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Bestimmungen im Geschäftsverkehr mit der Liechtensteinischen ...

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07<br />

Grundsätze für den Umgang<br />

<strong>mit</strong> möglichen Interessenkonflikten<br />

22<br />

-<br />

23<br />

Das Handeln unserer Bank ist darauf ausgerichtet, dass die<br />

Interessen unserer Kunden, unserer Aktionäre und unserer<br />

Mitarbeiter <strong>im</strong> Einklang stehen. Allerdings lassen sich bei<br />

einer Bank, die für sehr viele Kunden eine breit gefächerte<br />

Palette qualitativ hochstehen<strong>der</strong> Finanzdienstleistungen<br />

erbringt, einzelne Interessenkonflikte nicht <strong>im</strong>mer gänzlich<br />

ausschliessen.<br />

Interessenkonflikte können zwischen <strong>der</strong> Bank und den<br />

Kunden, unter den Kunden o<strong>der</strong> zwischen Bank, Kunden und<br />

Mitarbeitern entstehen. Ausserdem sind solche Interessenkonflikte<br />

zwischen <strong>der</strong> Bank und an<strong>der</strong>en Finanzdienstleistungsunternehmen<br />

möglich. Darunter fallen auch an<strong>der</strong>e<br />

Gruppenunternehmen <strong>der</strong> Bank. Interessenkonflikte können<br />

insbeson<strong>der</strong>e auftreten:<br />

◆ bei Handels- und Finanzierungsdienstleistungen durch das<br />

Zusammentreffen mehrerer Kundenaufträge o<strong>der</strong> von<br />

Kundenaufträgen <strong>mit</strong> eigenen Geschäften o<strong>der</strong> sonstigen<br />

eigenen Interessen <strong>der</strong> Bank;<br />

◆ bei <strong>der</strong> Erstellung von Finanzanalysen.<br />

Um mögliche Interessenkonflikte von vornherein zu vermeiden,<br />

haben wir eine Reihe von Massnahmen getroffen.<br />

Massnahmen zur Vermeidung von<br />

möglichen Interessenkonflikten<br />

Organisatorische Massnahmen<br />

Um zu vermeiden, dass die Dienstleistungen für unsere<br />

Kunden, wie beispielsweise die Auftragsausführung, die<br />

Be ratung, die Vermögensverwaltung o<strong>der</strong> Finanzanalyse,<br />

durch sachfremde Interessen beeinflusst werden, haben wir<br />

sowohl unsere Aufbau- als auch unsere Ablauforganisation<br />

mehrstufig <strong>mit</strong> entsprechen<strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> einzelnen Aufgaben<br />

strukturiert. Die Bank als solche wie auch unsere Mitarbeiter<br />

unterliegen hohen ethischen Branchen- bzw. Berufsstandards.<br />

Als Bank sind wir verpflichtet, alle Wertpapierdienstleistungen<br />

und Wertpapiernebendienstleistungen redlich,<br />

professionell sowie <strong>im</strong> besten Interesse unserer Kunden<br />

zu erbringen und Interessenkonflikte möglichst zu vermeiden.<br />

Zu diesem Zweck verfügen wir über ein wirksames bankinternes<br />

Kontrollsystem. Ihm obliegt es unter an<strong>der</strong>em, die<br />

für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und<br />

Wertpapiernebendienstleistungen zuständigen Personen<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> anwendbaren gesetzlichen<br />

und reglementarischen Vorschriften zu überwachen; dies<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>mit</strong> dem Ziel, mögliche Interessenkonflikte zu<br />

identifizieren, durch zweckdienliche organisatorische Massnahmen<br />

zu vermeiden o<strong>der</strong> – sofern dies nicht möglich ist –<br />

offenzulegen.<br />

Spezifische Massnahmen<br />

Unter an<strong>der</strong>em wurden die folgenden Massnahmen ergriffen,<br />

<strong>der</strong>en ständige Einhaltung durch das bank interne Kontrollsystem<br />

sichergestellt wird:<br />

1. Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des<br />

Kundeninteresses in <strong>der</strong> Anlageberatung und Vermögensverwaltung;<br />

2. Abgrenzung von Geschäftsbereichen voneinan<strong>der</strong> und gleichzeitige<br />

Steuerung des Informationsflusses unter einan<strong>der</strong><br />

(sog. «Vertraulichkeitsbereiche»);<br />

3. Identifizierung aller Mitarbeiter, die <strong>im</strong> Rahmen ihrer Tätigkeit<br />

Interessenkonflikten ausgesetzt sein können, und<br />

– sofern notwendig – Verpflichtung dieser Mitarbeiter zur<br />

Offenlegung all ihrer Geschäfte <strong>mit</strong> Finanzinstru menten;<br />

4. Laufende Kontrolle aller Geschäfte unserer Mitarbeiter;<br />

5. Ausführung von Kundenaufträgen nach Massgabe unserer<br />

«Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten<br />

(Best Execution)»;<br />

6. Keine automatisierte Koppelung <strong>der</strong> Entlöhnung <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

an die Höhe <strong>der</strong> Gebühreneinnahmen;<br />

7. Regelungen betreffend Annahme von Geschenken und<br />

sonstige Vorteile unserer Mitarbeiter;<br />

8. Laufende Schulung unserer Mitarbeiter.

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