Einladung (öffentlicher Teil) - Gemeinde Senden
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GEMEINDE SENDEN<br />
DER BÜRGERMEISTER<br />
Sitzungsvorlage Nr.:<br />
zur Sitzung<br />
09/13<br />
Datum: 09.01.2013<br />
FB: 111<br />
Az.: 416-05<br />
des <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsausschusses<br />
am: 17.01.2013<br />
Bezugsvorlagen-Nr.:<br />
[;gj<br />
öffentlich<br />
D nicht öffentlich<br />
TOP 1.5 Anträge<br />
1.5.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90 I Die Grünen vom 03.12.2012<br />
hier: Überprüfung der für Menschen mit Behinderung reservierten<br />
Stellplätze<br />
1. Überprüfung der Benutzertauglichkeit und bedarfsgerechten Anzahl der Behindertenparkplätze<br />
Der Behindertenbeirat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat in seiner Sitzung am 28.11.2012<br />
ebenfalls um Behandlung dieses Themas in einer seiner nächsten Sitzungen gebeten.<br />
Die Verwaltung stellt zurzeit die erforderlichen Unterlagen zusammen, um<br />
diese dem Behindertenbeirat vorzustellen. Insofern ist dem Antragsbegehren<br />
schon Rechnung getragen.<br />
Die Verwaltung wird über das Ergebnis der Beratungen des Behindertenbeirates<br />
berichten. ·<br />
Anzumerken ist jedoch, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> lediglich Anzahl, Lage und<br />
optische Gestaltung der Behindertenparkplätze beeinflussen kann. Welche Personengruppen<br />
eine Berechtigung zur Nutzung bekommen, entscheidet die Straßenverkehrsbehörde<br />
des Kreises Coesfeld auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung<br />
in Verbindung mit den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften und den<br />
geltenden Erlassen des NRW-Verkehrsministeriums. Diese Frage fällt damit nicht<br />
in die kommunale Regelungskompetenz.<br />
2. Erweiterung des Personenkreises zur Nutzung der Behindertenparkplätze<br />
Im Jahre 2009 wurde neben den Parkerleichterungen für Blinde oder außergewöhnlich<br />
Gehbehinderte eine weitere Parkerleichterung für spezielle Schwerbehindertengruppen<br />
(Auflistung siehe Anlage 2) eingeführt. Den Berechtigten wird<br />
durch die Straßenverkehrsbehörde jedoch nicht der bekannte blaue EU<br />
Parkausweis für Behinderte, sondern eine spezielle Genehmigung (orangener<br />
Parkausweis) kostenlos ausgestellt. Dieser berechtigt jedoch nicht die gekenn-