Editorial - Öffentlicher Gesundheitsdienst
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Umed Info 14 - Mobilfunk -<br />
Strahlenschutzkommission<br />
Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz<br />
der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern<br />
Empfehlung der Strahlenschutzkommission<br />
Verabschiedet in der 173. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 04. Juli 2001<br />
Auszüge zum Thema „Hochfrequente elektromagnetische<br />
Felder“<br />
Original und Literaturverzeichnis siehe<br />
www.SSK.de, Publikationen 2001<br />
Einführung<br />
In der Öffentlichkeit kam die Risiko-Diskussion<br />
im Zusammenhang mit elektromagnetischen<br />
Feldern in den 80er Jahren mit der Einführung<br />
von Mikrowellenherden im Haushalt<br />
und der zunehmenden Verwendung von Bildschirmgeräten<br />
im Büro auf. Seit Ende der 80er<br />
Jahre hat die öffentliche Diskussion der Frage<br />
möglicher Gesundheitsbeeinträchtigungen<br />
durch nieder- und hochfrequente Felder zugenommen.<br />
Ab den 90er Jahren sind Mobilfunksendemasten<br />
und Handys in den Mittelpunkt<br />
der Diskussion gerückt, die sich durch<br />
die geplante Einführung der UMTS-Technologie<br />
noch deutlich verstärkt hat.<br />
Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist vom<br />
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz<br />
und Reaktorsicherheit gebeten worden, in Vorbereitung<br />
der Novellierung der 26. Verordnung<br />
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
(Verordnung über elektromagnetische<br />
Felder - 26. BImSchV) [1] den aktuellen<br />
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />
zu Gesundheitsbeeinträchtigungen durch<br />
statische und niederfrequente elektrische und<br />
magnetische sowie hochfrequente elektromagnetische<br />
Felder 1) auf den Menschen zu überprüfen.<br />
Dabei war zu beurteilen, ob neue wissenschaftliche<br />
Erkenntnisse zu gesundheitlichen<br />
Beeinträchtigungen und Risiken durch die<br />
Exposition mit elektromagnetischen Feldern<br />
vorliegen, die über die wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />
hinausgehen, die den Grenzwertempfehlungen<br />
der Internationalen Kommission<br />
für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung<br />
(ICNIRP) zugrunde lagen. Dabei sollte<br />
ausdrücklich auch geprüft werden, inwieweit<br />
die wissenschaftlichen Erkenntnisse Vorsorgemaßnahmen<br />
nahe legen.<br />
Analysen zur Frage der Gesundheitsbeeinträchtigung<br />
durch elektromagnetische Felder<br />
sind von der SSK 1998 [2] sowie von ICNIRP<br />
[5], die auch die Basis der EU-Ratsempfehlung<br />
[3] waren, durchgeführt worden. Dabei stand<br />
die Erkennung von nachweisbaren biologischen<br />
Reaktionen und die Bewertung ihrer gesundheitlichen<br />
Wirkungen im Vordergrund. Ziel<br />
der vorliegenden Empfehlung der<br />
Strahlenschutzkommission ist es, auch den<br />
Aspekt der Vorsorge mit in die Bewertung einzubeziehen.<br />
Die vorliegende Bewertung konzentriert<br />
sich auf die wissenschaftlichen Publikationen,<br />
die ab 1998 veröffentlicht wurden.<br />
Im Bereich der hochfrequenten elektromagnetischen<br />
Felder sind dabei sowohl Erkenntnisse<br />
zu den thermisch bedingten Reaktionen als<br />
auch zu den Reaktionen bei Expositionen<br />
durch Felder, die nur zu vernachlässigbaren<br />
Temperaturerhöhungen führen, betrachtet<br />
worden 2) .<br />
1)<br />
Im Folgenden kurz als elektromagnetische Felder<br />
(Abkürzung EMF) bezeichnet.<br />
2)<br />
Dies war - entgegen der in einigen Veröffentlichungen<br />
vertretenen Auffassung - auch in der bisherigen<br />
Arbeit der Kommission der Fall. Für die früheren<br />
Empfehlungen waren aber letztlich die thermisch<br />
bedingten Reaktionen entscheidend, weil sie bei<br />
geringeren Feldstärken eintreten als nachgewiesene<br />
athermische Reaktionen. Der zum Teil in der öffentlichen<br />
Diskussion erhobene Vorwurf, die bisherigen<br />
Empfehlungen schützen die Bevölkerung lediglich vor<br />
thermischen Reaktionen, trifft deshalb nicht zu.<br />
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