Ausgabe 13/2013 - Geiselwind
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Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Gemeinde <strong>Geiselwind</strong> <strong>13</strong>/20<strong>13</strong> 17<br />
Die Zaunanlagen der RÜB Rehweiler u. Gräfenneuses und Teilbereiche der KA<br />
Haag sind zu erneuern. Dem Markt <strong>Geiselwind</strong> wurden zwei Angebote vorgelegt.<br />
Der wirtschaftlichste Anbieter, Fa. Köstner, Neustadt/Aisch, erhielt den Auftrag<br />
für die Lieferung des Zaunmaterials für die Einzäunungen der Sonderbauwerke<br />
der Regenüberlaufbecken Rehweiler und Gräfenneuses sowie Teilbereiche<br />
der Kläranlage Haag entsprechend des Angebotes v. 07.06.20<strong>13</strong> zum<br />
Angebotspreis von brutto 9.474,02 €.<br />
Die Errichtung der jeweiligen Zaunanlage wird vom gemeindl. Bauhof ausgeführt.<br />
> Fortführen der LAG südl. Steigerwald – Förderperiode<br />
2015 - 2020<br />
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Südlicher Steigerwald ist ein Zusammenschluss<br />
von 14 Gemeinden mit ca. 28.000 Einwohnern, regionalen Verbänden<br />
und zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern.<br />
Beteiligte Kommunen:<br />
Baudenbach, Burghaslach, <strong>Geiselwind</strong>, Ippesheim, Langenfeld, Markt Bibart,<br />
Markt Nordheim, Markt Taschendorf, Münchsteinach, Oberscheinfeld, Stadt<br />
Scheinfeld, Stadt Schlüsselfeld, Sugenheim und Weigenheim.<br />
Die Hauptaufgabe des gemeinnützigen Vereins besteht darin, den Südlichen<br />
Steigerwald nachhaltig weiterzuentwickeln. Dafür flossen – bis 20<strong>13</strong>/14 – Zuschüsse<br />
aus dem europäischen LEADER-Programm in die Region. Grundlage<br />
der LAG-Arbeit ist ein gemeinsam erarbeitetes Entwicklungskonzept (REK),<br />
das im Zeitraum bis 2014 noch umgesetzt werden soll.<br />
Der Markt <strong>Geiselwind</strong> konnte sich mit zahlreichen Maßnahmen am REK mit<br />
entsprechenden Förderungen beteiligen (Projekte am Drei-Franken-Stein,<br />
Managementbüro und versch. Maßnahmen hierzu, Aussichtspunkt Glösberg).<br />
Nach Beendigung der Förderperiode 2014 ist eine neue Förderperiode 2015 –<br />
2020 mit den bisherigen Mitgliedsgemeinden der LAG Südlicher Steigerwald<br />
geplant.<br />
Durch die Möglichkeit der sehr regionalen Förderungen über die LAG Südlicher<br />
Steigerwald ist geplant die Mitgliedschaft des Marktes <strong>Geiselwind</strong> auch<br />
für die Förderperiode 2015 – 2020 zur LAG Südl. Steigerwald zu erklären.<br />
Der Vorteil gegenüber der LAG Z.I.E.L. Kitzingen e.V. liegt in der regionalen<br />
Fördermöglichkeit. Die Chancen einer regionalen Förderung werden über die<br />
LAG Südl. Steigerwald höher eingeschätzt und sollten in den nächsten Jahren<br />
für versch. Maßnahmen in der Marktgemeinde voll ausgeschöpft werden.<br />
Der Marktgemeinderat beschloss die weitergehende Mitgliedschaft bei der<br />
LAG Südlicher Steigerwald e.V. für die neue Förderperiode 2015 – 2020.<br />
> Unterfränkische Überlandzentrale Lülsfeld – Gründung<br />
der ÜZ Plus eG - Beitritt des Marktes <strong>Geiselwind</strong> zur ÜZ<br />
Plus eG<br />
Seitens der ÜZ Lülsfeld ist die Neugründung einer Genossenschaft ÜZ Plus eG<br />
geplant.<br />
Zweck u. Gegenstand der neuen Genossenschaft ist<br />
