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INFO:Justiz - Strafverfahren - 700_5204 - justizinfo

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BESCHULDIGTE/R - Vor der Verhandlung / Ermittlungsverfahren - Beendigung des Ermittlungsverfahrens<br />

Es muss aber nicht immer zu einer Anklage kommen.<br />

Mit Durchführung einer so genannten „Diversion“ verzichten die Staatsanwaltschaft im<br />

Ermittlungsverfahren und das Gericht im Hauptverfahren auf die Durchführung eines<br />

förmlichen Hauptverfahrens mit Urteil und allfälliger Strafe.<br />

http://www.justiz.gv.at/<strong>justizinfo</strong>/ Seite 4 von 7

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