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06.12.12: Förderbeiträge für Haushaltsgeräte

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Politische Gemeinde Berneck<br />

Seite 2<br />

Jungbürgerfeier<br />

Auch in diesem Jahr konnten die Jungbürgerinnen und Jungbürger mit den Vertretern der<br />

Gemeindeverwaltung Berneck ihre Volljährigkeit feiern.<br />

16 junge Erwachsene folgten am Freitag,<br />

23. November 2012, der Einladung<br />

zur Jungbürgerfeier und nahmen am<br />

Programm, welches von der Gemeindeverwaltung<br />

Berneck zusammengestellt<br />

wurde, teil. Nach der Begrüssung im<br />

Ratsaal machte Gemeinderat Christian<br />

Siegrist mit einer kurzen Rede die<br />

Jungbürger auf die Bedeutung der Volljährigkeit<br />

aufmerksam. Ebenfalls verteilte<br />

er die Kinogutscheine <strong>für</strong> das Kino<br />

Madlen in Heerbrugg, welche die Jungbürger<br />

als Geschenk erhalten haben. Ein kurzer Spaziergang führe anschliessend zur<br />

Weinkellerei Schmid Wetli AG, wo die Jungbürger an einer kurzen Besichtigung des Betriebs<br />

teilnehmen durften. Natürlich gab es auch den einen oder anderen Wein zur Degustation.<br />

Nach dem Rundgang freuten sich alle auf das feine Abendessen. Die diesjährige<br />

Jungbürgerfeier wird allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern als ein lustiger, interessanter<br />

und positiver Abend in Erinnerung bleiben.<br />

Neues Friedhofreglement<br />

Das Reglement über das Bestattungswesen und den Friedhof der Gemeinde Berneck<br />

(Friedhofreglement) stammt vom 20. Januar 1989 und ist somit rund 23 Jahre alt. Deswegen<br />

und weil die neue Urnengrabstätte erstellt ist, musste das Friedhofreglement angepasst<br />

werden.<br />

Der Gemeinderat hat das Reglement nach der 1. Lesung im September 2012 den Kirchgemeinden<br />

zur Vernehmlassung unterbreitet und das Vorprüfungsverfahren beim Departement<br />

des Inneren durchgeführt. Hinweise und Bemerkungen aus der Vernehmlassung<br />

sind bei der Verabschiedung des neuen Friedhofreglementes am 20. November 2012 berücksichtigt<br />

worden.<br />

Nebst redaktionellen und gesetzlichen Anpassungen wurde neu die Urnengrabstätte im<br />

Reglement aufgenommen. Für die Urnenwand wird zudem die Grabesruhe von 20 auf 10<br />

Jahre, den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, angepasst. Für Erdbestattungsgräber<br />

sowie <strong>für</strong> Urnengräber gilt weiterhin eine Grabesruhe von 20 Jahren. Für die neue Urnengrabstätte<br />

und die Urnenwand wird die Frist auf 10 Jahre angepasst. Diese Frist gilt erst <strong>für</strong><br />

Bestattungen ab dem 1. Januar 2013.<br />

Das neue Reglement untersteht dem fakultativen Referendum und kann bis 11. Januar<br />

2013 im Rathaus Berneck, 1. Stock, Planauflageraum, eingesehen werden.

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