Einladung (öffentlicher Teil) - Gemeinde Senden
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ln diesem Prozess ist der Behindertenbeirat zur Beratung mit einzubeziehen und<br />
um fachkundige Vorschläge zu bitten.<br />
Es ist darauf zu achten, dass die ausgewiesenen Stellplätze im Sinne ihres<br />
Zwecks an geeigneter Stelle eingerichtet werden (Negativbeispiel Rathaus:<br />
Der Behindertenplatz ist auf dem allgemeinen Parkplatz reserviert und damit weiter<br />
entfernt als nötig. Ein solcher Stellplatz gehört u.E. in die Nähe des Eingangs<br />
als einer der dortigen drei Plätze.)<br />
Begründung:<br />
Die Erteilung einer Benutzererlaubnis für ausgewiesene Behindertenparkplätze ist auch<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> in der Regel an den Zusatz "aG" des Behindertenausweises<br />
geknüpft und gilt so eingeschränkt für Rollstuhlfahrerlinnen sowie blinde Menschen. Die<br />
größere Zahl der bewegungseingeschränkten Menschen ist von diesem Vorrecht ausgeschlossen.<br />
Das heißt dann, dass sie in vielen Fällen nicht in der Lage sind, ihr beabsichtigtes<br />
Ziel erreichen zu können und damit von der <strong>Teil</strong>nahme am gesellschaftlichen<br />
Leben ausgeschlossen sind. Dazu gehören Arztbesuche, der Kirchenbesuch, Erledigungen<br />
im Rathaus, Bankgeschäfte, Einkäufe etc.<br />
Es ist notwendig, die Kriterien für die Benutzung der Behindertenparkplätze benutzeradäquat<br />
zu prüfen und entsprechend zu erweitern, um dem Anspruch der Menschen mit<br />
Behinderungen im Sinne der Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden.<br />
Wir Grünen meinen, dass die bundesweit geltenden Vorschriften für Behindertenparkplätze<br />
den Zielen der Behindertenrechtskonvention nicht entsprechen. Sie müssen diesen<br />
Zielen konsequent angepasst werden.<br />
Wir rechnen mit einem positiven Beisr:>iel der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong>.<br />
Mit freundlichen Grüßen