Einladung (öffentlicher Teil) - Gemeinde Senden
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zeichneten Schwerbehindertenparkplätze zu benutzen, sondern gewährt lediglich<br />
die übrigen Parkerleichterungen für Schwerbehinderte. Dies sind insbesondere:<br />
• An Stellen mit eingeschränktem Halteverbot bis zu 3 Stunden zu parken,<br />
sofern in zurnutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht und<br />
der Verkehr nicht behindert wird (ln diesen Fällen ist die Parkdauer durch<br />
das Auslegen einer Parkscheibe zu dokumentieren).<br />
Damit dürfen diese Personen, genauso wie die Inhaber des blauen EU<br />
Parkausweises, auch innerhalb der im Ortskern von <strong>Senden</strong> eingerichteten<br />
Halteverbotszone außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken.<br />
• Die zulässige Parkhöchstdauer überschreiten. Längstens ist jedoch ein<br />
Parken für 24 Stunden zulässig.<br />
• ln verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen<br />
parken, wenn nicht in zurnutbarer Entfernung ein geeigneter Parkplatz zur<br />
Verfügung steht und durch das Parken der durchgehende Verkehr nicht<br />
behindert wird.<br />
Sowohl die Inhaber der blauen EU-Parkberechtigung als auch der erweiterte<br />
Berechtigtenkreis der orangenen Parkberechtigung haben damit praktisch die<br />
Möglichkeit im Bereich des parkraumbewirtschafteten Ortskernes, ungeachtet<br />
der markierten Parkplätze, überall zu parken, wenn nicht in zurnutbarer Entfernung<br />
ein geeigneter Parkplatz liegt und der Verkehr nicht durch den Parkvorgang<br />
behindert wird. Zudem dürfen diese Personen bis zu 24 Stunden parken.