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Bestimmungen im Geschäftsverkehr mit der Liechtensteinischen ...

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08<br />

Grundsätze für die Ausführung von<br />

Aufträgen in Finanzinstrumenten<br />

(Best Execution)<br />

24<br />

-<br />

25<br />

Die nachfolgenden Grundsätze gelten für die Ausführung von<br />

Aufträgen, die uns <strong>der</strong> Kunde zum Zweck des Erwerbs o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Veräusserung von Wertpapieren o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Finanzinstrumenten<br />

(beispielsweise Optionen) erteilt. «Ausführung»<br />

bedeutet dabei, dass wir auf <strong>der</strong> Grundlage des Kundenauftrags<br />

für Rechnung des Kunden <strong>mit</strong> einer an<strong>der</strong>en Partei auf<br />

einem dafür geeigneten Markt ein entsprechendes Ausführungsgeschäft<br />

tätigen (Kommissionsgeschäft). Schliessen wir<br />

<strong>mit</strong> dem Kunden un<strong>mit</strong>telbar einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente<br />

zu einem festen o<strong>der</strong> best<strong>im</strong>mbaren Preis ab<br />

(sog. Festpreisgeschäft), so haben die vorliegenden Grundsätze<br />

nur eingeschränkt Gültigkeit. Zudem gelten sie nicht für<br />

die Ausgabe von Fondsanteilen zum Ausgabepreis sowie für<br />

<strong>der</strong>en Rückgabe zum Rücknahmepreis über die jeweilige<br />

Depotbank.<br />

Die nachfolgenden Grundsätze gelten auch, wenn wir in<br />

Erfüllung unserer Pflichten aus einem Vermögensverwaltungsvertrag<br />

<strong>mit</strong> dem Kunden für Rechnung des Kunden<br />

Finanzinstrumente erwerben o<strong>der</strong> veräussern. Ohne Wi<strong>der</strong>spruch<br />

innert Monatsfrist ab Zustellung dieser Grundsätze<br />

gelten sie als vom Kunden genehmigt.<br />

Ausführungskriterien<br />

Kundenaufträge können regelmässig über verschiedene Ausführungswege<br />

o<strong>der</strong> an verschiedenen Ausführungsplätzen<br />

getätigt werden, beispielsweise an einer Börse, ausserbörslich,<br />

über Dritte, <strong>im</strong> Inland o<strong>der</strong> <strong>im</strong> Ausland. Wir wickeln die<br />

Kundenaufträge über diejenigen Ausführungswege und an<br />

denjenigen Ausführungsplätzen ab, die <strong>im</strong> Regelfall gleichbleibend<br />

eine bestmögliche Ausführung <strong>im</strong> Interesse des Kunden<br />

erwarten lassen. Dabei berücksichtigen wir die folgenden<br />

Ausführungskriterien: Kosten, Kurs, Schnelligkeit, Wahrscheinlichkeit<br />

<strong>der</strong> Ausführung und Abwicklung sowie Umfang<br />

und Art des Auftrags, wobei wir <strong>der</strong> Kundenklasse, dem<br />

Auftrag und dem Finanzinstrument angemessen Rechnung<br />

tragen.<br />

Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> konkreten Ausführungsplätze gehen<br />

wir davon aus, dass <strong>der</strong> Kunde – unter Berücksichtigung aller<br />

un<strong>mit</strong>telbar <strong>mit</strong> dem Ausführungs geschäft verbundenen<br />

Kosten – vorrangig den bestmöglichen Preis erzielen will. Da<br />

Wertpapiere <strong>im</strong> Regelfall Kursschwankungen unterliegen<br />

und deshalb <strong>im</strong> Zeitverlauf nach <strong>der</strong> Auftragserteilung eine<br />

Kurs entwicklung zum Nachteil des Kunden nicht ausgeschlossen<br />

werden kann, werden vor allem solche Ausführungsplätze<br />

berücksichtigt, an denen eine vollständige Ausführung<br />

wahrscheinlich und zeitnah möglich ist. Wir werden<br />

<strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> vorgenannten Massstäbe ferner an<strong>der</strong>e<br />

relevante Kriterien (beispielsweise Marktverfassung, Sicherheit<br />

<strong>der</strong> Abwicklung) <strong>mit</strong>berücksichtigen.<br />

Ausführungsplätze<br />

Auswahl<br />

In <strong>der</strong> Regel wird ein Kundenauftrag am He<strong>im</strong>atmarkt platziert<br />

und ausgeführt. Alternativ kann <strong>der</strong> Auftrag an einem<br />

an<strong>der</strong>en Markt getätigt werden, sofern <strong>im</strong> Kundeninteresse<br />

gleichwertige Marktverhältnisse vorliegen – insbeson<strong>der</strong>e<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> vorhandenen Liquidität und des zu erzielenden<br />

Preises. Eine aktuelle Liste <strong>der</strong>jenigen Ausführungsplätze,<br />

an denen die Kundenaufträge regelmässig abgewickelt<br />

werden, ist <strong>im</strong> Anhang ersichtlich.<br />

Über eine Än<strong>der</strong>ung dieser Liste werden Sie nicht geson<strong>der</strong>t<br />

informiert. Eine jeweils aktuelle Liste finden Sie jedoch auf<br />

unserer Website www.llb.li.<br />

Systematische Internalisierer<br />

Wir behalten uns vor, Kundenaufträge über sogenannte<br />

Systematische Internalisierer 1 auszuführen, sofern dies für<br />

den Kunden <strong>im</strong> Allgemeinen keinen Nachteil <strong>im</strong> Vergleich zu<br />

an<strong>der</strong>en Ausführungswegen beinhaltet.<br />

L<strong>im</strong>itaufträge<br />

L<strong>im</strong>itaufträge werden zur Erreichung einer schnellstmöglichen<br />

Ausführung an eine Börse o<strong>der</strong> ein sogenanntes Multilaterales<br />

Handelssystem (MTF) 2 weitergeleitet.<br />

1<br />

Systematischer Internalisierer: An<strong>der</strong>es Finanzdienstleistungsunternehmen, das in<br />

organisierter und systematischer Weise regelmässig Handel für eigene Rechnung<br />

durch Ausführung von Kundenaufträgen ausserhalb eines geregelten Marktes o<strong>der</strong><br />

eines MTF betreibt.<br />

2<br />

Multilaterales Handelssystem (MTF): System, das die Interessen einer Vielzahl Dritter<br />

am Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten innerhalb des Systems nach<br />

nichtdiskretionären Regeln zum Abschluss eines Vertrages zusammenführt.

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