Ausgabe 13/2013 - Geiselwind
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16 Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Gemeinde <strong>Geiselwind</strong> <strong>13</strong>/20<strong>13</strong><br />
wird, finden sich leider dann immer wieder die nicht verwertbaren Anteile „irgendwo<br />
auf Parkplätzen oder in der freien Natur“, so die Abfallberater. Besonders<br />
problematisch ist der Elektro-Schrott. Der gilt aufgrund seiner vielfältigen<br />
Zusammensetzung grundsätzlich als gefährlicher Abfall, der auf besondere<br />
Weise entsorgt werden muss.<br />
Appel der Abfallberater<br />
Besondere Vorsicht ist immer dann geboten, wenn auf den Wurfzetteln weder<br />
Name noch Telefonnummer der Sammler zu erkennen sind. Die Abfallberater<br />
appellieren daher, sich an diesen Sammlungen nicht zu beteiligen.<br />
Häcksel- und Grüngutplatz Füttersee<br />
Der Markt <strong>Geiselwind</strong> weist zum wiederholten Male darauf hin, dass nur häckselbares<br />
Material (Heckenschnitt, Reisig, Äste usw.) am Häckselplatz angeliefert<br />
werden darf.<br />
Für nicht häckselbare Grünabfälle (Rasenschnitt, Laub etc.) wurde eigens ein<br />
Grüngutcontainer vom Markt <strong>Geiselwind</strong> aufgestellt.<br />
Leider verwechseln immer wieder uneinsichtige Mitbürger den Häckselplatz<br />
und den Grüngutcontainer mit einer Müllhalde.<br />
Küchenabfälle, Speisereste, Hausschlachtungsabfälle, Windeln, Plastik, Verpackungen,<br />
insbesondere Hausmüll, Bauschutt oder auch Mist dürfen nicht<br />
abgelagert werden.<br />
Bei der letzten Überprüfung wurde festgestellt, dass Mist in und neben dem<br />
Grüngutcontainer abgelagert wurde.<br />
Wir bitten dringend um Beachtung der nötigen Ordnung und der vorgegebenen<br />
Entsorgungswege.<br />
Damit soll gewährleistet werden, dass der Häckselplatz einschl. Grüngutcontainer<br />
auch weiterhin vor Ort erhalten werden kann.<br />
Wir bitten dem Markt <strong>Geiselwind</strong> rechtswidrige Ablagerungen oder Personen,<br />
welche verbotene Abfälle über den Häckselplatz entsorgen, der Verwaltung<br />
unter Tel. 09556/9222-0 zu melden.<br />
Nur durch eine konkrete Verfolgung und direkte Ansprache der Verursacher<br />
kann Abhilfe geschaffen werden und die Einrichtung vor Ort dauerhaft aufrechterhalten<br />
bleiben.<br />
Zuwiderhandlungen werden ab sofort zur Anzeige gebracht!<br />
Verbot für Befahrung und Abfallablagerung<br />
im Biotop- und Naturschutzgebiet „Seengebiet<br />
Hutzelmühle“ des Marktes <strong>Geiselwind</strong><br />
Wegen verbotswidriger Befahrung des Biotopgeländes und wilden Abfallablagerungen<br />
muss der Markt <strong>Geiselwind</strong> erneut darauf hinweisen, dass es sich bei<br />
dem See im Biotopgebiet Hutzelmühle nicht um einen Freizeitsee sondern um<br />
eine Biotopanlage handelt.<br />
Besonders in den Sommermonaten wird immer wieder festgestellt, dass der<br />
See sowie Uferbereiche in nicht zulässiger Weise benutzt werden.<br />
Zur Verhinderung von verbotswidrigen Nutzungen und hieraus evtl. entstehenden<br />
massiven Eingriffen und Schädigungen von Natur und Umwelt wird<br />
deshalb darauf hingewiesen, dass<br />
- die Nutzung des Sees als Freizeitanlage nicht gestattet ist<br />
- das Baden von Mensch und Tier, insbesondere das Baden von Pferden und<br />
Hunden strengstens verboten ist.<br />
Weiter wird darauf hingewiesen, dass im Biotopgebiet insbesondere im gesamten<br />
Seeuferbereich nachfolgend genannte Handlungen untersagt sind:<br />
- das Abstellen und Befahren des gesamten Gebietes auch im Umgriff des<br />
Biotopgebietes mit Fahrzeugen aller Art (ausgenommen hierzu sind die<br />
am Biotopgebiet -Richtung Hohnsberg- eingerichteten Parkplätze)<br />
- das Waschen von Fahrzeugen<br />
- das Laufenlassen von nicht angeleinten Hunden<br />
- das Reiten<br />
- der Umgang mit wassergefährdeten Stoffen<br />
- das Abbrennen von Lagerfeuern<br />
- das Errichten von Grillstellen<br />
- das Zelten oder das Abstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen<br />
Da das Biotopgrundstück „Seegebiet Hutzelmühle“ innerhalb der Schutzzone<br />
des „Naturparks Steigerwald“ liegt, sind die zum Schutzzweck erlassenen Bestimmungen<br />
