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Einladung (öffentlicher Teil) - Gemeinde Senden

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GEMEINDE SENDEN<br />

48308 <strong>Senden</strong>, 09.01.2013<br />

Mitglieder<br />

des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />

Nachrichtlich:<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses lade ich ein am<br />

Donnerstag, 17.01.2013, 18.00 Uhr,<br />

Sitzungsraum 102, Rathaus <strong>Senden</strong>.<br />

gez.<br />

Mondwurf<br />

Stv. Vorsitzender<br />

Tagesordnung:<br />

1.<br />

1.1<br />

1.2<br />

1.3<br />

1.3.1<br />

1.3.2<br />

1.4<br />

1.4.1<br />

1.4.2<br />

1.4.3<br />

1.5<br />

1.5.1<br />

Öffentliche Sitzung<br />

Regionale 2016- .,WasserWege- Steverleben"<br />

Nutzungskonzept Schloss <strong>Senden</strong><br />

Projektskizze für die Regionale 2016<br />

Bauleitplanung<br />

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes .,Biete", <strong>Senden</strong><br />

1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes .,Buskamp", <strong>Senden</strong><br />

hier: Einleitung des Verfahrens<br />

Bauanträge<br />

Umbau und Erweiterung des Pfandraumes und Backshops<br />

in eine Backvorbereitung sowie Errichtung einer Einkaufswagenbox,<br />

Bulderner Straße 8, <strong>Senden</strong><br />

Neubau eines Hotels, Hof Grothues-Potthoff 10, <strong>Senden</strong><br />

Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) zur<br />

Erweiterung einer Sauen- und Mastschweinhaltung, Änderung von<br />

Aufstallungen und Erweiterung der Güllelagerkapazität,<br />

Kreuzbauerschaft 23, Ottmarsbocholt<br />

Anträge<br />

Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom 10.11.2012<br />

hier: Bauleitplanverfahren .,Erweiterung Wienkamp"<br />

Vorlage Nr.<br />

01/13<br />

02/13<br />

03/13<br />

04/13<br />

05/13<br />

06/13<br />

07/13<br />

08/13


2<br />

Vorlage Nr.<br />

1.5.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom 03.12.2012<br />

hier: Überprüfung der für Menschen mit Behinderung reservierten<br />

Stellplätze<br />

1.5.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom 19.12.2012<br />

hier: Überprüfung der Verkehrssituation im Bereich B 235 -<br />

Mühlenstraße I Wienkamp I Am Kanal<br />

1.5.4 Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2013<br />

hier Städtebauliche Entwicklung im Bereich Wilhelm-Haverkamp­<br />

Straße I Münsterstraße I Grete-Schött-Ring<br />

09113<br />

10113<br />

11113<br />

1.6 Bericht über die Durchführung von Beschlüssen<br />

1. 7 Mitteilungen der Verwaltung<br />

1.8 Anfragen der Ausschussmitglieder<br />

2. Nichtöffentliche Sitzung<br />

2.1 Grundstücksangelegenheiten<br />

2.2 Bauleitplanung I Bauanträge<br />

2.3 Bekanntgabe weitergereichter Bauvoranfragen, Bauanträge sowie<br />

erteilter Baufreistellungen<br />

2.4 Bekanntgabe erteilter Aufträge mit einer Auftragssumme von über<br />

15.000 €<br />

2.5 Mitteilungen der Verwaltung<br />

2.6 Anfragen der Ausschussmitglieder .<br />

2.7 Veröffentlichungen<br />

Gäste:<br />

zu TOP 1.1:<br />

zu TOP 1.2:<br />

Herr Dr. Koenzen, Planungsbüro Koenzen, Hilden<br />

Frau Ramme und Frau Seydaack, Projektbüro Ramme, Münster


GEMEINDE SENDEN<br />

DER BÜRGERMEISTER<br />

Sitzungsvorlage Nr.:<br />

01/13<br />

Datum: 09.01.2013<br />

FB:<br />

IV<br />

zur Sitzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />

Az.:<br />

am: 17.01.2013<br />

Bezugsvorlagen-N r.: 106/11<br />

[8J öffentlich<br />

D nicht öffentlich<br />

TOP 1.1<br />

Regionale 2016- "WasserWege- Steverleben"<br />

ln der <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusssitzung am 05.07.2011 wurde die Projektidee<br />

"WasserWege - SteverLeben" durch Herrn Dr. Koenzen vom Planungsbüro Koenzen<br />

(Hilden) vorgestellt. Am 08.11.2011 hat der Lenkungsausschuss der Regionale 2016 das<br />

Projekt in das Qualifizierungsverfahren der Regionale 2016 aufgenommen. Als weiterer<br />

notwendiger Schritt wird zurzeit die "Projektstudie" zur Erreichung der nächsten Qualifizierungsstufe<br />

erarbeitet.<br />

Herr Dr. Koenzen wird über den Entwicklungs- und Sachstand berichten sowie die Eckpunkte<br />

der Projektstudie in der Sitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.<br />

Unterlagen hierzu sind im Ratsinformationssystem eingestellt.<br />

Ziel in der Sitzungsollte die Beschlussfassung sein, die Projektstudie zur Erreichung der<br />

nächsten Qualifizierungsstufe bis zum 25.01.2013 bei der Regionale-Agentur einzureichen.<br />

Anschließend könnte in der nächsten Sitzung des Lenkungsausschusses der Regionale<br />

2016 am 11.04.2013 über eine Weiterqualifizierung entschieden werden.<br />

ln Vertretung<br />

Ii~<br />

Klaus Steph n<br />

Beigeordneter


GEMEINDE SENDEN<br />

DER BÜRGERMEISTER<br />

Sitzungsvorlage Nr.:<br />

02/13<br />

Datum: 09.01.2013<br />

FB:<br />

IV<br />

zur Sitzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />

Az.:<br />

am: 17.01.2013<br />

Bezugsvorlagen-Nr.: 94/12, 128/12<br />

~ öffentlich<br />

D nicht öffentlich<br />

TOP 1.2<br />

Nutzungskonzept Schloss <strong>Senden</strong><br />

Projektskizze für die Regionale 2016<br />

in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 04.12.2012 hat das Projektbüro<br />

Ramme den Zwischenbericht zur Erarbeitung der Projektskizze vorgestellt.<br />

Die Projektskizze ist noch in Bearbeitung. Es erfolgt noch eine Vorabstimmung mit der Regionale-Agentur,<br />

um die Projektskizze möglichst bis zum 10.01.2013 fertigzustellen. Wenn<br />

die Unterlagen vorliegen, werden sie noch in das Ratsinformationssystem eingestellt.<br />

Frau Ramme und Frau Seydaack vom Projektbüro Ramme werden in der heutigen Sitzung<br />

die Projektskizze vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.<br />

Ziel in der Sitzung sollte die Beschlussfassung sein, auf der Grundlage der vorliegenden<br />

Projektskizze und entsprechend dem Beratungsergebnis für die Nutzung und Sanierung<br />

des Schlosses <strong>Senden</strong> einen konkreten Projektvorschlag zur Regionale 2016 einzureichen.<br />

Dieser ist bis zum 25.01.2013 vorzulegen, damit dann in der nächsten Sitzung des<br />

Lenkungsausschusses der Regionale 2016 am 11.04.2013 über ein mögliches Qualifizierungsverfahren<br />

im Rahmen der Regionale 2016 entschieden werden könnte.<br />

Klaus Stephan<br />

Beigeerd neter


GEMEINDE SENDEN<br />

DER BÜRGERMEISTER<br />

Sitzungsvorlage Nr.:<br />

03/13<br />

Datum: 09.01.2013<br />

FB:<br />

IV<br />

zur Sitzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />

Az.:<br />

am: 17.01.2013<br />

Bezugsvorlagen-Nr.:<br />

~ öffentlich<br />

D nicht öffentlich<br />

TOP 1.3 Bauleitplanung<br />

1.3.1 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Biete", <strong>Senden</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong> liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Biete" für die Grundstücke<br />

Gartenstraße 1 und 3 vor (siehe Antragsschreiben und Lageplan I Systemplan als<br />

Anlage 1).<br />

Der Bebauungsplan "Biete" sieht für diese Grundstücke eine geschlossene Bauweise vor<br />

(siehe Bebauungsplanauszug als Anlage 2). Die Antragsteller planen, ihre Grundstücke<br />

jeweils mit einem freistehenden Wohngebäude zu bebauen. Dazu bedarf es einer Änderung<br />

der Bebauungsplanfestsetzung von geschlossener Bauweise (g) in offene Bauweise<br />

(o).<br />

ln der Sitzung ist darüber zu entscheiden, ob für den o. g. Bereich eine vereinfachte Änderung<br />

des Bebauungsplanes "Biete" durchgeführt und somit ein Aufstellungsbeschluss<br />

gern. § 2 Abs.1 Ba GB gefasst werden soll.


