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Ausgabe 13/2013 - Geiselwind

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Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Gemeinde <strong>Geiselwind</strong> <strong>13</strong>/20<strong>13</strong> 17<br />

Die Zaunanlagen der RÜB Rehweiler u. Gräfenneuses und Teilbereiche der KA<br />

Haag sind zu erneuern. Dem Markt <strong>Geiselwind</strong> wurden zwei Angebote vorgelegt.<br />

Der wirtschaftlichste Anbieter, Fa. Köstner, Neustadt/Aisch, erhielt den Auftrag<br />

für die Lieferung des Zaunmaterials für die Einzäunungen der Sonderbauwerke<br />

der Regenüberlaufbecken Rehweiler und Gräfenneuses sowie Teilbereiche<br />

der Kläranlage Haag entsprechend des Angebotes v. 07.06.20<strong>13</strong> zum<br />

Angebotspreis von brutto 9.474,02 €.<br />

Die Errichtung der jeweiligen Zaunanlage wird vom gemeindl. Bauhof ausgeführt.<br />

> Fortführen der LAG südl. Steigerwald – Förderperiode<br />

2015 - 2020<br />

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Südlicher Steigerwald ist ein Zusammenschluss<br />

von 14 Gemeinden mit ca. 28.000 Einwohnern, regionalen Verbänden<br />

und zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern.<br />

Beteiligte Kommunen:<br />

Baudenbach, Burghaslach, <strong>Geiselwind</strong>, Ippesheim, Langenfeld, Markt Bibart,<br />

Markt Nordheim, Markt Taschendorf, Münchsteinach, Oberscheinfeld, Stadt<br />

Scheinfeld, Stadt Schlüsselfeld, Sugenheim und Weigenheim.<br />

Die Hauptaufgabe des gemeinnützigen Vereins besteht darin, den Südlichen<br />

Steigerwald nachhaltig weiterzuentwickeln. Dafür flossen – bis 20<strong>13</strong>/14 – Zuschüsse<br />

aus dem europäischen LEADER-Programm in die Region. Grundlage<br />

der LAG-Arbeit ist ein gemeinsam erarbeitetes Entwicklungskonzept (REK),<br />

das im Zeitraum bis 2014 noch umgesetzt werden soll.<br />

Der Markt <strong>Geiselwind</strong> konnte sich mit zahlreichen Maßnahmen am REK mit<br />

entsprechenden Förderungen beteiligen (Projekte am Drei-Franken-Stein,<br />

Managementbüro und versch. Maßnahmen hierzu, Aussichtspunkt Glösberg).<br />

Nach Beendigung der Förderperiode 2014 ist eine neue Förderperiode 2015 –<br />

2020 mit den bisherigen Mitgliedsgemeinden der LAG Südlicher Steigerwald<br />

geplant.<br />

Durch die Möglichkeit der sehr regionalen Förderungen über die LAG Südlicher<br />

Steigerwald ist geplant die Mitgliedschaft des Marktes <strong>Geiselwind</strong> auch<br />

für die Förderperiode 2015 – 2020 zur LAG Südl. Steigerwald zu erklären.<br />

Der Vorteil gegenüber der LAG Z.I.E.L. Kitzingen e.V. liegt in der regionalen<br />

Fördermöglichkeit. Die Chancen einer regionalen Förderung werden über die<br />

LAG Südl. Steigerwald höher eingeschätzt und sollten in den nächsten Jahren<br />

für versch. Maßnahmen in der Marktgemeinde voll ausgeschöpft werden.<br />

Der Marktgemeinderat beschloss die weitergehende Mitgliedschaft bei der<br />

LAG Südlicher Steigerwald e.V. für die neue Förderperiode 2015 – 2020.<br />

> Unterfränkische Überlandzentrale Lülsfeld – Gründung<br />

der ÜZ Plus eG - Beitritt des Marktes <strong>Geiselwind</strong> zur ÜZ<br />

Plus eG<br />

Seitens der ÜZ Lülsfeld ist die Neugründung einer Genossenschaft ÜZ Plus eG<br />

geplant.<br />

Zweck u. Gegenstand der neuen Genossenschaft ist<br />

- die Initierung von Projekten zur Erzeugung Erneuerbarer Energien, deren<br />

Errichtung und deren Betrieb<br />

- die Beteiligung an Projekten sowie die Produktion zur Erzeugung Erneuerbarer<br />

