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Ausgabe 13/2013 - Geiselwind

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16 Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Gemeinde <strong>Geiselwind</strong> <strong>13</strong>/20<strong>13</strong><br />

wird, finden sich leider dann immer wieder die nicht verwertbaren Anteile „irgendwo<br />

auf Parkplätzen oder in der freien Natur“, so die Abfallberater. Besonders<br />

problematisch ist der Elektro-Schrott. Der gilt aufgrund seiner vielfältigen<br />

Zusammensetzung grundsätzlich als gefährlicher Abfall, der auf besondere<br />

Weise entsorgt werden muss.<br />

Appel der Abfallberater<br />

Besondere Vorsicht ist immer dann geboten, wenn auf den Wurfzetteln weder<br />

Name noch Telefonnummer der Sammler zu erkennen sind. Die Abfallberater<br />

appellieren daher, sich an diesen Sammlungen nicht zu beteiligen.<br />

Häcksel- und Grüngutplatz Füttersee<br />

Der Markt <strong>Geiselwind</strong> weist zum wiederholten Male darauf hin, dass nur häckselbares<br />

Material (Heckenschnitt, Reisig, Äste usw.) am Häckselplatz angeliefert<br />

werden darf.<br />

Für nicht häckselbare Grünabfälle (Rasenschnitt, Laub etc.) wurde eigens ein<br />

Grüngutcontainer vom Markt <strong>Geiselwind</strong> aufgestellt.<br />

Leider verwechseln immer wieder uneinsichtige Mitbürger den Häckselplatz<br />

und den Grüngutcontainer mit einer Müllhalde.<br />

Küchenabfälle, Speisereste, Hausschlachtungsabfälle, Windeln, Plastik, Verpackungen,<br />

insbesondere Hausmüll, Bauschutt oder auch Mist dürfen nicht<br />

abgelagert werden.<br />

Bei der letzten Überprüfung wurde festgestellt, dass Mist in und neben dem<br />

Grüngutcontainer abgelagert wurde.<br />

Wir bitten dringend um Beachtung der nötigen Ordnung und der vorgegebenen<br />

Entsorgungswege.<br />

Damit soll gewährleistet werden, dass der Häckselplatz einschl. Grüngutcontainer<br />

auch weiterhin vor Ort erhalten werden kann.<br />

Wir bitten dem Markt <strong>Geiselwind</strong> rechtswidrige Ablagerungen oder Personen,<br />

welche verbotene Abfälle über den Häckselplatz entsorgen, der Verwaltung<br />

unter Tel. 09556/9222-0 zu melden.<br />

Nur durch eine konkrete Verfolgung und direkte Ansprache der Verursacher<br />

kann Abhilfe geschaffen werden und die Einrichtung vor Ort dauerhaft aufrechterhalten<br />

bleiben.<br />

Zuwiderhandlungen werden ab sofort zur Anzeige gebracht!<br />

Verbot für Befahrung und Abfallablagerung<br />

im Biotop- und Naturschutzgebiet „Seengebiet<br />

Hutzelmühle“ des Marktes <strong>Geiselwind</strong><br />

Wegen verbotswidriger Befahrung des Biotopgeländes und wilden Abfallablagerungen<br />

muss der Markt <strong>Geiselwind</strong> erneut darauf hinweisen, dass es sich bei<br />

dem See im Biotopgebiet Hutzelmühle nicht um einen Freizeitsee sondern um<br />

eine Biotopanlage handelt.<br />

Besonders in den Sommermonaten wird immer wieder festgestellt, dass der<br />

See sowie Uferbereiche in nicht zulässiger Weise benutzt werden.<br />

Zur Verhinderung von verbotswidrigen Nutzungen und hieraus evtl. entstehenden<br />

massiven Eingriffen und Schädigungen von Natur und Umwelt wird<br />

deshalb darauf hingewiesen, dass<br />

- die Nutzung des Sees als Freizeitanlage nicht gestattet ist<br />

- das Baden von Mensch und Tier, insbesondere das Baden von Pferden und<br />

Hunden strengstens verboten ist.<br />

Weiter wird darauf hingewiesen, dass im Biotopgebiet insbesondere im gesamten<br />

Seeuferbereich nachfolgend genannte Handlungen untersagt sind:<br />

- das Abstellen und Befahren des gesamten Gebietes auch im Umgriff des<br />

Biotopgebietes mit Fahrzeugen aller Art (ausgenommen hierzu sind die<br />

am Biotopgebiet -Richtung Hohnsberg- eingerichteten Parkplätze)<br />

- das Waschen von Fahrzeugen<br />

- das Laufenlassen von nicht angeleinten Hunden<br />

- das Reiten<br />

- der Umgang mit wassergefährdeten Stoffen<br />

- das Abbrennen von Lagerfeuern<br />

- das Errichten von Grillstellen<br />

- das Zelten oder das Abstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen<br />

