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zum Text Teil A (pdf 4,7 MB) - Wuppertaler Stadtgeschichte

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In den Jahren 1948/49 hatte die Stadt gerade mal 238.100 DM Zuschüsse vom Land für die<br />

Planung der Talstraße und den Grunderwerb erhalten 56 , jedoch allein seit der Währungsreform<br />

bereits fast 1,5 Mio. DM für Grunderwerb und kleineren Ausbaumaßnahmen ausgegeben 57 . Ab<br />

1949 versucht die Stadt in Gesprächen mit Vertretern der zuständigen Ministerien des Landes<br />

(Wiederaufbauminister, Verkehrsminister, Innenminister, Finanzminister) auf verwaltungs- und<br />

politischer Ebene eine Bezuschussung zunächst der ersten Bauabschnitte des Talstraßenprojekts<br />

zu erreichen. Verhandlungsgrundlage der Stadt ist dabei die bereits erwähnte Denkschrift,<br />

in der die Bedeutung der <strong>Wuppertaler</strong> Straßenbauprojekte auch für die Landesentwicklung hervorgehoben<br />

werden.<br />

In den Verhandlungen wird vom Land die überörtliche Bedeutung der <strong>Wuppertaler</strong> Straßenbauprojekte<br />

anerkannt. In den abschließenden Verhandlungen am 16.6.1950 werden zunächst jedoch<br />

nur Kredite in Höhe von 3,8 Mio. DM aus Mitteln des Wiederaufbauministeriums in Aussicht<br />

gestellt, für die Zinsen und Tilgung zu leisten wären. Die Vertreter der Stadt erklärten sich<br />

zur Übernahme von Zinsen und Tilgung außerstande, nur mit echten Zuschüssen könne angesichts<br />

der Haushaltssituation die Talstraße finanziert werden. Nach langer Diskussion erklärte<br />

sich das Land bereit, in diesem besonderen Fall auf die Verzinsung und Tilgung der Kredite zu<br />

verzichten, d.h. verlorene Zuschüsse zu gewähren. Begründet wird dieses Entgegenkommen<br />

damit, dass das Talstraßenprojekt, "über dessen Notwendigkeit und Dringlichkeit keinerlei Meinungsverschiedenheit<br />

besteht, eine einmalige, in gleicher Größenordnung im Lande nicht wiederkehrende<br />

kommunale Aufgabe ist, die die Finanzkraft der Stadt bei weitem übersteigt." 58 Die<br />

Mittel durften allerdings nur für den Erwerb von Grundstücken und für Abfindungen von Grundstückseigentümern<br />

verwendet werden.<br />

1952/53 war über die Finanzierung weiterer Bauabschnitte neu zu verhandeln. Dabei ging es<br />

um ein Kostenvolumen von 19 Mio. DM, an dem sich Bund und Land nach den Vorstellungen<br />

der Stadt wenigstens zur Hälfte beteiligen sollten. Das Wiederaufbauministerium erklärt sich<br />

allerdings in einer Besprechung am 16.7.1953 nur mehr bereit, 6,7 Mio. DM in Form von Darlehen<br />

zur Verfügung zu stellen. 59 Auch der Einsatz der <strong>Wuppertaler</strong> Landtagsabgeordneten 60<br />

vermag dieses für die <strong>Wuppertaler</strong> Finanzplanung so ungünstige Ergebnis nicht zu ändern.<br />

Bei dieser Regelung der Darlehensgewährung blieb es dann auch in den folgenden Jahren.<br />

Erst Anfang der 60er Jahre beim Ausbau des Verkehrsknotens Alter Markt kommt eine Neuregelung<br />

der Finanzierung von Verkehrsprojekten <strong>zum</strong> Tragen, nach der zunächst das Land bei<br />

Straßenbauprojekten von überregionaler Bedeutung (Bundes- und Landstraßen) einen Zuschuss<br />

von 50 % leistete; ab 1967 beteiligt sich der Bund mit weiteren 30 % der Kosten, so<br />

dass die Kosten von großen Straßenbauprojekten seither mit bis zu 80 % bezuschusst werden.<br />

Bis Anfang der 60er Jahre jedoch muss die Stadt das Talstraßenprojekt mit Ausnahme der für<br />

die beiden ersten Bauabschnitte gewährten Zuschüsse vollständig selbst aus Eigenmitteln und<br />

Darlehen finanzieren. Für den Rat der Stadt hat dieses Projekt eine solch herausragende Bedeutung,<br />

dass er bereit ist, einen erheblichen <strong>Teil</strong> der finanziellen Möglichkeiten der Stadt für<br />

dieses Vorhaben einzusetzen. Nach einer Aufstellung des Rechnungsprüfungsamtes sind für<br />

den Bau der Talstraße von 1950 bis 1958 rd. 16,8 Mio. DM für den Grunderwerb und rd. 17<br />

Mio. DM für Baumaßnahmen aufgewendet worden, insgesamt mithin 34,8 Mio. DM. 61 Und 1958<br />

ist die Halbzeit des Projektes Talstraße noch nicht erreicht; der Bau nimmt einen weitaus längeren<br />

Zeitraum in Anspruch als gedacht. Und auch die Kosten steigen.<br />

3. Die ersten Bauabschnitte - ein stockender Beginn<br />

Nun sollte es aber losgehen. Drei Jahre nach dem Grundsatzbeschluss will der Rat endlich Taten<br />

sehen. Am 10.5.1950 soll der Haushaltsplan 1950/51 verabschiedet werden. Darin enthal-<br />

56 Vgl. Verwaltungsbericht für die Jahre 1948 - 1953, S. 396<br />

57 Vgl. Schreiben von OStD Dr. Bremme vom 7.1.1950, a.a.O.<br />

58 Vgl. Niederschrift über die Besprechung am 16. Juni 1950, S.3<br />

59 Vgl. Drs.Nr. 390/53, behandelt in der Sitzung des Rates am 15.9.1953<br />

60 Vgl. Schreiben von OStD Dr. Bremme an die <strong>Wuppertaler</strong> Landtagsabgeordneten vom 21.4.1953<br />

61 Vgl. Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Jahresrechnung 1958

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