Anlage 1 zu TOP 1.3.1.<br />

zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />

- Antragsschreiben I Systemplan -<br />

14. November 2012<br />

Kreis Coesfe!d<br />

63 - Bauen und Wohnen<br />

Frau Be!ting<br />

48651 Coesfe!d<br />

Gemarkung <strong>Senden</strong>, Flur 24, FlUI'$ÜlCkE: 1854 und 1858<br />

Rückwärtige Beboauung der GrundstUcke<br />

Sehr geehrte Frau Belting,<br />

im Bebauungsplan .Biete" der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> wurde für die Grundstücke Gartenstraße<br />

1 und Gartenstraße 3 die rückwärtige Bebaubarkeil festgelegt Unter anderem<br />

wird eine geschlossene Bauweise über beide Grundstücke gefordert.<br />

Die Besitzer der Flurstücke 1858 ( Gartenstraße 1 I<br />

und 1854 ( Gartenstraße<br />

3 I . planen. die Grundstücke zu teileri und zu bebauen.<br />

Die im Bebauungsplan geforderte geschlossene Bebauung sieht jedoch keine Möglichkeit<br />

einer Erschließung der <strong>Teil</strong>-Grundstücke über die .Biete" vor. Dadurch sind weder<br />

notwendige Stellplätze wie auch eine Zufahrt möglich.<br />

Um eine rückwärtige Erschließung zu ermöglichen, wäre aus Sicht der Eigentümer eine<br />

offene Bebauung der Flächen mit zwei Häusern sinnvoll, die eine gemeinsame Zufahrt<br />

von der Biete haben.<br />

Diese Häuser könnten so gestaltet werden, dass sie die Merkmale der angrenzenden<br />

Bebauung der .Biete" mit den geplanten Giebelhäusern fortsetzen.<br />

in Anlage erhalten Sie einen Systemplan, in dem die geplante Bebauung dargestellt ist.<br />

Wir bitten um Prüfung und Änderung des Bebauungsplans.<br />

Mit freundlichen Grüßen


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--- ----- GEPLANTE GRENZE<br />

GARTENSTRASSE K4


Anlage 2 zu TOP 1.3.1.<br />

zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />

- Bebauungsplanauszug "Biete" -<br />

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Gartenstraße K4<br />

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GEMEINDE SENDEN<br />

DER BÜRGERMEISTER<br />

Sitzungsvorlage Nr.:<br />

04/13<br />

Datum: 09.01.2013<br />

FB:<br />

IV<br />

zur Sitzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />

Az.:<br />

am: 17.01.2013<br />

Bezugsvorlagen-Nr.: 152/12, 169/12<br />

~ öffentlich<br />

D nicht öffentlich<br />

TOP 1.3 Bauleitplanung<br />

1.3.2 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Buskamp",<br />

<strong>Senden</strong><br />

hier: Einleitung des Verfahrens<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2012 dem vorgelegten<br />

Konzept der BIB Baackmann (Laer) für einen neuen Kindergarten im Buskamp zugestimmt<br />

und das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Ortsverein <strong>Senden</strong> e.V., gebeten, gemeinsam<br />

mit der Verwaltung die vertiefende Planung vorzunehmen und das Konzept umzusetzen.<br />

Wie bereits in der Ratssitzung am 13.12.2012 mitgeteilt, ist die Entwurfsplanung darauf<br />

ausgelegt, dass zu einem späteren Zeitpunkt - nach Auslaufen der Nutzung des Gebäudes<br />

als Kindergarten - eine Wohnnutzung möglich sein soll. Dazu wäre schon zum<br />

jetzigen Zeitpunkt eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich (Änderungsbereich<br />

siehe Anlage). ln diesem Zuge könnten die für den Kindergarten nicht benötigten Flächen<br />

gleichzeitig als Baugrundstücke ausgewiesen werden. Ob und wann die Flächen<br />

vermarktet werden, könnte zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.<br />

Entsprechend dem grundsätzlichen Ratsbeschluss vom 13.12.2012 wird empfohlen, in<br />

diesem Sinne für den in der Anlage dargestellten Bereich eine vereinfachte Änderung<br />

des Bebauungsplanes "Buskamp" durchzuführen und somit einen Aufstellungsbeschluss<br />

gern. § 2 Abs.1 BauGB zu fassen.<br />

ln der Sitzung w den -soweit notwendig -weitere Erläuterungen gegeben.<br />

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Klaus Stephan ~V~<br />

Beigeordneter


2650<br />

Anlage zu TOP 1.3.2<br />

zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />

- Änderungsbereich -<br />

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GEMEINDE SENDEN<br />

DER BÜRGERMEISTER<br />

Sitzungsvorlage Nr.:<br />

05/13<br />

Datum: 09.01.2013<br />

FB:<br />

IV<br />

zur Sitzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />

Az.:<br />

am: 17.01.2013<br />

Bezugsvorlagen-N r.:<br />

!ZI<br />

öffentlich<br />

D nicht öffentlich<br />

TOP 1.4 Bauanträge<br />

1.4.1 Umbau und Erweiterung des Pfandraumes und Backshops in eine Backvorbereitung<br />

sowie Errichtung einer Einkaufswagen box,<br />

Bulderner Straße 8, <strong>Senden</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong> liegt ein Bauantrag vor, der folgende bauliche Maßnahmen und Nutzungsänderungen<br />

an dem LIDL-Markt vorsieht (siehe Planunterlagen als Anlage 1 ):<br />

• Aufgabe der bisherigen Nutzung als Bäckerei<br />

• Verlegung des Pfandraumes in die bisherige Bäckerei<br />

• Errichtung einer Backvorbereitung (Bake-Off-Station) und Installation eines Tiefkühlaggregates<br />

in den bisherigen Bereich der Einkaufswagenbox und des Pfandraumes<br />

• Errichtung einer Einkaufswagenbox auf dem Parkplatz des LIDL-Marktes (6,80 m x<br />

4, 75 m I von drei Seiten geschlossen mit der Öffnung nach Norden)<br />

Der LIDL-Markt befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans "2. Änderung Kalverkamp".<br />

Die geplanten Maßnahmen am bestehenden LIDL-Markt befinden sich innerhalb<br />

der Baugrenzen. Die geplante Einkaufswagenbox liegt zwar außerhalb der Baugrenzen,<br />

ist aber als Nebenanlage in dem dortigen Bereich zulässig. Die Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes und die Regelungen des bestehenden städtebaulichen Vertrages werden<br />

nach wie vor eingehalten.<br />

Ebenso liegt eine immissionsschutzrechtliche Einschätzung zu den geplanten Maßnahmen<br />

vor (siehe Anlage 2). Danach werden die zulässigen Immissionsrichtwerte an der benachbarten<br />

Wohnbebauung (Am Winkelbusch I Rorups Wiese) eingehalten.<br />

Die Abteilungen "Bauen und Wohnen" und "Immissionsschutz" der Genehmigungsbehörde<br />

des Kreises Coesfeld sehen den vorliegenden Antrag als genehmigungsfähig an.


-2-<br />

in der Sitzung ist über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) zu ber en.<br />

in j'rtretung<br />

te~<br />

Klaus Stephan<br />

Beigeordneter


Anlage 1 zu TOP 1.4.1<br />

zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />

- Planunterlagen -<br />

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Am Winkelbusch<br />

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Anlage 2 zu TOP 1.4.1<br />

zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />

- Immissionsschutzrechtliche Einschätzung -<br />

Ingenieure<br />

Sachverständige<br />

WENKER & GESING GmbH · Gartenstraße 8 · 48599 Gronau<br />

Name: Jens Rienennann<br />

Telefon: 02562/70119-17<br />

E-Mail: rienermann@wenker-gesing.de<br />

Datum: 19.12.2012<br />

Projekt-Nr.: 2154.1<br />

Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025<br />

für die Ermittlung der Emissionen und<br />

Immissionen von Geräuschen<br />

Bundesweit bekannt gegebene<br />

Messsfelle noch § 26 BlmSchG<br />

Gutachterliehe Stellungnahme zu den geplanten Änderungen beim Betrieb des Lidi­<br />

Marktes in 48308 <strong>Senden</strong>, Bulderner Straße I Am Winkelbusch<br />

Hier:<br />

Errichtung einer Bake-Off-Station mit Installation eines TK-Aggregates sowie<br />

Verlagerung der Einkaufswagen-Sammelbox<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

es ist geplant, an dem vorhandenen Lidi-Markt an der Ecke Bulderner Straße I Am Winkelbusch<br />

in 48308 <strong>Senden</strong> eine Backvorbereitung (Bake-Off) einzurichten. in diesem Zuge soll die Einkaufswagen-Sammelbox<br />

zentral auf den Kunden- und Mitarbeiterparkplatz verlagert und auf<br />

dem Dach des Marktgebäudes ein TK-Aggregat installiert werden.<br />

Zu dem o. g. Vorhaben war eine Stellungnahme anzufertigen, in der die Beurteilungspegel an<br />

den maßgeblichen Immissionsorten in der Plansituation auf Einhaltung der in der Nachbarschaft<br />

geltenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm geprüft werden.<br />

Die Vergehensweise und die Berechnungsergebnisse fassen wir im Folgenden zusammen:<br />

Grundlage der vorliegenden Untersuchung sind die im schalltechnischen Bericht Nr. 1.1525.1/02<br />

vom 31.05.2006 erläuterten Emissionsansätze sowie die jeweils ergänzend angefertigten Immissionsprognosen<br />

(u. a. auf Grund des geplanten Betriebs eines Backshops}, zuletzt dokumentiert<br />

im Bericht Nr. 1.1525.2104 vom 21.11.2008. Darüber hinaus wurden uns von der Carrier Kältetechnik<br />

Deutschland GmbH technische Daten zu dem vorgesehenen TK-Aggregat zur Verfügung<br />

gestellt (Stand 02.07.2012).<br />

Zur Prüfung, ob die Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten auch zukünftig die<br />

in der Nachbarschaft geltenden gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte der TA Lärm einhalten,<br />

war das Berechnungsmodell insbesondere in den nachfolgend aufgeführten, aus schalltechnischer<br />

