Editorial - Öffentlicher Gesundheitsdienst
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Umed Info 14 - Mobilfunk -<br />
Beteiligung der Städte und Gemeinden<br />
Beteiligung der Städte und Gemeinden beim Ausbau<br />
der Mobilfunknetze<br />
R. Specht<br />
Städtetag Baden-Württemberg, Stuttgart<br />
„Mobilfunk und Kommunen“ ist ein aktuelles<br />
Thema, ein vielschichtiges und vielseitiges<br />
Problemfeld, aber auch ein emotional besetztes<br />
Thema.<br />
Man muss sich schon fragen, warum der Mobilfunk<br />
ein Thema für Kommunen ist. Haben wir<br />
doch in diesem vielstimmigen Themen-Konzert,<br />
wenn wir an die tatsächlichen Zuständigkeiten<br />
der Kommunen in diesem Bereich denken,<br />
nicht die erste Geige zu spielen.<br />
In gesetzgeberischer Hinsicht, z.B. bei der Lizenzvergabe,<br />
ist in erster Linie der Bund der<br />
Handelnde und hat sich auch die lukrativen<br />
Lizenz-Erlöse bei UMTS gesichert (bei uns<br />
kommen dann die Verluste beim durch Abschreibungen<br />
verminderten Aufkommen der<br />
Gewerbesteuer an). Unter marktwirtschaftlichen<br />
Aspekten sind vorrangig die Netzbetreiber<br />
der Telekommunikationswirtschaft<br />
gefragt und maßgebende Akteure.<br />
Zuständigkeit der Kommunen<br />
Bei der konkreten Umsetzung allerdings zeigt<br />
sich die kommunale Betroffenheit dann doch<br />
wieder sehr stark, weil sich fast alles auf „unserem<br />
Terrain“ abspielt: Der Aufbau der Netze<br />
mit Sende- und Empfangsanlagen, Netztechnik,<br />
Verstärker usw. Neben der genehmigungsrechtlichen<br />
Praxis – soweit sie überhaupt erforderlich<br />
ist – finden sich die Kommunen konfrontiert<br />
mit Ansprüchen ihrer Bürger aus<br />
gestaltungsrechtlichen und ästhetischen<br />
Aspekten aber auch deren Ruf nach kommunaler<br />
Mit-Verantwortung für einen auch von uns<br />
gewünschten vorsorgenden Gesundheitsschutz.<br />
Im übrigen sind wir von der kommunalen Seite<br />
die „erste Adresse“ von Bürgerprotesten,<br />
Bürgerinitiativen usw., die ihre Bedenken direkt<br />
vor Ort, also von uns und durch uns, berücksichtigt<br />
wissen wollen. Auf fehlende Zuständigkeiten<br />
kann sich da keine Kommune<br />
zurückziehen.<br />
Aus Ihrer Nähe zur kommunalen Praxis wissen<br />
Sie alle – die einzelnen Referenten haben<br />
dies verdeutlicht – wie gering im Augenblick<br />
die realen Einflussmöglichkeiten, aufgrund der<br />
rechtlichen Zuständigkeiten, bei den Städten<br />
und Gemeinden sind. Trotzdem müssen wir<br />
uns mit den weitreichenden und nicht einfach<br />
zu durchschauenden und zu bewertenden<br />
technischen und gesundheitlichen Argumenten<br />
sowie den daraus folgenden Möglichkeiten<br />
für unsere Bürger auseinandersetzen, alle<br />
Aspekte von der Wirtschaftsförderung bis zum<br />
Gesundheitsschutz sach- und fachgerecht abwägen<br />
und zu einer möglichst „friedlichen“ und<br />
gemeinsam tragbaren Lösung vor Ort kommen.<br />
Das bisherige Regelungs- und Genehmigungsverfahren<br />
hat vielfach dazu geführt, dass<br />
die Kommunen über Standortentschei-dungen<br />
seitens der Netzbetreiber sehr spät und damit<br />
vielfach zu spät – z.B. erst nach Abschluss von<br />
Mietverträgen – informiert worden sind. Eine<br />
Mitwirkung der Kommunen – so diese es bisher<br />
überhaupt wollten – im Standortentscheidungsverfahren<br />
oder auch bei der<br />
Prüfung alternativer Standorte kam dann nicht<br />
mehr in Betracht.<br />
Kooperation mit den Netzbetreibern<br />
Informationen über bestehende und künftige<br />
Mobilfunknetze, über neue Sendeanlagen usw.<br />
waren deshalb Kernpunkte für eine Vereinbarung<br />
mit den Netzbetreibern. Alle Mobilfunknetzbetreiber<br />
sind in ihrem eigenen Interesse<br />
an Kooperation und nicht an Konfrontation interessiert,<br />
müssen sie doch die eng gezurrten<br />
Bedingungen der erfolgten teuren Lizenzvergabe<br />
umsetzen. Nachdem bestehendes und<br />
auch noch künftig reichlich vorhandenes<br />
Konfliktpotential am ehesten durch Kooperation<br />
gelöst werden kann, ziehen wir nach wie<br />
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