06.12.12: Förderbeiträge für Haushaltsgeräte
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Politische Gemeinde Berneck<br />
Seite 2<br />
Jungbürgerfeier<br />
Auch in diesem Jahr konnten die Jungbürgerinnen und Jungbürger mit den Vertretern der<br />
Gemeindeverwaltung Berneck ihre Volljährigkeit feiern.<br />
16 junge Erwachsene folgten am Freitag,<br />
23. November 2012, der Einladung<br />
zur Jungbürgerfeier und nahmen am<br />
Programm, welches von der Gemeindeverwaltung<br />
Berneck zusammengestellt<br />
wurde, teil. Nach der Begrüssung im<br />
Ratsaal machte Gemeinderat Christian<br />
Siegrist mit einer kurzen Rede die<br />
Jungbürger auf die Bedeutung der Volljährigkeit<br />
aufmerksam. Ebenfalls verteilte<br />
er die Kinogutscheine <strong>für</strong> das Kino<br />
Madlen in Heerbrugg, welche die Jungbürger<br />
als Geschenk erhalten haben. Ein kurzer Spaziergang führe anschliessend zur<br />
Weinkellerei Schmid Wetli AG, wo die Jungbürger an einer kurzen Besichtigung des Betriebs<br />
teilnehmen durften. Natürlich gab es auch den einen oder anderen Wein zur Degustation.<br />
Nach dem Rundgang freuten sich alle auf das feine Abendessen. Die diesjährige<br />
Jungbürgerfeier wird allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern als ein lustiger, interessanter<br />
und positiver Abend in Erinnerung bleiben.<br />
Neues Friedhofreglement<br />
Das Reglement über das Bestattungswesen und den Friedhof der Gemeinde Berneck<br />
(Friedhofreglement) stammt vom 20. Januar 1989 und ist somit rund 23 Jahre alt. Deswegen<br />
und weil die neue Urnengrabstätte erstellt ist, musste das Friedhofreglement angepasst<br />
werden.<br />
Der Gemeinderat hat das Reglement nach der 1. Lesung im September 2012 den Kirchgemeinden<br />
zur Vernehmlassung unterbreitet und das Vorprüfungsverfahren beim Departement<br />
des Inneren durchgeführt. Hinweise und Bemerkungen aus der Vernehmlassung<br />
sind bei der Verabschiedung des neuen Friedhofreglementes am 20. November 2012 berücksichtigt<br />
worden.<br />
Nebst redaktionellen und gesetzlichen Anpassungen wurde neu die Urnengrabstätte im<br />
Reglement aufgenommen. Für die Urnenwand wird zudem die Grabesruhe von 20 auf 10<br />
Jahre, den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, angepasst. Für Erdbestattungsgräber<br />
sowie <strong>für</strong> Urnengräber gilt weiterhin eine Grabesruhe von 20 Jahren. Für die neue Urnengrabstätte<br />
und die Urnenwand wird die Frist auf 10 Jahre angepasst. Diese Frist gilt erst <strong>für</strong><br />
Bestattungen ab dem 1. Januar 2013.<br />
Das neue Reglement untersteht dem fakultativen Referendum und kann bis 11. Januar<br />
2013 im Rathaus Berneck, 1. Stock, Planauflageraum, eingesehen werden.