Sicht relevanten Punkten an die Plansituation anzupassen:<br />

WENKER & GESING<br />

Akustik und Immissionsschutz GmbH<br />

Gartenstraße 8<br />

48599 Gronau<br />

Tef.:02562/70119-0<br />

Fax: 02562/701 19-10<br />

moil@wenker-gesing.de<br />

www.wenker-gesing.de<br />

Amtsgericht Coesfeld, HRB 10155<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-lng. Mortin Wenker<br />

Dipl.-lng. Jürgen Gesing<br />

Sporkasse Gronou<br />

BLZ:40154006<br />

Konto: 2 66 33<br />

USt-ldNr. DE248596408


Stellungnahme Nr.: 2154.1/04<br />

Seite 2 von 3<br />

• Ausweisung zweier Pkw-Stellplätze an der südöstlichen Ecke des Marktgebäudes<br />

• Verlagerung der Einkaufwagen-Sammelbox an zentrale Stelle auf dem Kundenund<br />

Mitarbeiterparkplatz<br />

• Installation eines Tiefkühlaggregats des Types THCL 140Z0312 (oder vergleichbar)<br />

mit einem Schallleistungspegel von Lw= 72dB(A)<br />

Die Errichtung der Einkaufswagensammelbox gemäß den zur Verfügung gestellten Planunterlagen<br />

(Zeichnung-Nr. B-10) mit der Öffnung in westliche Richtung ist in dieser Weise auf Grund<br />

der daraus resultierenden Überschreitungen der Immissionsrichtwerte "Am Winkelbusch 1"<br />

nicht möglich.<br />

Bei Ausrichtung der Öffnung der Box in Richtung des bestehenden Marktgebäudes kann die<br />

Einhaltung der Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm hingegen nachgewiesen werden. Die Einkaufswagenbox<br />

ist dabei neben dem Wetterschutz nach oben insbesondere zu den Seiten mindestens<br />

mit den bei freistehenden Einkaufswagenboxen in Lidi-Standardfilialen üblichen Abschirmvorrichtungen<br />

auszustatten.<br />

Die nachfolgende Abbildung zeigt einen Lageplan mit Darstellung des Lidi-Marktes, der relevanten<br />

Geräuschquellen und der maßgeblichen lmmissionsorte. Die Markierungen zeigen den neuen<br />

Standort der Einkaufwagensammelbox sowie die Position des TK-Aggregates.<br />

Abb.:<br />

Lageplan mit Darstellung des Lidi-Marktes, der relevanten Geräuschquellen und der<br />

maßgeblichen Immissionsorte<br />

WENKER & GESING Akustik und Immissionsschutz GmbH • Gartenstraße 8 • 48599 Gronau • www .wenker-gesing.de


Stellungnahme Nr.: 2154.1/04<br />

Seite 3 von 3<br />

ln der nachfolgenden Tabelle sind die beim künftigen Betrieb des Lidi-Marktes in der Nachbarschaft<br />

zu erwartenden Beurteilungspegel den Immissionsrichtwerten nach Nr. 6.1 der TA Lärm<br />

gegenübergestellt.<br />

Es sind die gerundeten Beurteilungspegel für die von den Geräuschen am stärksten betroffenen<br />

Fenster der nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen aufgeführt.<br />

Tab.: lmmissionsorte, Beurteilungspegel und Immissionsrichtwerte<br />

10-1a Am Winkelbusch 1, Ost, EG 50 21<br />

I0-1b Am Winkelbusch 1, Süd, EG 49 22<br />

10-2a Am Winkelbusch 2, Ost, 1.0G 49 24<br />

50 35<br />

I0-2b Am Winkelbusch 2, Süd, 1.0G 48 26<br />

10-3 Rarups Wiese 32, Nord, 1.0G 50 23<br />

10-4 Rarups Wiese 33, Nord, 1.0G 53 26<br />

10-5 Rarups Wiese 35, Nord, 1.0G 51 26<br />

10-6 Bulderner Straße 6, West, 1.0G 55 29<br />

55 40<br />

Den Werten in vorstehender Tabelle ist zu entnehmen, dass die für den zukünftigen Betrieb des<br />

Lidi-Marktes prognostizierten Beurteilungspegel die zu Grunde gelegten Immissionsrichtwerte<br />

nach Nr. 6.1 der TA Lärm an den untersuchten Immissionsorten im Tageszeitraum (6.00 -<br />

22.00 Uhr) mindestens einhalten. Im Nachtzeitraum (22.00 - 6.00 Uhr) werden die gebietsabhängigen<br />

Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten um mindestens 9 dB(A) unterschritten.<br />

An Sonn- und Feiertagen ergeben sich in der Plansituation im Vergleich zum bisherigen Betrieb<br />

keine schalltechnisch relevanten Änderungen.<br />

Gronau, den 19.12.2012<br />

WENKER & GESING<br />

Akustik und Immissionsschutz GmbH<br />

l<br />

i. V. Jens Rienermann, Dipi.-Met. Jürgen Gesing, Dipl.-lng.<br />

WENKER & GESJNG Akustik und Immissionsschutz GmbH • Gartenstraße 8 • 48599 Gronau • www.wenker-gesing.de


GEMEINDE SENDEN<br />

DER BÜRGERMEISTER<br />

Sitzungsvorlage Nr.:<br />

06/13<br />

Datum:<br />

09.01.2013<br />

FB:<br />

IV<br />

zur Sitzung<br />

Az.:<br />

des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />

am:<br />

17.01.2013<br />

Bezugsvorlagen-Nr.:<br />

[8J öffentlich<br />

D nicht öffentlich<br />

TOP 1.4 Bauanträge<br />

1.4.2 Neubau eines Hotels, Hof Grothues-Potthoff 10, <strong>Senden</strong><br />

Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Hotels mit 143 Betten, Wellnessund<br />

Konferenzbereich auf dem Hofgut Grothues-Potthoff vor. Das geplante Hotel liegt im<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes "7. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes<br />

"2. Erweiterung Mönkingheide-Langeland" und 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

"3. Erweiterung Mönkingheide-Langeland" (siehe Anlage 1).<br />

Da die Bauantragsunterlagen umfangreich und die Planzeichnungen sehr groß sind, werden<br />

diese Unterlagen zur besseren Vorbereitung auf die Sitzung ins Ratsinformationssystem<br />

eingestellt.<br />

Seitens des AntragssteHers wird eine Befreiung zur süd-östlichen Überschreitung der<br />

Baugrenze um 3,93 m beantragt (siehe Befreiungsantrag als Anlage 2).<br />

ln der Sitzung ist Ober das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) zu berat<br />

'"~ /,<br />

Klaus Stephan vV~<br />

Beigeordneter


Anlage 1 zu TOP 1.4.2<br />

zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />

-Auszug aus dem Bebauungsplan-<br />

2554 2555 2557<br />

1942<br />

1943<br />

1430


Anlage 2 zu TOP 1.4.2<br />

zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />

- Befreiungsantrag -<br />

Kreis Coesfeld<br />

Kreishaus I<br />

z.Hd. Frau Waltering<br />

Friedrich-Ebert-Str. 7<br />

48651 Coesfeld<br />

BV: Neubau eines Hotels mit 143 Betten und Wellness- und Konferenzbereich<br />

Befreiungsantrag<br />

Sehr geehrte Frau Woltering,<br />

im Namen des Bauherrn beantragen wir hiermit die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

für die im Anhang dargestellte <strong>Teil</strong>fläche, die außerhalb der Baugrenze liegt.<br />

Das geplante Hotel soll in naher Nachbarschaft zu der bereits vorhandenen Infrastruktur des Hofeales<br />

und Hofladens angeordnet werden. Hierzu war es nötig, dass Hotel möglichst nah an die Gräfte zu<br />

schieben.<br />

Da es sich bei der <strong>Teil</strong>fläche, die außerhalb der Baugrenze liegt, ebenfalls um ein Grundstück des<br />

Bauherrn handelt, werden keinerlei Rechte Dritter beeinträchtigt. Zudem ergeben sich hieraus keine<br />

städtebaulichen Beeinträchtigungen.<br />

Falls Sie hierzu noch Fragen haben bzw. weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne an<br />

mich wenden.<br />

Mit freundlichen Grüßen


GEMEINDE SENDEN<br />

DER BÜRGERMEISTER<br />

Sitzungsvorlage Nr.:<br />

07/13<br />

Datum: 09.01.2013<br />

FB:<br />

IV<br />

zur Sitzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />

Az.:<br />

am: 17.01.2013<br />

Bezugsvorlagen-Nr.:<br />

[;8] öffentlich<br />

D nicht öffentlich<br />

TOP 1.4 Bauanträge<br />

1.4.3 Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) zur Erweiterung<br />

einer Sauen- und Mastschweinhaltung, Änderung von Aufstallungen<br />

und Erweiterung der Güllelagerkapazität , Kreuzbauerschaft 23, Ottmarsbocholt<br />

Die Antragstellerin beabsichtigt, auf ihrem Grundstück die o. g. baulichen Maßnahmen und<br />

Nutzungsänderungen durchzuführen (siehe Übersichtsplan als Anlage 1 und Lageplan als<br />