Energie sowie deren Vermarktung über die Unterfränkische Überlandzentrale<br />

ÜZ eG.<br />

- die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Erneuerbaren Energien<br />

In die neue Genossenschaft sollen verstärkt die Kommunen eingebunden<br />

werden:<br />

• Mitgliedschaft als wirtschaftliche Partnerschaft<br />

• Übernahme von Funktionen in Gremien / Kontrollorganen<br />

• Mitsprache der Kommunen<br />

• Berücksichtigung möglichst aller Gruppierungen<br />

• Steigerung der regionalen Wertschöpfung<br />

- Investition durch regional ansässige Bürger<br />

- Aufträge an ortsansässige Betriebe<br />

- Sitz des Unternehmens in der Region<br />

• Akzeptanzsteigerung für Erneuerbare-Energie-Projekte<br />

• Klimaschutz & Imageverbesserung<br />

• Kommunen als Entscheidungsträger für örtliche Liegenschaften<br />

• Bayer. Gemeindetag befürwortet Bürgerbeteiligungsmodelle für EEG-<br />

Anlagen<br />

Der Geschäftsanteil ist nach § 36 der Satzung - als Einlagebetrag der einzelnen<br />

Mitglieder auf je 1.000,-- € festgesetzt.<br />

Eine Beteiligung kann bis max. insgesamt drei Geschäftsanteilen stattfinden.<br />

Der Geschäftsanteil ist binnen 14 Tagen nach Eintrag in die Mitgliederliste einzuzahlen.<br />

Eine Nachzahlungspflicht besteht nicht.<br />

Die Haftung/Verlustdeckung besteht ausschließlich nur in Höhe des jeweiligen<br />

Geschäftsanteilswerts.<br />

Der Marktgemeinderat <strong>Geiselwind</strong> stimmte der Gründung der ÜZ Plus eG zu<br />

und beschloss den Beitritt des Marktes <strong>Geiselwind</strong> zur ÜZ Plus eG mit bis zu<br />

drei Geschäftsanteilen.<br />

Bürgermeister Nickel wurde ermächtigt der Gründung zuzustimmen und den<br />

Beitritt mit bis zu drei Geschäftsanteilen zu vollziehen.<br />

Soweit <strong>Ausgabe</strong>n hierzu im Haushaltsjahr 20<strong>13</strong> erforderlich sind, stimmte der<br />

MGR der außerplanmäßigen <strong>Ausgabe</strong> insgesamt zu.<br />

> Abstufung bzw. Widmung von Teilstrecken der Staatsstraße<br />

St.2260 (alt)- bei Aschbach - zur Gemeindeverbindungsstraße<br />

- Umstufungsvereinbarung<br />

Das Staatliche Bauamt Würzburg teilte bereits im Jahr 2012 die beabsichtigte<br />

Abstufung des Streckenabschnittes der St.2260 (alt) vom neu errichteten westlichen<br />

Kreisverkehr (nordöstlich der Seeramsmühle) bis zur Landkreisgrenze<br />

des Landkreises Kitzingen mit.<br />

In der Sitzung vom 24.09.2012 stimmte der Marktgemeinderat <strong>Geiselwind</strong> einstimmig<br />

gegen die geplante Abstufung, mit der Begründung, dass eine Abstufung<br />

über mehrere Straßenklassen nicht möglich ist, da so keine ausreichende<br />

Erschließung des Marktes <strong>Geiselwind</strong> an das überörtliche Straßen- und Versorgungsnetz<br />

mindestens über eine Kreisstraße sichergestellt ist.<br />

Das Staatliche Bauamt teilte uns daraufhin mit, dass die überregionale und<br />

überörtliche Verkehrsanbindung aus dem östlichen Marktgemeindegebiet<br />

<strong>Geiselwind</strong> und aus dem Landkreis Kitzingen zur Verbindungsstraße B 22<br />

(Würzburg-Bamberg) sowohl über die Staatsstraße 2258 nach Ebrach, als auch<br />

über das Kreisstraßennetz der KT 47, bzw. KT 49 und im weiteren Verlauf der BA<br />

