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Editorial - Öffentlicher Gesundheitsdienst

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Umed Info 14 - Mobilfunk -<br />

Strahlenschutzkommission<br />

Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz<br />

der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern<br />

Empfehlung der Strahlenschutzkommission<br />

Verabschiedet in der 173. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 04. Juli 2001<br />

Auszüge zum Thema „Hochfrequente elektromagnetische<br />

Felder“<br />

Original und Literaturverzeichnis siehe<br />

www.SSK.de, Publikationen 2001<br />

Einführung<br />

In der Öffentlichkeit kam die Risiko-Diskussion<br />

im Zusammenhang mit elektromagnetischen<br />

Feldern in den 80er Jahren mit der Einführung<br />

von Mikrowellenherden im Haushalt<br />

und der zunehmenden Verwendung von Bildschirmgeräten<br />

im Büro auf. Seit Ende der 80er<br />

Jahre hat die öffentliche Diskussion der Frage<br />

möglicher Gesundheitsbeeinträchtigungen<br />

durch nieder- und hochfrequente Felder zugenommen.<br />

Ab den 90er Jahren sind Mobilfunksendemasten<br />

und Handys in den Mittelpunkt<br />

der Diskussion gerückt, die sich durch<br />

die geplante Einführung der UMTS-Technologie<br />

noch deutlich verstärkt hat.<br />

Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist vom<br />

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz<br />

und Reaktorsicherheit gebeten worden, in Vorbereitung<br />

der Novellierung der 26. Verordnung<br />

zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(Verordnung über elektromagnetische<br />

Felder - 26. BImSchV) [1] den aktuellen<br />

Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />

zu Gesundheitsbeeinträchtigungen durch<br />

statische und niederfrequente elektrische und<br />

magnetische sowie hochfrequente elektromagnetische<br />

Felder 1) auf den Menschen zu überprüfen.<br />

Dabei war zu beurteilen, ob neue wissenschaftliche<br />

Erkenntnisse zu gesundheitlichen<br />

Beeinträchtigungen und Risiken durch die<br />

Exposition mit elektromagnetischen Feldern<br />

vorliegen, die über die wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />

hinausgehen, die den Grenzwertempfehlungen<br />

der Internationalen Kommission<br />

für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung<br />

(ICNIRP) zugrunde lagen. Dabei sollte<br />

ausdrücklich auch geprüft werden, inwieweit<br />

die wissenschaftlichen Erkenntnisse Vorsorgemaßnahmen<br />

nahe legen.<br />

Analysen zur Frage der Gesundheitsbeeinträchtigung<br />

durch elektromagnetische Felder<br />

sind von der SSK 1998 [2] sowie von ICNIRP<br />

[5], die auch die Basis der EU-Ratsempfehlung<br />

[3] waren, durchgeführt worden. Dabei stand<br />

die Erkennung von nachweisbaren biologischen<br />

Reaktionen und die Bewertung ihrer gesundheitlichen<br />

Wirkungen im Vordergrund. Ziel<br />

der vorliegenden Empfehlung der<br />

Strahlenschutzkommission ist es, auch den<br />

Aspekt der Vorsorge mit in die Bewertung einzubeziehen.<br />

Die vorliegende Bewertung konzentriert<br />

sich auf die wissenschaftlichen Publikationen,<br />

die ab 1998 veröffentlicht wurden.<br />

Im Bereich der hochfrequenten elektromagnetischen<br />

Felder sind dabei sowohl Erkenntnisse<br />

zu den thermisch bedingten Reaktionen als<br />

auch zu den Reaktionen bei Expositionen<br />

durch Felder, die nur zu vernachlässigbaren<br />

Temperaturerhöhungen führen, betrachtet<br />

worden 2) .<br />

1)<br />

Im Folgenden kurz als elektromagnetische Felder<br />

(Abkürzung EMF) bezeichnet.<br />

2)<br />

Dies war - entgegen der in einigen Veröffentlichungen<br />

vertretenen Auffassung - auch in der bisherigen<br />

Arbeit der Kommission der Fall. Für die früheren<br />

Empfehlungen waren aber letztlich die thermisch<br />

bedingten Reaktionen entscheidend, weil sie bei<br />

geringeren Feldstärken eintreten als nachgewiesene<br />

athermische Reaktionen. Der zum Teil in der öffentlichen<br />

Diskussion erhobene Vorwurf, die bisherigen<br />

Empfehlungen schützen die Bevölkerung lediglich vor<br />

thermischen Reaktionen, trifft deshalb nicht zu.<br />

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