Anlage 2).<br />

Antragsgegenstand ist der Neubau eines Mastschweinstalles mit 1.500 Tierplätzen (BE 11<br />

in einer Größe von 68,60 m x 29,19 m) und Güllekeller sowie eine Erweiterung der Sauenhaltung<br />

durch Änderung der Aufstallungen am Standort der bestehenden Hofstelle.<br />

Die Tierplatzzahlen stellen sich wie folgt dar:<br />

genehmigt geplant<br />

Sauen 196<br />

247<br />

Ferkel 1.164<br />

1.724<br />

Mastschweine 1.440<br />

2.460<br />

Jungsauen 31<br />

31<br />

Eber 2<br />

2<br />

Güllelagerkapazität 3.768,00 cbm 5.513,25 cbm<br />

Weitere Angaben - auch über die vorhandenen baulichen Anlagen - sind in der Betriebsbeschreibung<br />

als Anlage 3 enthalten.<br />

Das Genehmigungsverfahren richtet sich nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

(BimSchG). Nach dem Geruchsgutachten und der Ammoniak- und Stickstoffimmissionsprognose<br />

wird bei mehreren Betriebseinheiten die Abluftführung dem aktuellen Stand der<br />

Technik (mind. 10 m über Erdboden und 3 m über First; Mindestaustrittsgeschwindigkeit =


-2-<br />

7 m/s) angepasst Die Zusammenfassung des Geruchsgutachtens und der Ammoniak- und<br />

Stickstoffimmissionsprognose ist der Vorlage als Anlage 4 beigefügt<br />

Auf Grundlage dieser Immissionsprognosen wäre das Bauvorhaben grundsätzlich als genehmigungsfähig<br />

einzuschätzen.<br />

Bei Bedarf können die Ausschussmitglieder die Verfahrensakte in Büro 303 des Rathauses<br />

einsehen.<br />

Aufgrund der Lage des Grundstückes im Außenbereich ist die Zulässigkeit des Bauvorhabens<br />

nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Die Antragstellerin bewirtschaftet<br />

einen landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb mit Schwerpunkt in der Schweinehaltung<br />

sowie im Ackerbau und plant nun vor allem die Erweiterung der Schweinemast Nach Aussage<br />

der Landwirtschaftskammer handelt es sich hier um Landwirtschaft gem. § 201<br />

BauGB und aus dortiger Sicht bestehen keine Bedenken gegen eine Beurteilung des Vorhabens<br />

gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ("privilegiertes" Bauvorhaben, welches dem landwirtschaftlichen<br />

Betrieb dient).<br />

Die Erschließung erfolgt über die K 2 und dann über einen Privatweg der Antragsstellerin.<br />

Die Erschließung ist somit gesichert.<br />

Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen bis zum 06.02.2013<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> (Büro 303) zur Einsichtnahme aus. Es kann bis zum 20.02.2013<br />

Stellung dazu genommen werden.<br />

ln der Sitzung ist über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu entscheiden.<br />

ln ~ertretung<br />

~ 1/A<br />

Klaus Stephan G(JVL,<br />

Beigeordneter


lu~n~~;{t#Z~~gf14. -~__/;? .TJJ. ""~'r:::::-r:- ·-·~·~--·~.:..· __ .A.nm l<br />

Anlage 1 zu TOP 1.4.3<br />

zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />

- Übersichtsplan -<br />

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Anlage 2 zu TOP 1.4.3<br />

zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />

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-Lageplan-<br />

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LJ<br />


Anlage 3 zu TOP 1.4.3<br />

zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />

- Betriebsbeschreibung -<br />

Anlage U9 zu W BauPrOfYO (Blatt 1)<br />

Bauantrag I Antrag auf Vorbescheid vom<br />

'f"•.<br />

Eigentürnenn I Eigentümer<br />

0 Pächterin I Pächter<br />

48308 <strong>Senden</strong>, Kreuzbauerschaft ,, 23<br />

Genaue Bezeichnung des beantragten Vorhabens<br />

Betriebsgebäude<br />

Lagergebäude ~·<br />

Stallgebäude<br />

Erweiterung einer Sauen- & Mastschweinehaltung<br />

Änderung von Aufstallungen, Erweiterung Güllelagerkapazität<br />

Wohngebäude<br />

~<br />

sonstige Gebäude/<br />

Anlagen<br />

1<br />

Betriebs- Ist Ziel<br />

PrOfvermerke<br />

flächen {ha) Eigentum Zupacllt Verpacht Bewirtsch. Eigentum Zupacht Verpacht Bewirtsch .<br />

Ackertand ... 116 116 116 116<br />

·Grünland 0,2 0,2 0,2 0,2<br />

Forstw. Nutzfläche<br />

116, 116, 116, 116,<br />

Sonstige Flächen " 0,75 0,75 0,75 0,75<br />

Summe<br />

Betriebsfläche<br />

116, 116, 116,_ 116,<br />

Pachtdauer bis 18 Jahre ha bis 18 Jahre ha<br />

Ober 18 Jahre ha Ober 18 Jahre ha<br />

sonstige Iandwirtschalt!.<br />

Nutzfläche<br />

Summe Iandwirtschalt!.<br />

Nutzfläche<br />

VeiWandschalts-<br />

pacht ~<br />

ha Ve!Wandschafts-<br />

pacht<br />

ha


Betriebsbeschreibung Blatt 2<br />

l Bauherrin I Bauherr<br />

Anlage 1/9 zu VV BauPrOfVO (Blatt 2)<br />

Antrag vom:<br />

2 I Bodennutzung (ha) Ist Ziel Bodennutzung (ha) Ist Ziel PrOfvermerke<br />

oost, Art<br />

Getreide 80 80<br />

GemOse,Art:<br />

ÖlfrOchte<br />

1 sonstige, Art:<br />

Kartoffeln<br />

1 sonstige, Art<br />

ZuckerrOben .. Mais 40 40<br />

Ackerfutter Summe der Bodennutzung 120,2 120,2<br />

Weide 0,2 0,2 davon unter Glas<br />

3 I Tierhaltung (Anzahl) Ist Ziel Tierhaltung (Anzahl) Ist Ziel<br />

Mastgeflügel, Art:<br />

Milchkühe<br />

Mastrinder, ·bullen<br />

davon Käfighaltung<br />

Zuchtsauen 196 247 Legehennen in Käfighaltung<br />

Mastschweine 1. 440 2. 460 Legehennen in Bodenhaltung<br />

Ziegen, Schafe<br />

Legehennen freilaufend<br />

Sonstige Tiere, Art:<br />

Arbeitspferde Ferkel 1.164 1. 724<br />

Sonstige Tiere, Art<br />

Zuchtpferde Jungsauen, Eber 33 33<br />

Reitpferde<br />

Hauptfutterfläche<br />

davon Penslonstlere •· zusatzfutterfläche<br />

Fischzucht Ist Ziel Fischzucht Ist Ziel<br />

Art:<br />

Art:<br />

Jahresproduktion kg kg Jahresproduktion kg kg<br />

4 I Tierische Abgänge .... Ist Ziel<br />

Festmlst, Jahresmenge m3 m3<br />

Lagerart<br />

Lagerkapazität m3 m3<br />

Art der Verbringung<br />

FIOssigmist, Jahresmenge .... 3.399m3 5. 7 97, 5 m3<br />

Lagerart Kanäle, GHB Kanäle, GHB<br />

Lagerkapazität 3. 768m3 5. 668,85 m3<br />

Art der Verbringung aufs Feld aufs Feld<br />

Fortsetzung Blatt 3<br />

rliY


Betriebsbeschreibung Blatt 3<br />

Bauherrin I Bauherr<br />

Anlage 119 zu W BauPrOfVO (Blatt 3)<br />

Antrag vom:<br />

51 Gefährliche Stoffe Art und Menge Ort der Lagerung und Schutzvorkehrungen<br />

5.1 DOngemittel<br />

Gülle, Ahl,<br />

..<br />

Kalkamen<br />

Keine Lagerung<br />

außer Gülle<br />

Prüfvermerke<br />

5.2 Pflanzenschutzm'ittel,<br />

Gifte o.ä.<br />

nach Bedarf<br />

"'<br />

Keine Lagerung, event. Restmengen<br />

im Schrank<br />

5.3 Kraft-, Betriebsstoffe<br />

5.4 Abfallstoffe<br />

Flüssiggas<br />

2x4,8m 3<br />

Heizöl 6.0001<br />

Diesel "4. 0001<br />

tote Tiere<br />

Kadaverbehälter vorh.<br />

Abholung durch<br />

Tierkörperverwertungsfirma<br />

Art der Beseitigung<br />

.<br />

häusliche Abwässer<br />

5.5 Besonders zu behan-<br />

delnde Abwässer<br />

Art, Menge pro<br />

.,<br />

Zeiteinheit<br />

Art und Ort der<br />

Behandlung<br />

Kleinkläranlage<br />

Verbleib der<br />

ROckstände<br />

"<br />

auf LN-Flächen<br />

Fortsetzung Blatt 4


Betriebsbeschreibung Blatt 4<br />

Anlage 1/9 zu W BauPrOfVO (Blatt 4)<br />

1 Bauherrin I Bauherr Antrag vom:<br />

6 I Arbeitskräfte Ausbildung als Ist Ziel PrOfvermerke<br />

%-Anteil je<br />

%-Anteil je<br />

Betriebsleiter(in) Landwirt 60<br />

%-Anteil je<br />

Ehegatte 10<br />

%-Anteil je<br />

mithelfende Familienangehörige<br />

-:r•.<br />

Anzahl %-Anteil je Anzahl %-Anteil je<br />

1 30<br />

Anzahl %-Anteil je Anzahl %-Anteil je<br />

Anzahl %-Anteil je Anzahl %-Anteil je<br />

Anzahl<br />

ständige Arbeitnehmer 1<br />

Anzahl<br />

<strong>Teil</strong>zeitkräfte<br />

nicht ständige Arbeitnehmer (z.B. Saison)<br />

Anzahl Jahresarb.std. Anzahl Jahresarb.std.<br />

... Anzahl Jahresarb.std. Anzahl Jahresarb.std.<br />

Anzahl der Arbeitskräfte insgesamt 2<br />

Arbeiten, die fremd vergeben werden (z.B. Lohnarbeit)<br />

7 I Betriebsform .-. Ist Ziel<br />

Vollerwerbsbetrieb [?_


Anlage4 zu TOP 1.4.3<br />

zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />

·Auszug aus dem Geruchsgutachten, Ammoniak- und Stickstoffimmissionsprognose.<br />

