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INFO:Justiz - Strafverfahren - 700_5204 - justizinfo

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BESCHULDIGTE/R - Vor der Verhandlung / Ermittlungsverfahren - Beendigung des Ermittlungsverfahrens<br />

Liegen die zum Beweis der Schuld nötigen Beweismittel und Ermittlungsergebnisse vor,<br />

bringt die Staatsanwaltschaft im Einzelrichterverfahren den Strafantrag und im Schöffenoder<br />

Geschworenenverfahren die Anklageschrift beim zuständigen Gericht ein.<br />

Im Unterschied zur Anklageschrift muss der Strafantrag keine Begründung enthalten.<br />

Die Einbringung der Anklageschrift kann von Ihnen durch Einspruch an das<br />

Oberlandesgericht bekämpft werden.<br />

Erfolgt ein solcher nicht oder wird dem Einspruch nicht Folge gegeben, wird die Anklage<br />

rechtswirksam.<br />

http://www.justiz.gv.at/<strong>justizinfo</strong>/ Seite 3 von 7

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