Da das Biotopgrundstück „Seegebiet Hutzelmühle“ innerhalb der Schutzzone<br />

des „Naturparks Steigerwald“ liegt, sind die zum Schutzzweck erlassenen Bestimmungen<br />

der Verordnung zu beachten.<br />

Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht und mit erheblichen Geldstrafen<br />

geahndet.<br />

Die Verbotsschilder und angebrachten Absperrungen sind zu beachten.<br />

Seitens des Marktes <strong>Geiselwind</strong> und der unteren Naturschutzbehörde<br />

wurden Mitglieder des Angelvereins „Drei-Franken-Fischer“ <strong>Geiselwind</strong><br />

beauftragt die gesamte Biotopanlage zu kontrollieren und zu überwachen.<br />

Den Anweisungen der zur Überprüfung beauftragten Personen ist Folge<br />

zu leisten.<br />

Dienstversammlung<br />

der Freiwilligen Feuerwehr Ilmenau<br />

Einladung zur Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ilmenau am<br />

Freitag, 26. Juli 20<strong>13</strong> um 20:00 Uhr im Gemeinschaftshaus in Ilmenau.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Wahl des 1. und 2. Kommandanten durch den 1. Bürgermeister<br />

Der Kommandant und sein Stellvertreter ist gemäß Art. 8 des Bayer. Feuerwehrgesetzes<br />

von den Feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der FF Ilmenau<br />

und den Feuerwehranwärtern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben aus ihrer<br />

Mitte zu wählen. Die Wahl leitet der 1. Bürgermeister. Das Erscheinen aller<br />

aktiven Mitglieder ist Pflicht und zum Erhalt der Ortsteilwehr notwendig!<br />

Nickel, 1. Bürgermeister<br />

Bayerisches Landesamt für<br />

Statistik und Datenverarbeitung<br />

Teilnehmer für die EVS 20<strong>13</strong> gesucht<br />

Wir suchen für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe weiterhin teilnehmende<br />

Haushalte, vor allem von Selbstständigen und Landwirten. Für die<br />

dreimonatige Führung eines Haushaltsbuches erhalten Sie von uns 60 Euro.<br />

Ausführliche Informationen finden sich unter www.statistik.bayern.de/<br />

evs20<strong>13</strong>. Interessenten können sich per E-Mail (evs20<strong>13</strong>@statistik.bayern.de)<br />

oder telefonisch (kostenfrei) unter 0800/000 44 98 melden.<br />

Reisepässe<br />

Alle Reisepässe, die bis einschließlich 19.06.20<strong>13</strong> beantragt waren, können<br />

in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 103, abgeholt werden. Bitte bringen Sie<br />

dazu Ihre abgelaufenen Ausweispapiere mit.<br />

REDAKTIONSSCHLUSS<br />

Redaktionsschluss für die nächste <strong>Ausgabe</strong> (Erscheinungstag: 19.07.20<strong>13</strong>):<br />

Freitag, 12.07.20<strong>13</strong>, 9.00 Uhr !!<br />

Redaktionsschluss übernächste <strong>Ausgabe</strong>: 26.07.20<strong>13</strong><br />

AUS DEM MARKTGEMEINDERAT<br />

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung<br />

vom 17.06.20<strong>13</strong> folgende Tagesordnungspunkte<br />

beschlossen:<br />

> Investitionen an den Kläranlagen des Marktes <strong>Geiselwind</strong><br />

- Auftragsvergaben<br />

- Kläranlage Wasserberndorf – Anbringung einer Außentreppe mit<br />

Podest am Kläranlagengebäude zum Dachgeschoss wegen Nutzungserweiterung<br />

- Lagermaterial<br />

Nach Angebotsanforderung wurden der Verwaltung zwei Angebote vorgelegt.<br />

Die Firma Metallbau & Kunstschmiede Rehberger, Gräfenneuses wurde für die<br />

Lieferung und Montage der Außentreppenanlage mit Podest am Kläranlagengebäude<br />

entsprechend dem Angebot v. 19.03.20<strong>13</strong> zum Angebotspreis von<br />

brutto 3.416,73 € beauftragt.<br />

Die Fundamente werden bauseits durch den Bauhof errichtet.<br />

- Kläranlage Haag – Errichtung einer Stützmauer entlang des Trocknungsplatzes<br />

Zur Verbesserung der Lagermöglichkeit und der Trocknung des Klärschlamms<br />

sowie zur Abstützung des Südhangs ist die Errichtung einer Stützmauer südlich<br />

am Trocknungsplatz der Kläranlage Haag erforderlich.<br />

Die Firma Lange Bau GmbH, Schutzwiesenstr. 3, 96160 <strong>Geiselwind</strong> wurde für<br />

die Errichtung der erforderlichen Stützmauer an der Kläranlage Haag entsprechend<br />

des Angebotes v. 27.03.20<strong>13</strong> zum Angebotspreis von brutto 7.739,62 €<br />

beauftragt.<br />

Die Erdarbeiten sowie die auf der Mauer anzubringende Einzäunung sind<br />

bauseits vom gemeindl. Bauhof durchzuführen.<br />

- Einzäunung von Sonderbauwerken (Regenüberlaufbecken -RÜB-<br />

Rehweiler und Gräfenneuses)

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