!fJo!i/J!lo\2Richters & Hüls<br />

Gutachten N r. G-3418-0 1 ,<br />

Seite 29<br />

Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz<br />

4. Zusammenfassung<br />

betreibt am Standort Kreuzbauerschaft 23 in 48308<br />

<strong>Senden</strong>, einen landwirtschaftlichen Betrieb. Geplant sind AufstaUungsänderungen in<br />

bestehenden Gebäuden sowie die Errichtung von einem neuen Schweinemaststall<br />

(BE 11 ). Gleichzeitig soll das Lagervolumen des Güllehochbehälters BE6 erhöht<br />

werden, der Güllehochbehälter BE5 entfällt. Folgende Tierzahlen und<br />

Betriebseinheiten sind für den Planzustand in Ansatz zu bringen:<br />

Betrieb<br />

: im Planzustand:<br />

BE Tiere Anzahl<br />

BE 1 Sauen 80<br />

BE2 Sauen mit Ferkeln 64<br />

BE3 Sauen 52<br />

Jung_sauen 31<br />

Eber 2<br />

Sauen 51<br />

BE4 Ferkel 864<br />

BE5 Güllehochbeh. entfällt<br />

BE 6 Güllehochbeh. 1<br />

BE7 Ferkel 860<br />

BEB Maissilage 1<br />

BE10 Mastschweine 960<br />

BE 11 Mastschweine 1500<br />

Im Rahmen des Antragsverfahrens soll untersucht werden mit welchen Ammoniakimmissionen<br />

im Umfeld des Betriebes · · · zu rechnen ist und wie<br />

sich die Erweiterung des Betriebes auf die benachbarten Waldareale auswirkt.<br />

Zusätzlich erfolgt die Bestimmung der in der Umgebung des landwirtschaftlichen<br />

Betriebes<br />

. zu erwartenden Geruchskonzentration sowie der zu<br />

~<br />

erwartenden Staubbelastung.<br />

Das Büro Richters & Hüls wurde von -<br />

zu erwartenden Immissionen zu ermitteln.<br />

beauftragt, die<br />

Die Beurteilung erfolgt nach Maßgabe der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) sowie<br />

der TA-Luft anhand einer lmmissionssimulation.<br />

Zur Beurteilung der gesamten Geruchsimmissionssituation sind die Emissionsdaten<br />

der in Kap. 3.2 genannten Tierhaltungsbetriebe als Geruchsvorbelastung in die<br />

Berechnung mit aufzunehmen und in den Ergebnissen darzustellen.


lflortJ!J(Io\2Richters & Hüls<br />

Gutachten Nr. G-3418-01,<br />

Seite 30<br />

Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz<br />

4.1.Geruch<br />

Hierzu wurden die Wahmehmungshäufigkeiten für Gerüche nach dem Partikelmodell<br />

der TA Luft bestimmt. Die Flächenbewertung erfolgte nach den Vorgaben der<br />

Geruchsimmissionsrichtlinie, Zählschwelle 1 GE/ m 3 •<br />

Die Geruchsimmissionsrichtlinie führt folgende Immissionswerte zur Beurteilung auf:<br />

Für Wohn- und MI-Gebiete<br />

Für GI- und GE-Gebiete, Dorfgebiete<br />

lW = 0,10<br />

lW = 0,15<br />

Für Wohnhäuser im Außenbereich wird in den Auslegungshinweisen der GIRL ein<br />

Wert bis zu 25 % (0.25) der Jahresstunden für die Überschreitung der<br />

Geruchsschwelle von 1 GE/m 3 angegeben. Bei Landwirten untereinander können<br />

häufigere Geruchswahrnehmungen zugemutet werden, da die Immissionssituation<br />

solcher Wohnhäuser von landwirtschaftlichen Betrieben maßgeblich von den<br />

Emissionen der eigenen Hofstelle geprägt wird.<br />

Die Geruchsausbreitungsberechung führt zu folgendem Ergebnis:<br />

Nach Vorgabe der Genehmigungsbehörde ist an dem direkt südlich der<br />

Hofstelle liegenden Wohnhaus (Wohnen mit Nutzungseinschränkung für<br />

Familienangehörige) ein Wert von 0,44 (entspr. 44% der Jahresstunden)<br />

einzuhalten. Wie den Flächenkennwerten zu entnehmen ist, werden am o.g.<br />

Wohnhaus belästigungsrelevante Kenngrößen 1Gb zw. 0,23 - 0,28 (entspr. 23-<br />

28% der Jahresstunden) erreicht.<br />

Die Immissionssituation der Wohnhäuser auf den benachbarten<br />

landwirtschaftlichen Betrieben ist maßgeblich von den Emissionen der eigenen<br />

Hofstelle geprägt.<br />

4.2.Ammoniak<br />

Die Ammoniakimmissionen wurden anhand von Ausbreitungsrechnungen nach dem<br />

Partikelmodell der TA Luft ermittelt. Laut Kartenmaterial befinden sich in der Nähe<br />

des Betriebes _ . -· Waldareale und Biotopkatasterflächen. Es sollte<br />

untersucht werden, in welchem Maße und in welcher Konzentration die auftretenden<br />

Ammoniak-Emissionen wirksam werden können. Die Beurteilungswerte (bzw. 30%<br />

dieses Wertes) für die o.g. Waldareale betragen 7 ,:<br />

7 Angaben der Fa. Ökon GmbH, Münster


J:Jo!J/}!JJ:~}ichters & Hüls<br />

Gutachten Nr. G-3418-01,<br />

Seite 31<br />

Ingenieurbüro Für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz<br />

- Waldfläche direkt nordwestlich der Hofstelle 8,93 kg N/(ha*a)<br />

- Waldfläche (Biotopkatasterfläche) westlich der Hofstelle 6,75 kg N/(ha*a)<br />

- Waldflächen nördlich und nordöstlich der Hofstelle 7,65 kg N/(ha*a)<br />

Der Wert von 10 f.Jg NH3/m 3 bildet lt. TA-Luft den Grenzwert zum Schutz von<br />

besonders empfindlichen Pflanzen. Bei einer Ammoniakzusatzbelastung von<br />

maximal 3 f.Jg NH3/m 3 ist jedoch nach Anhang 1 TA-Luft davon auszugehen, dass<br />

der Schutz von besonders empfindlichen Pflanzen gewährleistet ist.<br />

Nach dem Bericht "Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen" muß bei<br />

Unterschreitung des Wertes von 5 kg N/(ha*a) keine Betrachtung der N-Deposition<br />

erfolgen (Abschneidekriterium).<br />

Die Ammoniakausbreitungsberechnung führt zu folgendem Ergebnis:<br />

Wie den Ergebnissen der Ausbreitungsberechnung für den Ist- und<br />

Planzustand des Betriebes zu entnehmen ist,<br />

unterschreitet die Zusatzbelastung an den untersuchten Waldrändern:<br />

- entweder 30% des Beurteilungswertes<br />

oder es kommt zu einem deutlichen Rückgang der Stickstoffdeposition<br />

(Waldfläche direkt nordwestlich der Hofstelle).<br />

Gleichzeitig kommt es zu einem deutlichen Rückgang der ·<br />

Ammoniakkonzentration.<br />

4.3. Staubkonzentration (PM1 0)<br />

Die Staubimmissionen wurden anhand von Ausbreitungsrechnungen nach dem<br />

Partikelmodell der TA Luft ermittelt. Es sollte hier untersucht werden, in welchem<br />

Maße und in welcher Konzentration die auftretenden Staub-Emissionen an den<br />

nächstgelegenen Immissionspunkten wirksam werden können.<br />

Die Staubausbreitungsberechnung führt zu folgendem Ergebnis:<br />

Wie den Ergebnissen der Ausbreitunqsberechnung für den Ist- und<br />

Planzustand des Betriebes ! _ zu entnehmen ist, kommt es<br />

zu einem deutlichen Rückgang der Staubkonzentration.


lflo!flf}(lo\2Richters & Hüls<br />

Gutachten Nr. G-3418-01,<br />

Seite 32<br />

Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz<br />

Eine weitergehende Bewertung der in diesem Gutachten dargestellten<br />

Ergebnisse erfolgt durch das Büro Ökon, Münster.<br />

4.4.1mmissionsmindernde Maßnahmen<br />

Erreicht wird dieses dadurch, dass die Abluft aus den Ställen:<br />

• BE 3 (2 Schächte)<br />

• BE 4 (4 Schächte)<br />

• BE 7 (4 Schächte)<br />

• BE 10 (4 Schächte)<br />

• BE 11 (3 Schächte)<br />

jeweils über eine Abluftführung nach Stand der Technik (mind. 10m über<br />

Erdboden und mind. 3 m über First; Mindestaustrittsgeschwindigkeit = 7 m/s)<br />

geführt wird.<br />

Der Güllehochbehälter BE 5 entfällt.