44 in Richtung Burgwindheim gegeben ist.<br />

Aus dem Netzzusammenhang ist es gerechtfertigt und zulässig auch über<br />

mehrere Straßenklassen hinweg, den zwischenörtlichen Verkehr des Ortsteils<br />

Aschbach im Gemeindegebiet der Stadt Schlüsselfeld und Wasserberndorf im<br />

Gemeindegebiet des Marktes <strong>Geiselwind</strong> über eine zukünftige Gemeindeverbindungsstraße<br />

zu verbinden.<br />

Die Begutachtung der Straßenoberfläche hat bereits bei einem gemeinsamen<br />

Ortstermin stattgefunden. Die festgestellten Schäden werden durch eine einmalige<br />

Entschädigung in Höhe von ca. 16.500 € entschädigt.<br />

Der Markt <strong>Geiselwind</strong> stimmte der geplanten<br />

• Abstufung der Staatsstraße 2260 (alt) des Streckenabschnittes der Staatsstraße<br />

2260alt von Abschnitt 680_Station 1,341 bis Abschnitt und<br />

• der geplanten Widmung des Streckenabschnittes Staatsstraße 2260 (alt)<br />

von Abschnitt 680_Station 1,341 bis zur Einmündung in die Staatsstraße<br />

2260neu<br />

zur Gemeindeverbindungsstraße, in die Straßenbaulast des Marktes <strong>Geiselwind</strong><br />

zu. Mit der Straßenbaulast gehen kraft Gesetzes das Eigentum des<br />

Freistaates Bayern an den Straßen, ohne die nicht ausschließlich zur Straße<br />

gehörenden Nebenanlagen und alle Rechte und Pflichten, die mit den Straßen<br />

im Zusammenhang stehen, auf den Markt <strong>Geiselwind</strong> über (Art. 11 Abs.<br />

4 BayStrWG). Verbindlichkeiten, die zur Durchführung früherer Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen<br />

von dem bisherigen Träger der Straßenbaulast eingegangen<br />

wurden, sind vom Übergang ausgeschlossen.<br />

Die in der Begehung festgestellten Schäden werden durch eine Ausgleichszahlung<br />

in Höhe von ca. 16.500,00 € durch das Staatliche Bauamt Würzburg<br />

entschädigt.<br />

Bgm. Nickel wurde beauftragt und ermächtigt die Verhandlungen zu führen<br />

und erforderlichen Vereinbarungen abzuschließen.<br />

FEUERWEHR GEISELWIND–<br />

ÜBUNGSPLAN 20<strong>13</strong><br />

Übungsplan der Freiwilligen Feuerwehr<br />

<strong>Geiselwind</strong><br />

Sonntag, 21.07.20<strong>13</strong> Übung 6 09:00 Uhr<br />

Samstag, 17.08.20<strong>13</strong> Übung für ALLE 17:30 Uhr<br />

Gefahrgutzug-Übungen finden zusätzlich nach Bekanntgabe statt. Das Ausbildungsthema<br />

Unfallverhütung (UVV) wird in den einzelnen Übungen mit<br />

abgehandelt.<br />

Die Gruppeneinteilung entfällt. Pro Übungsmonat ist ein Termin (Donnerstag,<br />

Samstag oder Sonntag) wahrzunehmen, ausgenommen Veranstaltungen für<br />

Alle und Gefahrgutzug-Übungen!<br />

Um pünktliches Erscheinen im Sinne aller wird gebeten!<br />

+<br />

Die Feuerwehr <strong>Geiselwind</strong> hilft – komm hilf mit!<br />

Willkommen bei der Feuerwehr <strong>Geiselwind</strong><br />

Langeweile? Anspruchsvolle Freizeitbeschäftigung gesucht? Mitglied werden!<br />

Jugendliche und Erwachsene Mitbürger, die Interesse an den Aufgaben der<br />

Freiwilligen Feuerwehr <strong>Geiselwind</strong> haben, mögen sich bitte zu den oben genannten<br />

Übungsterminen im Feuerwehrgerätehaus, Schutzwiesenstr. 1, 96160<br />

<strong>Geiselwind</strong> zum Kennenlernen einfinden.<br />

DU wirst gebraucht! Eintrittsalter für Jungs und Mädels ab dem 12. Lebensjahr.

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