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INFO:Justiz - Strafverfahren - 700_5204 - justizinfo

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BESCHULDIGTE/R - Vor der Verhandlung / Ermittlungsverfahren - Beendigung des Ermittlungsverfahrens<br />

Beschuldigte haben bei allen Formen der Diversion einen Beitrag zu den Kosten des<br />

Verfahrens zu leisten.<br />

Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung erst zurücktreten und das Gericht kann<br />

das Verfahren erst einstellen, wenn die bzw. der Beschuldigte den Betrag tatsächlich<br />

bezahlt hat.<br />

http://www.justiz.gv.at/<strong>justizinfo</strong>/ Seite 7 von 7

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