergleich Lettland<br />
– Deutschland“ wurden diese Gemeinsamkeiten<br />
und Unterschiede erarbeitet. Dies erwies sich<br />
teils als problematsich aufgrund des mangelndem<br />
lettischen Materials. Die Verfasserin konnte<br />
aber mithilfe von Professoren und lettischen Ansprechpartnern<br />
unklare Punkte beleuchten und<br />
mit abwägen.<br />
Die Rolle der verschiedenen geschichtlichen und<br />
politischen Hintergründe stellt einen wichtigen<br />
und immer <strong>zu</strong> beachtenden Einfluss dar. Denn<br />
Unterschiede entstanden teilweise aus der Unerfahrenheit<br />
des jungen lettischen Rechtsstaates,<br />
wobei Gleichheiten sich damit begründen ließen,<br />
dass die deutsche Rechtswissenschaft für die lettische<br />
eine Vorbildfunktion einnahm.<br />
Zudem zeigte die Stellung der Europäischen<br />
Menschenrechtskonvention einen interessanten<br />
Anknüpfungspunkt, um das lettische mit<br />
dem deutschen Recht <strong>zu</strong> vergleichen. In Lettland<br />
konnte man feststellen, dass man sich mangels<br />
eigener Grundrechte vor den Neunzigern<br />
an der EMRK orientierte, was in Deutschland<br />
nicht nötig war. Daher nimmt die Europäische<br />
Menschenrechtskonvention in Lettland eine viel<br />
bedeutendere Position ein und prägt die Verfassungsbildung<br />
sehr.<br />
Schließlich ließ sich durch den Vergleich feststellen,<br />
dass man in beiden Nationen durch die<br />
Verfassungsgerichtsbarkeit mit der Verfassungsbeschwerde<br />
einen weitrechenden Grundrechtsschutz<br />
gewährleisten kann und will. Nur arbeitet<br />
Lettland noch an einer eigenen Rechtsidentität,<br />
die in Deutschland schon <strong>zu</strong> erkennen ist.<br />
Schließlich lässt sich <strong>zu</strong>sammenfassen, dass die<br />
Idee von Grundrechten und Menschenrechten in<br />
Deutschland und Lettland auf demselben Grundgedanken<br />
basiert, sich aber in manchen Punkten<br />
durch historische und politisch-gesellschaftliche<br />
Gründe unterscheidet. Der Kerngedanke, dass<br />
man als Bürger eines Staates Freiheiten hat und<br />
diese gewährleistet werden müssen, ist beiderseits<br />
erkennbar. Es sind zwar zwei verschiedene<br />
Staaten, eine junge und eine alte Republik,<br />
dennoch durch die Idee eines demokratischen<br />
Rechtsstaates mit Grundrechten vereint.<br />
Vortrag von Tanja Kernchen & Reinis Odiņš