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Editorial - Öffentlicher Gesundheitsdienst

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Umed Info 14 - Mobilfunk -<br />

Telekommunikationsrechtliche Grundlagen<br />

Telekommunikationsrechtliche Grundlagen -<br />

Standortbescheinigung<br />

Elektromagnetische Verträglichkeit zur Umwelt<br />

Dipl.- lng. Wolfgang Hotz<br />

Referat für Technische Fragen der Regulierung und Standardisierung im Bereich EMVU<br />

Reg TP Dienststelle Mainz<br />

Chronologie des Standortverfahrens<br />

1992 BMPT-Amtsblattverfügung Nr. 95192<br />

1994 Ergänzung durch BMPT-Vfg. Nr. 77194<br />

1997 BMPT-Amtsblattverfügung Nr. 306197<br />

2001 geplanteVerordnung:“Verordnung über<br />

die Begrenzung elektromagnetischer<br />

Felder“ (BEMFV)<br />

Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen<br />

(FTEG)<br />

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch<br />

Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates<br />

nähere Regelungen zur Gewährleistung<br />

des Schutzes von Personen in den durch<br />

den Betrieb von Funkanlagen und Radaranlagen<br />

entstehenden elektromagnetischen Feldern<br />

zu treffen.<br />

Arbeitsschutzrechtliche Regelungen bleiben<br />

hiervon unberührt.<br />

Standortverfahren<br />

· Transparenz<br />

· Begrenzung der Feldstärken einer ortsfesten<br />

Funkanlage<br />

· Einbeziehung von relevanten Feldstärken<br />

von umliegenden ortsfesten Funkanlagen<br />

· Festlegung eines Sicherheitsabstandes für<br />

jede Sendeantenne<br />

· Festlegung eines gesamten Sicherheitsabstandes<br />

Seit dem 1. Juli 1992 werden neu installierte<br />

ortsfeste Funkanlagen hinsichtlich des Schutzes<br />

von Personen in elektromagnetischen<br />

Feldern bundesweit einheitlich von der Reg TP<br />

(und ehemals durch das BAPT) überprüft<br />

(Standortverfahren).<br />

Sowohl gewerbliche als auch nicht gewerbliche<br />

ortsfeste Funkanlagen unterliegen dem<br />

Standortverfahren, sofern diese eine äquivalente<br />

isotrope Strahlungsleistung von 10 Watt<br />

und mehr aufweisen.<br />

Zum Beispiel: Betriebsfunk, Datenfunk, Mobilfunk,<br />

Polizeifunk, Rettungsfunk, Rundfunk<br />

(UKW, MW, LW, KW, TV)<br />

Rechnerische Festlegung des Sicherheitsabstandes:<br />

Die Festlegung des Sicherheitsabstandes erfolgt<br />

unter der Annahme der maximalen Anlagenauslastung.<br />

Alle technischen Parameter<br />

werden zu Ungunsten des Antragstellers angenommen.<br />

Die von der Reg TP rechnerisch<br />

festgelegten Sicherheitsabstände haben deshalb<br />

zusätzliche Sicherheitsreserven.<br />

Messtechnische Festlegung des Sicherheitsabstandes:<br />

Messtechnisch festgelegte Sicherheitsabstände<br />

berücksichtigen die tatsächlichen Feldstärken<br />

und sind im Vergleich zu einem rechnerisch<br />

festgelegten Sicherheitsabstand geringer.<br />

Aus diesem Grund werden rechnerisch festgelegte<br />

Sicherheitsabstände immer bei einer<br />

zusätzlichen Feldstärkemessung bestätigt.<br />

Das Standortverfahren ist verkoppelt mit:<br />

· Dem Baugenehmigungsverfahren<br />

· Der Anzeige nach § 7, 26. BImSchV<br />

Anzeige nach § 7 der 26. BImSchV<br />

Die Standortbescheinigung ist Grundlage für<br />

die immissionsschutzrechtliche Nachweispflicht<br />

(26. BImSchV).<br />

Der Betreiber einer ortsfesten Funkanlage mit<br />

einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung<br />

von 10 Watt und mehr hat zwei Wochen<br />

vor der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen<br />

Änderung seine Anlage bei der zuständigen<br />

Landesbehörde anzuzeigen.<br />

Dieser Anzeige ist die von der Regulierungsbehörde<br />

nach telekommunikationsrechtlichen<br />

Vorschriften erteilte Standortbescheinigung<br />

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