INFO:Justiz - Strafverfahren - 700_5204 - justizinfo
INFO:Justiz - Strafverfahren - 700_5204 - justizinfo
INFO:Justiz - Strafverfahren - 700_5204 - justizinfo
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
BESCHULDIGTE/R - Vor der Verhandlung / Ermittlungsverfahren - Beendigung des Ermittlungsverfahrens<br />
Beschuldigte haben bei allen Formen der Diversion einen Beitrag zu den Kosten des<br />
Verfahrens zu leisten.<br />
Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung erst zurücktreten und das Gericht kann<br />
das Verfahren erst einstellen, wenn die bzw. der Beschuldigte den Betrag tatsächlich<br />
bezahlt hat.<br />
http://www.justiz.gv.at/<strong>justizinfo</strong>/ Seite 7 von 7