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Einladung (öffentlicher Teil) - Gemeinde Senden

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GEMEINDE SENDEN<br />

DER BÜRGERMEISTER<br />

Sitzungsvorlage Nr.:<br />

zur Sitzung<br />

09/13<br />

Datum: 09.01.2013<br />

FB: 111<br />

Az.: 416-05<br />

des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />

am: 17.01.2013<br />

Bezugsvorlagen-Nr.:<br />

[;gj<br />

öffentlich<br />

D nicht öffentlich<br />

TOP 1.5 Anträge<br />

1.5.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom 03.12.2012<br />

hier: Überprüfung der für Menschen mit Behinderung reservierten<br />

Stellplätze<br />

1. Überprüfung der Benutzertauglichkeit und bedarfsgerechten Anzahl der Behindertenparkplätze<br />

Der Behindertenbeirat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung am 28.11.2012<br />

ebenfalls um Behandlung dieses Themas in einer seiner nächsten Sitzungen gebeten.<br />

Die Verwaltung stellt zurzeit die erforderlichen Unterlagen zusammen, um<br />

diese dem Behindertenbeirat vorzustellen. Insofern ist dem Antragsbegehren<br />

schon Rechnung getragen.<br />

Die Verwaltung wird über das Ergebnis der Beratungen des Behindertenbeirates<br />

berichten. ·<br />

Anzumerken ist jedoch, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> lediglich Anzahl, Lage und<br />

optische Gestaltung der Behindertenparkplätze beeinflussen kann. Welche Personengruppen<br />

eine Berechtigung zur Nutzung bekommen, entscheidet die Straßenverkehrsbehörde<br />

des Kreises Coesfeld auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung<br />

in Verbindung mit den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften und den<br />

geltenden Erlassen des NRW-Verkehrsministeriums. Diese Frage fällt damit nicht<br />

in die kommunale Regelungskompetenz.<br />

2. Erweiterung des Personenkreises zur Nutzung der Behindertenparkplätze<br />

Im Jahre 2009 wurde neben den Parkerleichterungen für Blinde oder außergewöhnlich<br />

Gehbehinderte eine weitere Parkerleichterung für spezielle Schwerbehindertengruppen<br />

(Auflistung siehe Anlage 2) eingeführt. Den Berechtigten wird<br />

durch die Straßenverkehrsbehörde jedoch nicht der bekannte blaue EU­<br />

Parkausweis für Behinderte, sondern eine spezielle Genehmigung (orangener<br />

Parkausweis) kostenlos ausgestellt. Dieser berechtigt jedoch nicht die gekenn-

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