Editorial - Öffentlicher Gesundheitsdienst
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Umed Info 14 - Mobilfunk -<br />
Mobilfunk und Immissionsschutz<br />
Mobilfunk und Immissionsschutz<br />
Dr. Udo Weese<br />
Ministerium für Umwelt und Verkehr, Referat<br />
Immissionsschutz<br />
Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart<br />
Mit der Zunahme der Nutzer von Handys ist<br />
der Ausbau der Netze von Mobilfunkbasisstationen<br />
verbunden. Hierbei sind, um den<br />
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
und somit auch vor Gesundheitsgefahren sicherzustellen,<br />
die einschlägigen Anforderungen<br />
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
(BImSchG) und der 26. Verordnung zur Durchführung<br />
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
(Verordnung über elektromagnetische<br />
Felder - 26. BImSchV) einzuhalten.<br />
Die Frage möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen<br />
durch den Mobilfunk wird insbesondere<br />
im Zusammenhang mit der Errichtung<br />
von Mobilfunksendeanlagen immer wieder<br />
diskutiert. Dieser Beitrag beinhaltet daher<br />
nach einem kurzen Abriss der immissionsschutzrechtlichen<br />
Regelungen eine ausführliche<br />
Stellungnahme zu der aktuellen Diskussion<br />
der Grenzwerte und der Haltung des Ministeriums<br />
für Umwelt und Verkehr zu dieser<br />
Thematik.<br />
Immissionsschutzrechtliche Regelungen<br />
Für Hochfrequenzanlagen wie z. B. Mobilfunksendeanlagen<br />
werden in § 2 der Verordnung<br />
über elektromagnetische Felder (26.<br />
BImSchV) Immissionsgrenzwerte für die elektrische<br />
und magnetische Feldstärke festgelegt.<br />
Die Grenzwerte dienen dem Schutz vor schädlichen<br />
Umwelteinwirkungen, somit auch vor<br />
Gesundheitsgefahren, soweit sie bisher bekannt<br />
sind. Sie gelten an Orten, die zum nicht<br />
nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen<br />
bestimmt sind. Sie müssen bei höchster<br />
betrieblicher Anlagenauslastung und unter<br />
Berücksichtigung der Immissionen von<br />
anderen ortsfesten Sendefunkanlagen eingehalten<br />
werden.<br />
Die Immissionsgrenzwerte stimmen mit den<br />
Empfehlungen der Internationalen Kommission<br />
für den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen<br />
(ICNIRP) überein. Die ICNIRP-Empfehlungen<br />
werden u.a. auch von der Weltgesundheitsorganisation<br />
(WHO) und der Deutschen<br />
Strahlenschutzkommission (SSK) mitgetragen.<br />
Sie sind außerdem Grundlage der „Empfehlung<br />
des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung<br />
der Exposition der Bevölkerung gegenüber<br />
elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300<br />
GHz)“ (1999/519/EG).<br />
Der Betreiber einer Mobilfunkbasisstation hat<br />
diese nach § 7 der 26. BImSchV der zuständigen<br />
Behörde – in Baden-Württemberg dem<br />
zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt<br />
- mindestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme<br />
oder einer wesentlichen Änderung anzuzeigen.<br />
Diese Anzeige erfolgt unabhängig<br />
von einer baurechtlichen Genehmigungspflicht<br />
der Sendeanlage. Der Anzeige ist die von der<br />
Regulierungsbehörde für Telekommunikation<br />
und Post (RegTP) nach telekommunikationsrechtlichen<br />
Vorschriften zu erstellende<br />
Standortsbescheinigung beizufügen.<br />
Die Standortbescheinigung wird nur erteilt,<br />
wenn die Einhaltung der Grenzwerte der<br />
26. BImSchV sichergestellt ist. In der Standortbescheinigung<br />
werden Sicherheitsabstände<br />
festgelegt, innerhalb derer ein nicht nur vorübergehender<br />
Aufenthalt von Menschen ausgeschlossen<br />
sein muss und außerhalb derer<br />
die Grenzwerte der 26. BImSchV sicher unterschritten<br />
werden. Dabei werden alle am<br />
Standort befindlichen Sendefunkanlagen und<br />
die am Standort durch umliegende Sendefunkanlagen<br />
bereits vorhandenen elektromagnetischen<br />
Felder mit berücksichtigt.<br />
Auf der Grundlage der erwähnten Anzeigen<br />
überwachen die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter<br />
die Einhaltung der Anforderung<br />
der Immissionsgrenzwerte der 26. BImSchV.<br />
Die Betreiberangaben, die für die Standortbescheinigung<br />
gemacht wurden, werden von<br />
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