der Verordnung zu beachten.<br />
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht und mit erheblichen Geldstrafen<br />
geahndet.<br />
Die Verbotsschilder und angebrachten Absperrungen sind zu beachten.<br />
Seitens des Marktes <strong>Geiselwind</strong> und der unteren Naturschutzbehörde<br />
wurden Mitglieder des Angelvereins „Drei-Franken-Fischer“ <strong>Geiselwind</strong><br />
beauftragt die gesamte Biotopanlage zu kontrollieren und zu überwachen.<br />
Den Anweisungen der zur Überprüfung beauftragten Personen ist Folge<br />
zu leisten.<br />
Dienstversammlung<br />
der Freiwilligen Feuerwehr Ilmenau<br />
Einladung zur Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ilmenau am<br />
Freitag, 26. Juli 20<strong>13</strong> um 20:00 Uhr im Gemeinschaftshaus in Ilmenau.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Wahl des 1. und 2. Kommandanten durch den 1. Bürgermeister<br />
Der Kommandant und sein Stellvertreter ist gemäß Art. 8 des Bayer. Feuerwehrgesetzes<br />
von den Feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der FF Ilmenau<br />
und den Feuerwehranwärtern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben aus ihrer<br />
Mitte zu wählen. Die Wahl leitet der 1. Bürgermeister. Das Erscheinen aller<br />
aktiven Mitglieder ist Pflicht und zum Erhalt der Ortsteilwehr notwendig!<br />
Nickel, 1. Bürgermeister<br />
Bayerisches Landesamt für<br />
Statistik und Datenverarbeitung<br />
Teilnehmer für die EVS 20<strong>13</strong> gesucht<br />
Wir suchen für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe weiterhin teilnehmende<br />
Haushalte, vor allem von Selbstständigen und Landwirten. Für die<br />
dreimonatige Führung eines Haushaltsbuches erhalten Sie von uns 60 Euro.<br />
Ausführliche Informationen finden sich unter www.statistik.bayern.de/<br />
evs20<strong>13</strong>. Interessenten können sich per E-Mail (evs20<strong>13</strong>@statistik.bayern.de)<br />
oder telefonisch (kostenfrei) unter 0800/000 44 98 melden.<br />
Reisepässe<br />
Alle Reisepässe, die bis einschließlich 19.06.20<strong>13</strong> beantragt waren, können<br />
in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 103, abgeholt werden. Bitte bringen Sie<br />
dazu Ihre abgelaufenen Ausweispapiere mit.<br />
REDAKTIONSSCHLUSS<br />
Redaktionsschluss für die nächste <strong>Ausgabe</strong> (Erscheinungstag: 19.07.20<strong>13</strong>):<br />
Freitag, 12.07.20<strong>13</strong>, 9.00 Uhr !!<br />
Redaktionsschluss übernächste <strong>Ausgabe</strong>: 26.07.20<strong>13</strong><br />
AUS DEM MARKTGEMEINDERAT<br />
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung<br />
vom 17.06.20<strong>13</strong> folgende Tagesordnungspunkte<br />
beschlossen:<br />
> Investitionen an den Kläranlagen des Marktes <strong>Geiselwind</strong><br />
- Auftragsvergaben<br />
- Kläranlage Wasserberndorf – Anbringung einer Außentreppe mit<br />
Podest am Kläranlagengebäude zum Dachgeschoss wegen Nutzungserweiterung<br />
- Lagermaterial<br />
Nach Angebotsanforderung wurden der Verwaltung zwei Angebote vorgelegt.<br />
Die Firma Metallbau & Kunstschmiede Rehberger, Gräfenneuses wurde für die<br />
Lieferung und Montage der Außentreppenanlage mit Podest am Kläranlagengebäude<br />
entsprechend dem Angebot v. 19.03.20<strong>13</strong> zum Angebotspreis von<br />
brutto 3.416,73 € beauftragt.<br />
Die Fundamente werden bauseits durch den Bauhof errichtet.<br />
- Kläranlage Haag – Errichtung einer Stützmauer entlang des Trocknungsplatzes<br />
Zur Verbesserung der Lagermöglichkeit und der Trocknung des Klärschlamms<br />
sowie zur Abstützung des Südhangs ist die Errichtung einer Stützmauer südlich<br />
am Trocknungsplatz der Kläranlage Haag erforderlich.<br />
Die Firma Lange Bau GmbH, Schutzwiesenstr. 3, 96160 <strong>Geiselwind</strong> wurde für<br />
die Errichtung der erforderlichen Stützmauer an der Kläranlage Haag entsprechend<br />
des Angebotes v. 27.03.20<strong>13</strong> zum Angebotspreis von brutto 7.739,62 €<br />
beauftragt.<br />
Die Erdarbeiten sowie die auf der Mauer anzubringende Einzäunung sind<br />
bauseits vom gemeindl. Bauhof durchzuführen.<br />
- Einzäunung von Sonderbauwerken (Regenüberlaufbecken -RÜB-<br />
Rehweiler und Gräfenneuses)