INFO:Justiz - Strafverfahren - 700_5204 - justizinfo
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BESCHULDIGTE/R - Vor der Verhandlung / Ermittlungsverfahren - Beendigung des Ermittlungsverfahrens<br />
Liegen die zum Beweis der Schuld nötigen Beweismittel und Ermittlungsergebnisse vor,<br />
bringt die Staatsanwaltschaft im Einzelrichterverfahren den Strafantrag und im Schöffenoder<br />
Geschworenenverfahren die Anklageschrift beim zuständigen Gericht ein.<br />
Im Unterschied zur Anklageschrift muss der Strafantrag keine Begründung enthalten.<br />
Die Einbringung der Anklageschrift kann von Ihnen durch Einspruch an das<br />
Oberlandesgericht bekämpft werden.<br />
Erfolgt ein solcher nicht oder wird dem Einspruch nicht Folge gegeben, wird die Anklage<br />
rechtswirksam.<br />
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