- die Initierung von Projekten zur Erzeugung Erneuerbarer Energien, deren<br />
Errichtung und deren Betrieb<br />
- die Beteiligung an Projekten sowie die Produktion zur Erzeugung Erneuerbarer<br />
Energie sowie deren Vermarktung über die Unterfränkische Überlandzentrale<br />
ÜZ eG.<br />
- die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Erneuerbaren Energien<br />
In die neue Genossenschaft sollen verstärkt die Kommunen eingebunden<br />
werden:<br />
• Mitgliedschaft als wirtschaftliche Partnerschaft<br />
• Übernahme von Funktionen in Gremien / Kontrollorganen<br />
• Mitsprache der Kommunen<br />
• Berücksichtigung möglichst aller Gruppierungen<br />
• Steigerung der regionalen Wertschöpfung<br />
- Investition durch regional ansässige Bürger<br />
- Aufträge an ortsansässige Betriebe<br />
- Sitz des Unternehmens in der Region<br />
• Akzeptanzsteigerung für Erneuerbare-Energie-Projekte<br />
• Klimaschutz & Imageverbesserung<br />
• Kommunen als Entscheidungsträger für örtliche Liegenschaften<br />
• Bayer. Gemeindetag befürwortet Bürgerbeteiligungsmodelle für EEG-<br />
Anlagen<br />
Der Geschäftsanteil ist nach § 36 der Satzung - als Einlagebetrag der einzelnen<br />
Mitglieder auf je 1.000,-- € festgesetzt.<br />
Eine Beteiligung kann bis max. insgesamt drei Geschäftsanteilen stattfinden.<br />
Der Geschäftsanteil ist binnen 14 Tagen nach Eintrag in die Mitgliederliste einzuzahlen.<br />
Eine Nachzahlungspflicht besteht nicht.<br />
Die Haftung/Verlustdeckung besteht ausschließlich nur in Höhe des jeweiligen<br />
Geschäftsanteilswerts.<br />
Der Marktgemeinderat <strong>Geiselwind</strong> stimmte der Gründung der ÜZ Plus eG zu<br />
und beschloss den Beitritt des Marktes <strong>Geiselwind</strong> zur ÜZ Plus eG mit bis zu<br />
drei Geschäftsanteilen.<br />
Bürgermeister Nickel wurde ermächtigt der Gründung zuzustimmen und den<br />
Beitritt mit bis zu drei Geschäftsanteilen zu vollziehen.<br />
Soweit <strong>Ausgabe</strong>n hierzu im Haushaltsjahr 20<strong>13</strong> erforderlich sind, stimmte der<br />
MGR der außerplanmäßigen <strong>Ausgabe</strong> insgesamt zu.<br />
> Abstufung bzw. Widmung von Teilstrecken der Staatsstraße<br />
St.2260 (alt)- bei Aschbach - zur Gemeindeverbindungsstraße<br />
- Umstufungsvereinbarung<br />
Das Staatliche Bauamt Würzburg teilte bereits im Jahr 2012 die beabsichtigte<br />
Abstufung des Streckenabschnittes der St.2260 (alt) vom neu errichteten westlichen<br />
Kreisverkehr (nordöstlich der Seeramsmühle) bis zur Landkreisgrenze<br />
des Landkreises Kitzingen mit.<br />
In der Sitzung vom 24.09.2012 stimmte der Marktgemeinderat <strong>Geiselwind</strong> einstimmig<br />
gegen die geplante Abstufung, mit der Begründung, dass eine Abstufung<br />
über mehrere Straßenklassen nicht möglich ist, da so keine ausreichende<br />
Erschließung des Marktes <strong>Geiselwind</strong> an das überörtliche Straßen- und Versorgungsnetz<br />
mindestens über eine Kreisstraße sichergestellt ist.<br />
Das Staatliche Bauamt teilte uns daraufhin mit, dass die überregionale und<br />
überörtliche Verkehrsanbindung aus dem östlichen Marktgemeindegebiet<br />
<strong>Geiselwind</strong> und aus dem Landkreis Kitzingen zur Verbindungsstraße B 22<br />
(Würzburg-Bamberg) sowohl über die Staatsstraße 2258 nach Ebrach, als auch<br />
über das Kreisstraßennetz der KT 47, bzw. KT 49 und im weiteren Verlauf der BA<br />
