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Die Luxemburg-Akte des Herrn Tsokos, ein peinlicher „Kunstfehler ...

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<strong>Die</strong> zum Zwecke der Rekognoszierung der Leiche erschienenen Personen wurden nach<br />

Hinweis auf die Bedeutung <strong>des</strong> Ei<strong>des</strong> an Ort und Stelle nach<strong>ein</strong>ander wie folgt vernommen:<br />

1.) pp.<br />

8.) Geh.Med.Rat Dr.Strassmann<br />

<strong>Die</strong> Namen der unter 1.) pp befragten Personen sind an dieser Stelle nicht aufgeführt [zu ihren<br />

Zeugenaussagen s. unten].<br />

Das danach folgende, maschinenschriftlich vorliegende Sektionsprotokoll basiert auf <strong>ein</strong>er<br />

dem Autor dieses Essays als Kopie vorliegenden handschriftlichen, mehrseitigen Notiz, offenbar<br />

<strong>ein</strong>e Diktatmitschrift während der Obduktion, mutmaßlich niedergeschrieben durch<br />

den oben erwähnten Sekretär, deren Sachinhalt sich in mehreren Passagen <strong>des</strong> maschinenschriftlichen<br />

Protokolls wörtlich wiederfindet:<br />

So heißt es im handschriftlichen Protokoll (S. 20 bzw. S. 10 in der Transkription):<br />

Das Gesicht [offenbar das der Leiche] ist unkenntlich, das Fleisch ist von der Nase herunter,<br />

die Haarfarbe sch<strong>ein</strong>t ähnlich. Ich [gem<strong>ein</strong>t ist offenbar der Zeuge Egon Barnick]<br />

weiß noch, daß Frau L. Einen Kopf kl<strong>ein</strong>er war als ich und mir bis zum Kinn reichte. Ich<br />

bin 1,66 groß. Ob Frau L. das mir vorgezeigte Medaillon getragen hat, weiß ich nicht.<br />

Über ihre Kleidung ist mir nichts bekannt, kann daher nicht sagen, ob die mir vorgelegte<br />

Samtprobe stimmt.<br />

8) Geh. Med. Rat Fritz Straßmann, 66 Jahre alt, mosaisch<br />

<strong>Die</strong> mir vorgezeigte Leiche ist durch die <strong>ein</strong>getretene Leichenverwesung derart entstellt,<br />

daß ich <strong>ein</strong>e Wiedererkennung auf Grund der Gesichtszüge selbst von nächsten Angehörigen<br />

kaum für denkbar halte. Insbesondere … [Derselbe Text findet sich im maschinenschriftlichen<br />

Protokoll auf Seite 1 unter z.S. (zur Sache:).]<br />

Das Gutachten schließt mit den Worten:<br />

<strong>Die</strong> Sachverständigen leisteten hierauf den Sachverständigen Eid. Ein goldenes Medaillon,<br />

<strong>ein</strong> Stück grünblauer Samt und <strong>ein</strong> Paar Handschuhe wurden in gerichtliche Verwahrung<br />

genommen. Geschlossen. 3.45 Uhr Nachmittags. Gez. Baesler. Gez. Ehrhardt<br />

<strong>Die</strong> im maschinenschriftlichen Gutachten unter ußere Besichtigung, 1.) aufgeführte Beobachtung<br />

lautet wie folgt:<br />

Der vorliegende Leichnahm ist 146 cm lang, die Gegend der linken Hüfte ist nach außen<br />

ausgeschweift.<br />

[Unter Ziffer 30 bzw. 31 <strong>des</strong> Protokolls heißt es:] <strong>Die</strong> Wirbelsäule ist im Brustteil etwas<br />

nach links und hinten, im Bauchteil etwas nach rechts und vorn ausgebogen. Eine messbare<br />

Verkürzung der B<strong>ein</strong>e besteht nicht. <strong>Die</strong> Länge der B<strong>ein</strong>e am Rollhügel bis zum äußeren<br />

Knöchel ist beiderseits 64 cm. [<strong>Die</strong> Unterstreichung der Ziffern erfolgte durch den Autor<br />

dieses Berichtes zwecks Hervorhebung.]<br />

<strong>Die</strong> beschriebene Verkrümmung der Wirbelsäule korrespondiert zu <strong>ein</strong>em rechtsseitigen<br />

Hüftgelenksleiden, wie es für die Person R. L. bekannt ist. Hüftgelenksleiden dieser Art ge-<br />

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