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INFO:Justiz - Strafverfahren - 700_5204 - justizinfo

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BESCHULDIGTE/R - Vor der Verhandlung / Ermittlungsverfahren - Beendigung des Ermittlungsverfahrens<br />

Es sind folgenden Diversionsformen vorgesehen:<br />

* Tatausgleich<br />

* Probezeit<br />

* Gemeinnützige Leistungen<br />

* Zahlung eines Geldbetrages<br />

Allen diesen Diversionsformen ist gemeinsam, dass sie nur mit Zustimmung des<br />

Beschuldigten durchgeführt werden können.<br />

Nach erfolgreicher Diversion ist ein <strong>Strafverfahren</strong> einzustellen.<br />

Es erfolgt keine Eintragung ins Strafregister, jedoch eine justizinterne Vormerkung für die<br />

Dauer von zehn Jahren.<br />

http://www.justiz.gv.at/<strong>justizinfo</strong>/ Seite 6 von 7

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