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INFO:Justiz - Strafverfahren - 700_5204 - justizinfo

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BESCHULDIGTE/R - Vor der Verhandlung / Ermittlungsverfahren - Beendigung des Ermittlungsverfahrens<br />

* Es kommen nur strafbare Handlungen in Betracht, für die entweder ein Bezirksrichter<br />

oder ein Einzelrichter des Landesgerichtes zuständig ist.<br />

* Die Tat darf nicht den Tod eines Menschen zur Folge gehabt haben.<br />

* Der Sachverhalt muss hinreichend geklärt sein.<br />

* Eine diversionelle Erledigung darf nicht weniger als eine Bestrafung geeignet erscheinen,<br />

sowohl den Beschuldigten als auch andere von der Begehung gerichtlich strafbarer<br />

Handlungen abzuhalten.<br />

* Die dem Beschuldigten vorzuwerfenden Handlungen, ihre dadurch gezeigte Gesinnung<br />

und die Folgen seiner Tat dürfen gesamt betrachtet nicht schwerer wiegen, als bei den<br />

durchschnittlichen sonstigen in unserer Gesellschaft begangenen Straftaten.<br />

http://www.justiz.gv.at/<strong>justizinfo</strong>/ Seite 5 von 7

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