Editorial - Öffentlicher Gesundheitsdienst
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Umed Info 14 - Mobilfunk -<br />
Telekommunikationsrechtliche Grundlagen<br />
Telekommunikationsrechtliche Grundlagen -<br />
Standortbescheinigung<br />
Elektromagnetische Verträglichkeit zur Umwelt<br />
Dipl.- lng. Wolfgang Hotz<br />
Referat für Technische Fragen der Regulierung und Standardisierung im Bereich EMVU<br />
Reg TP Dienststelle Mainz<br />
Chronologie des Standortverfahrens<br />
1992 BMPT-Amtsblattverfügung Nr. 95192<br />
1994 Ergänzung durch BMPT-Vfg. Nr. 77194<br />
1997 BMPT-Amtsblattverfügung Nr. 306197<br />
2001 geplanteVerordnung:“Verordnung über<br />
die Begrenzung elektromagnetischer<br />
Felder“ (BEMFV)<br />
Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen<br />
(FTEG)<br />
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch<br />
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates<br />
nähere Regelungen zur Gewährleistung<br />
des Schutzes von Personen in den durch<br />
den Betrieb von Funkanlagen und Radaranlagen<br />
entstehenden elektromagnetischen Feldern<br />
zu treffen.<br />
Arbeitsschutzrechtliche Regelungen bleiben<br />
hiervon unberührt.<br />
Standortverfahren<br />
· Transparenz<br />
· Begrenzung der Feldstärken einer ortsfesten<br />
Funkanlage<br />
· Einbeziehung von relevanten Feldstärken<br />
von umliegenden ortsfesten Funkanlagen<br />
· Festlegung eines Sicherheitsabstandes für<br />
jede Sendeantenne<br />
· Festlegung eines gesamten Sicherheitsabstandes<br />
Seit dem 1. Juli 1992 werden neu installierte<br />
ortsfeste Funkanlagen hinsichtlich des Schutzes<br />
von Personen in elektromagnetischen<br />
Feldern bundesweit einheitlich von der Reg TP<br />
(und ehemals durch das BAPT) überprüft<br />
(Standortverfahren).<br />
Sowohl gewerbliche als auch nicht gewerbliche<br />
ortsfeste Funkanlagen unterliegen dem<br />
Standortverfahren, sofern diese eine äquivalente<br />
isotrope Strahlungsleistung von 10 Watt<br />
und mehr aufweisen.<br />
Zum Beispiel: Betriebsfunk, Datenfunk, Mobilfunk,<br />
Polizeifunk, Rettungsfunk, Rundfunk<br />
(UKW, MW, LW, KW, TV)<br />
Rechnerische Festlegung des Sicherheitsabstandes:<br />
Die Festlegung des Sicherheitsabstandes erfolgt<br />
unter der Annahme der maximalen Anlagenauslastung.<br />
Alle technischen Parameter<br />
werden zu Ungunsten des Antragstellers angenommen.<br />
Die von der Reg TP rechnerisch<br />
festgelegten Sicherheitsabstände haben deshalb<br />
zusätzliche Sicherheitsreserven.<br />
Messtechnische Festlegung des Sicherheitsabstandes:<br />
Messtechnisch festgelegte Sicherheitsabstände<br />
berücksichtigen die tatsächlichen Feldstärken<br />
und sind im Vergleich zu einem rechnerisch<br />
festgelegten Sicherheitsabstand geringer.<br />
Aus diesem Grund werden rechnerisch festgelegte<br />
Sicherheitsabstände immer bei einer<br />
zusätzlichen Feldstärkemessung bestätigt.<br />
Das Standortverfahren ist verkoppelt mit:<br />
· Dem Baugenehmigungsverfahren<br />
· Der Anzeige nach § 7, 26. BImSchV<br />
Anzeige nach § 7 der 26. BImSchV<br />
Die Standortbescheinigung ist Grundlage für<br />
die immissionsschutzrechtliche Nachweispflicht<br />
(26. BImSchV).<br />
Der Betreiber einer ortsfesten Funkanlage mit<br />
einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung<br />
von 10 Watt und mehr hat zwei Wochen<br />
vor der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen<br />
Änderung seine Anlage bei der zuständigen<br />
Landesbehörde anzuzeigen.<br />
Dieser Anzeige ist die von der Regulierungsbehörde<br />
nach telekommunikationsrechtlichen<br />
Vorschriften erteilte Standortbescheinigung<br />
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