GEMEINDE SENDEN<br />

DER BÜRGERMEISTER<br />

Sitzungsvorlage Nr.<br />

08/13<br />

Datum: 09.01.2013<br />

FB:<br />

IV<br />

zur Sitzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />

Az.:<br />

am: 17.01.2013<br />

Bezugsvorlagen-N r.:<br />

[8:1 öffentlich<br />

D nicht öffentlich<br />

TOP 1.5 Anträge<br />

1.5.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom 10.11.2012<br />

hier: Bauleitplanverfahren "Erweiterung Wienkamp"<br />

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom 10.11.2012 zu dem obigen Thema<br />

ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.<br />

Für die Bauleitplanverfahren "Erweiterung Wienkamp" (19. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

und Bebauungsplan) wurden in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />

am 24.11.2011 einstimmig die Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Die frOhzeitige<br />

Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

gem. § 3 Abs. 1 BauGB fanden vom 29.06.2012 bis zum 24.08.2012 statt. Von der Öffentlichkeit<br />

gingen 76 schriftliche Stellungnahmen ein und von beteiligten Behörden gab<br />

es 36 schriftliche Rückmeldungen. Eine Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen<br />

der Öffentlichkeit und der beteiligten Behörden hat noch nicht stattgefunden, da der<br />

Projektentwickler zurzeit das Bebauungskonzept überarbeitet. Wenn dieses Konzept vorliegt,<br />

sollte es aus Sicht der Verwaltung im <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschuss wieder vorgestellt<br />

und beraten werden, bevor eine Abwägung und ggf. die Fortführung der Verfahren<br />

stattfindet.<br />

ln diesem Zusammenhang ist auch auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen<br />

hinzuweisen, der unter TOP 1.5.3 behandelt wird.<br />

K~phoo~<br />

Beigeordneter


Anlage zu TOP 1.5.1<br />

zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />

-Antrag-<br />

Dr. Christian Vogdt<br />

Vorsitzender<br />

im <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschuss<br />

c/o <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Münsterstr. 30<br />

48308 <strong>Senden</strong><br />

Zur Kenntnis:<br />

Herrn Beigeordneter<br />

Klaus Stephan<br />

2012-11-10<br />

Anneliese Pieper<br />

Fraktionsvorsitzende<br />

Dorfstr. 83<br />

48308 <strong>Senden</strong><br />

Sehr geehrter Herr Dr. Vogdt,<br />

im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitte ich Sie, folgenden Antrag im <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschuss<br />

am 4.12.2012 auf die Tagesordnung zu setzen:<br />

Die Grünen beantragen, das Verfahren zur Erweiterung und Bebauung des Baugebietes<br />

Wienkamp auszusetzen, solange, bis auf der Grundlage entsprechender<br />

Gutachten offene Fragen zur Verkehrsregelung, zum Hochwasserschutz, zum<br />

Ausschluss der ökologischen Beeinträchtigung und zur gebietsverträglichen<br />

Bauweise getroffen werden können. Dabei ist zu klären, dass die Kosten für die<br />

Gutachten nicht zu Lasten der <strong>Gemeinde</strong>/der Allgemeinheit gehen.<br />

Begründung:<br />

Es ist bekannt, dass die Grüne Fraktion bereits im bisherigen Verfahren zur Erweiterung<br />

des Baugebietes Wienkamp klärende Auskünfte zu den oben genannten Fragen gestellt<br />

hat. Dabei wurde von der Verwaltung auf ausstehende Gutachten verwiesen. Mit der<br />

frühzeitigen Offenlegung zu den Absichten im Wienkamp II sind annähernd 200 Eingaben<br />

- in der überwiegenden Zahl von Bürgerinnen und Bürgern der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

- eingegangen, die vorwiegend Bedenken äußern, wie sie auch die Grünen nennen<br />

und Klärung fordern.<br />

Für die Grünen ist es unerlässlich, vor der Weiterführung des Bebauungsverfahrens im<br />

Wienkamp die anstehenden Fragen zu klären und davon die Weiterführung des Verfahrens<br />

abhängig zu machen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Anneliese Pieper<br />


GEMEINDE SENDEN<br />

DER BÜRGERMEISTER<br />

Sitzungsvorlage Nr.:<br />

zur Sitzung<br />

09/13<br />

Datum: 09.01.2013<br />

FB: 111<br />

Az.: 416-05<br />

des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />

am: 17.01.2013<br />

Bezugsvorlagen-Nr.:<br />

[;gj<br />

öffentlich<br />

D nicht öffentlich<br />

TOP 1.5 Anträge<br />

1.5.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom 03.12.2012<br />

hier: Überprüfung der für Menschen mit Behinderung reservierten<br />

Stellplätze<br />

1. Überprüfung der Benutzertauglichkeit und bedarfsgerechten Anzahl der Behindertenparkplätze<br />

Der Behindertenbeirat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung am 28.11.2012<br />

ebenfalls um Behandlung dieses Themas in einer seiner nächsten Sitzungen gebeten.<br />

Die Verwaltung stellt zurzeit die erforderlichen Unterlagen zusammen, um<br />

diese dem Behindertenbeirat vorzustellen. Insofern ist dem Antragsbegehren<br />

schon Rechnung getragen.<br />

Die Verwaltung wird über das Ergebnis der Beratungen des Behindertenbeirates<br />

berichten. ·<br />

Anzumerken ist jedoch, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> lediglich Anzahl, Lage und<br />

optische Gestaltung der Behindertenparkplätze beeinflussen kann. Welche Personengruppen<br />

eine Berechtigung zur Nutzung bekommen, entscheidet die Straßenverkehrsbehörde<br />

des Kreises Coesfeld auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung<br />

in Verbindung mit den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften und den<br />

geltenden Erlassen des NRW-Verkehrsministeriums. Diese Frage fällt damit nicht<br />

in die kommunale Regelungskompetenz.<br />

2. Erweiterung des Personenkreises zur Nutzung der Behindertenparkplätze<br />

Im Jahre 2009 wurde neben den Parkerleichterungen für Blinde oder außergewöhnlich<br />

Gehbehinderte eine weitere Parkerleichterung für spezielle Schwerbehindertengruppen<br />

(Auflistung siehe Anlage 2) eingeführt. Den Berechtigten wird<br />

durch die Straßenverkehrsbehörde jedoch nicht der bekannte blaue EU­<br />

Parkausweis für Behinderte, sondern eine spezielle Genehmigung (orangener<br />

Parkausweis) kostenlos ausgestellt. Dieser berechtigt jedoch nicht die gekenn-


-2-<br />

zeichneten Schwerbehindertenparkplätze zu benutzen, sondern gewährt lediglich<br />

die übrigen Parkerleichterungen für Schwerbehinderte. Dies sind insbesondere:<br />

• An Stellen mit eingeschränktem Halteverbot bis zu 3 Stunden zu parken,<br />

sofern in zurnutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht und<br />

der Verkehr nicht behindert wird (ln diesen Fällen ist die Parkdauer durch<br />

das Auslegen einer Parkscheibe zu dokumentieren).<br />

Damit dürfen diese Personen, genauso wie die Inhaber des blauen EU­<br />

Parkausweises, auch innerhalb der im Ortskern von <strong>Senden</strong> eingerichteten<br />

Halteverbotszone außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken.<br />

• Die zulässige Parkhöchstdauer überschreiten. Längstens ist jedoch ein<br />

Parken für 24 Stunden zulässig.<br />

• ln verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen<br />

parken, wenn nicht in zurnutbarer Entfernung ein geeigneter Parkplatz zur<br />

Verfügung steht und durch das Parken der durchgehende Verkehr nicht<br />

behindert wird.<br />

Sowohl die Inhaber der blauen EU-Parkberechtigung als auch der erweiterte<br />

Berechtigtenkreis der orangenen Parkberechtigung haben damit praktisch die<br />

Möglichkeit im Bereich des parkraumbewirtschafteten Ortskernes, ungeachtet<br />

der markierten Parkplätze, überall zu parken, wenn nicht in zurnutbarer Entfernung<br />

ein geeigneter Parkplatz liegt und der Verkehr nicht durch den Parkvorgang<br />

behindert wird. Zudem dürfen diese Personen bis zu 24 Stunden parken.


