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06.12.12: Förderbeiträge für Haushaltsgeräte

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Politische Gemeinde Berneck<br />

Seite 3<br />

Bauabrechnung Aufstockung Alters- und Pflegeheim Städtli<br />

Die Dachaufstockung des Alters- und Pflegeheim Städtli ist fertig gestellt. Während der<br />

Bauarbeiten ist der Betrieb dank des grossen Einsatzes des Altersheimpersonals ohne Einschränkungen<br />

weitergeführt worden. Die neuen beiden Räume wurden am 26. Oktober<br />

2012 der Heimleitung und den Bewohnern übergeben. Die Schlussabrechnung liegt rund<br />

CHF 17‘500 unter dem genehmigten Kredit von CHF 450‘000 bei total CHF 432‘422.90.<br />

Der Gemeinderat hat die Schlussabrechnung der Dachaufstockung genehmigt.<br />

Beitrag an die Neuuniformierung des Musikvereins Berneck<br />

Der Musikverein Berneck mit Gründungsjahr 1819 gilt als drittältester Musikverein im Kanton<br />

St. Gallen. Die letzte Neuuniformierung erfolgt beim 160-jährigen Bestehen im Jahre<br />

1979. Seither hat die nun mehr als 30-jährige Uniform viel erlebt und wird im nächsten Jahr,<br />

nach 34 Jahren, ersetzt werden. Das neue Outfit soll an den Rheintaler Kreismusiktaten<br />

vom 24. bis 26. Mai 2013 in Berneck vorgestellt werden. Die Anschaffungskosten betragen<br />

rund CHF 105‘000. Wegen der grossen Investition hat der Musikverein den Gemeinderat<br />

um einen Beitrag ersucht.<br />

Der Gemeinderat Berneck achtet die Arbeit des Musikvereins Berneck <strong>für</strong> die Gemeinde<br />

und insbesondere die Jugendförderung sehr. Für die Neuuniformierung im 2013 hat der<br />

Gemeinderat deshalb ein Beitrag von CHF 20‘000 gesprochen, welcher ins Budget 2013<br />

zuhanden der Bürgerschaft aufgenommen wird.<br />

Genehmigung Qualitätsmanagementsystem QMS der Wasserversorgung Berneck<br />

Seit Inkrafttreten des neuen Lebensmittelgesetzes vom 01. Juli 1995 und der darauf basierenden<br />

Lebensmittelverordnung ist ein Qualitätsmanagement <strong>für</strong> Trinkwasserversorgungen<br />

erforderlich. Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder abgibt, muss im Rahmen seiner Tätigkeit<br />

da<strong>für</strong> sorgen, dass die Waren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Er<br />

muss sie entsprechend der guten Herstellungspraxis untersuchen oder untersuchen lassen.<br />

Die amtliche Kontrolle entbindet ihn nicht von der Pflicht zur Selbstkontrolle.<br />

Mit einem professionellen Qualitätsmanagement muss jederzeit sichergestellt werden, dass<br />

Wasserqualität und -quantität den gesetzlichen Anforderungen genügt. Die Qualitätssicherung<br />

hat von der Gestehung des Rohproduktes bis zur Abgabe an den Konsumenten systematisch<br />

und nach einem klaren Konzept zu erfolgen. Das Qualitätsmanagement erfolgt<br />

nicht als Selbstzweck oder ausschliesslich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.<br />

Vielmehr sprechen auch betriebswirtschaftliche Aspekte und die Identifikation des Unternehmers<br />

und ihrer Angestellten <strong>für</strong> eine einwandfreie Produktion und das Endprodukt.<br />

Der Gemeinderat hat das Qualitätsmanagement <strong>für</strong> die Wasserversorgung Berneck am 20.<br />

November 2012 genehmigt. Es wird ab sofort umgesetzt.

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