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Bestimmungen im Geschäftsverkehr mit der Liechtensteinischen ...

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Der Zahler hat keinen Anspruch auf Erstattung, wenn<br />

◆ er die Zust<strong>im</strong>mung zur Durchführung un<strong>mit</strong>telbar seiner<br />

Bank gegeben hat und<br />

◆ die Bank o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zahlungsempfänger ihm gegebenenfalls<br />

die Informationen über den anstehenden Zahlungsvorgang<br />

mindestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin in <strong>der</strong><br />

vereinbarten Form <strong>mit</strong>geteilt o<strong>der</strong> zugänglich gemacht<br />

hat.<br />

Wurde <strong>der</strong> Zahlungsvorgang von einem o<strong>der</strong> über einen Zahlungsempfänger<br />

ausgelöst, hat <strong>der</strong> Zahler die Erstattung<br />

innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Belastung<br />

zu verlangen. Innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Eingang<br />

des Begehrens erstattet die Bank entwe<strong>der</strong> den vollständigen<br />

Betrag o<strong>der</strong> teilt dem Zahler unter Angabe <strong>der</strong><br />

Schlichtungsstelle die Gründe für die Ablehnung <strong>mit</strong>.<br />

2.8 Haftung<br />

Sind sämtliche Voraussetzungen für die Haftung erfüllt,<br />

erstattet die Bank des Zahlers diesem <strong>im</strong> Falle eines nicht<br />

autorisierten Zahlungsvorgangs den entsprechenden Betrag<br />

und bringt gegebenenfalls das belastete Zahlungskonto wie<strong>der</strong><br />

auf den vorherigen Stand. Dabei trägt <strong>der</strong> Zahler einen<br />

Selbstbehalt von 150 Euro (o<strong>der</strong> Gegenwert in Schweizer<br />

Franken), sofern <strong>der</strong> Schaden durch Nutzung eines verlorenen<br />

o<strong>der</strong> gestohlenen Zahlungsinstruments o<strong>der</strong> infolge missbräuchlicher<br />

Verwendung desselben entstanden ist.<br />

Hat <strong>der</strong> Zahler in betrügerischer Absicht gehandelt o<strong>der</strong> seine<br />

Pflichten gemäss Ziffer 2.4 vorsätzlich o<strong>der</strong> grobfahrlässig<br />

verletzt, haftet er für alle Schäden, die durch nicht autorisierte<br />

Zahlungsvorgänge entstanden sind.<br />

Nach erfolgter Mitteilung gemäss Ziffer 2.4 zweiter Absatz<br />

trägt <strong>der</strong> Zahler keine finanziellen Folgen aus <strong>der</strong> Nutzung des<br />

verlorenen, gestohlenen o<strong>der</strong> missbräuchlich verwendeten<br />

Zahlungsinstruments. Dies gilt jedoch nicht, wenn er in betrügerischer<br />

Absicht gehandelt hat.<br />

Die Haftung <strong>im</strong> Zusammenhang <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Autorisierung und<br />

Ausführung von Zahlungsvorgängen erstreckt sich nicht auf<br />

ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf welche<br />

jene Partei, die sich darauf beruft,<br />

◆ keinen Einfluss hat und<br />

◆ <strong>der</strong>en Folgen trotz Anwendung <strong>der</strong> gebotenen Sorgfalt<br />

nicht hätten vermieden werden können.<br />

Die Haftung ist zudem ausgeschlossen, wenn die Bank durch<br />

sonstige rechtliche Verpflichtungen gebunden ist.<br />

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