INFO:Justiz - Strafverfahren - 700_5204 - justizinfo
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BESCHULDIGTE/R - Vor der Verhandlung / Ermittlungsverfahren - Beendigung des Ermittlungsverfahrens<br />
Es sind folgenden Diversionsformen vorgesehen:<br />
* Tatausgleich<br />
* Probezeit<br />
* Gemeinnützige Leistungen<br />
* Zahlung eines Geldbetrages<br />
Allen diesen Diversionsformen ist gemeinsam, dass sie nur mit Zustimmung des<br />
Beschuldigten durchgeführt werden können.<br />
Nach erfolgreicher Diversion ist ein <strong>Strafverfahren</strong> einzustellen.<br />
Es erfolgt keine Eintragung ins Strafregister, jedoch eine justizinterne Vormerkung für die<br />
Dauer von zehn Jahren.<br />
http://www.justiz.gv.at/<strong>justizinfo</strong>/ Seite 6 von 7