44 in Richtung Burgwindheim gegeben ist.<br />
Aus dem Netzzusammenhang ist es gerechtfertigt und zulässig auch über<br />
mehrere Straßenklassen hinweg, den zwischenörtlichen Verkehr des Ortsteils<br />
Aschbach im Gemeindegebiet der Stadt Schlüsselfeld und Wasserberndorf im<br />
Gemeindegebiet des Marktes <strong>Geiselwind</strong> über eine zukünftige Gemeindeverbindungsstraße<br />
zu verbinden.<br />
Die Begutachtung der Straßenoberfläche hat bereits bei einem gemeinsamen<br />
Ortstermin stattgefunden. Die festgestellten Schäden werden durch eine einmalige<br />
Entschädigung in Höhe von ca. 16.500 € entschädigt.<br />
Der Markt <strong>Geiselwind</strong> stimmte der geplanten<br />
• Abstufung der Staatsstraße 2260 (alt) des Streckenabschnittes der Staatsstraße<br />
2260alt von Abschnitt 680_Station 1,341 bis Abschnitt und<br />
• der geplanten Widmung des Streckenabschnittes Staatsstraße 2260 (alt)<br />
von Abschnitt 680_Station 1,341 bis zur Einmündung in die Staatsstraße<br />
2260neu<br />
zur Gemeindeverbindungsstraße, in die Straßenbaulast des Marktes <strong>Geiselwind</strong><br />
zu. Mit der Straßenbaulast gehen kraft Gesetzes das Eigentum des<br />
Freistaates Bayern an den Straßen, ohne die nicht ausschließlich zur Straße<br />
gehörenden Nebenanlagen und alle Rechte und Pflichten, die mit den Straßen<br />
im Zusammenhang stehen, auf den Markt <strong>Geiselwind</strong> über (Art. 11 Abs.<br />
4 BayStrWG). Verbindlichkeiten, die zur Durchführung früherer Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen<br />
von dem bisherigen Träger der Straßenbaulast eingegangen<br />
wurden, sind vom Übergang ausgeschlossen.<br />
Die in der Begehung festgestellten Schäden werden durch eine Ausgleichszahlung<br />
in Höhe von ca. 16.500,00 € durch das Staatliche Bauamt Würzburg<br />
entschädigt.<br />
Bgm. Nickel wurde beauftragt und ermächtigt die Verhandlungen zu führen<br />
und erforderlichen Vereinbarungen abzuschließen.<br />
FEUERWEHR GEISELWIND–<br />
ÜBUNGSPLAN 20<strong>13</strong><br />
Übungsplan der Freiwilligen Feuerwehr<br />
<strong>Geiselwind</strong><br />
Sonntag, 21.07.20<strong>13</strong> Übung 6 09:00 Uhr<br />
Samstag, 17.08.20<strong>13</strong> Übung für ALLE 17:30 Uhr<br />
Gefahrgutzug-Übungen finden zusätzlich nach Bekanntgabe statt. Das Ausbildungsthema<br />
Unfallverhütung (UVV) wird in den einzelnen Übungen mit<br />
abgehandelt.<br />
Die Gruppeneinteilung entfällt. Pro Übungsmonat ist ein Termin (Donnerstag,<br />
Samstag oder Sonntag) wahrzunehmen, ausgenommen Veranstaltungen für<br />
Alle und Gefahrgutzug-Übungen!<br />
Um pünktliches Erscheinen im Sinne aller wird gebeten!<br />
+<br />
Die Feuerwehr <strong>Geiselwind</strong> hilft – komm hilf mit!<br />
Willkommen bei der Feuerwehr <strong>Geiselwind</strong><br />
Langeweile? Anspruchsvolle Freizeitbeschäftigung gesucht? Mitglied werden!<br />
Jugendliche und Erwachsene Mitbürger, die Interesse an den Aufgaben der<br />
Freiwilligen Feuerwehr <strong>Geiselwind</strong> haben, mögen sich bitte zu den oben genannten<br />
Übungsterminen im Feuerwehrgerätehaus, Schutzwiesenstr. 1, 96160<br />
<strong>Geiselwind</strong> zum Kennenlernen einfinden.<br />
DU wirst gebraucht! Eintrittsalter für Jungs und Mädels ab dem 12. Lebensjahr.