zum Text Teil A (pdf 4,7 MB) - Wuppertaler Stadtgeschichte
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In den Jahren 1948/49 hatte die Stadt gerade mal 238.100 DM Zuschüsse vom Land für die<br />
Planung der Talstraße und den Grunderwerb erhalten 56 , jedoch allein seit der Währungsreform<br />
bereits fast 1,5 Mio. DM für Grunderwerb und kleineren Ausbaumaßnahmen ausgegeben 57 . Ab<br />
1949 versucht die Stadt in Gesprächen mit Vertretern der zuständigen Ministerien des Landes<br />
(Wiederaufbauminister, Verkehrsminister, Innenminister, Finanzminister) auf verwaltungs- und<br />
politischer Ebene eine Bezuschussung zunächst der ersten Bauabschnitte des Talstraßenprojekts<br />
zu erreichen. Verhandlungsgrundlage der Stadt ist dabei die bereits erwähnte Denkschrift,<br />
in der die Bedeutung der <strong>Wuppertaler</strong> Straßenbauprojekte auch für die Landesentwicklung hervorgehoben<br />
werden.<br />
In den Verhandlungen wird vom Land die überörtliche Bedeutung der <strong>Wuppertaler</strong> Straßenbauprojekte<br />
anerkannt. In den abschließenden Verhandlungen am 16.6.1950 werden zunächst jedoch<br />
nur Kredite in Höhe von 3,8 Mio. DM aus Mitteln des Wiederaufbauministeriums in Aussicht<br />
gestellt, für die Zinsen und Tilgung zu leisten wären. Die Vertreter der Stadt erklärten sich<br />
zur Übernahme von Zinsen und Tilgung außerstande, nur mit echten Zuschüssen könne angesichts<br />
der Haushaltssituation die Talstraße finanziert werden. Nach langer Diskussion erklärte<br />
sich das Land bereit, in diesem besonderen Fall auf die Verzinsung und Tilgung der Kredite zu<br />
verzichten, d.h. verlorene Zuschüsse zu gewähren. Begründet wird dieses Entgegenkommen<br />
damit, dass das Talstraßenprojekt, "über dessen Notwendigkeit und Dringlichkeit keinerlei Meinungsverschiedenheit<br />
besteht, eine einmalige, in gleicher Größenordnung im Lande nicht wiederkehrende<br />
kommunale Aufgabe ist, die die Finanzkraft der Stadt bei weitem übersteigt." 58 Die<br />
Mittel durften allerdings nur für den Erwerb von Grundstücken und für Abfindungen von Grundstückseigentümern<br />
verwendet werden.<br />
1952/53 war über die Finanzierung weiterer Bauabschnitte neu zu verhandeln. Dabei ging es<br />
um ein Kostenvolumen von 19 Mio. DM, an dem sich Bund und Land nach den Vorstellungen<br />
der Stadt wenigstens zur Hälfte beteiligen sollten. Das Wiederaufbauministerium erklärt sich<br />
allerdings in einer Besprechung am 16.7.1953 nur mehr bereit, 6,7 Mio. DM in Form von Darlehen<br />
zur Verfügung zu stellen. 59 Auch der Einsatz der <strong>Wuppertaler</strong> Landtagsabgeordneten 60<br />
vermag dieses für die <strong>Wuppertaler</strong> Finanzplanung so ungünstige Ergebnis nicht zu ändern.<br />
Bei dieser Regelung der Darlehensgewährung blieb es dann auch in den folgenden Jahren.<br />
Erst Anfang der 60er Jahre beim Ausbau des Verkehrsknotens Alter Markt kommt eine Neuregelung<br />
der Finanzierung von Verkehrsprojekten <strong>zum</strong> Tragen, nach der zunächst das Land bei<br />
Straßenbauprojekten von überregionaler Bedeutung (Bundes- und Landstraßen) einen Zuschuss<br />
von 50 % leistete; ab 1967 beteiligt sich der Bund mit weiteren 30 % der Kosten, so<br />
dass die Kosten von großen Straßenbauprojekten seither mit bis zu 80 % bezuschusst werden.<br />
Bis Anfang der 60er Jahre jedoch muss die Stadt das Talstraßenprojekt mit Ausnahme der für<br />
die beiden ersten Bauabschnitte gewährten Zuschüsse vollständig selbst aus Eigenmitteln und<br />
Darlehen finanzieren. Für den Rat der Stadt hat dieses Projekt eine solch herausragende Bedeutung,<br />
dass er bereit ist, einen erheblichen <strong>Teil</strong> der finanziellen Möglichkeiten der Stadt für<br />
dieses Vorhaben einzusetzen. Nach einer Aufstellung des Rechnungsprüfungsamtes sind für<br />
den Bau der Talstraße von 1950 bis 1958 rd. 16,8 Mio. DM für den Grunderwerb und rd. 17<br />
Mio. DM für Baumaßnahmen aufgewendet worden, insgesamt mithin 34,8 Mio. DM. 61 Und 1958<br />
ist die Halbzeit des Projektes Talstraße noch nicht erreicht; der Bau nimmt einen weitaus längeren<br />
Zeitraum in Anspruch als gedacht. Und auch die Kosten steigen.<br />
3. Die ersten Bauabschnitte - ein stockender Beginn<br />
Nun sollte es aber losgehen. Drei Jahre nach dem Grundsatzbeschluss will der Rat endlich Taten<br />
sehen. Am 10.5.1950 soll der Haushaltsplan 1950/51 verabschiedet werden. Darin enthal-<br />
56 Vgl. Verwaltungsbericht für die Jahre 1948 - 1953, S. 396<br />
57 Vgl. Schreiben von OStD Dr. Bremme vom 7.1.1950, a.a.O.<br />
58 Vgl. Niederschrift über die Besprechung am 16. Juni 1950, S.3<br />
59 Vgl. Drs.Nr. 390/53, behandelt in der Sitzung des Rates am 15.9.1953<br />
60 Vgl. Schreiben von OStD Dr. Bremme an die <strong>Wuppertaler</strong> Landtagsabgeordneten vom 21.4.1953<br />
61 Vgl. Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Jahresrechnung 1958