Anlage 1 zu TOP 1.5.2<br />

zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />

-Antrag-<br />

Dr. Christian Vogdt<br />

Vorsitzender<br />

im <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschuss<br />

c/o <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Münster Str. 30<br />

48308 <strong>Senden</strong><br />

Zur Kenntnis:<br />

Herrn Beigeordneter<br />

Klaus Stephan<br />

Zur Weiterleitung:<br />

Frau Kernper-Marschall<br />

Vorsitzende Behindertenbeirat<br />

Anneliese Pieper<br />

Fraktionsvorsitzende<br />

Dorfstr. 83<br />

48308 <strong>Senden</strong><br />

2012-12-03<br />

Antrag<br />

Sehr geehrter Herr Dr. Vogdt,<br />

ich bitte Sie, folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beschlussfassung<br />

auf die Tagesordnung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschuss im Januar 2013 zu<br />

setzen.<br />

Die Grünen beantragen, die in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> reservierten Stellplätze für<br />

Menschen mit Behinderungen in Bezug auf den tatsächlichen Bedarf und die Benutzertauglichkeit<br />

zu prüfen, ggf. weitere einzurichten und die Nutzung für bewe- ·<br />

gungseingeschränkte Menschen zu erweitern und ihnen zielnah zugänglich zu<br />

machen. Es reicht nicht aus, solche Parkplätze für blinde und stark gehbehinderte<br />

Menschen mit dem Merkzeichen aG = außergewöhnliche Gehbehinderung zu<br />

reservieren, sondern generell für Menschen, die aufgrund ihrer körperlicher Einschränkungen<br />

und Erkrankungen längere Wege aus eigener Kraft nicht überwinden<br />

können. Dabei geht es insbesondere um Plätze in der Nähe von Ärzten und<br />

Therapiepraxen, dem Rathaus, der Kirche, der Frauen- und Herrenstraße, am<br />

Busbahnhof, an der Steverhalle, am Grete-Schött-Ring.<br />

Die bundesweiten Vorschriften zu Behindertenparkplätzen sind geändert worden<br />

und haben neben den bisherigen Nutzergruppen (blinde Menschen und die mit<br />

dem Zusatz aG) weitere einbezogen.<br />

Es ist zu klären, ob diese neuen Rechte dem Bedarf der Menschen in unserer<br />

<strong>Gemeinde</strong> entsprechen bzw. welche kommunalen Angebote zur Verfügung stehen<br />

müssten.<br />

A(l


ln diesem Prozess ist der Behindertenbeirat zur Beratung mit einzubeziehen und<br />

um fachkundige Vorschläge zu bitten.<br />

Es ist darauf zu achten, dass die ausgewiesenen Stellplätze im Sinne ihres<br />

Zwecks an geeigneter Stelle eingerichtet werden (Negativbeispiel Rathaus:<br />

Der Behindertenplatz ist auf dem allgemeinen Parkplatz reserviert und damit weiter<br />

entfernt als nötig. Ein solcher Stellplatz gehört u.E. in die Nähe des Eingangs<br />

als einer der dortigen drei Plätze.)<br />

Begründung:<br />

Die Erteilung einer Benutzererlaubnis für ausgewiesene Behindertenparkplätze ist auch<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> in der Regel an den Zusatz "aG" des Behindertenausweises<br />

geknüpft und gilt so eingeschränkt für Rollstuhlfahrerlinnen sowie blinde Menschen. Die<br />

größere Zahl der bewegungseingeschränkten Menschen ist von diesem Vorrecht ausgeschlossen.<br />

Das heißt dann, dass sie in vielen Fällen nicht in der Lage sind, ihr beabsichtigtes<br />

Ziel erreichen zu können und damit von der <strong>Teil</strong>nahme am gesellschaftlichen<br />

Leben ausgeschlossen sind. Dazu gehören Arztbesuche, der Kirchenbesuch, Erledigungen<br />

im Rathaus, Bankgeschäfte, Einkäufe etc.<br />

Es ist notwendig, die Kriterien für die Benutzung der Behindertenparkplätze benutzeradäquat<br />

zu prüfen und entsprechend zu erweitern, um dem Anspruch der Menschen mit<br />

Behinderungen im Sinne der Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden.<br />

Wir Grünen meinen, dass die bundesweit geltenden Vorschriften für Behindertenparkplätze<br />

den Zielen der Behindertenrechtskonvention nicht entsprechen. Sie müssen diesen<br />

Zielen konsequent angepasst werden.<br />

Wir rechnen mit einem positiven Beisr:>iel der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong>.<br />

Mit freundlichen Grüßen


Anlage 2 zu TOP 1.5.2<br />

zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />

Folgende Personen, die weder blind noch Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher<br />

Gehbehinderung sind, können eine eingeschränkte Parkerleichterung (orangener<br />

Parkausweis) erhalten.:<br />

• Schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung die<br />

Voraussetzungen für den EU-Parkausweis nicht erfüllen, jedoch auf Grund<br />

ihrer Behinderung auf Parkerleichterungen angewiesen sind.<br />

• Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie (angeborenes Fehlen<br />

von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände und Füße sind ohne Arme und<br />

Beine/Hüfte direkt am Körper) oder mit vergleichbaren<br />

Funktionseinschränkungen, wobei die zeitlichen Begrenzungen, die eine<br />

Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, nicht gelten.<br />

• Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G (erhebliche<br />

Bewegungsbeeinträchtigung im Straßenverkehr) und B (Berechtigung zur<br />

Mitnahme einer Begleitperson) und wenigstens 80 Grad der Behinderung<br />

(GdB) allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der<br />

Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirkt)<br />

• Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von<br />

wenigstens 70 allein für Funktionsstörung der unteren Gliedmaße und<br />

gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörung des Herzens<br />

oderder Atemorgane<br />

• Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa<br />

(chronisch entzündliche Darmerkrankungen) erkrankt sind, wenn hierfür ein<br />

GdB von wenigstens 60 vorliegt.<br />

• Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher<br />

Harnableitung wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.<br />

• Andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher<br />

Feststellung dem vorstehenden Personenkreis gleichzustellen sind.<br />

Neben den vorgenannten Berechtigten für eine eingeschränkten Parkerleichterung<br />

haben auch Personen, die nicht schwerbehindert sind aber an einer<br />

vorübergehenden Erkrankung leiden, die eine Einschränkung im Sinne einer<br />

außergewöhnlichen Gehbehinderung gleichkommt, die Möglichkeit, von der<br />

Straßenverkehrsbehörde eine zeitlich befristete uneingeschränkte Parkerleichterung<br />

zu bekommen. Im Rahmen der Gültigkeitsdauer können diese Personen dann auch<br />

die ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze nutzen und auch die weiteren<br />

Parkerleichterungen in Anspruch nehmen.


GEMEINDE SENDEN<br />

DER BÜRGERMEISTER<br />

Sitzungsvorlage Nr.<br />

10/13<br />

Datum:<br />

FB:<br />

IV<br />

zur Sitzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />

Az.:<br />

am: 17.01.2013<br />

Bezugsvorlagen-Nr.:<br />

~ öffentlich<br />

D nicht öffentlich<br />

TOP 1.5 Anträge<br />

1.5.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom 19.12.2012<br />

hier: Überprüfung der Verkehrssituation im Bereich B 235 -<br />

Mühlenstraße I Wienkamp I Am Kanal<br />

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom 19.12.2012 zu dem obigen Thema<br />

ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.<br />

Hierzu wird in der Sitzung Stellung genommen. Die Thematik wird ggf. auch im Rahmen<br />

der Bauleitplanverfahren "Erweiterung Wienkamp" geprüft (siehe hierzu auch TOP 1.5.1),<br />

denn diesbezüglich ist je nach weiteren Planungsüberlegungen eine gutachterliehe Prüfung<br />

vorgesehen.<br />

l~g<br />

Klaus Stephan<br />

Beigeordneter


Anlage zu TOP 1.5.3<br />

zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />

-Antrag-<br />

Dr. Christian Vogdt<br />

Vorsitzender<br />

im <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschuss<br />

c/o <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Münster Str. 30<br />

48308 <strong>Senden</strong><br />

Zur Kenntnis:<br />

Herrn Beigeordneter<br />

Klaus Stephan<br />

Anneliese Pieper<br />

Fraktionsvorsitzende<br />

Dorfstr. 83<br />

48308 <strong>Senden</strong><br />

2012-12-19<br />

Sehr geehrter Herr Dr. Vogdt,<br />

ich bitte Sie, folgenden Prüfauftrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beschlussfassung<br />

auf die Tagesordnung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschuss am 17. Januar<br />

2013 zu setzen.<br />

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung zu prüfen,<br />

in welcher Weise die B 235 an der Kreuzung mit der Mühlenstraße/Zufahrt<br />

Wienkamp verkehrstüchtiger und -sicherer gestaltet werden<br />

kann. Unsere Anregungen gehen dahin, eine weitere Verkehrslichtzeichenanlage<br />

zu installieren, die im Verbund mit der zu erweiternden<br />

Anlage (im Zusammenhang mit der neuen Rettungswache)<br />

an der Einmündung der Ottmarsbocholter Straße geschaltet wird<br />

(Grüne Welle für die B 235). Für KFZ, die auf der B 235 von Süden<br />

kommend nach links in die Mühlenstraße abbiegen, sollte die neue<br />

Anlage mit einer gesonderten Linksabbieger-Ampel versehen werden,<br />

die das Abbiegen nur dann freigibt, wenn gleichzeitig das Überqueren<br />

der Mühlenstraße für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr entlang<br />

der Westseite der B 235 gesperrt ist.<br />

Begründung:<br />

Im Rahmen des Neubaus der Rettungswache wird die an der Einmündung<br />

der Ottmarsbocholter Straße bestehende Ampelanlage erweitert und schaltungstechnisch<br />

modifiziert, mit dem Ziel, eine ungehinderte Ausfahrt der<br />

Rettungsfahrzeuge ohne Einschaltung des Signalhorns zu ermöglichen.<br />

Auf der anderen Seite der Kanalbrücke liegen für die dort weiterhin bestehende<br />

