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Einladung (öffentlicher Teil) - Gemeinde Senden

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zeichneten Schwerbehindertenparkplätze zu benutzen, sondern gewährt lediglich<br />

die übrigen Parkerleichterungen für Schwerbehinderte. Dies sind insbesondere:<br />

• An Stellen mit eingeschränktem Halteverbot bis zu 3 Stunden zu parken,<br />

sofern in zurnutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht und<br />

der Verkehr nicht behindert wird (ln diesen Fällen ist die Parkdauer durch<br />

das Auslegen einer Parkscheibe zu dokumentieren).<br />

Damit dürfen diese Personen, genauso wie die Inhaber des blauen EU­<br />

Parkausweises, auch innerhalb der im Ortskern von <strong>Senden</strong> eingerichteten<br />

Halteverbotszone außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken.<br />

• Die zulässige Parkhöchstdauer überschreiten. Längstens ist jedoch ein<br />

Parken für 24 Stunden zulässig.<br />

• ln verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen<br />

parken, wenn nicht in zurnutbarer Entfernung ein geeigneter Parkplatz zur<br />

Verfügung steht und durch das Parken der durchgehende Verkehr nicht<br />

behindert wird.<br />

Sowohl die Inhaber der blauen EU-Parkberechtigung als auch der erweiterte<br />

Berechtigtenkreis der orangenen Parkberechtigung haben damit praktisch die<br />

Möglichkeit im Bereich des parkraumbewirtschafteten Ortskernes, ungeachtet<br />

der markierten Parkplätze, überall zu parken, wenn nicht in zurnutbarer Entfernung<br />

ein geeigneter Parkplatz liegt und der Verkehr nicht durch den Parkvorgang<br />

behindert wird. Zudem dürfen diese Personen bis zu 24 Stunden parken.

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