Feuerwache im Prinzip die gleichen Bedingungen vor. Auch hier<br />

. 1/l


könnte die Ausfahrt von Löschfahrzeugen erheblich sicherer und weniger<br />

lärmintensiv erfolgen, wenn die Feuerwehr in die Schaltung der Ampelanlagen<br />

eingreifen könnte.<br />

Die Ausfahrt vom Wienkamp auf die B 235 insbesondere in südliche<br />

Richtung ist für die Anwohner/innen und den Verkehr auf der B 235 schwierig<br />

und gefährlich. Eine im obigen Sinne erweiterte Ampelanlage würde im<br />

Regelbetrieb den Verkehrsabfluss aus dem Baugebiet Wienkamp wesentlich<br />

vereinfachen.<br />

Über die Kanalbrücke werden die Fußgänger/innen und Radfahrer/innen in<br />

beiden Richtungen einseitig westlich der B 235 geführt. Dies führt an der<br />

Einmündung Mühlenstraße zu Problemen, die durch die Aufstellung des<br />

"Stopp"-Schildes für den Verkehr aus dem Ortskern entschärft wurden.<br />

Ein hohes Gefahrenpotenzial für Radfahrer/innen aus südlicher Richtung<br />

ergibt sich durch links abbiegende KFZ aus derselben Richtung in die Mühlenstraße.<br />

Insbesondere ortsfremde Verkehrsteilnehmer/innen rechnen in<br />

der Regel nicht damit, beim Linksabbiegen von - aufgrund der Abschüssigkeit<br />

- relativ schnellen Radfahrern auf der linken Seite überholt zu werden,<br />

zumal es an der Einfahrt zur Mühlenstraße keinerlei Warnhinweise<br />

gibt. Bei Dunkelheit wird das Problem extrem verschärft, weil links fahrende<br />

Radfahrer/innen selbst für Ortskundige zwischen den vielen Lichtern<br />

nicht zu erkennen sind und erst dann gesehen werden, wenn sie sich<br />

unmittelbar vor dem Auto befinden.<br />

Kollisionen lassen sich in diesen Fällen nur durch eine Schnellbremsung<br />

verhindern, die dann in der Regel dazu führt, dass Linksabbieger mitten im<br />

Gegenverkehr der B 235 stehen bleiben - eine extrem gefährliche Situation<br />

für alle Verkehrsteilnehmer/innen.<br />

Über unseren Antrag hinaus regen wir an zu prüfen, ob die auf die B 235<br />

einmündende Straße "Am Kanal" in die bereits bestehende Lichtzeichenanlage<br />

eingebunden werden kann und ob ein Anschluss der Anforderungs­<br />

Fußgängerampel im Bereich der Dümmer-Brücke in den von uns vorgeschlagenen<br />

Verkehrstakt der B 235 möglich wäre. Dies auch im Hinblick<br />

auf die individuellen Eingriffsmöglichkeiten der Rettungs- und der Feuerwache<br />

in den gesamten Verkehrsablauf<br />

Da ohnehin umfangreiche Änderungen bei den Ampeln in dem Bereich der<br />

Kanalbrücke anstehen, sollte der Gesamtbereich rund um die Brücke in ein<br />

neues Konzept einbezogen werden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

AHHeDiese Pieper


GEMEINDE SENDEN<br />

DER BÜRGERMEISTER<br />

Sitzungsvorlage Nr.<br />

11/13<br />

Datum: 09.01.2013<br />

FB:<br />

IV<br />

zur Sitzung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />

Az.:<br />

am: 17.01.2013<br />

Bezugsvorlagen-Nr.:<br />

~ öffentlich<br />

D nicht öffentlich<br />

TOP 1.5<br />

1.5.4<br />

Anträge<br />

Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2013<br />

hier: Städtebauliche Entwicklung im Bereich Wilhelm-Haverkamp­<br />

Straße I Münsterstraße I Grete-Schött-Ring<br />

Der Antrag der FDP-Fraktion vom 05.01.2013 zu dem obigen Thema ist dieser Sitzungsvorlage<br />

als Anlage beigefügt.<br />

Aus Sicht der Verwaltung kann die Thematik differenziert betrachtet werden:<br />

1. Entwicklung der Fläche zwischen Grete-Schött-Ring I Münsterstraße I Wilhelm­<br />

Haverkamp-Straße:<br />

Wie in der Sitzung des Sozialausschusses am 05.12.2012 durch Herrn 'Mohring<br />

(Kreis Coesfeld) ausführlich dargestellt, besteht für <strong>Senden</strong> in naher Zukunft Bedarf<br />

an weiteren Kapazitäten zur Unterbringung und Betreuung pflegebedürftiger Personen.<br />

Zwei potentielle Setreiber bzw. Investoren sind bereits auf die <strong>Gemeinde</strong> zugekommen,<br />

die konkret ihr Interesse bekundet haben, eine entsprechende Einrichtung<br />

bauen zu wollen. Seide Interessenten wollen u. a. prüfen, ob dieser Bereich, der<br />

größtenteils der <strong>Gemeinde</strong> gehört, unter Berücksichtigung des betrieblichen und baulichen<br />

Konzepts für einen diesbezügliche Bebauung und Nutzung geeignet ist. Die<br />

möglichen Konzepte sollen demnächst vorgelegt werden. Im Hinblick hierauf wird<br />

vorgeschlagen, die Vorlage dieser Konzepte abzuwarten, um dann die grundsätzliche<br />

Diskussion zur Entwicklung dieses Bereichs zu führen. Weitere Erläuterungen können<br />

-auch aus eigentumsrechtlichen Gründen - im nicht-öffentlichen <strong>Teil</strong> der Sitzung gegeben<br />

werden.<br />

2. Prüfung einer verkehrliehen Optimierung:<br />

Die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Gartenstraße I Münsterstraße I Wilhelm­<br />

Haverkamp-Straße ist unbefriedigend. Aktuell prüft die Verwaltung daher Optimie-


-2-<br />

rungsmöglichkeiten, insbesondere eine eventuelle Kreisverkehrlösung. Dabei sind<br />

auch eigentumsrechtliche Fragen zu klären.<br />

Ob das Kriegerehrenmal für eine verkehrliehe Optimierung versetzt werden müsste,<br />

kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Bei der Prüfung ist der Kreis Coesfeld<br />

als Straßenbaulastträger der Kreisstraße 4 zu beteiligen. Außerdem ist eine Beteiligung<br />

des LWL als zuständige Stelle der Denkmalpflege erforderlich, weil das<br />

Kriegerehrenmal unter Denkmalschutz steht und ohne zwingende Begründung nicht<br />

versetzt werden darf.<br />

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die verkehrliehe Optimierung unter Berücksichtigung<br />

der verschiedenen Rahmenbedingungen zu prüfen. Weitere Erläuterungen<br />

können im Hinblick auf die relevanten eigentumsrechtlichen Belange im nichtöffentlichen<br />

<strong>Teil</strong> der Sitzung gegeben werden.


Anlage zu TOP 1.5.4<br />

zur Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses am 17.01.2013<br />

-Antrag-<br />

An den Vorsitzenden<br />

des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />

Herrn Dr Vogdt<br />

Münsterstr. 30<br />

48308 <strong>Senden</strong><br />

<strong>Senden</strong>, 05.01.2013<br />

Antrag der FDP-Ratsfraktion<br />

Sehr geehrter Herr Dr. Vogdt,<br />

die FDP-Fraktion im Rat der <strong>Gemeinde</strong> beantragt, in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />

einen Tagesordnungspunkt "städtebauliche Entwicklung" aufzunehmen<br />

mit dem Ziel, die Diskussion über die weitere Entwicklung unserer <strong>Gemeinde</strong> im Bereich<br />

Wilhelm-Haverkamp-/Münsterstraße/Grete-Schött-Ring anzustoßen.<br />

Zur Begründung führen wir hier aus:<br />

Die Herausforderungen des demografischen Wandels erfordern rechtzeitiges Agieren, wenn<br />

man nicht irgendwann nur noch reagieren will. Dies war eine der Kernaussagen von Dr.<br />

Kösters in seinem Vortrag "Weniger- bunter - älter'', der den Ratsmitgliedern nunmehr<br />

bereits zwei Mal eindringlichst dazu geraten hat.<br />

Dazu gehört u.E. auch die öffentliche Diskussion über Themen, die in der Bürgerschaft zur<br />

Zeit zwar latent kursieren, dort aber auch zu kontroversen, zum <strong>Teil</strong> heftigen Reaktionen<br />

geführt haben. Eines dieser Themen ist die Verkehrssituation in dem o.a. Bereich, wo mit<br />

einem Kreisverkehr eine erhebliche Entlastung zu erreichen wäre. Dabei "stört" jedoch das<br />

Kriegerdenkmal.<br />

Auch eine Bebauung auf den Grundstücken, die sich seit geraumer Zeit im Besitz der<br />

<strong>Gemeinde</strong> befinden, sollte ins Auge gefasst werden, bietet sich doch gerade hierzusätzlich<br />

zur Bebauung des alten Sportplatzes an der Holtruper Straße - eine seniorenbzw.<br />

altengerechte Wohnbebauung an. Auch in anderen Ratsfraktionen werden ja derzeit<br />

Überlegungen angestellt, wie das altengerechte Wohnen wieder mehr an den Ortskern<br />

herangeführt werden kann. Zudem könnte somit die ursprüngliche Idee einer<br />

Zusammenführung der beiden Zentren ,alter Ortskern' und ,EKZ Grete-Schött-Ring' wieder<br />

aufgenommen werden. Auch vor diesem Hintergrund wird über eine mögliche Verlegung des<br />

Kriegerdenkmals zu diskutieren sein.<br />

Wir halten den Zeitpunkt für gekommen, die öffentliche Diskussion über diese Themen nicht<br />

nur im betreffenden Arbeitskreis zu führen, sondern auch eine grundlegende<br />

Richtungsbestimmung in diesem Ausschuss vorzugeben.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Uwe Kasten<br />

Bernd Sparenberg

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